World EduCAD 2016

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 2.04 MB
‎Benutzerbewertung: 0.0/5 - ‎0 ‎Stimmen

Die Schnittstelle ist weit davon entfernt, als modern aussehend, aber es ist ziemlich reaktionsschnell und macht einen fairen Job bei der Bereitstellung von Zugriff auf die wichtigsten Funktionen der App. Dank seiner Einfachheit scheint die Arbeit mit World EduCad manchmal fast so einfach zu sein wie paint. Über die Menüleiste können Sie neue Projekte starten, bereits vorhandene Projekte öffnen oder speichern, auf die Windows-Rechner-App zugreifen, Achsenlinien entfernen oder die X- und Y-Achsenlinien anpassen. Die Symbolleiste macht es Ihnen einfach, den Linientyp, die Gewichtung und die Farbe auszuwählen. 2D-CAD-Software speziell für Anfänger Unter Berücksichtigung aller Dinge ist World EduCad eine effiziente und einfach zu bedienende Softwarelösung für einfaches 2D-Design, das sowohl für Freizeit- als auch für akademische Arbeiten erfolgreich eingesetzt werden kann. Inzwischen ist klar, dass Word EduCad weit weniger ausgestattet ist als andere Anwendungen auf diesem Gebiet. Nichtsdestotrotz ist die App vor allem für Personen geeignet, die die Grundlagen lernen möchten, bevor sie sich mit fortgeschrittenem 3D-Design auseinandersetzt, da sie nicht einschüchtert und die Arbeit mit grundlegenden 2D-CAD-Tools natürlich anfühlt.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2016 veröffentlicht auf 2015-07-10
    Design

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

World EduCAD 2016-Demo Software-Lizenzvertrag Diese Software-Lizenz wird vom ( TEKNOPARK TECHNOLOGY), (Adresse von TEKNOPARK TECHNOLOGY), an den Kunden als wesentliches Element der Dienstleistungen von ( TEKNOPARK TECHNOLOGY) im Sinne der Systemspezifikation und alle zugehörigen Dokumente und Vereinbarungen gemacht. "System" bezeichnet das in diesen Dokumenten definierte Lieferprodukt. Der Kunde und ( TEKNOPARK TECHNOLOGY) erklären sich damit einverstanden, dass diese Softwarelizenz als Teil der für beide Parteien geltenden Bedingungen der Vereinbarung gilt und diesen unterliegt. ABSCHNITT 1 LIZENZERTEILUNG UND EIGENTUM 1.1 ( TEKNOPARK TECHNOLOGY) gewährt dem Kunden hiermit eine weltweite, unbefristete, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz für alle Software zur Nutzung durch den Kunden im Zusammenhang mit der Einrichtung, Nutzung, Wartung und Änderung des von (TEKNOPARK TECHNOLOGY) implementierten Systems. Software ist ausführbarer Objektcode von Softwareprogrammen und patches, scripts, modifications, enhancements, designs, concepts or other materials that constitute the software programs necessary for the proper function and operation of the system as delivered by the ( TEKNOPARK TECHNOLOGY) and accepted by the Customer. 1.2 Sofern nicht ausdrücklich in diesem Absatz ( TEKNOPARK TECHNOLOGY) festgelegt, sind jederzeit alle geistigen Eigentumsrechte an der Software zu besitzen. Alle Lizenzen, Produktgarantien oder Serviceverträge, die von Dritten in Verbindung mit Software, Hardware oder anderer Software oder Dienstleistungen im System bereitgestellt werden, werden dem Kunden zum alleinigen Nutzen des Kunden zugestellt. 1.3 Der Kunde kann ( TEKNOPARK TECHNOLOGY) liefern oder erlauben, bestimmte proprietäre Informationen zu verwenden, einschließlich Dienstleistungsmarken, Logos, Grafiken, Software, Dokumente und Geschäftsinformationen und Pläne, die er verfasst hat oder dem Kunden vorliegt. Das gesamte geistige Eigentum bleibt ausschließliches Eigentum des Kunden und wird von (TEKNOPARK TECHNOLOGY) nicht für andere Zwecke als die mit der Lieferung des Systems verbundenen Zwecke verwendet. ABSCHNITT 2 KOPIEN, MODIFIKATION UND VERWENDUNG 2.1 Der Kunde kann Kopien der Software zu Archivierungszwecken und bei Bedarf für Änderungen am System anfertigen. Alle Kopien und der Vertrieb der Software bleiben in der direkten Kontrolle des Kunden und seiner Vertreter. 2.2 Der Kunde kann Änderungen an der Quellcode-Version der Software vornehmen, wenn und nur, wenn die Ergebnisse dieser Änderungen ausschließlich auf das System angewendet werden. Diese Softwarelizenz verleiht dem Kunden in keiner Weise das Recht, die Nutzung der Software, sei es in ausführbarer Form, quellcodehaft oder anderweitig, durch Dritte zu lizenzieren, zu unterlizenzieren, zu verkaufen oder anderweitig zu autorisieren, außer im Zusammenhang mit der Nutzung des Systems als Teil des Geschäfts des Kunden. 2.3 Alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen in Bezug auf die Software gelten als nichtig im Falle einer Änderung der Software, die von einer anderen Partei als (TEKNOPARK TECHNOLOGY) vorgenommen wird. ABSCHNITT 3 WARRANTIEN UND REPRESENTATIONEN ( TEKNOPARK TECHNOLOGY) versichert und garantiert dem Kunden, dass: 3.1 sie verfügt über alle erforderlichen Rechte und Befugnisse, um diese Softwarelizenz auszuführen und zu liefern und ihre Verpflichtungen aus diesem Rahmen zu erfüllen und dem Kunden die im Rahmen dieser Softwarelizenz gewährten Rechte zu gewähren; 3.2 die Waren und Dienstleistungen, die vom Auftragnehmer im Rahmen dieser Softwarelizenz bereitgestellt werden, einschließlich der Software und des gesamten geistigen Eigentums, die hierin bereitgestellt werden, sind original für ( TEKNOPARK TECHNOLOGY) oder deren Unterauftragnehmer oder Partner; Und 3.3 die Software, wie sie als Teil des Systems geliefert wird, die Rechte Dritter nicht verletzen oder anderweitig verletzen oder geltende Gesetze, Regeln oder Vorschriften verletzen. 3.4 ( TEKNOPARK TECHNOLOGY) versichert ferner und garantiert, dass während des gesamten Systemgarantiezeitraums der ausführbare Objektcode der Software und das System im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den Systemspezifikationen und -vereinbarungen funktionieren. Wenn die Software nicht wie angegeben und akzeptiert funktioniert, werden alle Abhilfemaßnahmen gemäß den Richtlinien in der Spezifikation und in der Vereinbarung festgelegt. Für die Quellcode-Version der Software, die so geliefert wird, wie sie geliefert wird, wird keine Garantie jeglicher Art oder Art gewährt. 3.5 Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung angegeben, gibt es keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigenden Gewährleistungen der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Marktgängigkeit oder der Gewährleistung der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter. ABSCHNITT 4 INDEMNIFIKATION 4.1 ( TEKNOPARK TECHNOLOGY) hiermit entschädigt und schadlos hält der Kunde, ihre Muttergesellschaften und ihre Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer von und gegen jede Haftung, Schäden, Verluste, Kosten oder Ausgaben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten und -aufwendungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Verletzung oder angeblichen Verletzung der Vereinbarung oder irgendwelchen Ansprüchen Dritter ergeben, dass die Software oder das System, die hier von (TEKNOPARK TECHNOLOGY) bereitgestellt werden, verletzt oder auf andere Weise Rechte eines solchen Dritten verletzt. 4.2 Der Kunde stellt hiermit die Schutz- und Schad- (TEKNOPARK TECHNOLOGY), seine und ihre Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen, leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter, Agenten und Subunternehmer von und gegen jede Haftung, Schäden, Verluste, Kosten oder Ausgaben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten und -aufwendungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter ergeben, dass die Nutzung der Software durch den Kunden im Rahmen der Gewährung von Rechten Rechte verletzt oder anderweitig Rechte eines solchen Dritten verletzt. 4.3 Bei der Geltendmachung eines Anspruchs oder der Einleitung einer Klage oder eines Verfahrens gegen eine Entschädigung durch Dritte, die eine Haftung eines Freistellungsberechtigten im Rahmen dieser Untertitelung begründen kann, hat der Freisonte den Freistellungsberechtigten unverzüglich über das Bestehen eines solchen Anspruchs zu unterrichten und dem Schadensersatzgeber angemessene Gelegenheit zu geben, den Anspruch auf eigene Kosten und mit Einem Rechtsbeistand seiner eigenen Auswahl zu verteidigen und zu begleichen. Der Freisamte arbeitet mit dem Freiseher zusammen, hat jederzeit das Recht, sich auf eigene Kosten an einer solchen Verteidigung zu beteiligen, und ist nicht gegen seine Zustimmung verpflichtet, sich an einer Einigung zu beteiligen, die er vernünftigerweise für nachteilig hält. ABSCHNITT 5 ÜBERTRAGUNG UND KÜNDIGUNG Diese Lizenz endet automatisch mit der Demontage des oben genannten Systems, es sei denn, das System wird in seiner ursprünglichen Konfiguration an einem anderen Ort wieder zusammengesetzt. ( TEKNOPARK TECHNOLOGY) kann diese Lizenz bei Nichtbeachtung der in dieser Softwarelizenz festgelegten Bedingungen kündigen. Nach Beendigung ist der Kunde verpflichtet, die Software, einschließlich aller Kopien und Modifikationen, unverzüglich zu zerstören. Als ordnungsgemäß autorisierter Vertreter des Kunden habe er diese Lizenz gelesen und stimme ihnen zu. Kunde Gedruckter Name des Unterzeichners Signaturdatum Rev4. Januar 2015 Haftungsausschluss: ICIA® stellt diesen Mustersoftware-Lizenzvertrag nur zu Illustrationszwecken zur Verfügung und übernimmt keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie, einschließlich der Gewährleistung der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck, oder übernimmt eine rechtliche Haftung oder Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Nützlichkeit von Informationen oder stellt dar, dass ihre Nutzung nicht in Privatbesitz rechte verletzen würde.