WMSmart 2.2

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 150.04 MB
‎Benutzerbewertung: 3.5/5 - ‎2 ‎Stimmen

WMSmart , die innovative Warehouse-, Inventar- und Distributionsmanagement-Software von Invenology, ist ein leistungsstarkes Logistikmanagementsystem, das speziell für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt wurde. Dieses Softwarepaket bietet eine umfangreiche Funktionsbasis, die Folgendes umfasst: Bestandskontrolle, Artikelkatalog, Arbeitsauftrag/Verteilung, Posten/Losinventar, Lagerortierer, Umlagerungsverfolgung/Umpacken, Asset Management, EDI, Contacts Management, Barcodes und Etikettenproduktion, Min/Max Mengen, Kalenderansicht/Scheduler, ARN, ASN, FIFO/LIFO Ablaufdatum und mehr. WMSmart bietet eine Vielzahl von Add-Ons, einschließlich: Web Access Reports und Mobile / Scanner / Terminal Side-Applikation. WMSmart basiert auf einer robusten Umgebung (Microsoft SQL Server 2005 (Free Edition), Crystal Reports und .NET-Entwicklungsumgebung), die Skalierbarkeit und Flexibilität ermöglicht. WMSmart ist als Multi-Alles (Benutzer, Kunde, Lager, Konto) konzipiert und definiert. WMSmart ist selbsterklärend und einfach zu bedienendes Softwarepaket, das minimale Schulungs- und Implementierungszeit erfordert.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.2 veröffentlicht auf 2014-07-23
    Unterstützung in mehreren Sprachen: Russisch und Spanisch zusätzlich zu Englisch, Multi-Arbeitsauftragsauswahl für die Erstellung von Berichts- und Buchungsberichten, Schnellkontowechsel, benutzerdefinierte Felder, wichtige Leistungsverbesserungen und Fehlerbehebungen, Unterstützung von Windows XP SP3
  • Version 2.0 veröffentlicht auf 2008-03-15
    Neue Funktionen: Posten/Losinventar, Serviceartikel, Nicht-Lagerartikel in Transit, Inventar, Prognostiziertes Inventar, Min/Max-Mengen, Kalenderansicht/Planer, EDI, Etiketten und Barcodes ARN, ASN, FIFO/LIFO-Ablaufdatum, Reports Web Access, Mobile App, Services Invoice.Bug-Fixes und viele Add-Ons.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder einer Einzelperson oder einer einzigen Einheit) und Invenology Ltd. (Invenology) für das bereitgestellte Alloy Softwares-Produkt ("Software"), das Computersoftware umfasst und zugehörige Medien, gedruckte Materialien und "online" oder elektronische Dokumentation sowie alle Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und die anderen Rechte, Titel und Interessen darin umfassen kann. Durch den Kauf, die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Nutzung des Softwareprodukts erklären Sie sich mit allen Bedingungen dieses Lizenzvertrags einverstanden. Wenn Sie diese Lizenzvereinbarung im Namen eines Unternehmens, einer Partnerschaft oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, bezieht sich die Verwendung der Bedingungen "you" und "your" in dieser Lizenzvereinbarung auf diese Einheit. 1. LIZENZERTEILUNG Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gewährt Invenology Ihnen eine persönliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und beschränkte Lizenz zur Installation und Nutzung der Software für die hier in diesem Zusammenhang dargelegten Zwecke. Alle Eigentums- und Urheberrechte an den Materialien in diesem Paket, sowohl Softwareprodukt als auch Dokumentation, verbleiben ausschließlich bei der Legierungssoftware. Diese Vereinbarung ermöglicht es Ihnen, das Softwareprodukt zu installieren und für mehrere administrative Benutzer (Techniker) freizugeben, die eine einzelne Datenbank (oder ein Datenrepository) gemeinsam nutzen, basierend auf den Lizenzen, die Sie an Alloy Software gezahlt haben. Sie dürfen das Softwareprodukt oder einen Teil davon nicht auf zusätzlichen Computern oder auf zusätzlichen physischen Einrichtungen installieren, ohne zusätzliche Lizenzen zu erhalten. Sie dürfen keine zusätzliche Datenbank oder ein Datenrepository verwenden, die mit dem Softwareprodukt verknüpft sind, ohne zusätzliche Lizenzen zu erhalten. Sie dürfen eine Kopie des Softwareprodukts nur zu Sicherungszwecken in maschinenlesbarer Form erstellen. Die Sicherungskopie muss alle Copyright-Informationen enthalten, die auf dem Original enthalten sind. 2. LIZENZRECHTE Das Produkt, das der US-Regierung gemäß den am oder nach dem 1. Dezember 1995 erteilten Aufforderungen zur Verfügung gestellt wird, wird mit den kommerziellen Lizenzrechten und Einschränkungen versehen, die an anderer Stelle hierin beschrieben werden. Alle Produkte, die der US-Regierung gemäß den vor dem 1. Dezember 1995 erteilten Aufforderungen zur Verfügung gestellt werden, werden mit "Eingeschränkte Rechte" gemäß FAR, 48 CFR 52.227-14 (JUNI 1987) oder DFAR, 48 CFR 252.227-7013 (OCT 1988) gemäß zutreffend versehen. Wenn Sie dieses Produkt in den Vereinigten Staaten erworben haben, unterliegt diese EULA den Gesetzen des Staates New Jersey . Wenn dieses Produkt außerhalb der Vereinigten Staaten erworben wurde, kann lokales Recht gelten. 3. BEGRENZTE ÜBERTRAGUNGSRECHTE Ungeachtet des Vorstehenden können Sie alle Ihre Rechte zur Nutzung der Software auf eine andere Person oder juristische Person übertragen, sofern: (a) Sie auch jeden dieser Software-Lizenzvertrag, die Software und alle anderen mit der Software gebündelten oder vorinstallierten Software oder Hardware übertragen, einschließlich aller Kopien, Updates und früheren Versionen sowie aller Kopien von Schriftsoftware, die in andere Formate konvertiert werden, an diese Person oder Entität; (b) Sie behalten keine Kopien, einschließlich Sicherungen und Kopien, die auf einem Computer gespeichert sind; c) sowohl der eingetragene Als auch der neue Eigentümer das Eigentumsübertragungsformular (c) sowohl der eingetragene Als auch der neue Eigentümer das von Alloy Software bereitgestellte Eigentumsformular unterzeichnet haben; (d) die empfangende Partei sichert sich einen personalisierten Schlüsselcode von Alloy Software; und (e) die empfangende Partei akzeptiert die Bedingungen dieser Software-Lizenzvereinbarung und alle anderen Geschäftsbedingungen, zu denen Sie eine Lizenz für die Software rechtmäßig erworben haben. Ungeachtet des Vorstehenden dürfen Sie keine Schulungs-, Vorabversions- oder Nicht-zum-Weiterverkauf von Kopien der Software übertragen. 4. ANDERE EINSCHRÄNKUNGEN Das Original dieser Vereinbarung ist Ihr Lizenznachweis zur Ausübung der hierin gewährten Rechte und muss von Ihnen einbehalten werden. Sie dürfen das Softwareprodukt nicht vermieten oder verleasen, aber Sie können Ihre Rechte aus dieser Vereinbarung dauerhaft übertragen, vorausgesetzt, Sie übertragen diese Vereinbarung und alle Kopien des Softwareprodukts, einschließlich aller begleitenden gedruckten Materialien, Sie behalten keine Kopien des Softwareprodukts oder solcher Materialien auf, und der Empfänger erklärt sich damit einverstanden, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein. Jede Übertragung der Software muss das neueste Update und alle vorherigen Überarbeitungen enthalten. Sie dürfen das Softwareprodukt nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig übersetzen, es sei denn und nur in dem Umfang, in dem eine solche Aktivität ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich nach geltendem Recht zulässig ist. Schiedsgerichtsbarkeit - Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden in der Stadt Newark, New Jersey, nach den Regeln, die dann von der American Arbitration Association herrschen, einem verbindlichen Schiedsverfahren unterzogen und das Urteil nach dem Schiedsspruch können in jedem zuständigen Gericht eingetragen und vollstreckt werden. Wartung. Während der ersten zwölf Monate ist diese Vereinbarung in Kraft, Invenology wird Endbenutzer ohne zusätzliche Kosten, Updates und Minor Version Upgrades zur Verfügung stellen, wie in der Regel von Invenology für alle Endbenutzer während dieses Zeitraums freigegeben werden. Ausbildung. Auf Wunsch der Endbenutzer bietet Invenology in den ersten zwölf Monaten dieser Vereinbarung auch Schulungen vor Ort in den Räumlichkeiten der Endbenutzer an. Der Endnutzer zahlt Invenology seine tägliche professionelle Servicegebühr zuzüglich Flugreisekosten und Lebenshaltungskosten des Personals von Alloy Softwares, während das Personal gemäß dem Support-Wartungsvertrag in den Räumlichkeiten des Endbenutzers mit der Erbringung von Dienstleistungen beschäftigt ist. 5. URHEBERRECHT Das Softwareprodukt ist durch das US-Urheberrecht und internationale Vertragsbestimmungen geschützt. Sie erkennen an, dass kein Recht auf geistiges Eigentum im Softwareprodukt auf Sie übertragen wird. Sie erkennen ferner an, dass das Eigentum und die vollständigen Eigentumsrechte am Softwareprodukt ausschließliches Eigentum von Invenology bleiben und Sie keine Rechte an dem Softwareprodukt erwerben, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Lizenz festgelegt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle Kopien des Softwareprodukts dieselben Eigentumshinweise enthalten, die auf und in der Software erscheinen. 6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS Das Softwareprodukt wird "AS IS" ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie bereitgestellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigende Gewährleistung der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck. Sie akzeptieren alle Risiken hinsichtlich der Leistung der Software. Die Invenology haftet in keiner Weise für Schäden oder Verluste, die durch die Nutzung oder Die Unfähigkeit zur Nutzung dieses Softwareprodukts verursacht werden, unabhängig davon, ob die Legierungssoftware sich des Potenzials solcher Schäden oder Verluste bewusst ist. In keinem Fall haften wir Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich entgangener Gewinne, entgangener Ersparnisse oder sonstiger Neben- oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung oder der Unfähigkeit zur Nutzung des Softwareprodukts ergeben (auch wenn wir oder ein autorisierter Händler oder Distributor über die Möglichkeit dieser Schäden informiert wurden) oder für jegliche Ansprüche einer anderen Partei. 7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG Invenology haftet in keinem Fall für Schäden, Verluste oder Verletzungen, moralische Schäden, indirekte Erbverluste, Schäden, die eine Folge von Verlusten aus direkten Eheschäden sind, ob vorhersehbar oder unvorhersehbar, ob aufgrund des entgangenen Geschäfts- oder Firmenwerts, entgangener Gewinne, Verlust der Nutzung der Software, Verlust der Verwendung von Geld, Verlust von Daten oder Unterbrechungen seiner Nutzung oder Verfügbarkeit , Einstellung anderer Arbeiten, Beeinträchtigung anderer Vermögenswerte oder auf andere Weise und aus der Verletzung einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistung, Vertragsverletzung, Fahrlässigkeit, Falschdarstellung, strikter Haftung bei unerlaubter Handlung ("hecho ilicito") oder auf andere Weise und unabhängig davon, ob sie auf dieser Vereinbarung beruhen, und transaktionenim Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder auf andere Weise , grobe Fahrlässigkeit oder falsche Darstellungen von Alloy Software. Alloy Softwares Haftung für Schäden, unabhängig von der Form der auf jeden Fall auf den aggregierten Preis beschränkt, den der Endnutzer im Rahmen dieser Vereinbarung erhält. 8. AUSFUHR Sie erklären sich damit einverstanden, alle Gesetze und Vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer Länder ("Exportgesetze") vollständig einzuhalten, um sicherzustellen, dass weder das Programm noch direkte Produkte davon direkt oder indirekt unter Verstoß gegen Exportgesetze exportiert werden oder (2) für zwecke verwendet werden, die durch Exportgesetze verboten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Herstellung nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen. 9. KÜNDIGUNG DER LIZENZ Diese Vereinbarung tritt mit Ihrer Annahme der Bedingungen dieser Vereinbarung in Kraft und bleibt wirksam, bis sie von einer der Parteien in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung gekündigt wird. Sie können diesen Vertrag jederzeit kündigen, indem Sie alle Kopien des Softwareprodukts in Ihrem Besitz vernichten und Invenology unverzüglich davon in Kenntnis nehmen. Unbeschadet anderer Rechte kann Invenology diese Vereinbarung aus Gründen ohne Aufforderung oder gerichtliche Entscheidung nach dreißig (30) Kalendertagen schriftlich kündigen, wenn der Endbenutzer gegen eine seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verstößt. Der Endbenutzer hat nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Mitteilung oder nach Beendigung der Nutzung der Software, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist, unverzüglich (i) alle Software von allen Computersystemen, Speichermedien und anderen Dateien zu löschen, (ii) alle Kopien (einschließlich Teilkopien) der Software an Invenology zurückzugeben und (iii) Invenology schriftlich zu bestätigen, dass sie den vorstehenden Verpflichtungen nachgekommen ist und dritten Nichtvollständig- oder Teilkopien der Software zur Verfügung gestellt hat. Der Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund erlischt oder mindert nicht die Verpflichtung der Endbenutzer, die Vertraulichkeit der Software zu wahren, die weiterhin besteht und die Beendigung dieser Vereinbarung überdauert. 10. HINWEIS Jede Mitteilung im Rahmen dieser Vereinbarung oder jede andere Form der Kommunikation muss schriftlich erfolgen und persönlich oder per Einschreiben mit Bestätigung oder Empfang an die Adresse von Invenology und dem Endbenutzer zugestellt werden. Der Endbenutzer verpflichtet sich, Invenology Software unverzüglich bei jeder Änderung der Adresse oder bei beabsichtigten oder tatsächlichen Änderungen am Standort des Endbenutzercomputers zu benachrichtigen. 11. NICHT-DISCLOSURE Der Endnutzer stimmt zu und versteht, dass Invenology große Kosten bei der Erstellung seines Systems verursacht hat und ein proprietäres Interesse daran hat, das nach dem Recht des Geschäftsgeheimnisses, des Vertrags und der Urheberrechte geschützt ist. Der Endbenutzer vertritt, stimmt zu, verpflichtet und verspricht, dass er die Invenology oder Aktualisierungen, Änderungen, Verbesserungen oder Verbesserungen oder Teile davon nicht offenlegen, unterlizenzieren, weiterverkaufen oder untervermieten wird, und wird in strengster Treuhändersicherheit das gesamte Material von Invenology Ltd, das die Konstruktionsspezifikationen und die zugehörigen Dokumentationen der Legierungssoftware enthält, aber nicht beschränkt auf diese halten. Der Endnutzer erkennt ferner an und stimmt zu, dass Invenology im Falle eines Verstoßes oder einer drohenden oder vorausschauenden Verletzung der Bestimmungen dieses Absatzes durch den Endbenutzer keine angemessene Rechtsbehelfe in Geld- oder Schadensersatzzurkraft zur Verfügung stehen, die Legierungssoftware angemessen ausgleichen wird, und daher ist Invenology berechtigt, gegen eine solche Verletzung oder vorweggenommene Verletzung eine einstweilige Verfügung zu erlassen. , und angemessene Anwaltskosten für die Erhebung und Aufrechterhaltung einer Klage, um eine solche Verletzung oder antizipative Verletzung zu beheben. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung ist jedoch in dieser Vereinbarung keine Benennung eines bestimmten rechtlichen oder gerechten Rechtsbehelfs als Einweichung oder Verbot anderer Rechtsbehelfe auszulegen. Die in diesem Absatz enthaltenen Verpflichtungen gelten über diese Vereinbarung, den Abschluss dieser Transaktion und die Lieferung von Dokumenten.