WinFormWizard for .NET 2.0 1.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 5.03 MB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

WinFormWizard für .NET 2.0 ist ein flexibles und funktionsreiches Assistentenframework. Das primäre Entwurfsziel besteht darin, die Wiederverwendung durch Vererbung bereitzustellen. Mit dieser Entwurfsphilosophie können Assistentenseiten, die für ein Assistentendialogfeld erstellt wurden, in einem anderen erneut verwendet werden. WinFormWizard wird mit 19 Standard-Assistentenseiten geliefert. Jede Seite entspricht der Wizard 97-Spezifikation. ist mit Hilfslinien geschmückt, um Positionssteuerelemente zur Entwurfszeit zu positionieren, und kann vererbt werden, um benutzerdefinierte Funktionen und wiederverwendbarkeitsfähig zu machen. Assistentenseiten werden durch einfaches Ziehen und Ablegen aus der Visual Studio 2005 Toolbox hinzugefügt. Nach dem Zusatz können Assistentenseiten an die Anforderungen der Anwendung angepasst werden. WinFormWizard bietet mehrere Techniken zum Navigieren durch Assistentenseiten zur Entwurfszeit, wobei innovative Click Event-Glyphen eine visuelle Möglichkeit zum Generieren von Navigationsschaltflächen-Ereignishandlern bieten. Zur Laufzeit navigiert WinFormWizard zur nächsten logischen Seite, wenn der Benutzer eine der Navigationsschaltflächen drückt. Dieses Standardverhalten kann überschrieben werden, um eine benutzerdefinierte Flusssteuerung bereitzustellen. Die WinFormWizard-Hilfe ist vollständig in Visual Studio 2005 integriert, wobei alle Themen über die dynamische Hilfe, F1, Die Suche, den Hilfeindex und die Hilfeinhalte zugänglich sind. WinFormWizard für .NET 2.0 ist eine 100 % verwaltete Assembly und nutzt die Entwurfszeitfeatures des Frameworks umfassend, wobei der Quellcode sowohl in c- als auch in VB.NET verfügbar ist. WinFormWizard für .NET 2.0 ist lizenzfrei zu verteilen, wobei alle Updates der aktuellen Version kostenlos sind.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0 veröffentlicht auf 2007-06-01
    Siehe http://www.fengarisoftware.com/Forums/tabid/107/forumid/8/threadid/99/scope/posts/Default.aspx

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

LIZENZVERTRAG BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG, BEVOR SIE DIESES SOFTWAREPAKET ÖFFNEN. WENN SIE DIESES PAKET ÖFFNEN ODER FÜR MEHR ALS FÜNFUNDVIERZIG (45) TAGE AUFBEWAHREN, AKZEPTIEREN SIE ALLE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG. WENN SIE DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, ÖFFNEN SIE DIESES SOFTWAREPAKET NICHT. SIE KÖNNEN NUR UNLOCK UND/ODER USE THE SOFTWARE FÜR WELCHE SIE EINE PAID-UP LIZENZ HABEN. (1) DEFINITION VON BEGRIFFEN "Dokumentation": jedes erklärende schriftliche oder Online-Material, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Benutzerhandbücher, Referenzhandbücher und HTML-Dateien. "Lizenznehmer": bezieht sich auf den einzelnen Lizenznehmer, sei es als einzelner Programmierer, Unternehmen oder eine andere Organisation. "Software": Das gesamte Material in dieser Distribution, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, eines oder mehrere der folgenden Elemente: Quellcode, Objektcode, Bytecode, Dynamic-Link-Bibliotheken, Assemblys, ausführbare Dateien, Skripte, Beispielprogramme, Hilfsprogramme, Makefiles und Dokumentation. "Lizenzierte Software": die Software, für die der Lizenznehmer die entsprechende Lizenzgebühr bezahlt hat. "Software Application Programming Interface ("API")": der Satz von Zugriffsmethoden, unabhängig davon, ob sie von Fengari Software, Dritten oder vom Lizenznehmer bereitgestellt oder entwickelt werden und über die die programmatischen Dienste der lizenzierten Software zur Verfügung gestellt werden. "Endbenutzer-Softwareprodukt": eine vom Lizenznehmer entwickelte Anwendung, die für die Ausführung auf einem Computer bestimmt ist und die lizenzierte Software bei ihrer Implementierung verwendet. Die lizenzierte Software enthält bestimmte Laufzeitbibliotheken und Dateien, die für die Vervielfältigung und Verteilung durch den Lizenznehmer innerhalb von Endbenutzersoftwareprodukten an die Benutzer des/der Endbenutzersoftwareprodukte(s) (die "Redistributable Components") bestimmt sind. Die redistributable Components sind Dateien, die als Teil der lizenzierten Software als verteilbar bezeichnet werden. SPEZIELLE BEFRISTETE EVALUIERUNGSLIZENZ Wenn dem Lizenznehmer eine Kopie der Software zu Evaluierungszwecken zur Verfügung gestellt wurde, gewährt Fengari Software dem Lizenznehmer vorbehaltlich der Bedingungen dieses Einzelbenutzer-Lizenzvertrags (mit Ausnahme von Abschnitt 3, nach dem der Lizenznehmer keine Rechte hat) eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht gleichzeitig beschränkte interne Nutzungslizenz nur zu Evaluierungszwecken. Diese Lizenz gilt für einen Zeitraum von fünfundvierzig (45) Tagen, der mit dem Erhalt der Software oder, falls elektronisch empfangen, ab dem ursprünglichen Downloaddatum des Lizenznehmers zur Bewertung der Software erfolgt. Wenn die Software akzeptabel ist, verpflichtet sich der Lizenznehmer, Fengari Software unverzüglich zu benachrichtigen. Andernfalls wird der Lizenznehmer jede weitere Nutzung der Software unverzüglich einstellen und alle Kopien der Software (einschließlich des Originals) und der zugehörigen Dokumentation, die dem Lizenznehmer von Fengari Software zur Verfügung gestellt werden, vernichten. (2) ALLGEMEINE Die Software ist Eigentum von Fengari Software und ist durch australische Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze sowie durch internationale Verträge geschützt. Es ist für die Verwendung durch einen Software-Programmierer bestimmt, der und andere Gesetze und durch internationale Verträge. Es ist für die Verwendung durch einen Software-Programmierer bestimmt, der Erfahrung mit Entwicklungstools und Klassenbibliotheken hat. (3) LIZENZZUSCHÜSSE (a) Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Fengari Software dem Lizenznehmer die unbefristete, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht gleichzeitige, weltweite Lizenz für einen (1) Programmierer, (i) die lizenzierte Software auf einem einzigen PC zu installieren und (ii) die lizenzierte Software und eine Kopie der zugehörigen Benutzerdokumentation und Online-Hilfe zu verwenden. Der Lizenznehmer kann auch: (i) eine Sicherungskopie der lizenzierten Software ausschließlich zu Archivierungs- und Disaster Recovery-Zwecken anfertigen oder (ii) Übertragen Sie die lizenzierte Software auf eine Festplatte und bewahren Sie die Originalkopie ausschließlich zu Archivierungs- und Disaster Recovery-Zwecken auf. (iii) die redistributable Components direkt oder indirekt über übliche Vertriebskanäle weltweit lizenzfrei zu reproduzieren und an Endbenutzer und autorisierte OEMs, VARs und Distributoren des Lizenznehmers zu verteilen, vorausgesetzt, dass diese Verteilung (i) in Verbindung mit einem vom Lizenznehmer mit der lizenzierten Software entwickelten Endbenutzersoftwareprodukt und (ii) der lizenzierten Software nicht die einzige oder primäre Komponente eines solchen Endbenutzersoftwareprodukts ist. (iv) Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzrechte gelten nicht für die Entwicklung und den Vertrieb von Softwareentwicklungsprodukten oder Toolkits jeglicher Art, die dazu bestimmt sind, von anderen Softwareentwicklern als autorisierten Lizenznehmern verwendet zu werden. Der Lizenznehmer hat keine Rechte zur Nutzung der lizenzierten Software über die in diesem Abschnitt ausdrücklich gewährten. (4) LIZENZBESCHRÄNKUNGEN Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung darf der Lizenznehmer keinen anderen Teil der Software als die verteilbaren Komponenten vertreiben. Darüber hinaus darf der Lizenznehmer keine Objektcodeform eines Teils der Software dekompilieren, disassemblieren oder zurückentwickeln. (5) TITEL Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass alle Rechte, Titel und Interessen an der Software, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte daran, Eigentum von Fengari Software sind, vorbehaltlich der Lizenzen, die dem Lizenznehmer gemäß dieser Vereinbarung gewährt werden. Diese Vereinbarung ist kein Verkauf und überträgt dem Lizenznehmer keine Eigentums- oder Eigentumsrechte an der Software oder Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Handelsnamen, Marken oder anderen damit verbundenen Eigentumsrechten oder geistigen Eigentumsrechten. (6) NICHTÜBERTRAGBARkeit Mit Ausnahme der Rechte des Lizenznehmers zur Verteilung der redistributable Components darf der Lizenznehmer keine Rechte an der Software ganz oder teilweise an eine andere Person oder Organisation ohne die schriftliche Zustimmung von Fengari Software vermieten, übertragen, abtreten, unterlizenzieren oder gewähren, es sei denn, diese Vereinbarung kann einem Nachfolger des Lizenznehmers zugewiesen werden, wenn der Gesamte oder das gesamte Eigenkapital des Lizenznehmers vom Nachfolger erworben wird. (7) BEGRENZTE GARANTIEN Fengari Software garantiert dem Lizenznehmer, dass die lizenzierte Software die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen im Wesentlichen für einen Zeitraum von fünfundvierzig (45) Tagen nach dem Datum der Lieferung der lizenzierten Software an den Lizenznehmer ausführt. Die alleinige und ausschließliche Verpflichtung von Fengari Software und der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Lizenznehmers im Rahmen dieser Garantie ist darauf beschränkt, dass Fengari Software angemessene Anstrengungen unternimmt, um Material, dokumentierte, reproduzierbare Mängel in der lizenzierten Software, die der Lizenznehmer beschreibt, und Dokumente an Fengari Software während der 45 (45) Tage Garantiezeit zu beheben. Für den Fall, dass Fengari Software während dieses Zeitraums einen material-, dokumentierten, reproduzierbaren Defekt nicht korrigiert, kann Fengari Software nach Ermessen von Fengari Software die defekte lizenzierte Software ersetzen oder dem Lizenznehmer den Betrag erstatten, den der Lizenznehmer Fengari Software für die defekte lizenzierte Software bezahlt hat, und diese Vereinbarung und die hierin gewährten Lizenzen kündigen. In diesem Fall erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, alle Kopien der lizenzierten Software (einschließlich des Originals) an Fengari Software zurückzugeben. Fengari Software garantiert, dass es Eigentümer des geistigen Eigentums der lizenzierten Software ist und dass die lizenzierte Software kein geistiges Eigentum oder Eigentumsrechte Dritter verletzt. Fengari Software verpflichtet sich, den Lizenznehmer von und gegen alle Ansprüche oder Klagen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, schadlos zu halten, die sich daraus ergeben oder daraus resultieren, dass die lizenzierte Software das geistige Eigentum oder die Eigentumsrechte Dritter verletzt. Die Entschädigung schließt Verstöße, die durch die Kombination der lizenzierten Software und von Endbenutzer-Softwareprodukten verursacht werden, ausdrücklich aus.durch die Kombination der lizenzierten Software und allen Endbenutzer-Softwareprodukten verursachten, die vom Lizenznehmer erstellt, verkauft oder vermarktet werden. EXCEPT AS EXPRESSLY SET FORTH ABOVE, FENGARI SOFTWARE EXPRESSLY DISCLAIMS ALL OTHER WARRANTIES, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING WITHOUT LIMITATION, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. (8) HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG IN KEINEM FALL HAFTET FENGARI SOFTWARE FÜR INDIREKTE, STRAFENDE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIEßLICH ENTGANGENER GEWINNE, EINNAHMEN, DATEN ODER ANDERER WIRTSCHAFTLICHER VORTEILE), UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUF DEM VERTRAG, DER UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER EINER ANDEREN RECHTSTHEORIE BERUHT, SELBST WENN FENGARI SOFTWARE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. (9) KÜNDIGUNG Fengari Software behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen diesen Vertrag nach schriftlicher Mitteilung zu kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen die Bedingungen dieses Vertrags verstoßen hat. Lizenznehmer schriftlich über Verletzung und angemessene Zeit zur Heilung von Verstößen zur Verfügung gestellt werden. Der Lizenznehmer kann diesen Vertrag jederzeit kündigen, indem er die Nutzung der lizenzierten Software einstellt und alle Kopien der lizenzierten Software (einschließlich des Originals) zerstört. Die Abschnitte 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 überdauern jede Kündigung dieser Vereinbarung und gelten in vollem Umfang für jede Kündigung. Sofern diese Vereinbarung nicht gekündigt wird, wie hierin von einer der Parteien vorgesehen, bleibt diese Vereinbarung in Kraft. Die Kündigung hat keine Auswirkungen auf Endbenutzerlizenzen des Endbenutzersoftwareprodukts, die die redistributable Components enthalten, die vom Lizenznehmer vor der Kündigung vertrieben wurden. (10) MISCELLANEOUS Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New South Wales und wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates New South Wales ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen und ohne Rücksicht auf das ÜBEREINKOMMEN der Vereinten Nationen von 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf geregelt. Die Bundes- und Landesgerichte von New South Wales sind ausschließlich zuständig und gerichtsverständig, um alle Streitigkeiten zu entscheiden, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, und der Lizenznehmer stimmt ausdrücklich (i) der persönlichen Zuständigkeit der staatlichen und Bundesgerichte von New South Wales und (ii) der Dienstleistung des Verfahrens zu, die dem Lizenznehmer per Einschreiben erfolgt. Einschränkung von Aktionen. Eine der Parteien darf keine Klage erheben, unabhängig von ihrer Form, mehr als zwölf (12) Monate nach Erliegen des Klagegrundes, es sei denn, jede Partei kann jederzeit eine Klage in Bezug auf ihre Rechte an geistigem Eigentum erheben. Ein solcher Anspruch darf nicht geltend gemacht werden, es sei denn, Fengari Software wurde zuvor eine wirtschaftlich angemessene Mitteilung, eine vollständige schriftliche Erläuterung aller relevanten Details (einschließlich Kopien aller Materialien) und eine gute Gläubige Gelegenheit, die Angelegenheit zu lösen, erhalten. Invalidität und Verzicht. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem Gericht für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung dadurch nicht berührt oder beeinträchtigt. Das Versäumnis einer Partei, eine der Bedingungen dieser Vereinbarung durchzusetzen, es sei denn, sie werden schriftlich aufgehoben, stellt keinen Verzicht auf das Recht dieser Partei dar, jede einzelne Amtszeit und Bedingung dieser Vereinbarung durchzusetzen. LICENSEE ACKNOWLEDGES, DASS ER ODER SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN HAT, VERSTEHT IT UND AGREES TO BE BOUND BY ITS TERMS AND CONDITIONS. LICENSEE FURTHER AGREES THAT IT IS THE COMPLETE AND EXCLUSIVE STATEMENT OF THE AGREEMENT BETWEEN LICENSEE AND FENGARI SOFTWARE WHICH SUPERSEDES ANY PROPOSAL OR PRIOR OR CONTEMPORANEOUS AGREEMENT, ORAL OR WRITTEN, AND ANY OTHER COMMUNICATIONS RELATING TO THE SUBJECT MATTER OF THIS AGREEMENT