WineBanq 11.2.0.4

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 31.80 MB
‎Benutzerbewertung: 2.7/5 - ‎3 ‎Stimmen

WineBanq - Weinkeller Software. WineBanq ist eine flexible, ausgeklügelte und voll ausgestattete Software-Anwendung für die Verwaltung Ihres Weinkellers. Es bietet Ihnen alle Werkzeuge, die Sie brauchen, um Ihren Keller auf dem neuesten Stand zu halten und Weine von ihrer besten Seite zu trinken. Von Diagrammen bis hin zu Berichten (auch beim Erstellen eigener Berichte), zum Anpassen der Formular- und Rasterlayouts und sogar eines Wein-Dashboards. WineBanq unterstützt Tasting Notes vom Winestate Magazine. Sie können die Verkostungshinweise verwenden, um Bewertungen von Weinen in Ihrem Weinkeller anzuzeigen oder diese Bewertungen zu Ihren Weinen hinzuzufügen. Kellermanagement * Sehen und organisieren Sie Ihre Weine einfach. * Fügen Sie schnell neue Weine in Ihren Keller. * Füllen Sie Ihren Keller mit den zuvor eingegebenen Weindetails auf. * Bewerten Sie die Weine, die Sie trinken. * Single-Klick entfernen Weine aus Ihrem Keller. * Farbkolage Ihr Weingitter für eine einfache Anzeige des optimalen Trinkens. * Legen Sie Standardwerte fest, die beim Hinzufügen neuer Weine verwendet werden sollen. * Export Weine in eine Vielzahl von gängigen Formaten. * Leistungsstarkes Raster für flexible Suche. * Erstellen Sie Ihre eigenen gespeicherten Suchanfragen, um wieder verwendet zu werden. * Ändern Sie Daten mit der Bulk-Update-Funktion. * Laden Sie unsere Sammlung von Weingütern, Regionen, Bezeichnungen und Sorten herunter. Verkostungsnotizen * Einfache Suche nach WeinBewertungen. * Fügen Sie Bewertungen von Weinen direkt zu Ihrem Keller hinzu. * Suchen Sie nach Bewertungen von Weinen bereits in Ihrem Keller. * Anzeigen/Drucken von Berichten auf Verkostungsnotizen. * Einfaches Herunterladen und Installieren von Tasting Notes. Hinzufügen neuer Weine * Fügen Sie einfach mehrere Weine hinzu. * Jede Flasche kann ihre eigenen individuellen Details haben. * Unbegrenzte Anzahl von Weinen und Flaschen eingegeben werden können (bis zu physikalischen Datenbankgrenzen) * Ordnen Sie eine beliebige Anzahl von Internet-Links für jeden Wein. * Fügen Sie jedem Wein eine beliebige Anzahl externer Dokumente bei. * Zeichnet Details von mehreren Bewertungen für jeden Wein auf. Aktualisieren von Weinen * Aktualisieren Sie die bereits in Ihrem Keller gelagerten Weine einfach. * Weine können einfach mit vorhandenen Details wieder aufgefüllt werden, um beim erneuten Schlüsseln zu sparen. * Anwenden der Bewertung bei der Einnahme

VERSIONSVERLAUF

  • Version 11.2.0.4 veröffentlicht auf 2012-12-15
    http://www.WineBanq.com/Wine-Cellar-Software/WineBanq/Wine-Cellar-Software/WineBanq/ReleaseNotes.aspx
  • Version 8.5.1.542 veröffentlicht auf 2006-10-18

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

LIZENZVEREINBARUNG FÜR WINEBANQ CELLAR SOFTWARE Dieser Lizenzvertrag ("Vereinbarung") liegt zwischen Ihnen ("Lizenznehmer") und JUSTIN MARTIN als Lizenzgeber ("JM"). Diese Vereinbarung ermächtigt den Lizenznehmer, eine Kopie der WINEBANQ CELLAR MANAGEMENT SOFTWARE und der dazugehörigen Dokumentation ("Lizenzierte Software") gemäß den nachstehenden Bedingungen zu verwenden. 1. LIZENZ- UND GEBÜHRENERTEILUNG 1.1 Gemäß dieser Vereinbarung gewährt JM dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare beschränkte Lizenz ("Lizenz"), die Lizenzierte Software für einen Computer zu verwenden, für den die entsprechenden Lizenzgebühren und Zahlungen (falls vorhanden), wie auf der Website von JM angegeben ("Lizenzgebühren"), bezahlt wurden. Zu diesem Zweck kann der Lizenznehmer die lizenzierte Software auf der lokalen Festplatte oder anderen dauerhaften Speichermedien eines (1) Computers installieren. Jede andere Verwendung ist strengstens untersagt. Mehrere nicht autorisierte Installationen können dazu führen, dass die Lizenz abgebrochen wird. 1.2 Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nur für Archivierungszwecke kopieren, abgeleitete Werke erstellen, übertragen, vermieten, vermieten oder unterlizenzieren. 1.3 Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn und nur in dem Umfang, in dem eine solche Aktivität nach dem Recht des Staates New South Wales ausdrücklich zulässig ist ("anwendbares Recht"). 1.4 Der Lizenznehmer hat die Lizenzgebühren (falls vorhanden) in der auf der Website von JM angegebenen Art und Weise an JM zu zahlen. 2. GEISTIGES EIGENTUM 2.1 Der Lizenznehmer erkennt an, dass die lizenzierte Software geistige Eigentumsrechte enthält. Der Lizenznehmer darf während oder zu irgendeinem Zeitpunkt nach Ablauf oder Beendigung dieser Lizenz keine Handlung zulassen, die dieses geistige Eigentum verletzt, und ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, erkennt der Lizenznehmer ausdrücklich an, dass er das Programm oder die Verkostungsnotizen nicht kopieren darf, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch diese Lizenz gestattet. 2.2 Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass die lizenzierte Software vertraulich und urheberrechtlich geschützt ist. Das Eigentum an der lizenzierten Software und alle damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte und andere Eigentumsrechte daran, sind Eigentum von JM (und/oder seinen verbundenen Unternehmen oder Lizenzgebern, kann). Diese Verpflichtung übersteht die Beendigung dieses Vertrags. 2.3 Aspekte der lizenzierten Software, einschließlich der spezifischen Gestaltung und Struktur einzelner Programme und der Zusammensetzung des Ganzen, stellen Geschäftsgeheimnisse und/oder urheberrechtlich geschütztes Material von JM (und/oder seinen Lizenzgebern) dar. Der Lizenznehmer darf nicht in jedem Namen von sich selbst oder anderen erlauben, solche Geschäftsgeheimnisse oder urheberrechtlich geschütztes Material ohne vorherige schriftliche Zustimmung von JM an Dritte weiterzugeben, zur Verfügung zu stellen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Der Lizenznehmer muss sich bereit erklären, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz solcher Geschäftsgeheimnisse und urheberrechtlich geschützten Materials zu ergreifen. 2.4 Jegliche Dokumentation oder andere Informationen, die der lizenzierten Software beiliegt, dürfen unter keinen Umständen kopiert werden, unabhängig von den Medien, auf denen sie gespeichert ist. Weitere Kopien dieser Unterlagen können von JM erworben werden. 2.5 Der Lizenznehmer hat JM unverzüglich schriftlich über jede tatsächliche, strittige oder erwartete Verletzung von rechten Rechten des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit der lizenzierten Software zu informieren. 3. KÜNDIGUNG DER LIZENZ 3.1 Diese Vereinbarung gilt ab dem ersten Tag, an dem der Lizenznehmer die lizenzierte Software installiert, und bleibt in Kraft, sofern: (1) der Lizenznehmer die Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang einhält; Und (2) Der Lizenznehmer zahlt die lizenzischen Gebühren (falls vorhanden) für die lizenzierte Software in einer zeitnahen Weise. 3.2 Die Lizenz des Lizenznehmers wird automatisch und sofort ohne Vorankündigung gekündigt, wenn der Lizenznehmer einer Bestimmung dieser Vereinbarung nicht nachkommt. Nach einer solchen Kündigung muss der Lizenznehmer die lizenzierte Software (einschließlich aller Kopien davon) zerstören. 3.3 Der Lizenznehmer kann diesen Vertrag jederzeit kündigen, indem er die lizenzierte Software zerstört. 3.4 Zusätzlich zu den vorstehenden Angaben kann JM diesen Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen an den Lizenznehmer kündigen, ohne dass ein Grund dafür angegeben werden muss und ohne irgendeine Haftung zu übernehmen. 4. RISIKO UND TITEL 4.1 Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der lizenzierten Software geht bei der Lieferung auf den Lizenznehmer über. 4.2 Der Lizenznehmer erwirbt keine anderen als die in dieser Vereinbarung genannten Rechte im Zusammenhang mit der lizenzierten Software. 5. MARKEN UND LOGOS 5.1 Marken, die das Wort "JM", Marken, die von JM oder seinen verbundenen Unternehmen registriert sind, sowie alle Aufsehenerermarken, Logos und Symbole, die auf der lizenzierten Software erscheinen, bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum von JM (oder einer seiner verbundenen Unternehmen oder, wie der Fall sein kann) und der Lizenznehmer erwirbt keinerlei Rechte an solchen Marken. 6. BEGRENZTE GARANTIE 6.1 JM garantiert, dass die lizenzierte Software für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Lieferung an den Lizenznehmer frei von Material- und Verarbeitungsfehlern bei normaler Verwendung ist. Diese Garantie wird dem Lizenznehmer als Originalerwerber gewährt. Es ist nicht übertragbar. 6.2 Die in Ziffer 6.1 enthaltene Garantie: (1) davon abhängig ist, dass der Lizenznehmer seiner Verpflichtung aus dieser Vereinbarung in vollem Umfang nachgekommen ist; (2) keine Garantie dafür ist, dass die Ergebnisse der lizenzierten Software den Erwartungen und Anforderungen des Lizenznehmers entsprechen; Und (3) nicht funktioniert, wenn erhebliche Nichterfüllung in irgendeiner Weise aus der Installation der lizenzierten Software durch den Lizenznehmer, der Art oder dem Betrieb der Geräte, auf denen die lizenzierte Software installiert ist, oder der Verwendung von Materialien oder Software, die nicht von JM bereitgestellt werden, resultiert. 6.3 JM ersetzt eine Kopie der lizenzierten Software, die die vorstehenden Garantie nicht erfüllt, wenn JM oder ein autorisierter JM-Wiederverkäufer darüber informiert wird, dass die lizenzierte Software die Garantie nicht innerhalb der dreißig (30) Tage Garantiezeit erfüllt. 6.4 Die oben genannten Punkte enthalten die alleinigen und ausschließlichen Verpflichtungen von JM und die einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe, die dem Lizenznehmer im Falle von Fehlern oder Fehlfunktionen in der lizenzierten Software zur Verfügung stehen. Mit Ausnahme des Vorstehenden und des nach geltendem Recht zulässigen Höchstbetrags Die lizenzierte Software wird dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt und geliefert, wie es ist" zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen und JM und seine Lieferanten lehnen, soweit gesetzlich zulässig, alle anderen Bedingungen und Garantien, entweder ausdrücklich gemacht oder stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck, Titel oder Nichtverletzung in Bezug auf die lizenzierte Software und die Bereitstellung oder die Nichterbringung von Support-Dienstleistungen. Es gibt keine Garantie von JM oder einer anderen Partei oder Person, dass die in der lizenzierten Software enthaltenen Funktionen die Anforderungen des Lizenznehmers erfüllen oder dass dieDie in der lizenzierten Software enthaltenen Funktionen erfüllen die Anforderungen des Lizenznehmers oder dass der Betrieb der lizenzierten Software unterbrechungsfrei oder fehlerfrei ist. Der Lizenznehmer übernimmt die gesamte Verantwortung für die Auswahl der lizenzierten Software, um die beabsichtigten Ergebnisse des Lizenznehmers zu erzielen, sowie für die Installation, Verwendung und die daraus erzielten Ergebnisse. 6.5 Die lizenzierte Software ist weder fehlertolerant noch für sicherheitskritische Tätigkeiten oder Aktivitäten bestimmt, bei denen ein hohes Risiko von Umweltschäden, Personenschäden oder Todesfällen von Personen besteht. JM gibt keine explizite oder implizite Garantie für die Eignung für diesen Zweck und die Verwendung. Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen enden mit sofortiger Wirkung, wenn die lizenzierte Software bei solchen Aktivitäten verwendet wird. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle Benutzer der lizenzierten Software über diese Einschränkungen zu informieren und verpflichtet sich, sie gegebenenfalls durch ordnungsgemäße Vereinbarung zu binden, die lizenzierte Software oder einen Teil davon bei solchen Aktivitäten nicht zu verwenden. 7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 7.1 Soweit nicht ausdrücklich gesetzlich verboten, haftet JM, seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Lieferanten in keinem Fall für entgangene Gewinne, Kosten der Beschaffung von Ersatzwaren oder Dienstleistungen, Sachschäden, Personenschäden, Betriebsunterbrechungen oder für besondere, indirekte, zufällige, wirtschaftliche oder Folgeschäden, die durch Vertrag, unerlaubte Handlung, Fahrlässigkeit oder andere Haftungstheorie entstehen, die sich aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der lizenzierten Software ergeben. , auch wenn JM oder seine Lieferanten über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden. Für den Fall, dass ein in diesem Zusammenhang enthaltener Ausschluss aus irgendeinem Grund für ungültig erklärt wird und JM für Verluste oder Schäden haftet, die rechtmäßig begrenzt werden können, ist diese Haftung auf den Betrag (mit Ausnahme von Steuern oder Zahlungen für Support oder Service, falls vorhanden) beschränkt, der vom Lizenznehmer an JM oder einen autorisierten WIEDERverkäufer für die lizenzierte Software von JM gezahlt wurde. Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch dann, wenn die oben genannte Garantie ihren wesentlichen Zweck nicht erfüllt. 8. UNTERSTÜTZUNG VON LIZENZIERTER SOFTWARE 8.1 Weder JM noch seine Lizenzgeber sind verpflichtet, dem Lizenznehmer technischen Support, Wartung, Updates, Support, Fehlerbehebungen oder Fehlerkorrekturen in Bezug auf die lizenzierte Software zur Ausstattung zu überreichen, es sei denn, zwischen dem Lizenznehmer und JM wird gesondert schriftlich vereinbart. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, werden solche Updates, Fehlerbehebungen oder Fehlerkorrekturen, die JM nach eigenem Ermessen (ohne dazu verpflichtet) dem Lizenznehmer zur Verfügung stellen könnte, zu den gleichen Bedingungen bereitgestellt, als ob es sich um lizenzierte Software gemäß dieser Vereinbarung handelte. 8.2 Von Zeit zu Zeit kann JM nach eigenem Ermessen Über seine Website Unterstützung leisten. Die Kosten für solche zusätzlichen Unterstützungsdienste sind von den Parteien gesondert zu diesem Abkommen auszuhandeln, deren Bedingungen anderweitig gelten sollten. 9. ZUWEISUNG 9.1 Der Vorteil dieser Lizenz wird vom Lizenznehmer (ob durch Abtretung, Unterlizenzierung oder auf andere Weise) ohne schriftliche Zustimmung von JM in keiner Weise behandelt. 10. THIRD PARTY SOFTWARE 10.1 Software, die zusammen mit der lizenzierten Software bereitgestellt oder mit ihr gebündelt wird und mit einem separaten Endbenutzer-Lizenzvertrag verbunden ist, wird dem Lizenznehmer gemäß den Bedingungen dieses Lizenzvertrags lizenziert. JM ist nicht Vertragspartei eines solchen Lizenzvertrags und übernimmt keine Verpflichtung in Bezug auf diese Software Von Drittanbietern. 11. VERKOSTUNGSNOTIZEN VON DRITTANBIETERN 11.1 Alle Verkostungsnotizen, die zusammen mit der lizenzierten Software bereitgestellt oder mit ihr gebündelt werden und mit einem separaten Endbenutzer-Lizenzvertrag verbunden sind, werden dem Lizenznehmer gemäß den Bedingungen dieses Lizenzvertrags lizenziert. JM ist nicht An einem solchen Lizenzvertrag beteiligt und übernimmt keine Verpflichtung in Bezug auf solche Verkostungsnotizen Dritter. 12. VERLETZUNG DES GEISTIGEN EIGENTUMS DRITTER 12.1 Wenn sich herausstellt, dass irgendetwas, das JM dem Lizenznehmer gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt, zu irgendeinem Zeitpunkt die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt hat oder nach Ansicht von JM die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen kann, besteht der einzige Rechtsbehelf des Lizenznehmers darin, zu verlangen, dass JM nach eigenem Ermessen eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen erwählt: (1) das rechtsverletzende Produkt so zu modifizieren, dass es die geistigen Eigentumsrechte Dritter nicht verletzt; (2) das Erzeugnis durch ein nicht verletzendes Erzeugnis ersetzen; Oder (3) diesen Vertrag zu kündigen. 13. SONSTIGES 13.1 Das Versäumnis oder die Vernachlässigung einer der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch eine der Parteien ist nicht auszulegen oder als Verzicht auf die Rechte dieser Partei aus dieser Vereinbarung zu betrachten. 13.2 Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar, illegal oder nichtig ist, wird sie abgetrennt und der Rest dieser Vereinbarung bleibt in Kraft. 13.3 Alle Mitteilungen sowie alle Fragen, die der Lizenznehmer zu dieser Vereinbarung haben kann, sollten per E-Mail an [email protected]. 13.4 Das anwendbare Recht von New South Wales regelt dieses Abkommen. Die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von New South Wales und des Federal Court of Australia.