Web Security Toolset 2.05

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 3.42 MB
‎Benutzerbewertung: 3.4/5 - ‎5 ‎Stimmen

Das Toolset enthält: * WebFuzzer - Suche nach Web-Anwendungsfehlern, bestimmten Seiten und vielem mehr * Injektionsbrowser - Finden Sie anfällige Parameter für HTML-Injektionen auf Web-Anwendungen * MD5 Searcher - Finde bereits bruteforced/cracked MD5 Hashes * Authentifizierungstester - Finden Sie schwache Benutzername/Passwort-Kombinationen für Standardauthentifizierung und HTML-Formulare * Datenbank-Extraktor - Überprüfen Sie, ob ein Parameter anfällig für SQL-Injektionsangriffe ist, Sie können auch Datenbankinformationen, Tabellen und Tabellendaten extrahieren * Webserver Information Catcher - Holen Sie sich einige globale Webserver-Informationen * HTTP Proxy / Sniffer - Sehen Sie jede Anforderung, die durch den Proxy gegangen ist * Benutzerdefinierte Anfrage - Bauen/Rekonstruieren Sie Ihre eigene Anfrage. * String Encoder - Kodieren und Dekodieren Sie Ihre Strings * Regular Expression Tester - Testen Sie Ihre regulären Ausdrücke * Subdomain Scanner - Suche nach Subdomains * Webserver Finder - Finden Sie Webserver in Ihrem Netzwerk / IP-Bereich * Port Scanner - Offene Ports auf einem Computer finden

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.05 veröffentlicht auf 2010-02-09

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Deutsche Web Security UG END-USER LIZENZVEREINBARUNG
    REV 1.1
    22. APRIL 2007

    Deutsche Web Security UG LIZENZ UND SUPPORT AGREEMENT DIES IST EINE LEGALBINDING AGREEMENT. BITTE LESEN SIE ES SORGFÄLTIG DURCH.

    SIE SIND DURCH DIE TERMS DIESES EULA VON INSTALLING, COPYING, ODER SONST MIT DEM PRODUKT. WENN SIE NICHT EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN SIE DAS PRODUKT NICHT; SIE KÖNNEN ES ZU IHREM ORT VON PURCHASE FÜR EINE VOLLE REFUND.

    Im Juni 2007 verabschiedete der Bundestag Änderungen des Computerkriminalitätsgesetzes, einschließlich des StGB, in dem es heißt (nicht genehmigte Übersetzung):

    Wer ein Verbrechen nach den Bestimmungen des S. 202a oder 202b vorbereitet und zugang schafft, erhält oder gewährt, verkauft, liefert, verteilt oder auf andere Weise
    * Passwörter oder andere Zugangscodes, die den Zugriff auf Daten oder
    * Computerprogramme, deren Ziel es ist, ein Verbrechen zu begehen

    werden mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft.

    Darüber hinaus ist dieser neue Abschnitt mit anderen Gesetzen verwoben, einschließlich dergesetze, die den Terrorismus betreffen. Die aktuelle Auslegung beinhaltet die Annahme von anderen, die ein Verbrechen begehen, indem sie Material als Verstoß gegen die .202c verwenden.

    Maui Security Scanner ist legal gemäß den Bestimmungen der Artikel 202a, 202b und 202c! Maui Security Scanner ist eine Web-Anwendungssicherheitstestanwendung für IT-Sicherheitsexperten und Hochschulen und NICHT eine Hacker-Toolbox! Es wird NICHT gedacht, um irgendwelche illegalen Aktionen zu erzwingen, aber gedacht, um die Entwicklung von sicherer Software zu trainieren und zu hackenweb-Anwendungen. Es ist für Test- und Hackproofing-Zwecke gedacht. Es ist NICHT dazu gedacht, illegale Handlungen durchzusetzen. UDurch das Herunterladen und Verwenden von Maui Security Scanner erklären Sie sich damit einverstanden, legal zu bleiben!

    Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") bezieht sich auf alle Software ("Software"), die von German Web Security entwickelt und verkauft wird. per elektronischem Download, in jedem Paket mit CD-ROMs, Disketten, zugehörigen Medien, gedruckten Materialien oder elektronischer Dokumentation zur Verfügung gestellt. Lesen Sie die Geschäftsbedingungen dieser EULA, bevor Sie Software installieren, kopieren oder anderweitig verwenden. Diese EULA ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen, entweder einzelpersonen oder juristische, ("Customer" oder "you") und German Web Security UG, einem deutschen Unternehmen. Durch Klicken auf "Ich stimme zu," Installation, Kopieren oder anderweitige Nutzung eines Teils der Software oder der damit verbundenen Medien, gedruckter Materialien oder jeglicher Online- oder elektronischer Dokumentation, erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. Wenn Sie den Bedingungen dieser EULA nicht zustimmen, senden Sie die Software unverzüglich innerhalb der ersten 30 Tage an Ihren Lieferanten zurück, um eine vollständige Rückerstattung zu erhalten. Sie können aufgefordert werden, Ihre Entfernung der Software zu bestätigen, wenn Sie eine Rückerstattung aufgrund der EULA beantragen.
    1. DEFINITIONEN
    Software ist als das elektronisch erhaltene und/oder in den Datenträgern oder CD-ROMs in diesem Paket enthaltene Computerprogramm zusammen mit allen Updates, die später von German Web Security UG bereitgestellt werden. Serversoftware muss speziell als Software definiert werden, auf die über TCP/IP oder andere Transportprotokolle von anderer Software zugegriffen oder mit der sie verbunden ist. Server-Software enthält, ist aber nicht beschränkt auf, German Web Security UG Server. Die Dokumentation ist als alle gedruckten Materialien zu definieren, die in dieser Verpackung oder später von Der Deutschen Web Security UG geliefert werden. Medien sind als Computerdisketten, CD-ROMs und alle anderen magnetischen Medien zu definieren, die Software enthalten. Der Service ist definiert als jeder technische oder nichttechnische Dienst, der von Der German Web Security UG erbracht wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung von technischem Support persönlich, telefonisch oder über irgendeine Form von elektronischer Korrespondenz. Kopien sind als tatsächliche Kopien der gesamten oder eines Teils der Software zu definieren und umfassen Updates und Backups der Software. Der Lizenznehmer wirdund umfasst Updates und Backups der Software. Der Lizenznehmer ist definiert als eine Person, ein Unternehmen oder eine juristische Person, die Software oder serviceentwickelte Software erworben hat, als Softwareprogramme, die mit Software vom Lizenznehmer entwickelt wurden und/oder diese enthalten und/oder mit ihr vertrieben werden. Der Benutzer ist definiert als jede Person, die entwickelte Software erstellt.
    2. LIZENZ
    German Web Security UG verpflichtet sich, dem Nutzer eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der an den Lizenznehmer verkauften Software für eine begrenzte Dauer zu erteilen. Die hierin gewährten Rechte sind auf die Nutzung der Software, Softwarekopien und Dokumentation im Sinne dieser EULA beschränkt. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich in dieser EULA gewährt werden, bleiben der Deutschen Web Security UG vorbehalten. Die Software ist durch Urheberrechte und andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt. Die German Web Security UG oder ihre Lieferanten sind Eigentümer des Eigentums an dem Produkt. Die Software ist lizenziert, nicht verkauft.

    2.1 Quell-Editionen von Software
    Die Source Edition of Software enthält 1 vollständige Retail-Abonnementlizenz für die Dauer der Source Edition-Lizenz. Dies ist keine Sitelizenz.
    3. ZULÄSSIGE NUTZUNGEN
    Der Lizenznehmer kann die Software auf folgende Weise verwenden: Laden Sie die Software in den RAM und verwenden Sie sie auf einem einzelnen Arbeitsplatz oder Terminal; installieren Sie die Software auf einem permanenten Speichergerät - einem Festplattenlaufwerk; Kopien der Software nur zu Sicherungszwecken anfertigen und der Lizenznehmer muss diese jederzeit im Besitz behalten.

    3.1 Einzelhandelseditionen von Software
    Der Lizenznehmer darf die entwickelte Software frei verteilen, jedoch darf kein Teil des Software-Quellcodes ganz oder teilweise, noch dekompilierte Software oder Dokumentation ohne vorherige schriftliche Zustimmung der German Web Security UG, wie in Abschnitt 5: Bereitstellung und Verteilung beschrieben, weiterverbreitet werden.

    3.2 Testversionen von Software
    Der Lizenznehmer kann einer angemessenen Anzahl zusätzlicher Personen innerhalb der Organisation des Lizenznehmers gestatten, entwickelte Software ausschließlich zum Zweck des Testens oder des öffentlichen Nachweises von entwickelter Software zu installieren. Separate Lizenzen für jede Person, die Entwickelte Software zu Test- oder Demonstrationszwecken verwendet, sind nicht erforderlich.

    3.3 Quell-Editionen von Software
    Der Lizenznehmer darf die entwickelte Software frei verteilen, jedoch darf kein Teil des Software-Quellcodes ganz oder teilweise, noch dekompilierte Software oder Dokumentation ohne vorherige schriftliche Zustimmung der German Web Security UG, wie in Abschnitt 5: Bereitstellung und Verteilung beschrieben, weiterverbreitet werden. Der gesamte Software-Quellcode ist als vertrauliches Material des Unternehmens zu behandeln. Source Editions unterliegen allen Bereitstellungseinschränkungen wie jeder Retail Edition-Lizenz. Die Source Edition enthält eine vollständige Retail Edition-Lizenz für Entwickler.
    4. VERBOTENE VERWENDUNGEN
    Der Lizenznehmer darf die Software nicht in einem Computernetzwerk, einschließlich eines LAN(Local Area Network), Intranets oder Internets, freigeben; Kopien von Software oder Dokumentation zu verteilen; unter allen Umständen versuchen, eine der Software- oder Softwarekopien neu zu schreiben, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln; reproduzieren, übertragen, transkribieren, in einem Abrufsystem speichern oder die Dokumentation ohne schriftliche Zustimmung der Deutschen Web Security UG in jede beliebige Sprache übersetzen. Sie dürfen die Ergebnisse eines Benchmark-Tests im Zusammenhang mit datenzugriff oder Datenmanipulation mit Software nicht an Dritte weitergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Veröffentlichung von Ergebnissen im Internet, ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Deutschen Web Security UG.

    4.1 Einzelhandelseditionen von Software
    Der Lizenznehmer darf nicht: Den Quellcode von Entwickelter Software (Ihr Code) ganz oder teilweise verteilen, ohne zusätzliche Lizenzen von Retail Editions of Software für jede verteilte Kopie der entwickelten Software zu erwerben, wenn der Quellcode für entwickelte Software für die Kompilierung oder Laufzeitausführung verwendet wird.

    4.2 Testversionen von Software
    Der Lizenznehmer darf keine Anwendungen oder Webdienste ganz oder teilweise für kommerzielle, Shareware, Freeware oder Regierungsnutzung entwickeln oder erstellen.

    4.3 Quell-Editionen von Software
    Der Lizenznehmer darf den Software-Quellcode weder ganz noch teilweise verbreiten. Der Lizenznehmer darf keine GPL oder LGPL (oder eine andere ähnliche Lizenz) in den Software-Quellcode aufnehmen. Dadurch wird der Software-Quellcode dem viralen Effekt ausgesetzt, dass die Veröffentlichung des Codes erzwungen wird, und Sie werden für Schäden an der deutschen Web Security UG verantwortlich gemacht.
    5. BEREITSTELLUNG UND VERTEILUNG
    5.1 Einzelhandelseditionen von Software
    Entwickelte Software, die für die Verwendung durch Nicht-Programmierer entwickelt wurde und nicht-Trial Editions von Software-Binärdateien enthält, darf nur frei verteilt werden und erfordert keine zusätzliche Lizenzierung. Vertrieb der entwickelten Software, die Software-Quellcode enthältkeine zusätzliche Lizenzierung. Die Verteilung der entwickelten Software, die Software-Quellcode ganz oder teilweise enthält, erfordert, dass jeder Endbenutzer der entwickelten Software eine Kopie der Software besitzt. Benutzer von Entwickelter Software dürfen Software nicht weiterverbreiten, ohne eine Nicht-Retail Edition-Lizenz für Software zu besitzen. Jeder lizenzierte Entwickler kann den Datenmigrations-Assistenten frei mit seiner Anwendung verteilen und ihn entweder im stillen modus oder im GUI-Modus ausführen.

    5.2 Testversionen von Software
    Testversionen von Software sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt, und Software, die mit Trial Editions entwickelt wurde, darf nicht verteilt oder auf Webservern gehostet werden, die nicht direkt im Besitz des Benutzers sind. Das Verteilen von Software-Binärdateien oder Quellcode ganz oder teilweise für andere Zwecke als begrenzte Demonstrationen oder Tests erfordert, dass der Benutzer eine Lizenz für Retail Edition of Software besitzt und sich dann an Abschnitte dieser EULA hält, die als Retail Editions of Software gekennzeichnet sind.

    5.3 Quell-Editionen von Software
    Die Quelle der Software darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von German Web Security UG nicht lizenziert, verkauft, vermietet oder an Dritte verteilt werden. Dazu gehören Beratungsvereinbarungen, bei denen der Lizenznehmer die Quelle von Kontrollen durch Dritte liefern muss. Der Lizenznehmer muss für jeden Kunden, der Kopien der Source Edition erhält, eine separate Lizenz erhalten und eine Geheimhaltungsvereinbarung mit der Deutschen Web Security UG einreichen, aus der hervorgeht, dass Lizenznehmer und Kunde gegenseitig zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die gesamte Offenlegung von Source for Software an Dritte muss diese EULA-Lizenz als Laufzeit der Lizenz enthalten. Der Dritte muss sich verpflichten, das geistige Eigentum der German Web Security UG als Unternehmen vertraulich zu behandeln und seinen Schutz zu gewährleisten.
    6. NICHT COMPETE
    Der Lizenznehmer darf Software nicht verwenden, um Produkte, Technologien, Softwareanwendungen, Webdienste ganz oder teilweise zu erstellen, die direkt mit Produkten oder Technologien der deutschen Web Security UG konkurrieren. Competes ist definiert als das Erstellen oder Verteilen von Software oder Diensten, die ähnliche oder gleiche Funktionen wie software oder technologie bieten, die von German Web Security UG entwickelt wurde. German Web Security UG behält sich das Recht vor, alle Rechte und Lizenzrechte des Lizenznehmers bei einer solchen Verletzung unverzüglich zu widerrufen. Bei Bekanntwerden der Verletzung verpflichtet sich der Lizenznehmer, alle Kopien der Software unverzüglich zu vernichten und Software und Verweise auf Software von allen Produkten, Technologien und Softwareanwendungen zu entfernen.
    7. SERVER-SOFTWARE
    Serversoftware darf nur vom Lizenznehmer und von Lizenznehmeranwendungen und -software verwendet werden. Die Weiterverbreitung und/oder Nutzung von Serversoftware durch andere Personen als den Lizenznehmer oder durch eine andere Software als die Software und Anwendungen des hundertprozentigen Lizenznehmers ist absolut verboten. Zu den verbotenen Verwendungen gehört die Verteilung von Software, die eine Verbindung zu Serversoftware herstellt, die nicht im Besitz des Lizenznehmers ist. Abhilfe maßnahmen unter, ist aber nicht beschränkt auf den Erwerb einer Lizenz von Server Software direkt von German Web Security UG für jede Verletzung innerhalb von 24 Stunden nach Benachrichtigung basierend auf den aktuellen Preisen auf der Website der Deutschen Web Security UG.
    8. UNTERSTÜTZUNG
    Die German Web Security UG behält sich das Recht vor, Kundensupportpläne ohne Grund und ohne Vorwarnung zu kündigen. Support-Pläne werden auf einer As-is-Basis verkauft und alle Verkäufe sind endgültig und nicht erstattungsfähig. Der Kauf eines Supportplans garantiert keine Software-Fixes und/oder Updates. Missbrauch von Support-Privilegien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, häufige Kontakte, leichtfertige Kontakte, unhöfliches Verhalten und/oder Inkompetenz der Kunden, Belästigung, Nichtbefolgung von Anweisungen, kann zur sofortigen Beendigung von Support-Plänen ohne Rückerstattung führen.
    9. UPDATES UND REVISIONEN
    German Web Security UG behält sich das Recht vor, Software und/oder Dokumentation zu ändern und/oder zu verbessern, ohne eine Person oder Organisation über solche Änderungen zu informieren. Der Lizenznehmer ist für die Erstellung einer Sicherungskopie der Software verantwortlich. German Web Security UG kann jeden bestimmten Build jederzeit nach eigenem Ermessen entfernen. Downloads werden nicht von German Web Security UG archiviert.

    9.1 Einzelhandelsabonnenten
    Abonnenten haben nach alleinigem Ermessen der German Web Security UG Zugriff auf Download-Entwicklung und experimentelle Software-Builds.

    9.2 Quellabonnenten
    Die German Web Security UG wird einen Publikationszeitplan für Quellabonnenten beibehalten und den Code regelmäßig an alle aktuellen Lizenznehmer veröffentlichen. Der Lizenznehmer muss keine Erweiterungen der Software an German Web Security UG zurückgeben.
    10. BEGRENZTE GARANTIE
    Alle Software- und Servicepläne werden auf "-Basis verkauft. Die German Web Security UG gewährt keine Rückerstattungen jeglicher Art aus irgendeinem Grund nach dem Kauf. Die gesamte Haftung der German Web Security UG und Ihr ausschließlicher Rechtsbehelf sind die Ersetzung fehlerhafter Medien, sofern eine Kopie Ihres datierten Belegs oder Ihrer Rechnung an German Web S übermittelt wird. mangelhafte Medien, sofern eine Kopie Ihrer datierten Quittung oder Rechnung an die Deutsche Web Security UG übermittelt wird. Der Rechtsbehelf umfasst Bestimmungen, um den Zugang zum Herunterladen von Software aus dem Internet zu gewähren, wenn das Internet die einzige Form der Softwareverteilung durch german Web Security UG an den Lizenznehmer für einen Zeitraum von 1 (einem) Jahr ab kaufdatum war. German Web Security UG haftet gegenüber dem Lizenznehmer oder einer anderen Person nicht für besondere, Folge-, indirekte oder ähnliche Schäden oder Ansprüche, einschließlich entgangener Gewinne oder sonstiger kommerzieller Schäden, die direkt oder indirekt durch die Nutzung der Software verursacht wurden. Die German Web Security UG lehnt ausdrücklich alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen ab. German Web Security UG übernimmt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf die Marktgängigkeit oder Eignung von Software für einen bestimmten Zweck, Geschäft oder Anwendung. Stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit werden ausdrücklich und ausdrücklich ausgenommen. In keinem Fall haftet German Web Security UG für Schäden, die Ihnen oder einer anderen Person für die Lizenz zur Nutzung der Software gezahlt wurden, unabhängig von der Form eines Anspruchs.
    11. EINSCHRÄNKUNGEN
    Diese Lizenz gewährt dem Benutzer eingeschränkte Rechte zur Nutzung der Software, Softwarekopien und Dokumentation, wie in dieser Lizenz ausdrücklich angegeben. Die German Web Security UG behält sich das Eigentum an der gesamten Software, Software-Kopien und Dokumentation vor. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software, Softwarekopien und Dokumentation vor unbefugter Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung zu schützen.

    11.1 Quell-Editionen von Software
    Die Source Edition-Lizenz ist nicht übertragbar. Jede Partei, die eine Source Edition-Lizenz erwerben möchte, muss eine Lizenz von German Web Security UG erwerben. Software-Quellcode kann in Escrow unter Kontakt mit Dritten mit der Klausel platziert werden, dass im Falle der Veröffentlichung von Escrow der Dritte eine Lizenz für die Source Edition erwerben muss.
    12. LAUFZEIT
    Diese Lizenz gilt ab dem Datum, an dem Sie die Software und/oder Kopien der Software und/oder Dokumentation erhalten, und wird fortgesetzt, bis Sie den gesamten Inhalt dieses Pakets und alle Softwarekopien zerstören. Diese Lizenz endet, wenn der Lizenznehmer eine Bedingung oder Bedingung dieser EULA nicht einhält. Bei einer solchen Verletzung behält sich Die Deutsche Web Security UG das Recht vor, die Lizenz zu kündigen und Rechtsmittel einzuholen, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen könnten. Nach Beendigung sendeankündigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, alle Kopien der Software und Dokumentation an German Web Security UG zurückzugeben und ist verpflichtet, alle entwickelten Software unverzüglich zurückzurufen und Software aus dem Inhalt und/oder der Verpackung der entwickelten Software zu entfernen. Unter diesen Umständen hat der Lizenznehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Betrags, der für die Lizenz zur Nutzung der Software und Dokumentation gezahlt wurde, noch hat der Lizenznehmer Anspruch auf Erstattung der Kosten im Zusammenhang mit dem Rückruf von entwickelter Software.

    12.1 Abonnementbedingungen
    Alle Abonnements gelten für einen Zeitraum von 1 Jahr, sofern nicht anders angegeben. 1 Jahr beträgt 365 Tage ab Kaufdatum.
    13. ANWENDBARES RECHT
    Diese EULA unterliegt dem deutschen Recht.
    14. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG
    Sie erkennen an, dass Sie diese EULA gelesen haben, verstehen sie und stimmen zu, an ihre Geschäftsbedingungen gebunden zu sein. Darüber hinaus erklären Sie sich damit einverstanden, dass dies die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen uns ist und alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen und sonstigen Mitteilungen zwischen uns in Bezug auf den Gegenstand dieser EULA ersetzt.
    ENDE DER VEREINBARUNG.
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