VorteXML 3.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 14.24 MB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

VorteXML ermöglicht Benutzern das schnelle Extrahieren, Transformieren und Exportieren von gültigem XML aus jeder wiederkehrenden strukturierten Textdatenausgabe wie Berichten, Rechnungen, Protokolldateien und HTML, die von jedem Computersystem generiert werden. Benutzer können extrahierte Daten problemlos jeder gewünschten DTD oder jedem beliebigen Schema zuordnen, wodurch gültiges XML sichergestellt wird und die Verwendung komplexer Programmierwerkzeuge entfällt. VorteXML ist eine besonders gute Antwort für Unternehmen, die transaktionsbezogene Datenausgabe in XML für B2B umwandeln möchten, da es Unternehmen ermöglicht, mehr Zeit damit zu verbringen, ihre E-Business-Anwendungen und -Prozesse zu verbessern, ohne sich Gedanken darüber zu machen, wie die entsprechenden XML-Daten aus ihren aktuellen Systemen erstellt werden können. VorteXML verfügt über eine benutzerfreundliche Schnittstelle zum Entwerfen von Extraktionsregeln oder Vorlagen. Zu den leistungsstarken Funktionen gehört die Möglichkeit, neue XML-Inhalte abzuleiten, die noch nicht in vorhandenen Textdatendateien vorhanden sind, indem berechnete Felder verwendet werden. Filter können auch auf die Daten angewendet werden, um den Export auf Kriterien zu beschränken, die der Benutzer festlegt. Benutzer können sogar Feldtypen definieren, was bei der Linderung einer der Schwächen von DTDs hilft. Nach der Definition können diese Extraktionsregeln in einer Profildatei gespeichert werden, die jedes Mal verwendet werden kann, wenn jemand denselben Berichtstyp in XML exportieren muss. VorteXML zeichnet sich dadurch aus, dass sich wiederholende Konvertierungsaufgaben den Schmerz nehmen. Die Extraktionsregeln machen jedoch nur die Hälfte der Lösung aus. Die andere Hälfte ist die Beschreibung des gewünschten XML, das erstellt werden soll. VorteXML bietet eine umfangreiche Benutzeroberfläche zum Definieren dieser Ausgabestruktur, beginnend mit einer vorhandenen DTD oder einem vorhandenen Schema. Einige der Verwendungen für VorteXML umfassen: Generieren gültiger XML-Dokumente für B2B; Verschieben älterer Daten in neue Datenbanken, einschließlich XML-Repositorys; Veröffentlichen von Legacy-Daten auf Websites; Neuformatieren separater Text-/Datenströme in ein gemeinsames Format für die Verteilung; Lieferung elektronischer Rechnungen und Erklärungen; und Abstimmung von Informationen aus verschiedenen Regionen und Abteilungen innerhalb einer Organisation

VERSIONSVERLAUF

  • Version 3.0 veröffentlicht auf 2004-02-25
    XSD-Schemaunterstützung, DateTime-Unterstützung, vollständige UTF-8-Unterstützung, verbessertes Analysefenster, verbesserte Überprüfungsfunktion, Schema-Funktion generieren

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

VorteXML-Lizenzvertrag LESEN SIE DIES, BEVOR SIE DIE SOFTWARE VERWENDEN *** DIESE SOFTWARE LIZENZVEREINBARUNG (DIE "VEREINBARUNG") IST EINE LEGALE VEREINBARUNG ZWISCHEN DATAWATCH CORPORATION ("DATAWATCH") UND DEM KUNDEN DER SOFTWARE. VON INSTALLING, COPYING ODER OTHERWISE USING THE SOFTWARE, YOU REPRESENT (I) THAT YOU HAVE AUTHORIZED TO ACCEPT THESE TERMS ON BEHALF OF THE CUSTOMER (THE ENTITY ON WHOSE BEHALF YOU REPRESENT TO ACT, IN WHICH EVENT "YOU" AND "YOUR" SHALL REFER TO YOU AND THE WENN SIE NICHT SO AUTHORIZED OR DO NOT INTEND TO BE PERSONALLY BOUND, THEN DATAWATCH IS UNWILLING TO LICENSE THE SOFTWARE AND THE INSTALLATION OR USE OF THE SOFTWARE IS A VIOLATION OF U.S. AND INTERNATIONAL COPYRIGHT LAWS AND CONVENTIONS. SIE KÖNNEN DIE UNUSED SOFTWARE ZU IHREM SUPPLIER ODER ZU DATAWATCH IN DREIßIG TAGEN NACH IHNEN DIE SOFTWARE FÜR EINE VOLLE REFUND DER LIZENZFEE PAID VON IHNEN FÜR DIE SOFTWARE. WENN SIE DIESE BEDINGUNGEN FÜR EINE ENTITÄT AKZEPTIEREN, IN DEREN NAMEN SIE ZUM HANDELN BERECHTIGT SIND, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NUR IM NAMEN DIESER ENTITÄT VERWENDEN. WENN SIE PERSÖNLICH GEBUNDEN SEIN MÖCHTEN, IST DIE NUTZUNG DER SOFTWARE AUF IHREN PERSÖNLICHEN GEBRAUCH BESCHRÄNKT. Unter Berücksichtigung der hierin enthaltenen Vereinbarungen und Vereinbarungen vereinbaren die Parteien folgendes: 1. LIZENZ: a) Bezahlte Lizenz. Wenn Sie eine kostenpflichtige Lizenz für die Software erwerben (wie unten definiert), findet Abschnitt 1(b) unten keine Anwendung, und dieser Abschnitt 1(a) regelt Ihre Rechte zur Nutzung der Software (wie unten definiert). Datawatch gewährt Ihnen eine unbefristete, nicht ausschließliche, nicht abtretbare, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz, die den Bedingungen dieser Vereinbarung (i) zur Nutzung (wie unten definiert) VorteXML in maschinenlesbarem Objektcodeformular und den technischen Spezifikationen unterliegt, Benutzerdokumentation und Schulungsmaterialien, die damit verbunden sind (zusammen die "Software") und (ii) um Korrekturen, Verbesserungen, Updates und neue Releases im Zusammenhang mit der Software zu verwenden, die Datawatch Ihnen zur Verfügung stellt und die nicht unabhängig von Datawatch bewertet und lizenziert werden, vorausgesetzt, dass Sie nach Erhalt solcher Korrekturen, Verbesserungen, Updates und neuen Versionen nicht mehr berechtigt sind, die vorherige Version der Software zu verwenden. Solche Korrekturen, Erweiterungen, Aktualisierungen und neue Veröffentlichungen gelten als "Software" im Rahmen dieser Vereinbarung und unterliegen allen Bedingungen dieser Vereinbarung, die für die Software gelten. Diese Lizenz ist für die Verwendung durch einen einzelnen Benutzer (der "Autorisierte Benutzer"), der, wenn Sie eine Einzelperson sind, Sie ist, und wenn Sie ein Unternehmen oder eine andere Organisation sind, ist eine bestimmte, von dieser Einrichtung beschäftigten Personen. Für die Zwecke dieser Lizenz bedeutet "Use" die Verarbeitung von Daten für Ihre eigenen Rechenbedürfnisse. Alle Rechte, Titel und Interessen an der Software verbleiben bei Datawatch und/oder ihren Lieferanten. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben Datawatch vorbehalten. b) Evaluierungslizenz. Wenn Sie eine Evaluierungslizenz für die Software erwerben, haben Sie keine Rechte gemäß Abschnitt 1 Buchstabe a) oben und dieser Abschnitt 1(b) regelt Ihr Recht, die Software zu nutzen; sofern jedoch die in diesem Abschnitt 1 Buchstabe b) verwendeten definierten Begriffe die Bedeutung haben, die diesen Begriffen in Abschnitt 1 Buchstabe a) zuerkannt wird. Datawatch gewährt Ihnen, und Sie akzeptieren, eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung (i) zur Nutzung der Software und (ii) zur Nutzung von Korrekturen, Erweiterungen, Updates und neuen Versionen im Zusammenhang mit der Software, die Datawatch Ihnen zur Verfügung stellt und die nicht unabhängig von Datawatch bewertet und lizenziert sind, vorausgesetzt, dass Sie nach Erhalt solcher Korrekturen, Verbesserungen, Aktualisierungen und neuen Versionen nicht mehr berechtigt sind, die vorherige Version der Software zu verwenden. Solche Korrekturen, Erweiterungen, Aktualisierungen und neue Veröffentlichungen gelten als "Software" im Rahmen dieser Vereinbarung und unterliegen allen Bedingungen dieser Vereinbarung, die für die Software gelten. Diese Lizenz ist nur für den autorisierten Benutzer vorgesehen. Ihre Rechte gemäß diesem Abschnitt 1(b) und dieser Vereinbarung erlöschen an dem Tag, der dreißig (30) Tage ab dem Datum liegt, an dem Sie die Software zum ersten Mal installiert haben. Alle Rechte, Titel und Interessen an der Software verbleiben bei Datawatch und/oder ihren Lieferanten. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben Datawatch vorbehalten. c) Einschränkungen. Sie dürfen nicht: (i) die Software zu verwenden, zu drucken, anzuzeigen, zu veröffentlichen, offenzulegen, zu übertragen, aufzuzeichnen, zu belasten oder anderweitig zu verpfänden oder zu übertragen, abtreten, zu verteilen oder zur Verfügung zu stellen, es sei denn, dies ist hierin ausdrücklich genehmigt. Jede versuchte Übertragung, Abtretung, Belastung oder Verpfändung unter Verstoß gegen diese Vereinbarung ist nichtig. (ii) Kopien der gesamten oder eines Teils der Software zu erstellen, mit Ausnahme von (1) Archiv- oder Sicherungskopien der Software, wie gesetzlich zulässig oder (2) Kopien der Software auf einem anderen eigenständigen Computer verwendet werden, vorausgesetzt, dass die Software nur vom autorisierten Benutzer und nicht auf mehr als einem Computer gleichzeitig verwendet wird. (iii) die Software ganz oder teilweise in ein anderes Produkt zu integrieren, zu übersetzen, anzupassen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu übersetzen, die Software ganz oder teilweise in ein anderes Produkt zu integrieren oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Software zu erstellen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht ausdrücklich zulässig und soweit die Parteien nach diesem anwendbaren Recht nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Informationen, die erforderlich sind, um die Interoperabilität zwischen der Software und einem anderen unabhängig erstellten Programm zu erreichen, sind bei Datawatch auf Anfrage und gegen Zahlung der anfallenden Gebühr von Datawatchs verfügbar. (iv) Verwenden Sie die Software, um alle Facility Management, Time Sharing, Service Bureau, Application Hosting, Application Service Provider (ASP) oder andere ähnliche Dienste bereitzustellen. Jede versuchte Facility Management, Time Sharing, Service-Büro, Anwendungshosting oder Bereitstellung eines ähnlichen Dienstes unter Verstoß gegen diese Vereinbarung ist nichtig. (v) die Software an Dritte zu vermieten, zu verleasen, zu verkaufen, zu lizenzieren oder unterzulizenzieren oder die Software zugunsten Eines Dritten zu betreiben. Jede versuchte Vermietung, Vermietung, Veräußerung, Lizenz oder Unterlizenzierung unter Verstoß gegen diese Vereinbarung ist ungültig. (vi) alle Urheberrechte, Markenrechte, Eigentumsrechte, Haftungsausschlüsse oder Warnhinweise, die auf einem Teil der Software oder einer Kopie der Software enthalten sind oder in diese eingebettet sind, entfernen. (vii) Erlauben Sie anderen (einschließlich des autorisierten Benutzers), einen der vorstehenden Aufgaben zu tun. d) Keine gleichzeitige Verwendung oder mehrere Benutzer. Sie können die Software entweder (i) auf einem einzelnen, eigenständigen Computer installieren oder (ii) die Software auf einem Netzwerkserver installieren oder die Software auf einem Speichergerät speichern; vorausgesetzt, dass (1) ein solcher Netzwerkserver oder dieses Speichergerät sich an Ihrem Standort befindet und nur mit Ihren Computern über Ihr internes Netzwerk kommuniziert und (2) Sie eine separate Lizenz für jeden einzelnen Computer erwerben und widmen, auf dem die Software vom Netzwerkserver oder Speichergerät ausgeführt wird, sofern zutreffend und für jeden einzelnen Benutzer, der die Software verwendet. Die Software darf nicht gleichzeitig auf mehreren Computern verwendet oder von mehreren Benutzern gemeinsam genutzt werden. Die Verwendung von Software oder Hardware, die die Anzahl der Benutzer reduziert, die die Software verwenden (manchmal auch als "multiplexing" oder "pooling" Software oder Hardware bezeichnet), reduziert nicht die Anzahl der erforderlichen Softwarelizenzen. Die erforderliche Anzahl von Softwarelizenzen würde der größeren Anzahl der tatsächlichen erkundigt. Die erforderliche Anzahl von Softwarelizenzen würde der größeren Anzahl der tatsächlichen Benutzer oder der Anzahl der unterschiedlichen Eingaben für die Multiplexing- oder Pooling-Software oder -Hardware entsprechen. e) Verlustgefahr. Sie übernehmen das gesamte Risiko des Verlustes, der Beschädigung oder der Zerstörung der Software nach Erhalt der Software. Wenn Sie die Software gemäß Abschnitt 1(a) lizenzieren, wird die Lizenz für die Software ihnen nach Zahlung der gesamten Lizenzgebühr an Datawatch übergeben, und verluste, Schäden oder Zerstörungen an der Software entbinden Sie nicht von Ihrer Verpflichtung, Zahlungen an Datawatch zu leisten. Wenn Sie die Software gemäß Abschnitt 1 Buchstabe b lizenzieren, wird die Lizenz für die Software nach Erhalt der Software an Sie übergeben. 2. EIGENTUM: Sie erkennen an und stimmen zu, dass Datawatch (und seine Lieferanten) das ausschließliche Eigentum an allen Rechten, Titeln und Interessen an der Software, in allen Formen und Kopien davon, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle weltweiten Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Marken und Eigentumsrechte und vertrauliche Informationsrechte im Zusammenhang mit der Software, behält. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt. Dies ist eine Lizenz, kein Verkauf der Software oder einer Kopie davon, noch ist es ein Verzicht auf geistige Eigentumsrechte von Datawatch. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Ihnen nichts in dieser Vereinbarung Einigkeit, Titel oder Interesse an oder an der Software einräumt, mit Ausnahme der begrenzten ausdrücklichen Rechte, die gemäß Abschnitt 1 dieser Vereinbarung gewährt werden. 3. TRANSFER VON LIZENZ: Sie können die Lizenz dauerhaft an die Software übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien (einschließlich aller früheren Versionen) und der Empfänger erklärt sich damit einverstanden, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein. Sollten Sie diese Lizenz übertragen möchten, muss Datawatch unverzüglich schriftlich über die Übertragung informiert werden. Wenn Sie einen dauerhaften Ersatz für den autorisierten Benutzer festlegen möchten, können Sie dies auch tun, sofern Sie Datawatch unverzüglich schriftlich über die Änderung informieren. 4. KEINE DISTRIBUTION VON LIZENZKEY CODES: Sie dürfen keine Lizenzschlüsselcodes reproduzieren oder verteilen, außer mit der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung von Datawatch. 5. VERTRAULICH: Sie erkennen an und stimmen zu, dass es sich bei der Software um vertrauliche Informationen von Datawatch handelt und dass sie wertvolle proprietäre Informationen und Geschäftsgeheimnisse von Datawatch darstellt. Dementsprechend erklären Sie sich damit einverstanden, die Software nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung zu verwenden und Verfahren zu implementieren, um andere Personen daran zu hindern, ohne Ihr Wissen und ihre vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung Auf- oder Nutzung der Software zu erhalten. Darüber hinaus erkennen Sie in Bezug auf die Software die Einzigartigkeit der Software an und stimmen zu, dass ein Verstoß gegen diese Vereinbarung durch Sie Datawatch einen irreparablen Schaden verursachen würde, für den Geldschäden unzureichend wären, und dass Datawatch daher berechtigt ist, rechtzeitige Unterlassungsansprüche zu erhalten, um die Rechte von Datawatch gemäß dieser Vereinbarung zusätzlich zu allen gesetzlich verfügbaren Rechtsmitteln zu schützen. 6. SELECTION UND USE: Sie übernehmen die volle Verantwortung für die Auswahl der Software, um die beabsichtigten Ergebnisse zu erzielen, und für die Installation, Verwendung und Ergebnisse, die von der Software erhalten werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung eines geeigneten Systems für die Installation, die Bereitstellung der geeigneten Umgebung für den Betrieb der Software und das Laden Ihrer Daten. 7. TERMINATION: Unbeschadet anderer Rechte kann Datawatch diese Vereinbarung kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall und nach Ablauf dieser Vereinbarung gemäß Abschnitt 1 Buchstabe b) müssen Sie alle Kopien der Software und aller ihrer Komponenten vernichten und die Software von der Computerhardware, auf der sie installiert wurde, löschen oder anderweitig entfernen. 8. EINGESCHRÄNKTE GARANTIE: a) Datawatch garantiert lediglich, dass die Software für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab dem Datum Ihres Erhalts der Software im Wesentlichen den veröffentlichten Spezifikationen und der mitgelieferten Dokumentation entspricht, wenn sie wie in dieser Dokumentation angegeben verwendet wird; und (ii) die Medien, auf denen die Software vertrieben wird, frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Diese Garantie gilt nicht, wenn: (1) die Software geändert oder geändert wurde, (2) die Software nicht gemäß der Dokumentation, die der Software beiliegt, installiert, betrieben, repariert oder gewartet wurde, (3) die Software ungewöhnlichen körperlichen oder elektrischen Belastungen, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfällen ausgesetzt war, (4) die verwendete Version der Software nicht alle Updates und Upgrades enthält, die von Datawatch verfügbar sind. oder (5) der Fehler oder Fehler wurde durch Hardware- oder Softwarefehler Dritter oder Fehler oder durch Handlungen oder Auslassungen verursacht, die von anderen Personen als Datawatch verursacht wurden. Proftware-Störungen oder -Ausfälle oder Handlungen oder Unterlassungen, die von anderen Personen als Datawatch verursacht werden. Vorausgesetzt, dass innerhalb des Zeitraums von dreißig (30) Tagen Oben genannten, senden Sie die Software mit einer Kopie Ihrer Quittung, einer Kopie dieser Vereinbarung und einer schriftlichen Erklärung, in der die Art der beanspruchten Nichtübereinstimmung oder des Mangels detailliert angegeben ist, als ausschließlicher Rechtsbehelf bei Verletzung der Garantie und als Datawatch die gesamte Haftung im Vertrag, in unerlaubter Handlung oder auf andere Weise, wird Datawatch nach eigenem Ermessen eine der folgenden Maßnahmen ausführen: (a) angemessene kommerzielle Anstrengungen unternehmen, um die Nichtübereinstimmung oder den Mangel der Software zu beheben; oder (b) die Software ersetzen ; oder (c) die Lizenzgebühr zurückzuerstatten. Datawatch garantiert nicht, dass die in der Software enthaltenen Funktionen Ihren Anforderungen entsprechen oder dass der Betrieb der Software ununterbrochen oder fehlerfrei ist. Keine mündlichen oder schriftlichen Informationen von Datawatch, seinen Agenten oder Mitarbeitern werden eine Garantie schaffen. Aufgrund der inhärenten Komplexität von Computersoftware wird empfohlen, Ihre Arbeit zu überprüfen. Die in diesem Abschnitt 8(a) vorgesehene beschränkte Garantie gibt Ihnen bestimmte gesetzliche Rechte, und Sie können auch andere Rechte haben, die von Gerichtsbarkeit zu Gerichtsbarkeit variieren. b) EXCEPT AS SET FORTH IN SECTION 8(a) ABOVE, THE SOFTWARE IS LICENSED TO YOU ON AN "AS IS" BASIS. DATAWATCH DISCLAIMS ALL OTHER WARRANTIES, EXPRESSED OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO THE IMPLIED WARRANTIES OF TITLE, NONINFRINGEMENT, MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE (REGARDLESS OF ANY KNOWLEDGE OF LICENSEES PARTICULAR NEEDS) AND THOSE ARISING BY STATUTE OR OTHERWISE IN LAW OR FROM A COURSE OF DEALING OR USAGE OF TRADE. WENN STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN NICHT NACH GELTENDEM RECHT NICHT IN ANSPRUCH GENOMMEN WERDEN KÖNNEN, SIND STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN AUF 30 TAGE NACH LIEFERUNG DER SOFTWARE BEGRENZT. SOME JURISDICTIONS DO NOT ALLOW LIMITATIONS ON HOW LONG AN IMPLIED WARRANTY LASTS SO THE ABOVE LIMITATION MAY NOT APPLY. c) DATAWATCHS CUMULATIVE LIABILITY IN CONTRACT, TORT OR OTHERWISE ARISING OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE SOFTWARE, OR DATAWATCHS AGREEMENT WITH YOU, SHALL NOT EXCEED THE LICENSE FEE PAID BY YOU FOR THE SOFTWARE. IN NO EVENT SHALL DATAWATCH OR ITS DEVELOPERS, DIRECTORS, OFFICERS, EMPLOYEES, AFFILIATES OR SUPPLIERS BE LIABLE FOR SPECIAL, INDIRECT, EXEMPLARY, INCIDENTAL, TORT OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING ANY DAMAGES RESULTING FROM LOSS OF DATA, LOSS OF PROFITS, LOSS OF SAVINGS, LOSS OF BUSINESS OR OTHER ECONOMIC LOSS) THE FOREGOING LIMITATION SHALL APPLY REGARDLESS OF THE CAUSE OF ACTION UNDER WHICH DAMAGES ARE SOUGHT AND EVEN IF DATAWATCH OR A REPRESENTATIVE OF DATAWATCH HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES. SOME JURISDICTIONS DO NOT ALLOW THE EXCLUSION OR LIMITATION OF INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES SO THE ABOVE EXCLUSION OR LIMITATION MAY NOT APPLY TO YOU. Sie erkennen an, dass Datawatch den Preis der Software auf der Grundlage der in diesem Abschnitt 8 enthaltenen Einschränkungen festgelegt hat, und Sie haben dem Preis zugestimmt, der teilweise auf Ihrer Zustimmung und Annahme der Bedingungen dieses Abschnitts 8 gezahlt wurde. 9. REGIERUNG LAW UND JURISDICTION: Diese Vereinbarung wird durch die Gesetze des Commonwealth of Massachusetts geregelt, ausgelegt und durchgesetzt. Alle Klagen, die mit diesem Abkommen beanstandet werden, werden nur vor den Gerichten des Commonwealth of Massachusetts, im County of Middlesex oder vor den Bundesgerichten in diesem Bundesstaat (und County) erhoben. Beide Parteien dieser Vereinbarung unterwerfen sich dem Gerichtsstand und der Gerichtsbarkeit dieser Gerichte. Für den Fall, dass eine Klage oder ein Anspruch außerhalb der hier angegebenen ausschließlichen Gerichtsbarkeit entsteht, die Datawatch als Partei benennt, erklären sich Datawatch und Sie ausdrücklich damit einverstanden, die Ziele dieser Bestimmung zu initiieren, zu zustimmen und/oder mit allen Bemühungen zusammenzuarbeiten, die Angelegenheit in die hier genannte ausschließliche Gerichtsbarkeit zu bringen oder anderweitig alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Ziele dieser Bestimmung zu erreichen. Die Parteien schließen hiermit das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und den Uniform Computer Information Transactions Act aus diesem Abkommen aus. 10. ENTIRE AGREEMENT: Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung und das Verständnis der Parteien dar und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen Vereinbarungen, Vereinbarungen, Verhandlungen und Vorschläge, mündlich oder schriftlich. Diese Vereinbarung kann nur durch eine von jeder der Parteien unterzeichnete spätere schriftliche Vereinbarung geändert oder geändert werden und darf nicht durch Verhalten geändert werden. Der Verzicht einer der Parteien auf einen Verstoß gegen eine Klausel oder Bedingung dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und wird nicht als Verzicht auf einen späteren Verstoß gegen diese Klausel oder Bedingung oder den Wavier der Bestimmung selbst ausgelegt werden. Eine Parteileistung nach dem Verstoß der anderen Parteien ist nicht als Verzicht auf diesen Verstoß auszulegen. 11. SEVERABILITÄT: Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, so wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit einer der übrigen Bestimmungen dadurch in keiner Weise beeinträchtigt oder beeinträchtigt, und diese Bestimmung wird so reformiert, ausgelegt und wie maximal zulässig durchgesetzt, sofern diese Vereinbarung dann keiner der Parteien die ausgehandelte Leistung der anderen Partei im Wesentlichen vorenthält. Eine solche Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit in einer Gerichtsbarkeit wird diese Bestimmung in keiner anderen Gerichtsbarkeit für ungültig erklären oder rechtswidrig oder nicht durchsetzbar machen. 12. U.S. GOVERNMENT RESTRICTED RIGHTS: Die Software ist ein "kommerzieller Gegenstand" da dieser Begriff in 48 C.F.R. 2.101 (Oktober 1995) definiert ist, bestehend aus "kommerzielle Computersoftware" und "kommerzielle Computersoftwaredokumentation" als solche Begriffe in 48 C.F.R. 227.7202-1, 227.7202-3 und 227.7202-4 (Juni 1995) verwendet werden. Wenn Sie die US-Regierung oder eine Agentur oder Abteilung davon sind, wird die Software hierunter (i) nur als kommerzielles Element lizenziert und (ii) nur mit den Rechten, die allen anderen Endbenutzern gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt werden. 13. EXPORT LAWS: Keine der Software oder zugrunde liegenden Informationen oder Technologien darf heruntergeladen oder anderweitig exportiert oder reexportiert werden (i) in (oder an einen Staatsangehörigen oder Einwohner) Kubas, Iraks, Libyens, Sudans, Nordkoreas, Irans, Syriens oder eines anderen Landes, in das die USA Waren gesperrt haben; oder (ii) an Personen auf der Liste der speziell benannten Staatsangehörigen der US-Finanzministerien oder der U.S. Commerce Departments Table of Denial Orders. Durch das Herunterladen oder Die Nutzung der Software erklären Sie sich mit dem Vorstehenden einverstanden und garantieren, dass Sie sich nicht in einem solchen Land oder auf einer solchen Liste befinden, unter der Kontrolle eines solchen Landes oder eines solchen Landes stehen. Darüber hinaus erklären Sie sich damit einverstanden, alle relevanten Exportgesetze und -vorschriften der Vereinigten Staaten und alle lokalen Gesetze in Ihrer Gerichtsbarkeit einzuhalten, die sich auf Ihr Recht auf Import, Export oder Nutzung der Software auswirken können, und erklären, dass Sie alle Vorschriften oder Registrierungsverfahren eingehalten haben, die nach geltendem Recht erforderlich sind, um diese Lizenz durchsetzbar zu machen.