Volutive 1.3.0

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 8.42 MB
‎Benutzerbewertung: 4.1/5 - ‎10 ‎Stimmen

Passen Sie Ihre Rechnungsvorlagen von oben nach unten an, drucken Sie Ihre Rechnungen schnell aus und senden Sie mit dieser Business-Software einfach perfekte Kopien davon in PDF oder JPEG. Sie werden auch in der Lage sein, jeden Bericht per E-Mail in HTML mit diesem Freeware-Fakturierungssystem zu senden, das sowohl für Einzelpersonen als auch für kleine Unternehmen nützlich ist. Volutive umfasst Artikel, Debitoren, Kreditoren, Rechnungen und Bestellungen. Sowohl Die Namen der Mehrwertsteuer als auch die Art und Weise, wie sie ausgearbeitet werden, können für Nicht-US-Nutzer angepasst werden (besondere Aufmerksamkeit auf kanadische Steuern).

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.3.0 veröffentlicht auf 2008-10-15

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    1. Lizenzvertrag.

    Binarema S.L. (nachfolgend "Binarema") gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Vervielfältigung und Verwendung für persönliche oder interne Geschäftszwecke der ausführbaren Codeversion von Volutive 1 (nachfolgend "Software"), sofern jede Kopie alle ursprünglichen Eigentumshinweise enthalten muss. Diese Lizenz berechtigt den Lizenznehmer nicht, von Binarema Hardcopy-Dokumentation, technischem Support, telefonischer Unterstützung oder Erweiterungen oder Updates der Software zu erhalten.

    Wenn mehr als ein Lizenzvertrag für die Software bereitgestellt wurde und die Bedingungen variieren, ist die Rangfolge dieser Lizenzvereinbarungen wie folgt: eine unterzeichnete Vereinbarung, eine Lizenzvereinbarung, die auf der Binarema-Website zur Überprüfung zur Verfügung steht, eine gedruckte oder elektronische Vereinbarung, die klar besagt, dass sie andere Vereinbarungen ersetzt, eine mit der Software gelieferte gedruckte Vereinbarung, eine elektronische Vereinbarung, die mit der Software bereitgestellt wird.

    Binarema kann diese Vereinbarung jederzeit aus beliebigem Grund oder ohne Angabe von Gründen kündigen. Binarema kann diesen Vertrag auch kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen eine seiner Geschäftsbedingungen verstößt. Nach Beendigung wird der Lizenznehmer alle Kopien der Software vernichten.

    Die Bedingungen dieser Vereinbarung sind möglicherweise nicht umfangreich für zukünftige Versionen der Software.
    2. Einschränkungen.

    Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Binarema darf der Lizenznehmer (i) keine abgeleiteten Werke der Software oder Dokumentation ändern oder erstellen, einschließlich Anpassung, Übersetzung oder Lokalisierung; (ii) dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln oder anderweitig versuchen, den Quellcode für die Software abzuleiten (außer in dem Umfang, in dem geltende Gesetze eine solche Einschränkung ausdrücklich verbieten); (iii) Umverteilung, Belastung, Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Unterlizenzierung oder anderweitige Übertragung von Rechten an der Software; (iv) Marken, Logos, Urheberrechte oder andere Eigentumshinweise, Legenden, Symbole oder Etiketten in der Software zu entfernen oder zu ändern; oder (v) alle Ergebnisse von Benchmark-Tests, die auf der Software durchgeführt werden, an Dritte zu veröffentlichen.
    3. Gebühren.

    Für die Software fällt keine Lizenzgebühr an.
    4. Eigentumsrechte.

    Titel, Eigentumsrechte und Rechte an geistigem Eigentum an der Software verbleiben in Binarema. Die Software ist durch Urheberrechte und andere Gesetze zum geistigen Eigentum sowie durch internationale Verträge geschützt.
    5. Gewährleistungsausschluss.

    DIE SOFTWARE IST KOSTENLOS ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND, THEREFORE, AUF AN "AS IS" BASIS, OHNE GARANTIE EINES KIND, EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING OHNE DIE WARRANTIEN, DASS ES FREI VON DEFEKTEN IST, VIRUS FREE, ABLE TO OPERATE ON AN UNINTERRUPTED BASIS, MERCHANTABLE, FIT FOR A PARTICULAR PURPOSE ODER NON-INFRINGING. DIESER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG. DIE NUTZUNG DER SOFTWARE IST HIERUNTER NUR UNTER DIESEM HAFTUNGSAUSSCHLUSS GESTATTET.
    6. Haftungsbeschränkung.

    AUF DIE MAXIMALE DEHNUNG VON APPLICABLE LAW, IN NO EVENT WILL BINAREMA ODER ITS AFFILIATES OR SUPPLIERS BE LIABLE FOR ANY INDIRECT, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN FÜR ENTGANGENEN GEWINN, VERLUST DES GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTS, ARBEITSSTILLSTAND, COMPUTERAUSFALL ODER FEHLFUNKTION ODER ALLE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE, SELBST WENN SIE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DIESER SOFTWARE INFORMIERT WERDEN, UND UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN ODER GERECHTEN THEORIE (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER AUF ANDERE WEISE), AUF DER DER ANSPRUCH BERUHT. IN JEDEM FALL, BINAREMA'S COLLECTIVE LIABILITY UNDER ANY PROVISION OF THIS AGREEMENT SHALL NOT EXCEED IN THE AGGREGATE THE SUM OF THE FEES LICENSEE PAID FOR THIS LICENSE (IF ANY). SOME JURISDICTIONS DO NOT ALLOW THE EXCLUSION OR LIMITATION OF INCIDENTAL, CONSEQUENTIAL OR SPECIAL DAMAGES, SO THIS EXCLUSION AND LIMITATION MAY NOT APPLY TO YOU.
    7. Exportkontrolle.

    Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle Exportgesetze und -beschränkungen und -vorschriften der Vereinigten Staaten oder ausländischer Behörden einzuhalten und die Software oder ein direktes Produkt davon nicht zu exportieren oder erneut zu exportieren, und nicht unter Verstoß gegen solche Beschränkungen, Gesetze oder Vorschriften oder ohne alle erforderlichen Genehmigungen zu exportieren oder weiterzuexportieren. Gegebenenfalls erhält und trägt jede Partei alle Kosten im Zusammenhang mit den erforderlichen Lizenzen und/oder Befreiungen wch Partei erhält und trägt alle Kosten im Zusammenhang mit notwendigen Lizenzen und/oder Befreiungen in Bezug auf seine eigene Ausfuhr der Software aus den USA. Durch die Installation oder Nutzung der Software erklärt sich der Lizenznehmer mit dem Vorstehenden einverstanden und garantiert, dass sie diese Bedingungen erfüllt.
    8. Endnutzer der US-Regierung.

    Die Software ist ein "kommerzieller Gegenstand", wie dieser Begriff in 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995) definiert ist, bestehend aus "commercial computer software" und "commercial computer software documentation", da diese Begriffe in 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995) verwendet werden. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erwerben alle Endbenutzer der US-Regierung die Software nur mit den hierin dargelegten Rechten.
    9. Verschiedenes.

    Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete Schrift geändert werden. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Spaniens, mit Ausnahme der Kollisionsnormen. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte Spaniens und Sie stimmen ausdrücklich der Ausübung der persönlichen Zuständigkeit vor den Gerichten Spaniens im Zusammenhang mit solchen Streitigkeiten einschließlich aller Ansprüche im Zusammenhang mit Binarema zu.

    Dieses Abkommen unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

    Sollte eine Bestimmung in dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird diese Bestimmung in dem Umfang geändert, wie dies erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen, ohne ihre Absicht zu verlieren, oder von dieser Vereinbarung getrennt werden, wenn keine solche Änderung möglich ist, und andere Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Ein Verzicht einer Partei auf eine Klausel oder Bedingung dieser Vereinbarung oder eine Verletzung dieser Vereinbarung in einem Fall wird nicht von dieser Klausel oder Bedingung oder einer späteren Verletzung dieser Vereinbarung absehen.

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