Visual Localize (NET) 6

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 9.24 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Visual Localize ist ein Werkzeug zur Übersetzung und Anpassung der grafischen Benutzeroberfläche (GUI) Ihrer Softwareanwendungen. Der Benutzer kann ausführbare Softwaremodule in jede Landessprache übersetzen. Es sind keine Programmierkenntnisse erforderlich. Eine Vorschau (WYSIWYG) zeigt den Kontext der Dialogfelder und Menüs an, in denen der Text in der ausgeführten Anwendung angezeigt wird. Nach der Übersetzung überprüfen automatisierte Testroutinen die Anwendung auf Fehler, die während der Übersetzung gemacht wurden, z.B. Text, der nicht auf ein Steuerelement in der Zielsprache passt. Auf diese Weise wird das Fehlerrisiko reduziert und die Qualität der lokalisierten Version verbessert. Für einen Schritt des Lokalisierungsprozesses ist nur eine Person erforderlich. Visual Localize erkennt automatisch die neuen oder geänderten Texte in einer neueren Version Ihrer Anwendung. Vorhandene Übersetzungen und Anpassungen der GUI werden für die aktualisierte Quellanwendung wiederverwendet. Dadurch wird der Lokalisierungsaufwand in den meisten Fällen um etwa 90 % reduziert. Der Entwickler muss den Übersetzer nicht während der Übersetzung coachen. Er kann sich auf seine Kernkompetenzen konzentrieren und die Entwicklung fördern. So kann die Time-to-Market für Ihre Produkte befestigt werden, was ein echter Wettbewerbsvorteil ist. Auch der Lokalisierungsaufwand wird auf diese Weise reduziert. Für die Übersetzung Ihrer Software und Online-Hilfe ist nur ein Tool erforderlich. Um die Arbeit mit allen beteiligten Personen zu teilen, ist nur ein Dateiformat erforderlich. Sogar die Visual Localize-Lizenz kann für die Dauer des Projekts innerhalb weniger Minuten übertragen werden. Dies reduziert die Komplexität des gesamten Lokalisierungsprozesses. Visual Localize ist ein sehr flexibles Tool. Die Handhabung lässt sich durch die intuitive Benutzerführung sehr schnell erlernen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 6 veröffentlicht auf 2006-05-15

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Visual Lokalisieren von Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen
    Bitte lesen Sie diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag sorgfältig durch, bevor Sie die
    Software oder zusätzliches Material. DURCH DIE NUTZUNG ALLER ODER EINES TEILS DER VISUELLEN
    Lokalisieren Sie SOFTWARE ("SOFTWARE") SIE AKZEPTIEREN ALLE BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN
    DIESER VEREINBARUNG
    1) Lizenzzuschuss. Diese Vereinbarung stellt eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen
    eine Einzelperson oder eine Einheit) (Kunde) und AIT AG (AIT), für die Software und
    und alle zugehörigen Medien, Druckmaterialien sowie Online- oder elektronische Dokumentation
    (zusammen das Produkt). Diese Vereinbarung erlaubt es dem Kunden, nur eine (1)
    Kopie des Produkts zu einem Zeitpunkt (nur im Objektcodeformat), auf nur einer (1) Arbeitsstation,
    End- oder anderes Gerät (ein Workstation-Computer), ausschließlich für kundeninterne
    Zwecke. Wenn der Kunde mehrere Lizenzen für das Produkt erworben hat,
    Der Kunde kann so viele Kopien des Produkts auf einem Workstation-Computer verwenden wie
    Der Kunde verfügt über Lizenzen; vorausgesetzt, dass die Gesamtzahl der Benutzer (nicht die gleichzeitige
    Anzahl der Nutzer), die das Produkt verwenden dürfen, darf die Anzahl der
    Lizenzen. Das Produkt wird auf einem Workstation-Computer verwendet, wenn es in die
    temporären Speicher (RAM) oder im permanenten Speicher installiert (Festplatte, CD-ROM oder
    anderen Speichergerät) dieses Workstation-Computers.
    2) Eigentum. AIT behält alle Rechte, Titel und Interessen am und an dem Produkt, einschließlich aller
    rechte an geistigem Eigentum. Daher darf der Kunde die
    Produkt ohne AITs-Autorisierung, mit der Ausnahme, dass der Kunde eine (1) Kopie der
    Produkt ausschließlich zu Backup- oder Archivierungszwecken. Der Kunde darf die gedruckten Materialien nicht kopieren
    dem Produkt beiliegt, noch Kopien einer Benutzerdokumentation ausdrucken, die online oder
    elektronisches Format.
    3) Bedingungen für die Softwarelizenz. Um die Softwareanwendung zu lizenzieren: Visual Localize
    ist notwendig, um die Software auf einem Computer zu installieren. Die Lizenz von Visual Localize ist
    systemgebunden; dies bedeutet, dass die Software an einen speziellen Computer gebunden ist, auf dem die
    Software installiert und registriert wurde. Es ist jedoch möglich, dass die Softwarelizenz
    übertragen (exportiert) auf einen anderen Computer vom Kunden. Dieser Prozess kann
    so oft wie nötig von Gebühren befreit, unterliegt jedoch dieser Endbenutzerlizenz
    Vereinbarung.
    WICHTIGER HINWEIS: VOR DEM ÄNDERN IHRER HARDWARE ODER DER NEUINSTALLATION /
    CHANGING YOUR OPERATING SYSTEM (z.B. vor der Installation eines Updates / Service Packs
    für Ihr Betriebssystem oder die Installation eines Patches,
    oder die Installation neuer Hardware,...) MAKE SURE TO "TERMINATE THE LICENSE" oder
    EXPORTIEREN SIE DIE LIZENZ ZUERST AUF EINEN ANDEREN COMPUTER. NICHT IN BETRACHT
    HANDLING KANN ZU EINEM LOSS IHRER SOFTWARE-LIZENZ! Kündigung Ihrer
    Lizenz: Wenn Sie Ihre Visual Localize-Lizenz kündigen, wird ein Beendigungsschlüssel angezeigt
    und in eine Datei namens terminate.txt geschrieben. Bitte senden Sie diesen Abschlussschlüssel an AIT für das Beeing
    Validiert. Nach Erhalt eines gültigen Kündigungsschlüssels vom Endkunden und einer entsprechenden
    neue Lizenzanfrage-E-Mail, wird AIT eine neue und gleichwertige Lizenz kostenlos senden.
    4) Sonstige Einschränkungen. Sofern hierin nicht ausdrücklich gestattet: a) Der Kunde darf
    das Produkt zu modifizieren, zu kopieren oder anzupassen; das Produkt in ein anderes Programm zu führen; Rückwärts
    entwickeln, disassemblieren, dekompilieren oder anderweitig versuchen, Quellcode von der
    Produkt (außer in dem Umfang, in dem die vorstehenden Beschränkungen ausdrücklich durch geltende
    Recht); oder das Produkt auf einen Server zu stellen oder das Produkt mit Software oder
    Hardware, so dass sie (direkt oder indirekt) über eine öffentlichkeitsfreie
    Internet) oder ein privates Netzwerk;
    b) Der Kunde darf unter keinen Umständen Urheberrechtsvermerke entfernen oder ändern,
    Registrierungsnummern oder andere Funktionen, die zur Identifizierung des Produkts dienen.
    c) Der Kunde darf das Produkt (oder einen Teil davon) nicht an Dritte vermieten,
    kommerziellen Zwecken oder für die Nutzung von Servicebüros.
    d) Der Kunde darf nicht indirekt übertragen, unterlizenzieren, vermieten, vermieten, verleihen oder anderweitig
    durch Sendung) einen Teil des Produkts an Dritte.
    e) Der Kunde darf das Produkt nicht an Dritte übertragen, wenn der Kunde
    Grund zu wissen, dass der Dritte gegen eine Bedingung oder Bedingung dieser Vereinbarung verstößt.
    Jede Verwendung des Produkts (oder eines Teils davon), die gegen diese Vereinbarung verstößt, berechtigt AIT zu
    alle Rechte und Rechtsbehelfe, die ihr gesetzlich oder in Gerechtigkeit zur Verfügung stehen, einschließlich (ohne Einschränkung)
    geld- und gerechten Schadenersatz.
    5) Lizenzübertragungen. Der Kunde kann das Produkt auf einen anderen Workstation-Computer verschieben
    über die Lizenzexportfunktionalität (Menühilfe > Informationen zur Visualisierung... > Schaltfläche Exportieren
    Lizenz...). Wenn der Kunde der Erstnutzer des Produkts ist, kann der Kunde
    Übertragung von Kundenrechten zur Nutzung des Produkts an Dritte; vorausgesetzt, dass
    Der Kunde überträgt (a) das Produkt (einschließlich des Programms selbst, der
    und alle anderen zugehörigen Materialien sowie alle Aktualisierungen und früheren Versionen davon), (b)
    Kopien des Vorstehenden in einem beliebigen Format (einschließlich, aber nicht beschränkt auf jede Kopie in
    temporären Arbeitsspeicher (RAM) oder permanenten Speicher (Festplatte, CD-ROM oder
    Speichereinrichtung) und (c) AIT unverzüglich schriftlich über den Namen und die vollständige
    dritten Partei. Unmittelbar nach Lieferung des Produkts an Dritte (i)
    müssen gesetzlich an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden sein und (ii)
    Das Recht des Kunden, das Produkt zu nutzen (und alle anderen Rechte des Kunden hierunter) erlischt.
    6) Keine Garantie. Die Software wird Ihnen "AS IS" geliefert und AIT übernimmt keine
    Verwendung oder Leistung. AIT UND ITS SUPPLIERS NICHT UND KANN NICHT WARRANT
    DIE LEISTUNG ODER DIE ERGEBNISSE, DIE SIE MIT DER SOFTWARE ERZIELEN KÖNNEN.
    MIT AUSNAHME VON GEWÄHRLEISTUNG, BEDINGUNG, ZUSICHERUNG ODER
    INWIEWEIT DASSELBE NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN KANN ODER
    LAW APPLICABLE TO YOU IN YOUR JURISDICTION, AIT AND ITS SUPPLIERS MAKE
    KEINE WARRANTIENBEDINGUNGEN, REPRESENTATIONEN, ODER TERMS (EXPRESS ODER
    IMPLIZIERT, OB DURCH GESETZ, COMMON LAW, BRAUCH, VERWENDUNG ODER AUF ANDERE WEISE)
    IN ALLEN FRAGEN, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE
    RECHTE DRITTER, MARKTGÄNGLICHKEIT, INTEGRATION, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT,
    ODER FITNES FÜR JEDE PARTICULAR PURPOSE. Die Bestimmungen von Abschnitt 6 und Abschnitt 7
    die Kündigung dieser Vereinbarung, wie auch immer verursacht, zu überstehen,
    ein weiterhin es zu schaffen, die Software nach Beendigung dieser Vereinbarung zu nutzen.
    7) HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. IN NO EVENT WILL AIT ODER ITS SUPPLIERS BE LIABLE TO
    SIE FÜR SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN, DIE AUCH IMMER
    FOLGESCHÄDEN ODER ENTGANGENE GEWINNE ODER
    LOST SAVINGS, EVEN IF AN AIT REPRESENTATIVE HAT AUF DEM
    MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN ODER FÜR
    DRITTE. DIE FOREGOING LIMITATIONS UND EXKLUSIONEN APPLY AUF DIE
    SOWEIT DAS ANWENDBARE RECHT IN IHRER GERICHTSBARKEIT ZULÄSSIG IST. AITS
    GESAMTHAFTUNG UND DIE IHRER LIEFERANTEN UNTER ODER IN VERBINDUNG
    MIT DIESER VEREINBARUNG IST AUF DEN BETRAG BESCHRÄNKT, DER FÜR DIE
    SOFTWARE, FALLS VORHANDEN. Nichts in dieser Vereinbarung beschränkt die AITs-Haftung Ihnen gegenüber
    Tod oder Körperverletzung infolge von Fahrlässigkeit oder unerlaubter Handlung
    (Betrug). AIT handelt im Namen seiner Lieferanten zum Zwecke der Ausschluss- und/oder
    Verpflichtungen, Garantien und Haftung gemäß dieser Vereinbarung,
    und für keinen anderen Zweck. Weitere Informationen finden Sie in der
    Informationen am Ende dieser Vereinbarung, falls vorhanden, oder wenden Sie sich an den Kundendienst von AIT
    Abteilung.
    8) Verlust der Softwarelizenz. Die Verletzung der Bedingung für die Softwarelizenz (siehe Abschnitt
    3) kann zum Verlust Ihrer Lizenz führen. Für die Neuerstellung einer Ersatzlizenz wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben
    von 102,00 (zzgl. Steuern) in Rechnung gestellt werden.
    9) Allgemeine Bestimmungen. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung für nichtig und nicht durchsetzbar befunden werden,
    die Gültigkeit des Saldos dieser Vereinbarung, die gültig und durchsetzbar bleibt,
    gemäß seinen Bedingungen. Diese Vereinbarung kann nur durch eine von einem
    Bevollmächtigten von AIT. Updates können Ihnen von AIT mit zusätzlichen oder
    Bedingungen. Dies ist die gesamte Vereinbarung zwischen AIT und Ihnen in Bezug auf die Software und
    ersetzt alle früheren Zusicherungen, Diskussionen, Unternehmen, Mitteilungen oder
    Werbung in Bezug auf die Software.
    10) Geltendes Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den
    in Deutschland geltende materielle Gesetze, wenn eine Lizenz für die Software erworben wird, wenn Sie
    in dieser oder einer anderen Gerichtsbarkeit. Die für unseren Sitz zuständigen Gerichte Deutschlands
    für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zuständig. Dieses Abkommen wird nicht
    Kollisionsnormen einer Gerichtsbarkeit oder des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
    Verträge über den internationalen Warenkauf, deren Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen ist.
    11) Spezifische Ausnahmen
    11.1) Garantie für Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich. Wenn Sie die Software in
    Deutschland oder Österreich, und Sie wohnen in der Regel in einem solchen Land, dann Abschnitt 6 nicht
    AIT garantiert stattdessen, dass die Software die in der
    Dokumentation (die "vereinbarten Funktionalitäten") für die begrenzte Gewährleistungsfrist
    nach Erhalt der Software bei Verwendung auf der empfohlenen Hardware
    Konfiguration. Wie in diesem Abschnitt verwendet, bedeutet "begrenzte Gewährleistungsfrist" ein (1) Jahr, wenn Sie
    sind ein Geschäftsbenutzer und zwei (2) Jahre, wenn Sie kein Geschäftsbenutzer sind. Nicht substanziell
    Abweichung von den vereinbarten Funktionalitäten nicht berücksichtigt werden und
    Gewährleistungsrechte zu begründen. DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE GILT NICHT FÜR
    SOFTWARE, DIE IHNEN KOSTENLOS ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD, Z. B. UPDATES,
    PRE-RELEASE, TRYOUT, PRODUCT SAMPLER, NOT FOR RESALE (NFR) COPIES
    SOFTWARE ODER SOFTWARE, DIE VON IHNEN
    EXTENT SUCH ALTERATIONS CAUSED A DEFECT. Um einen Garantieanspruch geltend zu machen,
    Garantiezeit müssen Sie auf unsere Kosten die Software und den Kaufbeleg zurücksenden
    an den Ort, an dem Sie es erhalten haben. Wenn die Funktionalitäten der Software variieren
    azuden von den vereinbarten Funktionalitäten ist AIT berechtigt -- durch
    und nach eigenem Ermessen -- die Software zu reparieren oder zu ersetzen. Wenn dies fehlschlägt,
    sind berechtigt, den Kaufpreis zu mindern (Ermäßigung) oder den Kauf
    (Rücktritt) und/oder Schadensersatz ansprüchen gemäß Abs.11.2. Für weitere
    Garantieinformationen wenden Sie sich bitte an den AITs-Kundendienst
    11.2) Haftungsbeschränkung für Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland und Österreich.
    11.2.1) Wenn Sie die Software in Deutschland oder Österreich erworben haben und in der Regel in
    Land, dann gilt Abschnitt 7 nicht, sondern vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt
    11.2.2 ist die gesetzliche Schadensersatzhaftung von AIT wie folgt begrenzt: (i) AIT
    haftbar nur bis zur Höhe des Schadens, wie zum Zeitpunkt der Eingabe typischerweise vorhersehbar
    in den Kaufvertrag für Schäden, die durch eine leicht fahrlässige Verletzung
    einer wesentlichen Vertragspflicht und (ii) AIT haftet nicht für Schäden, die durch
    eine leicht fahrlässige Verletzung einer immateriellen Vertragspflicht.
    11.2.2) Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für zwingende gesetzliche
    insbesondere die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung für die Annahme einer
    besondere Garantie oder Haftung für schuldhaft verursachte Personenschäden.
    11.2.3) Sie sind verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden und zu reduzieren,
    insbesondere um Kopierkopien der Software und Ihrer Computerdaten zu erstellen, die dem
    Bestimmungen dieses Abkommens.
    11.3) Zusätzliche Produktbedingungen vorab veröffentlichen. Wenn das Produkt, das Sie mit diesem Produkt erhalten haben,
    Lizenz ist vorkommerzielle Release- oder Beta-Software ("Pre-Release-Software"),
    es gilt. Soweit eine Bestimmung in diesem Abschnitt im Widerspruch zu
    anderen Klauseln oder Bedingungen in dieser Vereinbarung ersetzt dieser Abschnitt diese anderen
    und Bedingungen in Bezug auf die Pre-Release-Software, aber nur in soweit
    zur Lösung des Konflikts erforderlich sind. Sie erkennen an, dass es sich bei der Software um eine Vorabversion handelt.
    nicht das Endprodukt von AIT darstellt und Fehler, Fehler und
    andere Probleme, die zu System- oder anderen Ausfällen und Datenverlusten führen können. Folglich
    die Vorabversionssoftware wird Ihnen "AS-IS" zur Verfügung gestellt, und AIT lehnt jegliche Gewährleistung oder
    Haftungsverpflichtungen Ihnen jeglicher Art gegenüber. Sie erkennen an, dass AIT
    ihnen garantiert, dass die Vorabversionssoftware angekündigt oder
    in Zukunft keine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung von AIT,
    die Vorabversionssoftware einführen und dass AIT kein Produkt einführen darf, das
    kompatibel mit der Pre-Release-Software. Dementsprechend erkennen Sie an, dass
    Forschung oder Entwicklung, die Sie in Bezug auf die Vorabversionssoftware oder
    Produkt, das mit der Pre-Release-Software verbunden ist, erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Während
    laufzeit dieser Vereinbarung, werden Sie auf Anfrage von AIT Feedback an AIT
    Test und Verwendung der Pre-Release-Software, einschließlich Fehler- oder Fehlerberichten. Wenn
    Ihnen die Vorabversionssoftware gemäß einer gesonderten schriftlichen
    Vereinbarung, wie die AIT-Vereinbarung für unveröffentlichte Produkte, Ihre Nutzung der
    Software unterliegt ebenfalls einer solchen Vereinbarung. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie dies nicht
    dass Sie die Pre-Release-Software nicht unterlizenzieren, verleasen, verleihen, vermieten, abtreten oder übertragen.
    Nach Erhalt einer späteren unveröffentlichten Version der Vorabversionssoftware oder
    einer öffentlich veröffentlichten kommerziellen Version der Software, sei es als
    Produkt oder als Teil eines größeren Produkts erklären Sie sich damit einverstanden, alle früheren
    Software, die von AIT erhalten wurde und die Bedingungen des Lizenzvertrags einhält
    für solche späteren Versionen der Pre-Release-Software. Ungeachtet dessen, was in diesem
    Gegenteilig, wenn Sie sich außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika befinden,
    Stimmen Sie zu, dass Sie alle unveröffentlichten Versionen der Vorabversionssoftware zurückgeben oder zerstören
    innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Abschluss des Tests der Software, wenn
    vor dem Datum der ersten kommerziellen Versendung der öffentlich zugänglichen
    (kommerziell) Software.
    Wenn Sie Fragen zu dieser Vereinbarung haben oder
    Informationen von AIT verwenden Sie bitte die Adresse und die Kontaktinformationen, die in diesem
    um die AIT-Niederlassung zu kontaktieren, die Ihrer Gerichtsbarkeit dient.
    Visual Localize ist eine eingetragene Marke von AIT in Deutschland und/oder
    Länder.

Programmdetails