VideoOCX 1.71

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 1.60 MB
‎Benutzerbewertung: 3.7/5 - ‎18 ‎Stimmen

VideoOCX ist ein ActiveX-Steuerelement, mit dem Programmierer Videoaufnahme- und Bildverarbeitungsfunktionen mit nur einem einfachen Schritt einfach in ihre Softwareanwendungen integrieren können. VideoOCX ist mit den meisten Video-for-Windows (VFW)-Geräten kompatibel, z. B. USB-Kameras (Webcams) und Framegrabbern in Verbindung mit einer CCD-Kamera oder einem Camcorder. Mit VideoOCX können Sie Videos in einem einfachen Schritt aufnehmen. Legen Sie einfach VideoOCX in Ihre Programmieranwendung, ändern Sie ein paar Eigenschaften, fügen Sie ein paar Zeilen Code hinzu und Sie sind bereit zu gehen. Mit VideoOCX können Sie das installierte (RGB-komaptible) Windows -Codecs verwenden, um Videos in komprimierten oder unkomprimierten AVI-Formaten, einschließlich Audio, zu speichern. VideoOCX funktioniert reibungslos in den meisten ActiveX-Hostingumgebungen wie Visual Basic, Visual C, FoxPro und Delphi. VideoOCX-Anwendungen reichen von professioneller wissenschaftlicher Bildverarbeitung und -überwachung bis hin zu Computer Vision und allgemeinen Multimediaprogrammen. Beispielquellcodes in verschiedenen Programmiersprachen werden bereitgestellt, um den "ersten Schritt zu video" so einfach wie möglich zu machen. Probieren Sie es aus und laden Sie noch heute Ihre kostenlose Evaluierungskopie herunter.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.71 veröffentlicht auf 2003-11-07
    Im Speicher JPEG-Bildzugriff.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

VideoOCX Endbenutzer-Lizenzvertrag Copyright (c) 2002-2003 von Marvelsoft. Alle Rechte vorbehalten. WICHTIGE LESEN SIE SORGFÄLTIG : Dieser Marvelsoft Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder eine Einzelperson oder eine einzelne Einheit) und Marvelsoft für das oben genannte Marvelsoft-Produkt, das Computersoftware und/oder zugehörige Medien an/oder gedruckten Materialien umfasst und "online" oder elektronische Dokumentation ("SOFTWARE PRODUKT" oder "SOFTWARE" enthalten kann). Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Nutzung der SOFTWARE erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. Wenn Sie den Bedingungen dieser EULA nicht zustimmen, ist es Ihnen nicht gestattet, die SOFTWARE zu installieren, zu kopieren oder zu verwenden. SOFTWAREPRODUKTLIZENZ Diese SOFTWARE ist nach deutschem und internationalem Urheberrecht und Markenrecht geschützt. Unerlaubte Vervielfältigung und Verteilung dieser Software ist ein Bundesverbrechen und wird mit Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder beidem geahndet. Verstöße werden im vollen Umfang des Gesetzes verfolgt. Die Software wird von Marvelsoft entwickelt. Alle geistigen Rechte sind Marvelsoft vorbehalten. Sie müssen die Software wie urheberrechtlich geschütztes Material behandeln. Für die professionelle Standardlizenz ist eine Softwarelizenz pro Entwicklercomputer erforderlich. Falls Sie eine professionelle Site-Lizenz besitzen, können Sie die Software auf einer unbegrenzten Anzahl von Entwicklungsmaschinen in einem Unternehmen verwenden. DISTRIBUTION FÜR PROFESSIONAL LICENSE UND SITE LICENSE Die Laufzeitlizenzierung ist lizenzfrei, wenn Sie eine professionelle oder Site-Lizenz der SOFTWARE besitzen. Sie dürfen die Software nur als Laufzeit und nur als Teil Ihres Softwareprodukts (ausführbar) weiterverteilen. VERTEILUNG FÜR STUDENTENVERSION Die Studentenversion von VideoOCX dient ausschließlich Bildungszwecken. Sie dürfen KEINE Anwendung verteilen, die mit der Studentenversion der SOFTWARE entwickelt wurde. FÜR ALLE VERSIONEN DER SOFTWARE Diese SOFTWARE ist nicht für den Einsatz in militärischen Systemen, Kernkraftwerken, Flugzeugen, Zügen, Autos oder ähnlichen Systemen vorgesehen. In diesen Fällen kann ein SOFTWARE-Fehler zu größeren Schäden führen. SIE KÖNNEN diese Software NICHT an Dritte verkaufen oder weitergeben, ohne dass Dritte dieser EULA zustimmen. Sie müssen Marvelsoft über einen solchen Transfer informieren. SIE KÖNNEN diese Software NICHT ändern, zusammenführen, modifizieren oder anpassen, einschließlich Demontage, Dekompilierung oder Reverse Engineering der Software. SIE KÖNNEN diese Software ODER eine Kopie davon NICHT verleihen, vermieten, vermieten oder unterlizenzieren. SIE können die SOFTWARE NICHT verwenden, um ActiveX OCX, DLLs oder andere abgeleitete Werkzeuge zu erstellen, die als Programmierkomponenten in einer Programmiersprache verwendet werden, oder verwenden Sie das SOFTWAREPRODUKT, um Softwareanwendungen zu erstellen, die als Wettbewerb an diese SOFTWARE verkauft werden könnten. Beendigung Unbeschadet anderer Rechte kann Marvelsoft diese EULA kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser EULA nicht einhalten. In einem solchen Fall müssen Sie alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und aller seiner Komponenten vernichten. RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS Der Endbenutzer erkennt an, dass Marvelsoft oder seine Lizenzgeber Die Eigentümer oder Lizenznehmer aller geistigen Eigentumsrechte an der lizenzierten Software und vertraulichen Informationen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Urheberrechte, Marken, Dienstleistungsmarken, Patente und andere Eigentumsrechte, die sich aus deutschem und internationalem Recht ergeben. BEGRENZTE GARANTIE Alle Defekte der Software werden von Marvelsoft entfernt, solange sie auf Marvelsoft innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf der so genanntenelsoft, solange sie auf Marvelsoft innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf der Software aufgerufen werden. Dies geschieht entweder durch kostenlose Nachbesserung oder durch anbieten einer fehlerfreien Version. Kann der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt werden oder scheitert die Entfernung endgültig, haben Sie das Recht, diesen Vertrag durch Dieforderung des Kaufpreises zu kündigen oder eine Minderung zu verlangen. Ein Ausfall der Fehlerbeseitigung ist nur dann anwendbar, wenn Marvelsoft eine angemessene Zeit für die Entfernung ohne Erfolg eingeräumt wurde; Marvelsoft lehnt jede Entfernung ab; oder wenn eine Entfernung nach allen Maßstäben unmöglich erscheint. Die Haftung für schuldhafte Verzögerungen oder Unfähigkeit sowie für Schäden, die in der Regel im Rahmen der Softwarelizenzierung entstehen, ist auf das Dreifache des Wertes der Software begrenzt. Für leichte Ausfälle haftet Marvelsoft nur für das Versagen bei Kardinalaufgaben von höchster Bedeutung. Die vorgenannten Beschränkungen hinsichtlich der Höhe der Entschädigung gelten auch in diesem Fall. Die Haftung von Marvelsoft für den Datenverlust beschränkt sich auf den üblichen Aufwand der Datenrekonstruktion, der trotz regelmäßiger (und je nach individuellem Bedarf) notwendigen Backups verursacht wird. Die vorgenannten Beschränkungen hinsichtlich der Höhe der Entschädigung gelten auch in diesem Fall. Die Vorschriften des ァ 14 Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Unmittelbar nach dem Herunterladen der Software muss sie auf Viren oder andere offensichtliche Defekte überprüft werden. Offensichtliche Mängel müssen Marvelsoft sofort gemeldet werden. Der Defekt muss detailliert beschrieben werden, damit Marvelsoft den Defekt beseitigen kann. Nicht offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung gemeldet werden. Die Nichtüberprüfung der Software und die Meldung von Mängeln führen zum Verlust eines Anspruchs gegen Marvelsoft wegen des Mangels oder weiterer Mängel, die durch diesen Mangel verursacht wurden. Wertpapiere Marvelsoft wird der Besitzer der Software selbst sein, solange der Verkaufspreis nicht bezahlt wird. Wenn Marvelsoft sein Eigentum beansprucht, dürfen Sie die Software nicht mehr verwenden. Alle Kopien müssen vernichtet werden. Verkaufshilfsmittel Auf diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Gerichtsverfahren für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Berlin/Deutschland. Sollte eine der vorgenannten Klauseln unwirksam sein oder werden, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der anderen Klauseln. Die Parteien vereinbaren, eine neue wirksame Klausel anstelle einer unwirksamen Klausel zu wählen, die die Interessen beider Parteien widerspiegelt.