Videocharge Studio 2.12.2

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 31.73 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎2 ‎Stimmen

Dieses Produkt ist von einigem Interesse für diejenigen Benutzer, die Video-WEB-Sites erstellen, da das Programm es Ihnen ermöglicht, Video und gleichzeitig Miniaturansichten für dieses Video zu erstellen, Video in mehrere Teile aufteilen und so weiter. Es ist möglich, dass Sie eine Vorschau der Videoausgabe-Ergebnisse anzeigen, HTML-Seiten generieren, um erstelltes Video anzuzeigen. VideoCharge Studio ist ein Video-Editor, der für die Videoerstellung und -bearbeitung, das Zeichnen von Wasserzeichen, die Verbesserung der Videoqualität durch die Anwendung von Filtern, die Erstellung von WEB-Video-Sites, Videobatch-Verarbeitung, Montage und viele serviele andere Dinge bestimmt ist. Dieses Produkt ist von einigem Interesse für diejenigen Benutzer, die Video-WEB-Sites erstellen, da das Programm es Ihnen ermöglicht, Video und gleichzeitig Miniaturansichten für dieses Video zu erstellen, Video in mehrere Teile aufteilen und so weiter. Es ist möglich, dass Sie eine Vorschau der Ergebnisse der Videoausgabe anzeigen (z. B. wenn einige seltsame Fragmente gelöscht wurden), HTML-Seiten generieren, um erstelltes Video anzuzeigen. VideoCharge Studio enthält auch einen eingebetteten FTP-Client. Die Anwendung ermöglicht es Ihnen, Ihre Video- und Grafikdateien durch die Anwendung von Wasserzeichen zu schützen: transluzente Text oder Bild mit Logo wird in jedem Rahmen gezeichnet. Es gibt einen breiten Satz von Parametern, um Ihr Wasserzeichen zu personalisieren. VideoCharge Studio kann für die Videobatchverarbeitung verwendet werden. Wenn Sie mehrere Videodateien bearbeiten müssen, können Sie dies mit einem Klick " tun. Das Programm unterstützt auch die Arbeit mit der Befehlszeile. VideoCharge Studio umfasst alle Montagefunktionen: Aufteilen von Videos in mehrere Teile, Ausschneiden von Szenen aus dem Video, Löschen von Szenen aus dem Video, Verbinden mehrerer Videodateien zu einer einzigen, Verknüpfung mehrerer Grafikdateien und Speichern als Videodatei. Darüber hinaus unterstützt das Programm die Arbeit mit allen wichtigen Videoformaten. Für einige Vorgänge, die Frames nicht ändern, ist es möglich, das Format "Ohne Rekomprimierung und quot;-Format ohne Rekomprimierung und Komprimierung jedes Frames zu verwenden. Es ermöglicht Ihnen, Editionsbetrieb in Sekundenschnelle durchzuführen und 100% der Videoqualität zu sparen!

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.12.2 veröffentlicht auf 2012-03-17

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    LIZENZVERTRAG FÜR VIDEOCHARGE STUDIO

    Definitionen:
    "Sie" und "LICENSEE" bezieht sich auf eine Einzelperson oder eine einzelne Entität, die die "SOFTWARE" verwendet.
    "SOFTWARE" bezieht sich auf Watermark Master und seine Nachfolger oder Hersteller und Eigentümer dieser SOFTWARE.

    WICHTIG - LESEN SIE SORGFÄLTIG:
    Dieser Lizenzvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Unternehmen VideoCharge Software und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Erklärungen, Zusagen, Zusicherungen und Vereinbarungen. Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Nutzung der SOFTWARE (alle innerhalb der in diesem Lizenzvertrag festgelegten Beschränkungen) erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einverstanden. Wenn Sie den Bedingungen dieses Lizenzvertrags nicht zustimmen, installieren oder verwenden Sie die SOFTWARE NICHT.

    Die SOFTWARE ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt. Die SOFTWARE ist lizenziert, nicht verkauft.

    1. LIZENZERTEILUNG.
    Das Eigentum an allen Kopien der SOFTWARE verbleibt bei VideoCharge Software.
    Diese SOFTWARE ist für Sie lizenziert. Sie erhalten kein Eigentum an der SOFTWARE oder irgendwelchen Urheberrechten. Sie dürfen die SOFTWARE für keinen Beliebigen unterlizenzieren, vermieten, verleasen, übermitteln, übersetzen, dekompilieren oder disassemblieren.
    Die Lizenz kann auf einen anderen LIZENZnehmer übertragen werden, wenn Sie keine Kopien der SOFTWARE aufbewahren.

    2. ANDERE RECHTE UND PROHIBITIONEN.
    a) Beta-SOFTWARE. Wenn eine Komponente der SOFTWARE oder einer ihrer Komponenten mit "Beta" gekennzeichnet ist, stellt die Komponente der SOFTWARE Vorabversionscode dar und kann vor der kommerziellen Veröffentlichung wesentlich geändert werden. Sie dürfen diese Komponente nicht in einer Live-Betriebsumgebung verwenden, in der sie auf die gleiche Weise wie ein kommerziell freigegebenes Produkt oder mit Daten, die nicht ausreichend gesichert wurden, ausgeführt werden kann.

    b) Umverteilung. Sie können die Testversion der SOFTWARE auf jede Weise frei verteilen, vorausgesetzt, dass sie in keiner Weise geändert wird, ohne vorherige Genehmigung von VideoCharge Software nicht gebündelt oder anderweitig in einem anderen Produkt enthalten ist und keine Gebühr oder Gebühr für die SOFTWARE erhoben wird.

    c) Umwandlungsverbot. Sie dürfen diese SOFTWARE oder ihre Teile nicht manuell oder mit einem automatisierten Konvertierungstool in eine andere Computersprache oder -umgebung konvertieren, sodass diese SOFTWARE oder eine Änderung davon unter einer anderen Sprache, Software oder einem anderen Programm als von VideoCharge Software ausgeführt wird.

    (d) Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle an dieser SOFTWARE vorgenommenen Änderungen zur VideoCharge Software gehören und für Ihre ausschließliche Nutzung während der Dauer dieser Lizenz agVideoCharge Software und sind für Ihre ausschließliche Nutzung während der Zeit dieser Lizenzvereinbarung zulässig und dürfen nicht an eine andere Stelle übertragen, verkauft oder lizenziert werden.

    3. KÜNDIGUNG.
    Diese Vereinbarung ist bis zur Kündigung wirksam. Unbeschadet anderer Rechte kann VideoCharge Software diesen Lizenzvertrag kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenz nicht einhalten. In diesem Fall müssen Sie alle Kopien der SOFTWARE vernichten.

    4. NUTZUNG UND AKTIVIERUNG.
    (a) Sie können eine Kopie dieser SOFTWARE auf ZWEI Clientcomputern installieren und verwenden. Für nachfolgende Installationen müssen zusätzliche Lizenzen erteilt werden, es sei denn, Sie übertragen diese SOFTWARE auf einen anderen Computer.

    (b) Sie dürfen diese SOFTWARE nicht auf mehr als ZWEI Computern oder Computerterminals gleichzeitig verwenden.

    (c) Sie dürfen die gleichzeitige Nutzung der SOFTWARE durch mehr als einen Benutzer nicht zulassen.

    (d) Sie können eine Kopie dieser SOFTWARE nur in begrenztem Umfang aktivieren. Sie können eine Anfrage an VideoCharge Software stellen, um die Anzahl der Aktivierungen zu erhöhen. VideoCharge Software behält sich das Recht vor, die Anfrage abzulehnen, falls sie Sie verdächtigt, Klausel (a) oder (b) oder (c) von Abschnitt 4 dieses Lizenzvertrags zu brechen.

    5. TESTVERSION.
    Sie können die SOFTWARE während des 20-tägigen kostenlosen Testzeitraums bewerten und entscheiden, ob sie Sie vor dem Kauf einer Lizenz zufriedenstellt. Die Testphase ist in zwei gleiche Teile unterteilt. Innerhalb der bisherigen 10 Tage unterscheidet sich die Testversion dieser SOFTWARE nicht von der registrierten. Innerhalb der letzten 10 Tage unterscheidet sich die Testversion dieser SOFTWARE von der registrierten im Clip- und Bilderstellungsergebnis. Alle Clips und Bilder, die mit der Testversion dieser SOFTWARE innerhalb der letzten 10 Tage erstellt wurden, werden als Demoprodukt markiert.

    6. KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN. VideoCharge Software lehnt ausdrücklich jegliche Garantie für die SOFTWARE ab. DIE SOFTWARE UND JEDE VERWANDTE DOKUMENTATION IST PROVIDED "AS IS" OHNE GARANTIE EINES KIND, ENTWEDER EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING, OHNE LIMITATION, DIE IMPLIED WARRANTIES OR MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, OR NONINFRINGEMENT. DAS GESAMTE RISIKO, DAS SICH AUS DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DER SOFTWARE ERGIBT, VERBLEIBT BEI IHNEN.

    7. BEGRENZUNG AUF FOLGESCHÄDEN.
    NEITHER VIDEOCHARGE SOFTWARE NOR ANYONE INVOLVED IN THE CREATION, PRODUCTION, OR DELIVERY OF THIS SOFTWARE SHALL BE LIABLE FOR ANY INDIRECT, CONSEQUENTIAL, OR INCIDENTAL DAMAGES ARISING OUT OF THE USE OR INABILITY TO USE SUCH SOFTWARE EVEN IF VideoCharge Software HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES OR CLAIMS. IN NO EVENT SHALL VIDEOCHARGE SOFTWARE'S LIABILITY FOR ANY DAMAGES EXCEED THE PRICE PAID FOR THE LICENSE TO USE THE SOFTWARE, REGARDLESS OF THE FORM OF CLAIM. DIE DISCLAIMERS UND LIMITATIONEN SET FORTH ABOVE WILL APPLY REGARDLESS OF WHETHER YOU ACCEPT THE SOFTWARE.

    8. GELTENDES RECHT.
    Der Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien. Jede Klage oder Einlegung von Klagen oder Verfahren, die von einer der Parteien gegen die andere Partei erhoben werden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt, wird nur vor einem staatlichen oder Bundesgericht in San Mateo County, Kalifornien, erhoben. Die Parteien stimmen hiermit der persönlichen Zuständigkeit solcher Gerichte zu.

    9. U.S. GOVERNMENT RESTRICTED RECHTE. Diese SOFTWARE wird mit RESTRICTED RIGHTS bereitgestellt. Die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die Regierung unterliegt Beschränkungen gemäß Buchstabe c)(1)(ii) der Klausel über Rechte an technischen Daten und Computersoftware unter DFARS 252.227-7013 oder unter den Absätzen c)(1) und (2) der Commercial Computer Software -- Restricted Rights Clause unter 48 CFR 52.227-19. Auftragnehmer ist:
    VideoCharge Software
    Webseite: http://www.videocharge.com
    E-Mail: [email protected]

Programmdetails