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VERSIONSVERLAUF
- Version 6.14 veröffentlicht auf 2013-02-12
Umstellung von Shareware auf Freeware.
- Version 6.10 veröffentlicht auf 2009-07-04
HTML-Export verbessert, Medien-Browser verbessert, Listendruck flexibilisiert, nun auch verknüpfte Grafiken in Anhang-Ausdrucken möglich, Programmzuordnung zu Dateiverknüpfungsfelder möglich, Bugfixes und weitere Detailverbesserungen.
Programmdetails
Eula
EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag
Indem Sie dieses Programm installieren, sie stimmt Sie den unten stehen Lizenzvereinbarungen
zu!
Sind Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden, brechen Sie die Installation ab bzw.
Sie die Software wieder von Ihrem System!
Dieses Programm ist kostenlose Software (Freeware), die nur unter den Nachfolgenden
Bedingungen und verbreitet dürfen:
1 (Einsatz und Vervielfltigung)
I Die Software darf von beliebig viele Nutzer kostenlos auf liebig viele Computer
installiert und werden.
II Eine Weitergabe darf nur im vollstndigen und unvernderten Zustand, auch als
Original-Installationspaket, an dem keine nderungen wurden.
III Ein Verkauf der Software ist nicht zulssig, d.h. ein Weitergabe muss unentgeltlich
Das ist nicht der Mann. Ausnahmen sind nur begrndbare Distributionskosten z.B. fr die Verteilung
auf einem Datentrger (wie eine CD-ROM). So darf die Software z.B. auf einer Heft-CD zu einem
Zeitschrift verffentlicht wird, auch wenn diese Zeitschrift nicht kostenlos wird.
In solchen Fllen muss fr den Kunden offensichtlich sein, dass er nur fr die Zeitschrift
bzw.. den Vertrieb des Datentrgers und nicht fr die Software bezahlt.
2 (Unterstützung)
Die Software wird mit einer Hilfedatei ausgeliefert, mittels welcher der Nutzer sich zu deren
Bedienung/Einsatz informieren kann.
Weitergehende Fragen knnen an den Autor gerichtet werden, es gibt aber nicht
Rechtsanspruch auf Beantwortung dieser Fragen. Insbesondere kann der Autor die Untersttzung
jederzeit komplett.
3 (Weiterentwicklung / Updates)
I Der Benutzer findete Fehler des Autors melden, es besteht aber kein verbindlicher
Anspruch auf deren Behebung.
II Der Benutzer hat keinen Anspruch auf Erweiterung der Software nach seinen Wnschen. Er kann
Aber Wnsche dem Autor vortragen. Im Einzelfall kann eine Erweiterung der Software gegen
Individuell ergeht. Diese vereinbarte Bezahlung ist
Nur als Bezahlung der Dienstleistung der Software-Weiterentwicklung zu verstehen und
nicht als Kaufpreis der Software. Aus der Bezahlung nur nur ein
Anspruch auf Aufnahme der gewnschten neuen Merkmale in der frei verfgbare Software, aber
kein Anspruch auf Fehlerbebungen in unmodifizierten Teilen der Software oder auf sptere
zustzliche Anpassungen der Software. Weiterhin willigt der Kunde, der eine Wunsch-Erweiterung
die Software bezahlt, ein, dass die neue Softwareversion wieder als Freeware verffentlicht
wird, auch andere Nutzer der Software kostenlos von den Erweiterungen profitieren knnen.
4 (Haftung)
Die Software wird kostenlos zur Verfgung gestellt und darf nur auf eigenes Risiko eingesetzt werden
Werden. Der Autor bernimmt die Gewhrleistung fr diese Software. Auch fr Schden, sterben
durch die Software wird, wird nicht gehaftet.
5 (Salvatorische Klausel)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der brigen Bestimmungen unberhrt. Die Parteien verpflichten sich, statt der
unwirksamen Bestimmung eine Regelung herbeizufhren, die dem erfolg am nchsten
kommt und die Parteien vereinbart htten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung
gekannt htten.