Vertical Scroller 1.1

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 10.32 MB
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Möchten Sie Bilddetails sehen? Sie können erweitern & automatisch scrollen; Sehen Sie Bilddetails, die Sie zuvor nicht bemerkt hatten. Der VERTICAL SCROLLER ist der einzige Bildbetrachter mit "real"automatischer Bildlauf. SNS wie Facebook, Instagram, Tumbr etc.. verwenden hochauflösende Bilder. Haben Sie die Bilder heruntergeladen und auf dem Monitor angezeigt? Die meisten Bilder sind größer als der Monitor und Sie sehen nur eine komprimierte Version. Es ist nicht das Bild, das der Fotograf zeigen möchte. Der vertikale Bildlauf bildbereite das Bild in horizontaler Richtung und zeigt ein vergrößertes Bild an. Teile des Bildes, die aufgrund der Vergrößerung nicht angezeigt werden, werden durch einen automatischen vertikalen Bildlauf angezeigt. Sie erhalten einen verbesserten Blick viel näher an das, was der Fotograf wirklich zeigen will.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.1 veröffentlicht auf 2019-02-01
    Neue Funktionen (1) Manuelles Scrollen mit Mausrad, (2) Filmrollenanzeigemodus, (3) Drehen von Bildern um 90 Grad, (4) Unterfenster/Bedienfeld mit einem Klick, (5) 1/4 Fenster schnell scrollen

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

1. Abgedeckte Software (1) Die softare, die in dieser Vereinbarung abgedeckt ist (wir nennen dies THE SOFTWARE), ist die Software, die in Anhang 1 in dieser Vereinbarung definiert ist. THE SOFTWARE enthält aktualisierte Versionen oder Version-up-Versionen von THE SOFTWARE. (2) Die Spezifikationen, die erforderliche Softwareumgebung usw. von THE SOFTWARE sind wie in Anhang 1 beschrieben. 2. Lizenzerteilung (1) Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das Recht ein, auf einem einzigen Computerterminal zu installieren, in dem der Lizenznehmer THE SOFTWARE verwaltet. um THE SOFTWARE zu verwenden. (2) Das Recht, THE SOFTWARE in dieser Vereinbarung vom Lizenzgeber vereinbart zu nutzen, ist nicht exklusiv und nicht übertragbar. (3) Die SOFTWARE-Lizenz, die dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt wird, ist nur ein Nutzungsrecht und THE SOFTWARE bleibt Eigentum des Lizenzgebers. THE SOFTWARE wird dem Lizenznehmer per Download usw. zur Verfügung gestellt. 3. Eigentumsrechte (1) Der Lizenzgeber und der Lizenznehmer vereinbaren, dass die Rechte an geistigem Eigentum an THE SOFTWARE und die Begleitdokumente Eigentum der Lizenzgeber. Diese Vereinbarung überträgt keine Rechte an geistigem Eigentum an den Lizenznehmer. 4. Verbotene Angelegenheiten Der Lizenznehmer darf diefolgenden Schritte nur tun, wenn der Lizenzgeber im Voraus schriftlich zustimmt (1) Installieren oder verwenden Sie THE SOFTWARE für einen Zweck, der in dieser Vereinbarung nicht vereinbart ist (2) Das Recht, THE SOFTWARE zu nutzen, dritten zu gestatten oder zu vermieten oder zu vermieten oder unterzulizenzieren (3) Kopieren oder Ändern oder Übertragen über das Netzwerk oder anderweitige Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums oder Reverse-Assembl- oder Reverse-Compile oder auf andere Weise versuchen, DIE SOFTWARE zurückzuentwickeln 5 Garantie angelegenheiten (1) DIE SOFTWARE wird dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber [AS IS] zur Verfügung gestellt. Der Lizenzgeber garantiert in keiner Weise den Betrieb von THE SOFTWARE. Wenn der Lizenznehmer jedoch einen Fehler in THE SOFTWARE entdeckt und dies dem Lizenzgeber meldet, wird der Lizenzgeber versuchen, den Fehler zu korrigieren. der Lizenzgeber dies innerhalb angemessener Frist für richtig hält. (2) Der Lizenzgeber garantiert dem Lizenznehmer nicht, dass THE SOFTWARE frei von Fehlern, Betriebsstörungen oder anderen sie keine Rechte oder Produktverbindlichkeiten Dritter an geistigem Eigentum verletzt oder dass sie den Bedürfnissen der Lizenznehmer oder die Bedürfnisse Dritter. Auch die Vereinbarung garantiert nicht jede Operation der SOFTWARE, wenn es nicht geschrieben wird in dieser Vereinbarung. Auch der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich für Ergebnisse, die mit der Nutzung oder Nichtnutzung von THE SOFTWARE einhergehen. 6 Pflichten des Lizenznehmers (1) Der Lizenznehmer stellt den Computer usw. Hardware, Peripheriegeräte, Betriebssysteme usw. und die tHe SOFTWARE zu betreiben, (2) Kommt der Lizenznehmer den oben genannten Verpflichtungen nicht nach, ist der Lizenznehmer nicht für Probleme von THE SOFTWARE verantwortlich. 7 Haftungsbeschränkung (1) Der Lizenzgeber ist bei keiner Gelegenheit für direkte oder indirekte Verluste oder Schäden verantwortlich, Lizenzgeber konnte vor oder nicht oder Verlust von Daten etc... Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden usw., die nicht in dieser Vereinbarung. (2) Für den Fall, dass der Lizenzgeber für Verluste gegenüber dem Lizenznehmer verantwortlich ist, sind die Gesamtkosten der kostenfür DIE SOFTWARE, die der Lizenznehmer an den Lizenzgeber gezahlt hat. 8 Zuordnung (1) Der Lizenznehmer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers die Rechte und Verantwortlichkeiten usw. in Bezug auf diese Vereinbarung mit Dritten (2) Der Lizenzgeber, wenn dieses Oder andere Geschäft an einen Dritten umgeleitet wird usw. kann ohne Zustimmung des Lizenznehmers abtreten die Rechte dieses Abkommens usw., die geistigen Eigentumsrechte von THE SOFTWARE usw. an Dritte. Anlage 1 Vertikales Scroller-Handbuch 語3.txt Vertikales Scroller-Handbuch 3.txt