VersionBackup Master 5.1.2.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 9.21 MB
‎Benutzerbewertung: 3.7/5 - ‎7 ‎Stimmen

VersionBackup Master ist die bessere Backup-Software für PCs und Netzwerke. Verwenden Sie diesen professionellen Backup-Archiv-Manager anstelle eines einfachen Backup-Kopierprogramms. Dies macht es möglich, nicht nur den Zustand des Vortages wiederherzustellen, sondern auch jeden Tag in der Vergangenheit. Wählen Sie dazu einfach das gewünschte Datum im Backup-Browser aus. Die Backups werden so lange verfügbar gehalten, wie Sie es wünschen. Dennoch ist der Speicherplatzbedarf nicht zu hoch, da nur die geänderten Dateien gespeichert werden. Darüber hinaus kann VersionBackup Master die Backups extern archivieren, z.B. auf CD oder DVD. Auch die extern archivierten Daten sind vollständig in das Backup-Versionsmanagement integriert. Auf diese Weise können Sie die Entwicklungsprozesse auf Ihrem Computer problemlos wiederherstellen. Funktionen: - Backup-Archiv mit Versionsverwaltung. - Ihre Backups werden so lange aufbewahrt, wie Sie es benötigen. - Speichern Sie Ihre Daten auf einem anderen Computer oder auf einem Server im lokalen Netzwerk. - Speichern Sie Ihre Daten im Internet auf einem FTP-Server. - Datenkomprimierung für optimale Speichereffizienz. - Datenverschlüsselung schützt Ihre Backups vor unbefugtem Zugriff. - Ihre Backups werden in einer Weise gespeichert, so dass es möglich ist, auch ohne VersionBackup darauf zuzugreifen. - Zusätzliche Archivierung brennt Daten auf eine CD oder DVD oder sendet sie an einen FTP-Server. - Inkrementelle Sicherungen: Nur die geänderten Dateien werden kopiert. - Zusätzlich: Erstellung von vollständigen Backups in konfigurierbaren Intervallen. - Nahtlose Integration der externen Archivmedien in die Versionsauswahl und Dateiwiederherstellung. - Automatische Rekonstruktion: Um vollständige Verzeichnisse wiederherzustellen, stellt VersionBackup die Versionen der verschiedenen vollständigen Sicherungen und inkrementellen Backups wieder zusammen. - Automatische Fehlerwiederholungsfunktion. - Detaillierte Terminierung. - USB-Laufwerk Erkennung. - Automatische Löschfunktion. - Übersichtliche Benutzeroberfläche. Konfiguration, die von Assistenten unterstützt wird.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 5.1.2.0 veröffentlicht auf 2011-03-20
    Verbesserts Verify. Fehlerbehebung im Bereich Datenbankreparatur.
  • Version 5.0.4.0 veröffentlicht auf 2009-10-25
    Auto-Inkrement des Archivierungs-Zielpfades funktioniert auch mit UNC-Pfaden.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Lizenzvereinbarung für die Nutzung der Software 'VersionBackup Master' (24.08.2009) Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen durch, bevor Sie das Programm installieren. Diese Lizenzvereinbarung vergoldet für das SB-AW-Produkt 'VersionBackup Master'. Für andere Varianten der VersionBackup-Software gelten andere Lizenzvereinbarungen. Sie mit SB-AW nicht schriftlich ein anders lautenden Lizenzvertrag abgeschlossen haben, erklären Sie durch die Installation, Benutzung, Aktivierung oder Weitergabe einer Kopie der Software Ihr Einverständnis mit den Bestimmungen der vorliegenden Lizenzvereinbarung. Wenn Sie mit irgendeiner der hier aufgeführten Bestimmungen nicht sind, - dürfen Sie die Software nicht installieren, benutzen oder weitergeben, und - fällt Sie bereits die Lizenzgebühr bezahlt haben, kann Sie eine Rückerstattung dieser Gebühr verlangen, sofern Sie den Betrieb mit dieser Lizenz noch nicht aufgenommen haben. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. In einem solchen Fall ist ein Betrieb der Software mit ihrer Registriernummer unter keinen Umständen, von keinem Betreiber und auf einem Rechner zulässig. Dies vergoldet auch für Testzwecke. Bei einem solchen unberechtigten Betrieb mit ihrer Registriernummer behält sich SB-AW entsprechende rechtliche Schritte vor. Lizenzumfang: Eine Lizenz zum Betrieb der 'VersionBackup Master'-Software darf nur auf einem Computer und zur Sicherung der Daten eines einzigen Computers werden. Damit darf auf unterschiedlichen Computern nicht Registriernummer eingegeben werden. Ausgenommen hiervon sind nur Registriernummern, die wegen einer Sondervereinbarung zwischen dem Anwender und SB-AW bzw. ein von SB-AW autorisierten Händler für eine Sammellizenz vorgesehen. Die 'VersionBackup Master'-Lizenz berechtigt zum Betrieb auf einem Arbeitsplatz (Arbeitsplatzrechner) bzw. zur Sicherung der Daten eines Arbeitsplatzes. Für den Betrieb auf einem Server bzw. Zur Sicherung eines Servers verwaltetoder auf einem Server gespeicherten Daten ist eine 'VersionBackup Server'-Lizenz erforderlich. Dies vergoldet auch dann, wenn auf dem Server kein spezielles Server-Betriebssystem im Einsatz ist. Wenn Sie die 'VersionBackup Master'-Software in einem Netzwerk betreiben, müssen Sie für jede Workstation, deren Dateninhalte über das Netzwerk mit dieser Software werden gesichert, eine eigene Lizenz erwerben. Dies gilt unabhängig davon, ob die 'VersionBackup Master'-Software lokal auf jedem Computer betrieben wird oder ob sie nur auf 'VersionBackup Master'-Software lokal auf jedem Computer betrieben oder ob sie nur auf einem Computer installiert und betrieben wird, der über das Netzwerk die Sicherung der Daten der anderen Computer durchgeführt. Sie dürfen die Software unentgeltlich und Produkt ohneaktivierung für einen befristeten Zeitraum für Testzwecke betreiben. Dieser Zeitraum endet 30 Kalendertage ab der ersten Inbetriebnahme. Danach ist eine Produktaktivierung erforderlich, bei der Registriernummer muss. Die Produktaktivierung muss auf dem Computer durchgeführt werden, auf die Software wird soll. Ein Betrieb der Software auf einem anderen Computer ist mit derselben Lizenz nicht zulässig. Sie verpflichten sich dazu, die Registriernummer vertraulich zu behandeln, so dass das außer Ihnen die Möglichkeit hat, die Software mit ihrer Registriernummer zu aktivieren. Sollte es bekannt werden, dass die Software an anderer Stelle mit ihrer Registriernummer betrieben wird, so kann SB-AW ersatzforderungen an Sie richten. Eine Veränderung oder Modifikation der Software durch Sie selbst oder Dritte mit Ihrer Zustimmung ist nicht zulässig, außer in den in '69d Urhebergesetz ausdrücklich zugelassene Fälle. Alle Rechte an der Software, die mit dieser Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich an Sie übertragen werden, bleiben ausschließlich SB-AW und ihre Lizenzgebern. Sie sind nicht berechtigt, die Software, auch im Wege des Software-Leasings, zu vermieten oder zu verleihen. Ferner sind Sie nicht berechtigt, die Software zu verändern, zu zu untersuchen , zu dekompilieren, in ihren Bestandteilen zu zerlegen und/oder als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu verwenden, es sei denn, dies ist von '69e Urhebergesetz ausdrücklich. Technische Unterstützung: SB-AW sichert Sie für den Zeitraum von zwei Jahren nach dem Kauf der Lizenz eine kostenlosen Unterstützung bei technischen Fragen oder Problemen zu. Sie Ihre Anfrage per E-Mail an die dafüre Stelle. Die Anfrage wird nach dem aktuellen Wissensstand per E-Mail beantwortet. Der Supportanspruch endet, wenn nach diesem Wissensstand keine Antwort zur Lösung des bekannt ist. Generell besteht kein Anspruch auf weitere Support mehr, wenn der Aufwand für die bisher geleistete Unterstützung die gesamte von Ihnen für diese Software gezahlt Lizenzgebühren übersteigt. Dies vergoldet auch dann, wenn Sie einen Mangels bzw. Fehler der Software Schaden entstanden ist (siehe auch Abschnitt "Haftung"). Für die Unterstützung vergoldet weiter: Die Anfrage muss sich auf die von SB-AW einsatzbereich und Funktionsumfang der Software beziehen. Die Anfrage muss sich auf das Systeme beziehen, für die Lizenz erworben wurde. Die Supportstelle muss für die Antwort ausschließlich die Informationen über die neuste von SB-AW freigegebene Version der Software. Die Anfrage und die Antwort werden in deutscher oder englischer Sprache formuliert. Hinaus hinaus gehende Supportansprüche nicht, sofern sie nicht gesondert vereinbart wurden. Gewährleistung: Sie die Software auf einen Weg erhalten, der es Ihnen ermöglicht, sie vor der Lizenz zu testen, sind Sie verpflichtet, diese Tests mit der gebotenen Sorgfalt, so dass Sie in der Lage sind, zu entscheiden, ob diese Software Ihre Anforderungen in der von Ihnen gewünschten Weise erfüllt. In einem solchen Fall erklären Sie mit Kauf der Lizenz, dass die Software in der Sie vorliegenden Form zu Ihrem vollen Zufriedenheit arbeitet. Es ist nicht zulässig, dass Sie eine Lizenz erwerben, obwohl Sie wissen, dass die Software auf Ihrem System nicht zu Ihrer Zufriedenheit. Bezüglich bezüglich eventueller Schwachpunkte, die Sie schon vor dem Lizenzkauf bekannt waren, existiert kein Anspruch auf Nachbesserungen oder technische Unterstützung. Auch wenn nach Veränderungen in Ihrem System in der Zukunft eine Situation sollte, in der Software nicht mehr zu Ihrer funktionierenden Zufriedenheit, ergeben sich keine Nachbesserungsverpflichtungen. Gewähr wird nur für solche Mängel geleistet, die Möglichkeiten, den vorgesehenen Nutzen aus dem Betrieb dieser Software zu ziehen, wesentlich. Hierbei muss es möglich sein, der Fehler nach einem von Ihnen gelieferten Verfahrensanleitung en zu lassen. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Mängel, die innerhalb von zwölf Monaten nach Kauf der Lizenz gemacht werden. Mängel muss SB-AW innerhalb einer Woche nach Kenntnis angezeigt werden. Bei Mängeln, für die Gewährleistung ist anzuwenden, ist SB-AW nach seiner Wahl zur Nacherfüllung oder zur Rückerstattung der Lizenzgebühr. Bei Fehlschlagen oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann Sie Erstattung der Lizenzgebühr von SB-AW verlangen. Das sind die Forderungen. SB-AW kann die Software nach eigenem Ermessen und in ihrem festgelegten Umfang weiter entwickeln. Ein Anspruch des Anwenders auf Weiterentwicklung nicht, selbst wenn Programmschwächen sind. Umgekehrt hat Sie keinen Anspruch darauf, dass Funktionen, die in der Programmfassung vorhanden waren, für die Sie die Lizenz erworben haben, auch in der Nachfolgeversion noch verfügbar sind. Selbst wenn die von SB-AW herausgegebene Nachfolgeversion für Ihre Zwecke überhaupt nicht mehr verwendbar ist, hat Sie keinen Anspruch auf eine für Sie verwendbare Nachfolgeversion. Sie erklären sich damit einverstanden, gegebenenfalls auf den Einsatz der Nachfolgeversion zu nicht und mit dem ursprünglichen Programmfassung weiter zu arbeiten. Dies vergoldet auch dann, wenn SB-AW die Erlaubnis erteilt, mit der von Ihnen erworbenen Lizenz auch die Nachfolgeversion zu betreiben oder den Einsatz der Nachfolgeversion ausdrücklich empfiehlt. Haftung: SB-AW garantiert, dass die Software nach dem heutigen Stand der Technik entwickelt wurde. Beim Betrieb sind Sie verpflichtet, die Ergebnisse der Tätigkeit der Software regelmäßig auf Korrektheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Diese Ergebnisse unterliegen nicht der Haftung seitens SB-AW oder der Händler, die software vertreiben. Insbesondere haften SB-AW oder die Händler weder für mittelbare Schäden oder Folgeschäden durch den Einsatz der Software, noch für den Einsatz der Software, noch für die Schaden hinaus auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Mitarbeiter von SB-AW. Sie wissen und akzeptieren, dass alle die Software dokumentationstexte und Anleitungen Fehler können. Die Herausgeber dieser Informationen sind nicht für die Inhalte haftbar zu machen. Dies gilt für die Hilfetexte, die Bestandteil des Programms sind, für die Benutzerdokumentation, für sämtliche im Internet und an anderen Stellen zur Verfügung gestellten Texte und für individuelle Antworten auf Ihre Anfragen. Sie führt Sie eventuelle Modifikationen am Datenbestand und an der Konfiguration des Computers (z.B. an der Registry) auf Ihr eigenes Risiko durch. Dies vergoldet auch dann, wenn Sie genau so vorgehen, wie es in einer der Anleitungen ist. Die Software selbst führt keine Virensuche durch. Es werden bei der Erstellung der Software und den entsprechenden Installationenmedien nur externes Programm aufgerufen, die laut den Angaben ihr Hersteller diese Funktion erfüllen. SB-AW untersagt ausdrücklich den Einsatz der Software in Anwendungen oder Systemen, in denen Fehlfunktionen dieser Software nach menschlichenm Ermessen körperliche Schäden oder Verletzungen nach sich ziehen können. Die Benutzung des Programms in einer solchen Umgebung geschieht allein auf Ihre eigene Gefahr und auf Gefahr der betroffenen betroffenen Personen. Sie verpflichten sich dazu, SB-AW, ihr Lizenzgeber, die Händler, über die Sie die Software bezogen haben und die Support leistenden Stellen von sämtlichen Schadenersatzansprüchen Dritter freistellen. Dies umfasst auch alle gerichts- und Anwaltskosten, die die oben genannten Stellen aus einer solchen nutzung der Software erwachsen. Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Nutzungsvertrag ist das Landgericht München I ausschließlich zuständig. Rechtswahl: Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschließlich deutscherechtanwendung. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehr als eine Bestimmung nach deutschem Recht unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so die anderen Bestimmungen weiter. Unwirksame oder unvollständige Bestimmungen werden in diesem Fall durch Bestimmungen ersetzt ersetzt die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen und mit dem deutschen Recht vereinbar sind. Copyright 2009 SB-AW (Schröder-Bergen Anwendungen) Dr. Eckart Schröder-Bergen e.K. Rotkehlchenweg 11 Eichenau Deutschland Alle Rechte.