Userful MultiSeat 4.1

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 26.32 MB
‎Benutzerbewertung: 3.7/5 - ‎39 ‎Stimmen

Userful MultiSeat ist eine Mehrsitz-Linux-Desktop-Virtualisierungslösung, die es einem einzelnen Computer ermöglicht, bis zu 11 unabhängige Benutzer gleichzeitig zu unterstützen, die jeweils über einen eigenen Monitor, eine Tastatur und eine eigene Maus verfügen, indem sie USB-Multiseat-Geräte verwenden und den X-Server virtualisieren. Dieser Ansatz bietet die Funktionen eines vollständigen PCs, einschließlich Hochleistungsvideos, und reduziert die Hardwarekosten, Support- und Wartungskosten, den Stromverbrauch und Dene-Abfall im Vergleich zu eigenständigen PCs oder Thin Clients erheblich. Es installiert auf beliebten Linux-Distributionen einschließlich Ubuntu und Edubuntu (Betriebssystem für Schulen). Es unterstützt 3D-Grafik, USB pro Sitz, 2-Wege-Audio sowie alle gängigen USB-Multiseat-Geräte und Grafikkarten, einschließlich der HP t100/t150/t200, Atrust M200/M202, ViewSonic VMA10 und Goodway DU2600 Geräte und Grafikkarten von Intel, ATI und NVIDIA.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 4.1 veröffentlicht auf 2011-12-27
    http://support.userful.com/wiki/index.php/UMs/Changelog

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Endbenutzer-Lizenzvertrag USERFUL CORPORATION IST BEREIT, DIE SOFTWARE SIE SIND ÜBER NUR AUF DIE BEDINGUNG ZU VERWENDEN, DASS SIE ALLE BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN, DIE IN DIESEM END-NUTZER-LIZENZVEREINBARUNG UND ERGÄNZENDEN LIZENZBEDINGUNGEN ENTHALTEN SIND (kollektiv "VEREINBARUNG"). BITTE LESEN SIE DIE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH. DIES IST EINE BINDUNGSVEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN (THE "CUSTOMER") AND USERFUL CORPORATION ("USERFUL"). SIE MÜSSEN MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG IN ORDER TO USE THE SOFTWARE OR SUBSCRIBE (EITHER AS A PURCHASER OR FOR A TRIAL PERIOD) ZU USERFUL SERVICES. DURCH DEN BETRIEB DIESER SOFTWARE AKZEPTIEREN SIE DIE BEDINGUNGEN DER VEREINBARUNG. Kostenlose 90-Tage-Testlizenz TRIAL LICENSE: Userful gewährt Ihnen eine kostenlose Testlizenz zur Nutzung der Software, die ausschließlich für Evaluierungszwecke für einen Zeitraum von 90 Tagen ausgewählt wurde. Sie dürfen die Software nicht für kommerzielle oder Produktionszwecke verwenden. Sie müssen eine Vollnutzungslizenz erwerben, wenn Sie folgendes tun möchten: (a) die Software nach Ablauf des 90-tägigen Testzeitraums nutzen oder (b) die Software für kommerzielle oder Produktionszwecke verwenden oder (c) die Software vertreiben. 1. DEFINITIONEN In diesem Abkommen 1.1. "Software" bezeichnet die Objektcodeversion der vom Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung lizenzierten Computersoftware. 1.2. "Dokumentation" bezeichnet solche Handbücher, Dokumentationen und alle anderen unterstützenden Materialien im Zusammenhang mit der lizenzierten Software, die derzeit von Userful geführt und dem Lizenznehmer in der Regel zur Verfügung gestellt werden. 1.3. "Produkte" bezeichnet Hardware, Software, Dokumentation, Zubehör, Lieferungen, Teile und Upgrades, die von Userful so festgelegt werden, dass sie bei Userful nach Eingang der Bestellung des Kunden verfügbar sind. 1.4. "Wiederverkäufer" bezeichnet einen Händler, der von Userful zum Verkauf seiner Produkte autorisiert ist. 1.5. "Kundenvereinbarung" bezeichnet die Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Wiederverkäufer, in der die Art der Lizenz, die Anzahl der Terminals und die Lizenzgebühr für die erbrachte Dienstleistung festgelegt sind. 1.6. "Terminal" bezeichnet jedes Terminal (Monitor in Kombination mit Eingabegeräten wie Tastatur, Maus oder Touchscreen), das an einen Computer angeschlossen ist, auf dem die Software ausgeführt wird. 1.7. "Lizenz" bezeichnet die Software- und Supportlizenz oder Evaluierungslizenz, die für die entsprechende Anzahl von Terminals, Lizenzgebühr und Gültigkeitsdauer gewährt wird, wie in einer begleitenden Kundenvereinbarung festgelegt 1.8. "Lizenzgebühr" bezeichnet die von Userful oder dem Wiederverkäufer für Software und Support festgelegten Gebühren oder Gebühren. Je nach Lizenztyp gelten unterschiedliche Lizenzgebühren: Anzahl der Terminals: Dauer der Lizenz; und die Art der Unterstützung. 1.9. "Gültigkeitsdauer" bezeichnet den Zeitraum, der in der begleitenden Kundenvereinbarung festgelegt ist, in der der Kunde die Software entweder auf der Grundlage einer Evaluierungslizenz oder einer Software- und Supportlizenz verwenden darf. 2. LIZENZBEDINGUNGEN 2.1. Die Software ist Eigentum und urheberrechtlich geschützt von Benutzer und/oder Drittanbietern. Die Software- und Supportlizenz des Kunden verleiht kein Eigentum oder Eigentum und ist kein Verkauf von Rechten an der Software. Drittanbieter haben das Recht, im Falle einer Verletzung ihre eigenen Eigentumsrechte an der Software zu schützen. 2.2. Sofern der Nutzer nichts anderes zulässt, darf der Kunde Kopien der Software nur zu Archivierungszwecken anfertigen oder wenn das Kopieren ein wesentlicher Schritt bei der autorisierten Nutzung der Software auf einem Sicherungsgerät ist, sofern Kopien auf keine andere Weise verwendet werden und sofern die Verwendung auf dem Sicherungsgerät eingestellt wird, wenn das Original- oder Ersatzgerät betriebsbereit ist. 2.3. Der Kunde darf nicht mehr Terminals als in der Lizenz angegeben nutzen, noch darf die Software verwendet werden, wenn sie nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer der neuesten Lizenz- oder Supportvereinbarung mit dem Kunden liegt. 2.4. Der Kunde wird die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Nutzers nicht ändern, disassemblieren oder dekompilieren. Wenn der Kunde andere Rechte gemäß der Satzung hat, wird der Kunde Userful angemessen detaillierte Informationen über eine beabsichtigte Demontage oder Dekompilierung zur Verfügung stellen. Der Kunde wird die Software nur entschlüsseln, wenn dies für die rechtmäßige Nutzung der Software erforderlich ist. Darüber hinaus wird der Kunde alle angemessenen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass Benutzer der Software von Userful, die sich im Besitz des Kunden befinden, nichts davon tun. 2.5. Der Kunde darf nicht: 2.5.1. Entfernen Sie jegliche Produktidentifikation, Urheberrechtshinweise oder andere Hinweise oder Eigentumsbeschränkungen aus der Software; 2.5.2. Die Ergebnisse von Benchmark-Tests der Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Nutzers an Dritte weitergeben 2.6. Userful kann die Lizenz des Kunden bei Nichtbeachtung der geltenden Lizenzbedingungen kündigen. 2.7. Wenn der Kunde einen Lizenzvertrag mit Userful bis zum Kündigungsdatum nicht verlängert, muss die gesamte benutzergebundene Software auf Kosten des Kunden unverzüglich von den Computern des Kunden entfernt werden. 2.8 Der Kunde darf nicht wissentlich kostenlose Lizenzen für insgesamt mehr als zwei Terminals erwerben oder versuchen. 2.9 Der Kunde darf keine kostenlosen Lizenzen für andere Zwecke als Evaluierung oder persönlichen Gebrauch installieren oder nutzen. Der Kunde darf keine freien Lizenzen an dritte Parteien weiterverkaufen, übertragen, verleasen oder anderweitig übertragen. 3. LIZENZERTEILUNG 3.1. Vorbehaltlich der rechtzeitigen Zahlung der Lizenzgebühr und der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Userful dem Kunden eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software während der Gültigkeitsdauer der Lizenz in Übereinstimmung mit: 3.1.1. Die hierin dargelegten Bedingungen; 3.1.2. Nutzung von Einschränkungen und Berechtigungen für die in der Kundenvereinbarung angegebene Software; 3.2. Viele der in der Userful-Software enthaltenen Softwareprogramme werden im Rahmen von Vereinbarungen mit Dritten ("Drittvereinbarungen") vertrieben, die die Rechte des Kunden zur Nutzung bestimmter Softwareprogramme gemäß Abschnitt 2 erweitern oder einschränken können. Bestimmte Softwareprogramme können im Rahmen der GNU General Public License und anderer ähnlicher Open-Source-Lizenzvereinbarungen ("OSLAs") an den Kunden lizenziert (oder unterlizenziert) werden, die es dem Kunden unter anderem erlauben, bestimmte Softwareprogramme oder Teile davon zu kopieren, zu modifizieren und weiterzuverbreiten und Zugriff auf den Quellcode bestimmter Softwareprogramme oder Teile davon zu haben. Darüber hinaus können bestimmte Softwareprogramme oder Teile davon dem Kunden zu bedingungen lizenziert (oder unterlizenziert) werden, die strenger sind als die in Abschnitt 2 genannten. Soweit vereinbarungen Dritter verlangen, dass Der Nutzer Rechte zur Nutzung, zum Kopieren oder zur Änderung eines Softwareprogramms einnimmt, die über die in Abschnitt 2 gewährten Rechte hinausgehen, haben diese Rechte Vorrang vor den rechten und Einschränkungen, die in dieser Vereinbarung ausschließlich für solche Softwareprogramme gewährt werden. 3.3. Sofern der Kunde kein benutzerrisch erhabener autorisierter Wiederverkäufer ist, darf der Kunde die Software nicht unterlizenzieren, es sei denn, der Nutzer hat dies schriftlich anders vereinbart. 4. BEGRENZTE GARANTIE 4.1. Benutzerpflichtig garantiert, dass die Software während der Gültigkeitsdauer der letzten Lizenz im Wesentlichen in Übereinstimmung mit dem Administratorhandbuch oder der Readme-Datei des lizenzierenden Produkts ausgeführt wird. 4.2. Die vollständige Haftung des Nutzers und seiner Lizenzgeber und der ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden sind nach Wahl des Nutzers entweder: 4.2.1. Die anteilig angewesenen Lizenzgebühren für den aktuellen Zeitraum zurücksenden oder 4.2.2. Austausch von Software, die nicht der eingeschränkten Garantie von Userful entspricht. Diese eingeschränkte Garantie erlischt, wenn das Versagen der Software auf Einen Unfall, Missbrauch oder fehleende Anwendungen zurückzuführen ist. 4.3. AUF DIE MAXIMALE DEHNUNG VON ANWENDBAREN LAW, USERFUL UND ITS LICENSORS DISCLAIM ALLE ANDEREN WARRANTIEN, ENTWEDER EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING, ABER NICHT ZU IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR PARTICULAR PURPOSE, MIT REGARD TO THE SOFTWARE AND THE ACCOMPANYING ITEMS. 5. GEBÜHREN UND STEUERN 5.1. Alle an den Nutzer zu entrichtenden Gebühren sind zu Beginn des Lizenzzeitraums fällig. Der Kunde verpflichtet sich, alle Verkäufe, Mehrwertsteuern oder ähnlichen Steuern zu zahlen, die durch geltendes Recht auferlegt werden, die Userful auf der Grundlage der vom Kunden bestellten Dienstleistungen zu zahlen hat. 6. INDEMNIFIKATION 6.1. Userful verteidigt nach eigenem Ermessen oder legt jede Klage, Forderung oder Forderung, die gegen den Kunden erhoben wird, auf der Grundlage der Verletzung von Urheberrechten, Marken, Geschäftsgeheimnissen oder Patenten (die "Rechte an geistigem Eigentum") durch die Software oder deren Nutzung zu verteidigen oder zu begleichen. Der Nutzer hat jedes rechtskräftige Urteil gegen den Kunden in einer solchen Maßnahme zu zahlen, sofern der Nutzer die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder Abrechnung hat und der Kunde diese Forderung unverzüglich schriftlich benachrichtigt und alle dem Kunden bekannten Informationen in Bezug aufptly benachrichtigt diesen Anspruch schriftlich und stellt alle dem Kunden hieraus bekannten Informationen zur Verfügung, und der Kunde arbeitet mit Userful bei der Verteidigung und/oder Abwicklung zusammen. Sollte die Software zum Gegenstand einer Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum werden oder nach Ansicht des Nutzers zum Gegenstand der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums werden, kann der Nutzer auf seine Kosten eine der folgenden Schritte ausführen: 6.1.1. Ersetzen Sie die Software oder den betroffenen Teil durch nicht verletzende Programme; 6.1.2. Die Software oder den betroffenen Teil so zu modifizieren, dass sie nicht rechtsverletzend ist; 6.1.3. Besorgen Sie dem Kunden das Recht, die Software zu nutzen; Oder 6.1.4. Wenn keine der Alternativen kommerziell zumutbar ist, kann Userful die vom Kunden erhaltenen angewesenen Lizenzgebühren für die aktuelle Gültigkeitsdauer zurückerstatten. 6.2. Der Nutzer ist nicht freigestellt, soweit ein Anspruch auf folgende Personen beruht: 6.2.1. die Kombination, den Betrieb oder die Nutzung der Software mit Produkten oder Dienstleistungen, die nicht von Userful bereitgestellt werden; Oder 6.2.2. Die Nutzung der Software in einer Weise, die nicht durch diese Vereinbarung genehmigt ist. 6.3. DIESER ABSCHNITT STELLT DIE GESAMTE VERPFLICHTUNG ZUR BENUTZUNG UND AUSSCHLIEßLICHEN ABHILFE DES KUNDEN IN BEZUG AUF DIE VERLETZUNG VON RECHTEN DES GEISTIGEN EIGENTUMS DAR. 7. Entschädigung durch den Kunden 7.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er den Nutzer und alle seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Vertreter, Vertreter und alle Verbindlichkeiten, Ansprüche, Aufwendungen, Schäden, einschließlich angemessener Anwaltskosten und Auszahlungen, die sich aus Ansprüchen oder Klagen wegen Beschädigung oder Verletzung von Personen im Zusammenhang mit , direkt oder indirekt, ganz oder teilweise, (i) jede fahrlässige Handlung oder Unterlassung der Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer, Direktoren, leitenden Angestellten oder einer Person, für die sie eine rechtliche Verantwortung trägt, oder (ii) die Nichtbeachtung von kommunalem, provinziellem oder bundesstaatlichem Recht oder (iii) einer Handlung oder Unterlassung, die eine Verletzung einer Klausel oder Bedingung dieser Vereinbarung darstellt oder sein kann. 8. NICHT-OFFENLEGUNG 8.1. Die Software und andere proprietäre Informationen, die von Userful hierunter zur Verfügung gestellt werden, enthalten und stellen Geschäftsgeheimnisse, Informationen und Daten dar, die eigentum an den Urheberrechten von Userful sind. Der Kunde wird ein angemessenes Maß an Sorgfalt walten lassen, um die Vertraulichkeit der Software zu schützen, und darf nicht dazu führen, dass solche vertraulichen Informationen oder Daten an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung zulässig. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die unbefugte Offenlegung, Nutzung oder Vervielfältigung der Software zu einer nicht wiederzusambaren Verletzung des Benutzers führen kann. Dementsprechend erklärt sich der Kunde im Falle einer unbefugten Offenlegung, Nutzung oder Vervielfältigung der Software damit einverstanden, dass der Nutzer das Recht hat, Unterlassungsklagen oder sonstige angemessene Rechtsbehelfe zu verlangen. Jede Partei wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei keine geschäftlichen und/oder technischen Informationen des anderen, der schriftlich oder mündlich (und unverzüglich schriftlich bestätigt) als "Confidential" ("Confidential Information") bezeichnet wird, offenlegen oder verwenden. Diese Beschränkungen erstrecken sich nicht auf Informationen, die: 8.1.1. ist oder wird ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich; 8.1.2. wird der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Einschränkung und ohne Verletzung eines Vertraulichkeitsverhältnisses offengelegt oder zur Verfügung gestellt; 8.1.3. wird von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt, ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu haben, 8.1.4. dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt ist oder 8.1.5. wird in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht oder Gerichtsbeschluss erstellt, sofern die offenlegende Partei eine angemessene Mitteilung über diese Rechts- oder Anordnung erhält und die Möglichkeit besteht, zu versuchen, eine solche Produktion auszuschließen oder einzuschränken. 8.2. Nach Beendigung dieser Vereinbarung gibt jede Partei auf Verlangen alle Kopien vertraulicher Informationen, die sie von der anderen Partei erhalten hat, zurück. 9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 9.1. IN NO EVENT SHALL USERFUL OR ITS LICENSORS BE LIABLE FOR ANY INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, PUNITIVE OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, WITHOUT LIMITATION, DAMAGES FOR LOSS OF BUSINESS PROFITS, BUSINESS INTERRUPTION, LOSS OF BUSINESS INFORMATION) ARISING OUT OF THE USE OF OR INABILITY TO USE SOFTWARE EVEN IF 9.2. Jede Klage gegen Userful muss innerhalb von achtzehn (18) Monaten nach Dem Auftreten des Klagegrundes erhoben werden. Für die Zwecke dieses Abschnitts umfasst "Userful" seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Subunternehmer, Agenten und Lieferanten. 10. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG 10.1. Die Software- und Supportlizenz kann am Ende des Lizenzzeitraums verlängert werden. Sofern die Lizenz zur Nutzung der Software nicht im Rahmen einer Verlängerung des Kundenvertrags verlängert wird, erendet sie. 10.2. Diese Vereinbarung kann gekündigt werden, wenn eine der Vertragsparteien ihre Pflichten oder Pflichten aus diesem Vertrag nicht erfüllt und diesen Verzug innerhalb von zehn (10) Tagen nach schriftlicher Mitteilung an die säumigen Partei nicht im Wesentlichen bewerkt. Bei Zahlungsverzug kann die nicht säumige Partei diese Vereinbarung kündigen, indem sie der säumigen Partei eine schriftliche Kündigungsmitteilung erlässt und der nicht säumigen Partei alle anderen Rechte und Rechtsbehelfe vorbehält, die sie möglicherweise aus dieser Vereinbarung hat. Wenn der Kunde in Verzug ist, behält sich Userful das Recht vor, zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die er haben kann, die weitere Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zurückzuhalten und die Software und Dokumentation wieder in Besitz zu nehmen. 10.3. Nach Beendigung einer im Rahmen dieser Lizenz gewährten Lizenz wird der Kunde die gesamte Software unverzüglich von allen Speicherstandorten entfernen, alle Kopien der Software und Dokumentation an Userful zurücksenden und ein Zertifikat ausführen und an Userful übermitteln, das besagt, dass alle Kopien der Software entfernt und zurückgegeben oder zerstört wurden. 11. ALLGEMEINE 11.1. Der Kunde darf hierzu keine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Userful abtreten, deren Zustimmung unangemessenerweise vorenthalten werden kann. 11.2. Der Kunde, der benutzerdefinierte Hardware und lizenzierte Software, Technologie oder technische Daten exportiert, reexportiert oder importiert, die hierunter erworben wurden, übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften und für die Erlangung der erforderlichen Export- und Importgenehmigungen. Der Nutzer kann die Leistung aussetzen, wenn der Kunde gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt. 11.3. Sollte eine Klausel oder Bestimmung hierin als rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so bleibt die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Hierin-Begriffs in vollem Umfang in Kraft. 11.4. Sofern nicht ausdrücklich in Abschnitt 3.1.2 vorgesehen, werden diese Nutzungsbedingungen für Software und Support-Lizenzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Zusicherungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf Transaktionen im Rahmen dieser Richtlinie ersetzt. Die zusätzlichen oder abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Diese Benutzer-Software- und Support-Lizenzbedingungen dürfen nur durch eine von einem autorisierten Vertreter jeder Partei unterzeichnete Änderung geändert werden. 11.5 Diese Lizenz verpflichtet Userful nicht, Support für Produkte bereitzustellen, die unter kostenlosen oder Testlizenzen lizenziert sind. 12. GELTENDES RECHT 12.1. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von Alberta, Kanada, und wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen von Alberta, Kanada, ohne Bezugnahme auf Kollisionsnormen ausgelegt. Kunde und Userful stimmen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Calgary, Alberta, zu. 13. TEILWEISE INVALIDITÄT 13.1. Beide Parteien dieses Abkommens erkennen hiermit an, dass keine von ihnen beabsichtigt, gegen öffentliche Ordnungen, gesetzliche oder allgemeine Gesetze, Regeln, Vorschriften, Verträge oder Entscheidungen einer Regierungsbehörde oder eines Exekutivorgans eines Landes oder einer Gemeinschaft oder vereinigung von Ländern zu verstoßen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Userful Corporation Suite 200, 709 11. Ave S.W. Calgary T2R 0E3, Kanada Telefon: +1-403-289-2177 Copyright (c) 2004-2012 Userful Corporation.