TVPX 1031Depreciation Solution 5.5

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 2.14 MB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

TVPX 1031 Abschreibungslösung ist eine äußerst effiziente Möglichkeit, Bundes- und Buchabschreibungen zu berechnen. Alle Abschreibungsmethoden, die für die Steuererklärung des Bundes erforderlich sind, sind in einem einfach zu bedienenden Rechnerformat enthalten. Durch Ausfüllen einiger Felder kann der Benutzer schnell einen Abschreibungszeitplan für eine Anlage erstellen. Zeitpläne können gedruckt oder nach Excel exportiert werden. TVPX 1003 Abschreibungsmerkmale Berechnen Sie die angepasste Steuerbasis für Ersatzimmobilien, die im Rahmen eines Like-Kind-Austauschs unter IRS-Abschnitt 1031 erworben wurden. Dies ist eine ideale Anwendung für ein CPA oder für jeden, der Steuern ernimmt, Kapitalkäufe rechtfertigt oder Abschreibungen manuell bucht. Für eine Anlage kann ein formaler Abschreibungsplan gedruckt werden. Die aktuellen Steuervorschriften für Abschreibungen sind integriert, um Sie durch den Prozess des Hinzufügens von Vermögenswerten zu führen, um die Anforderungen des Bundes zu erfüllen. Umfangreiche Online-Hilfe beschreibt Methoden und Steueranforderungen. Automobile und 179 Grenzwerte können eingegeben werden, um mit sich ändernden Steuervorschriften auf dem laufenden zu bleiben. Berechnet die Abschreibung von Luxusautos.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 5.5 veröffentlicht auf 2013-01-15
    Exportieren von Zeitplänen nach Excel.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

SOFTWARE-LIZENZVERTRAG LESEN SIE SORGFÄLTIG DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG, BEVOR SIE AUF DEN SCHALTFLÄCHE AKZEPTIEREN KLICKEN. DURCH KLICKEN AUF DEN AKZEPTIERUNGSBUTTON UND DOWNLOADING THE TVPX 1031 DEPRECIATION SOFTWARE (SOFTWARE), YOU (WHETHER AN INDIVIDUAL OR FORMAL LEGAL ENTITY) ("LICENSEE") HAVE CREATED A LEGAL AGREEMENT (AGREEMENT) WITH MICROTECHWARE, INC. ("MICROTECHWARE") AND TIME VALUE PROPERTY EXCHANGE Abschnitt 1 -- GRANT DER RECHTE 1.1 Softwarelizenz (30-tage-Testzeitraum). Vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen und Beschränkungen gewähren Microtechware und TVPX hiermit ein persönliches, nicht ausschließliches Recht und eine Lizenz zur Nutzung der Software ausschließlich für interne Evaluierungszwecke in einer nicht produktionsfähigen Umgebung in maschinenlesbarer Form, und der Lizenznehmer akzeptiert hiermit ein persönliches, nicht ausschließliches Recht und eine Lizenz, die Software ausschließlich für interne Evaluierungszwecke in einer nicht produktionsfähigen Umgebung in maschinenlesbarer Form zu nutzen, und nur für einen Zeitraum von nicht mehr als dreißig (30) Tagen. Während des 30-tägigen Testzeitraums kann der Lizenznehmer die Software an Freunde und Mitarbeiter verteilen, die sich bereit erklären, die Bedingungen dieser Vereinbarung einzuhalten, vorausgesetzt, es werden keine Gebühren für die Software erhoben und nur eine vollständige und unveränderte Kopie der Shareware-Version der Software übermittelt. Alle anderen Distributionen sind nicht zulässig. 1.2 Softwarelizenz (unbefristete Lizenz). Für den Fall, dass der Lizenznehmer die erforderlichen Lizenzgebühren an Microtechware oder TVPX zahlt, um die Software unbefristet zu nutzen, gewähren Microtechware und TVPX hiermit, und der Lizenznehmer akzeptiert hiermit ein persönliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, unbefristetes Recht und eine Lizenz (vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen und Einschränkungen) in maschinenlesbarer Form, nur um die Software ausschließlich für persönliche oder interne Geschäftszwecke zu nutzen. 1.3 Anerkennung von Eigentumsrechten. Der Lizenznehmer erkennt an, dass Microtechware und TVPX alle Rechte, Titel und Interessen an und an dem Original und allen Kopien der Software behalten und das Eigentum an allen Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Marken und anderen damit betreffenden geistigen Eigentumsrechten das alleinige Eigentum von Microtechware und TVPX sind und bleiben. Der Lizenznehmer ist kein Eigentümer von Kopien der Software oder hat ein Interesse daran, sondern ist gemäß den Einschränkungen dieser Vereinbarung für die Verwendung solcher Kopien lizenziert. Alle Rechte, die dem Lizenznehmer hierin nicht ausdrücklich gewährt werden, sind TVPX und Microtechware vorbehalten. Abschnitt 2 -- RESTRICTIONS Der Lizenznehmer darf (a) keine (a) ändern, portieren, übersetzen, lokalisieren oder abgeleitete Werke der Software erstellen; (b) Quellcode, zugrunde liegende Ideen, zugrunde liegende Benutzeroberflächentechniken oder Algorithmen der Software mit allen Mitteln zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder zu versuchen, Quellcode, zugrunde liegende Ideen, zugrunde liegende Benutzeroberflächentechniken oder Algorithmen der Software zu rekonstruieren, zu identifizieren oder zu entdecken, oder einen der vorstehenden Mittel offenzulegen; (c) die Software zu verkaufen, zu leasen, zu lizenzieren, zu unterlizenzieren, zu kopieren, zu vermarkten oder zu vertreiben (außer wie in dieser Vereinbarung zulässig); oder (d) wissentlich Maßnahmen ergreifen, die dazu führen würden, dass die Software öffentlich zugänglich gemacht wird. Eine solche unbefugte Nutzung führt zur sofortigen und automatischen Beendigung dieser Lizenz. Das Unternehmen wird die Microtechware und/oder TVPX-Urheberrechts-, Marken-, Eigentums- oder Vertraulichkeitserklärung und andere Hinweise auf einen Teil der Software anzeigen und aufbewahren. Abschnitt 3 -- VERTRAULICHE INFORMATIONEN Die Software und alle damit verbundenen Technologien, Ideen, Algorithmen oder darin enthaltenen Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäftsgeheimnisse im Zusammenhang mit einem der vorstehenden, sind die vertraulichen Informationen (Vertrauliche Informationen) von Microtechware und TVPX. Der Lizenznehmer schützt die vertraulichen Informationen vor unbefugter Verbreitung und verfolgt sie mit der gleichen Sorgfalt, die der Lizenznehmer in Bezug auf seine eigenen proprietären Informationen normalerweise verwendet, in keinem Fall jedoch mit weniger als angemessener Sorgfalt. Der Lizenznehmer behält die Vertraulichkeit der Software auf unbestimmte Zeit. Der Lizenznehmer darf die vertraulichen Informationen nicht für Zwecke verwenden, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gestattet sind. Abschnitt 4 -- GARANTIE UND DISCLAIMER 4.1 Art der Software. Der Lizenznehmer erkennt an und versteht, dass die Software auf einer dreißig (30) Tage lang gebührenfreien Basis bereitgestellt wird, um dem Lizenznehmer zu erlauben, die Software ausschließlich zur Bewertung und Zum Testen der Software zu verwenden, und dass weder Microtechware noch TVPX Garantien für die Software bieten. Folglich erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, dass er die Software auf eigenes Risiko nutzen und alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen treffen wird, um seine Daten und Systeme vor Verlust oder Beschädigung zu schützen. Weder Microtechware noch TVPX bieten während des dreißig (30) Testzeitraums Unterstützung für die Software. Für den Fall, dass der Lizenznehmer die erforderlichen Lizenzgebühren zahlt, um die Software auf dauerständiger Basis zu nutzen, erkennt der Lizenznehmer an und versteht, dass weder Microtechware noch TVPX irgendwelche Garantien in Bezug auf die Software geben und dass TVPX keine Unterstützung oder Wartung für die Software bietet. Folglich erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, dass er die Software auf eigenes Risiko nutzen und alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen treffen wird, um seine Daten und Systeme vor Verlust oder Beschädigung zu schützen. Eingeschränkter E-Mail-Support für die Software von Microtechware in Übereinstimmung mit Microtechwares Support-Richtlinien dann in Kraft. Anfragen zum E-Mail-Support sollten an [email protected] gerichtet werden. 4.2 HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DIE SOFTWARE IST ALS IST UND MIT ALLEN FAULTS, UND OHNE GARANTIE EINES KIND, WHETHER EXPRESS, IMPLIED, IMPLIED ODER OTHERWISE, INCLUDING ALL WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE PROVIDED. DARÜBER HINAUS SIND ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN. Abschnitt 5 -- LIMITATION VON LIABILITÄT UND DAMAGES WEDER MICROTECHWARE NOCH TVPX HAFTEN FÜR SCHÄDEN (OB DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, FOLGESCHÄDEN ODER SONDERSCHÄDEN ODER ENTGANGENE GEWINNE) NACH EINER HAFTUNGSTHEORIE (EINSCHLIEßLICH UNERLAUBTER HANDLUNG, VERTRAG ODER SONSTIGER THEORIE), AUCH WENN SIE IM VORAUS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT INFORMIERT WURDEN. LICENSEE ISSEN ALLE RISIKO DER NUTZUNG DER SOFTWARE, UND MICROTECHWARE UND TVPX ASSUME KEINE RESPONSIBILITÄT FÜR LOSS OF DATA, DAMAGE TO EQUIPMENT ODER JEDE ANDERE LOSSES ODER DAMAGES, DIE ALS EIN ERGEBNIS VON ODER VERWENDET VON DER SOFTWARE, INCLUDING OHNE LIMITATION ENSEN ODER DAMAGES RESULTING VON DER STEUER BERECHNUNG SABILITÄT DER SOFTWARE. Abschnitt 6 -- TERM; Beendigung 6.1 Kündigung. Entweder Microtechware oder TVPX können diese Vereinbarung sofort kündigen, wenn sie dem Lizenznehmer aus irgendeinem Grund schriftlich mitgeteilt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verletzung von Vertraulichkeitsverpflichtungen durch den Lizenznehmer oder verpflichtet oder dritten Dritten erlaubt, dies zu begehen. 6.2 Kündigungseffekt. Unmittelbar nach Beendigung dieser Vereinbarung: (a) der Lizenznehmer wird die Nutzung der Software (in jeder Form, einschließlich Teilkopien in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle) sofort einstellen und (b) innerhalb von zehn (10) Tagen nach dieser Kündigung alle Kopien der Software an Microtechware zurücksenden und Microtechware und TVPX schriftlich bescheinigen, dass keine Kopien von ihr aufbewahrt wurden. 6.3 Überleben. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesem Abschnitt 6 bleiben die Bestimmungen der Abschnitte 3, 4.2, 5, 7 und 8 über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus bestehen. Abschnitt 7 -- ALLGEMEINE TERMS 7.1 Abtretung. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise abzutreten oder anderweitig zu übertragen, es sei denn, dies ist mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Microtechware und TVPX der Fall. 7.2 Höhere Gewalt. Die Nichterfüllung einer der Parteien ist insoweit zu entschuldigen, als die Leistung durch Streik, Feuer, Überschwemmung, Regierungsakte oder Anordnungen oder Beschränkungen, Das Versagen von Lieferanten oder aus anderen Gründen, aus denen die Nichterfüllung außerhalb der angemessenen Kontrolle der nicht erfüllungsberechtigten Partei liegt, unmöglich gemacht wird. 7.3 Beziehung zwischen den Parteien. In allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung fungieren der Lizenznehmer einerseits und Microtechware und TVPX andererseits als unabhängige Auftragnehmer. Sofern hierunter nicht ausdrücklich gestattet, wird keine der Parteien versichern, dass sie befugt ist, eine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung zu übernehmen oder zu schaffen, im Namen der anderen Partei oder um die andere Partei als Vertreter, Mitarbeiter oder in einer anderen Eigenschaft zu vertreten. Keine der Parteien hat eine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung, es sei denn, dies ist hierin ausdrücklich festgelegt. 7.4 Geltendes Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne die Grundsätze von Kollisionsnormen zu beachten, und der Lizenznehmer unterwirft sich hiermit der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Bundes- und Landesgerichte in diesem Commonwealth und der anwendbaren Dienstleistung des Verfahrens. 7.5 Unterlassungshilfe. Der Lizenznehmer erkennt an und erkennt an, dass jede Nutzung oder Offenlegung der Software oder vertraulicher Informationen durch den Lizenznehmer in einer Weise, die mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung unvereinbar ist, Microtechware und/oder TVPX irreparableSchäden verursachen kann, für die andere Rechtsbehelfe als Unterlassungsmaßnahmen unzureichend sein können; und der Lizenznehmer stimmt zu, dass der Lizenznehmer bei jedem Antrag von Microtechware oder TVPX an ein zuständiges Gericht für Unterlassungs- oder andere gerechte Rechtsbehelfe, die eine solche Nutzung oder Offenlegung einschränken wollen, nicht geltend machen wird, dass ein solcher Rechtsbehelf unter den gegebenen Umständen nicht angemessen ist. Die Parteien sind sich ferner darin einig, dass sie im Falle einer solchen gerechten Befreiung in den Vereinigten Staaten keine Einwände gegen Gerichte in anderen Rechtsordnungen erheben werden, die einstweilige Rechtsbehelfe zur Vollstreckung solcher Urteile der Vereinigten Staaten gewähren. 7.6 Ausfuhrkontrollen; Verwendung durch die Regierung. Der Lizenznehmer stimmt zu und bescheinigt, dass weder die Software noch das direkte Produkt davon außerhalb der Vereinigten Staaten exportiert oder reexportiert werden, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig und gemäß den Gesetzen und Vorschriften der Vereinigten Staaten zulässig. Jede Nutzung der Software durch die US-Regierung ist davon abhängig, dass die Regierung zustimmt, dass die Software eingeschränkten Rechten unterliegt, wie sie in den Bestimmungen der Unterabteilung c)(1)(ii) von Ziffer 252.227-7013 der Defense Federal Acquisition Regulations Supplement oder den ähnlichen Erwerbsbestimmungen anderer anwendbarer US-Regierungsorganisationen vorgesehen sind. 7.7 Vollständige Vereinbarung; Überschriften; Kollegen. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung und Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Vereinbarungen und Verpflichtungen zwischen den Parteien. Eine Ergänzung oder Änderung einer Bestimmung dieser Vereinbarung ist für die Parteien nicht bindend, es sei denn, sie wird durch ein schriftliches Instrument ergänzt, das von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter jeder der Parteien unterzeichnet wurde. Die Überschriften zu den Abschnitten dieses Abkommens sind nur auf einfache Weise zu referenzieren und berühren nicht die Auslegung oder den Aufbau dieses Abkommens. Diese Vereinbarung kann in Gegenstücken ausgeführt werden, von denen jede als Original gilt und alle als Originalinstrument gelten. 7.8 Teilweise Invalidität; Verzicht. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder deren Anwendung auf eine Partei oder Umstände für nichtig, illegal oder nicht durchsetzbar erklärt werden, ist der Rest dieser Vereinbarung gültig und durchsetzbar, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. In diesem Fall bemühen sich die Parteien nach besten Kräften, die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, die nach der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung vorgesehenen Zwecke erreicht. Abweichungen einer der Parteien von den Geschäftsbedingungen mit den geltenden Gesetzen, Regeln und Vorschriften gelten nicht als Verstoß gegen diese Vereinbarung. Kein Versäumnis einer der Parteien, eine Derparteien im Rahmen dieser Richtlinie eine Befugnis oder ein Recht auszuüben oder auf der strikten Einhaltung der Verpflichtungen dieser Vertragspartei durch eine der Parteien zu bestehen, und keine Gepflogenheiten oder Praktiken der Parteien, die im Widerspruch zu den Bedingungen dieser Richtlinie stehen, stellen einen Verzicht auf das Recht einer der Parteien dar, die genaue Einhaltung der Bedingungen dieser Richtlinie zu verlangen.