Trade2Plan 2.0.1

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 3.97 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Trade:2:Plan wurde von einem Händler für Händler entworfen und gebaut und ist folglich eine nützliche Lösung für jeden, der handelt. Es ist das ideale Startprogramm für neue Händler oder diejenigen, die für eine Weile gehandelt haben und derzeit kein zufriedenstellendes System für die Planung, Aufzeichnung und Verfolgung ihrer Handelsaktivitäten haben und eine einfache, erschwingliche Share-Portfolio-Management-Lösung wollen. Oder, um einen Schritt zurück zu machen ... Planen Sie den Handel? - Versuchen Sie Trade:2:Plan! es ist das perfekte Trainingswerkzeug für alle, die darüber nachdenken, in den Handel zu kommen. Um zu sehen, ob der Handel für Sie ist, verwenden Sie Trade:2:Plan, um durch Papierhandel mit einem realistischen Portfolio, Berichten, Taschenrechner und Handelsmanagement-Tools und Ressourcen zu üben. Die Demo gibt Ihnen die ersten 2 Handelswochen kostenlos, danach ist es eine einmalige Investition von 19,90 AU, die Sie sparen kann ???. Für rund um die Kosten eines Handels* könnten Sie sich eine Menge Geld, viel Herzschmerz und viel Stress sparen, indem Sie lernen, wie Sie auf dem Markt abschneiden würden. Gleichzeitig können Sie beginnen, Ihre eigenen Handelsdisziplinen zu entwickeln und Ihre Aktivitäten zu überwachen, indem Sie eine Reihe von Berichten erstellen, die Ihre Leistung auf dem Markt demonstrieren. (*Basierend auf 0,1% Brokerage auf einem Trade bis zu 10.000 US-Dollar.)

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.0.1 veröffentlicht auf 2007-01-29

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Bitte lesen Sie die folgenden Geschäftsbedingungen, bevor Sie die SOFTWARE verwenden. Die Nutzung der SOFTWARE bedeutet, dass Sie die Bedingungen dieses Lizenzvertrags und dieser Garantie akzeptieren.

    DIESE VEREINBARUNG hat den Tag gemacht, an dem Sie die Software installieren.

    ZWISCHEN: Trade2Plan

    UND die Person ("der Kunde"), die diese Software installiert (wie hier definiert).

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    Hintergrund
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    Der Kunde möchte Rechte zur Nutzung der Software (wie hier in definiert) erwerben.

    ES WIRD VEREINBART:

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    Definitionen
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    1.
    "Gebühren" die gebührenpflichtig, die der Kunde dem Lieferanten für die Dienstleistungen gemäß dem Zeitplan zuzahlen;
    "Datum der Aufnahme" das Kaufdatum;
    "Vertrauliche Informationen" sind Informationen, die ihrem Wesen nach vertraulich sind, aber nicht Folgendes umfassen:
    a) Informationen, die der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die andere Partei bereits bekannt waren; Oder
    b) Informationen im öffentlichen Bereich, die nicht auf die Offenlegung durch eine Partei zurückzuführen sind, die gegen ihre Geheimhaltungspflichten aus dieser Vereinbarung verstößt;
    "Entwicklungsspezifikationen" die im Zeitplan festgelegten Spezifikationen;
    "Entwicklungsphasen" die in den Entwicklungsspezifikationen für die Zwischen- und Endfertigstellung des Multimediaprodukts festgelegten Phasen;
    "Dokumentation" Handbücher und andere gedruckte Materialien, auf die im Zeitplan Bezug genommen wird und die dem Kunden bei der Nutzung des Multimediaprodukts helfen sollen;
    "Rechte an geistigem Eigentum" sind Urheberrechte, Marken-, Geschmacksmuster-, Patent- oder Layoutrechte, die u. a. für Folgendes relevant sind:
    a) Text-, Grafik-, Audio- und sonstiges Material, das auf dem Multimedia-Produkt angezeigt wird;
    b) die Benutzeroberfläche der Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bildschirme, Organisation, Patente und Betriebs- oder Steuerungsfunktionen; Und
    c) die gesamte Software, die mit dem Multimedia-Produkt verbunden ist;
    "Moralisches Recht" bedeutet:
    a) ein Recht auf Zurechnung der Urheberschaft; Oder
    b) das Recht, die Urheberschaft nicht falsch zuschreiben zu lassen; Oder
    c) ein Recht auf Unversehrtheit der Urheberschaft; Oder
    d) ein Ähnliches Recht;
    die durch das Gesetz verliehen wird und die überall auf der Welt in einer in dieser Vereinbarung enthaltenen lieferbaren Form existiert oder existiert;
    "Software" bezeichnet die maschinenlesbaren Daten und Informationen, die auf der Website und dem Software-Installer ("Trade2Plan.exe") und in jedem Teil davon kodiert sind.

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    Entwicklungsspezifikationen
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    2. Der Lieferant verkauft dem Kunden die Rechte zur Nutzung der Software innerhalb Australiens für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Kaufdatum.
    3. Der Lieferant verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass in die Software integriertes Material nicht die geistigen Eigentumsrechte einer Person in cin die Software eingebunden werden, verletzt nicht die geistigen Eigentumsrechte einer Person im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung.
    4. Dem Kunden werden keine geistigen Eigentumsrechte an der Software zustehen, und der Kunde erkennt an, dass es keine Abtretung von Rechten des geistigen Eigentums an der Software gibt.
    5. Stellt sich der Betrieb der Software als fehlerhaft heraus und benachrichtigt der Kunde den Lieferanten während der Gewährleistungsfrist über den Mangel, so hat der Lieferant den Mangel unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben.
    6. Die Haftung des Lieferanten für die Verletzung einer Garantie oder Bedingung in Bezug auf die Lieferung der Software ist (soweit gesetzlich zulässig) auf eine oder mehrere der folgenden Bestimmungen beschränkt, wie vom Lieferanten nach eigenem Ermessen festgelegt:
    i. den Austausch der Software;
    ii. die Lieferung gleichwertiger Software;
    iii. die Zahlung der Kosten für den Austausch der Software;
    iv. die Zahlung der Kosten für den Erwerb gleichwertiger Software;
    v. eine Rückerstattung des Kaufpreises.

Programmdetails