Toriss 2.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 1.51 MB
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Toriss ist ein IIS-Plug-In, das den SMTP-Dienst immun gegen Reverse NDR-Angriffe (auch Backscatter-Spam) macht. Anstatt E-Mails zu hüpfen, die an ungültige Benutzer gesendet werden, wird Toriss die E-Mail ablehnen, sobald der RCPT-Befehl empfangen wird. Microsoft hat diese wichtige Sicherheitsfunktion aus IIS herausgelassen, um Menschen zum Kauf des ISA-Servers im Wert von 1500 US-Dollar zu motivieren. Dies ermöglicht es jedoch töricht, den Server zu verwenden, um Spam über den Reverse NDR-Angriff zu senden. Durch das Senden von Spam an ungültige Benutzer sendet der SMTP-Dienst einen Bounceback an den gefälschten From:-Header mit dem angefügten Spam. Infolgedessen füllt InetpubMailrootQueue Tausende von unzustellbaren Bounce-Backs, verlangsamt das gesamte System und macht den SMTP-Dienst nicht mehr reaktionsfähig. Toriss löst dieses Problem vollständig. Toriss hat auch die Möglichkeit, nicht authentifizierte Verbindungen von dynamischen IP-Adressen abzulehnen. Diese Technik wird von vielen großen Domänen wie Hotmail und AOL verwendet, um Spam zu reduzieren. Wenn diese Funktion aktiviert ist, akzeptiert Ihr E-Mail-Server nur E-Mails von Computern mit einer statischen IP-Adresse oder wenn ein Benutzername und ein Kennwort angegeben werden.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.0 veröffentlicht auf 2013-05-30
    Es wurde die Möglichkeit hinzugefügt, nicht authentifizierte Verbindungen von dynamischen IP-Adressen abzulehnen.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG WICHTIG - BITTE LESEN SIE CAREFULLY: Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") für die Software, die Sie installieren ("Software") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen ("Lizenznehmer") (entweder eine Einzelperson oder eine einzelne Einheit) und Gammadyne Corporation ("Lizenzgeber"). Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Nutzung der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. Wenn Sie nicht mit allen Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden sind, ist es Ihnen nicht gestattet, die Software zu verwenden oder zu kopieren. Die Software, ihre Dokumentation und andere zugehörige Dateien ("Lizenzierte Materialien") sind durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt. Die lizenzierten Materialien sind lizenziert, nicht verkauft. Ihre Lizenz verleiht keinen Besitz oder Eigentum an den lizenzierten Materialien. Der Lizenzgeber besitzt die lizenzierten Materialien und hat die vollständige Befugnis, es dem Lizenznehmer zu erteilen. 1. LIZENZERTEILUNG. Diese EULA räumt dem Lizenznehmer das nicht ausschließliche, gebührenfreie, unbefristete Recht ein, eine einzelne Kopie der lizenzierten Materialien auf einem einzigen Computer zu verwenden. Dies gilt nur für die Version der Software, die zum Zeitpunkt des Lizenzkaufs aktuell war. Ein solches Recht besteht nicht für frühere oder zukünftige Versionen der Software. 2. ERSTELLTE DATEIEN. Alle von der Software erstellten Dateien ("Erstellte Dateien") sind frei verteilbar und lizenzfrei. Es ist verboten, erstellte Dateien außerhalb der Software zu modifizieren, zu zerlegen, zu dekompilieren oder anderweitig zurückzuentwickeln oder eine andere Berechtigung dazu zu erteilen. Der Lizenznehmer muss alle Copyright-Hinweise auf allen erstellten Dateien verwalten. 3. NICHT MALWARE. Die Software ist nicht selbst, noch enthält sie Malware. Der Begriff "Malware" umfasst Viren, Trojaner, Würmer, Adware, Spyware oder jede andere Art von bösartiger Software. Wenn festgestellt wird, dass die Software Malware enthält, hat der Lizenznehmer Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung. Der Lizenzgeber haftet jedoch nicht für besondere, zufällige, indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art. 4. EIGENTUM. Die Software ist zusammen mit allen darin enthaltenen rechten geistigen Eigentumsrechten Eigentum des Lizenzgebers und/oder seiner Drittanbieter und die Software durch US-Urheberrechtsgesetze und internationale Verträge geschützt. Eine Lizenz verleiht kein Eigentum oder Eigentum an der Software. Die Drittanbieter des Lizenzgebers können ihre Rechte im Falle einer Verletzung dieser Lizenz schützen. 5. ÜBERTRAGUNG. Der Lizenznehmer darf seine Rechte im Rahmen dieser EULA nicht übertragen. 6. EINSCHRÄNKUNGEN. Der Lizenznehmer darf keine Urheberrechts- oder sonstigen Hinweise, die in den lizenzierten Materialien enthalten sind, entfernen, verschleiern oder ändern. Der Lizenznehmer darf die Software nicht disassemblieren, dekompilieren oder anderweitig zurückentwickeln. Der Lizenznehmer darf die Software weder ganz noch teilweise vermieten, vermieten oder verleihen. Die lizenzierten Materialien sind dem Lizenznehmer als einzelnes Produkt lizenziert. Seine Komponenten dürfen nicht für die Verwendung auf mehr als einem Computer getrennt werden. Der Lizenznehmer darf kein abgeleitetes Werk eines Teils der Software erstellen. 7. Copyright. Alle Titel und Urheberrechte an und an den lizenzierten Materialien und kopien davon sind Eigentum des Lizenzgebers. 8. KÜNDIGUNG. Die Rechte des Lizenznehmers gemäß dieser EULA enden, wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser EULA nicht einhält. In diesem Fall muss der Lizenznehmer alle Kopien der lizenzierten Materialien und erstellten Dateien vernichten. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, diese EULA fünf (5) Jahre nach der Installation der Software zu beenden. Läusesor behält sich das Recht vor, diese EULA fünf (5) Jahre nach der Installation der Software zu beenden. Der Lizenznehmer kann diese EULA jederzeit beenden, indem er die Nutzung der Software einstellt und die lizenzierten Materialien und erstellten Dateien zerstört, zusammen mit allen Kopien und zusammengeführten Teilen in irgendeiner Form. Jede Vertragspartei kann diese EULA jederzeit mit schriftlicher Mitteilung kündigen, wenn die andere Vertragspartei: (i) ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag wesentlicher Kenntnis der Art verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung über einen solchen Verstoß bewerkt, (ii) zahlungsunfähig wird oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt; oder (iii) einen Antrag nach Konkurs- oder Insolvenzrecht einreicht oder dagegen gestellt hat, der nach neunzig (90) Tagen unerfüllt bleibt, eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger ergeht oder eine ähnliche Klage nach geltendem Konkurs- oder Insolvenzrecht ergreift. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, diese EULA zu kündigen, wenn der Lizenznehmer die Software deinstalliert. 9. SCHÄNDLICHE AKTIVITÄTEN. Der Lizenzgeber kann die Lizenz des Lizenznehmers zur Nutzung der lizenzierten Materialien widerrufen, wenn festgestellt wird, dass der Lizenznehmer direkt oder indirekt an illegalen oder schändlichen Aktivitäten beteiligt ist. Die Entscheidung, was schändliche Aktivitäten darstellen, liegt allein im Ermessen des Lizenzgebers. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf: - Terrorismus - Rassistische Vorurteile - Religiöse Vorurteile - Hass in jeder Form - Senden von unerwünschten kommerziellen E-Mails (Spam) In diesem Fall muss der Lizenznehmer alle Kopien der lizenzierten Materialien und erstellten Dateien vernichten. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, eine Rückerstattung für widerrufene Lizenzen zu gewähren. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang haften der Lizenzgeber oder seine Lieferanten in keinem Fall für besondere, zufällige, indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden für entgangene Geschäftsgewinne, Geschäftsunterbrechungen, Verlust von Geschäftsinformationen oder sonstiger Finanziellernverlust), die sich aus der Unfähigkeit ergeben, die lizenzierten Materialien zu verwenden, sobald eine Lizenz widerrufen wurde. 10. KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang haftet der Lizenzgeber oder seine Lieferanten in keinem Fall für besondere, zufällige, indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden für entgangene Geschäftsgewinne, Geschäftsunterbrechungen, Verlust von Geschäftsinformationen oder sonstiger Finanziellernverlust), die sich aus der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung der Software ergeben, auch wenn der Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich für verlorene oder beschädigte Dateien, Daten oder E-Mails - auch wenn dies auf einen Defekt der Software zurückzuführen ist. Intelligente Vorsicht erfordert, dass jedes Programm gründlich mit unkritischen Daten getestet werden, bevor es sich darauf verlässt. Der Benutzer übernimmt das gesamte Risiko der Nutzung des Programms. Jegliche Haftung des Lizenzgebers beschränkt sich ausschließlich auf den Produktersatz oder die Rückerstattung des Kaufpreises. Die Software ist nicht fehlertolerant und nicht für den Einsatz in Umgebungen oder Anwendungen konzipiert, hergestellt oder bestimmt, in denen ein Ausfall der Software direkt zum Tod, zu Personenschäden, Umweltschäden oder finanziellen Verlusten führen kann. 11. EQUITABLE REMEDIES. Der Lizenznehmer stimmt hiermit zu, dass der Lizenzgeber irreparabel geschädigt würde, wenn die Bedingungen dieser EULA nicht ausdrücklich durchgesetzt würden, und daher stimmt der Lizenznehmer zu, dass der Lizenzgeber ohne Anleihe, sonstige Sicherheit oder Nachweis von Schäden anspruchsberechtigte angemessene Abhilfemaßnahmen in Bezug auf Verstöße gegen diese EULA hat, zusätzlich zu den anderen Rechtsmitteln, die ihm der Lizenzgeber nach geltendem Recht sonst zur Verfügung haben könnte. 12. GESCHÄFTSGEHEIMNISSE; Titel. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass die Struktur, das Design und die Organisation der Software die wertvollen Geschäftsgeheimnisse des Lizenzgebers sind. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, solche Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Der Lizenznehmer erkennt ferner an und stimmt zu, dass das Eigentum an den lizenzierten Materialien und alle nachfolgenden Kopien davon unabhängig von der Form oder den Medien vom Lizenzgeber gehalten werden. 13. VERTEILUNG. Der Lizenznehmer darf die lizenzierten Materialien ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers nicht an Dritte verteilen. Der Lizenznehmer ist berechtigt, persönliche Sicherungskopien der lizenzierten Materialien wie gewünscht zu erstellen. 15. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die lizenzierten Materialien nicht in ein Land, eine Person, eine Einheit oder einen Endbenutzer zu exportieren oder erneut zu exportieren, die den Exportbeschränkungen der USA unterliegen. Der Lizenznehmer garantiert und versichert, dass weder das U.S.A. Bureau of Export Administration noch eine andere Bundesbehörde die Exportprivilegien des Lizenznehmers ausgesetzt, widerrufen oder verweigert hat. Durch die Installation der Software stimmt der Lizenznehmer dem vorstehenden und Lizenznehmer zu, dass er sich nicht in der oder einem Staatsangehörigen oder Gebietsansässigen eines solchen Landes. 15. INDEMNIFICATION VON LIZENZNehmer. Wenn der Lizenznehmer die lizenzierten Materialien unter Verstoß gegen diese Vereinbarung vertreibt, verpflichtet sich der Lizenznehmer, den Lizenzgeber von und gegen alle Ansprüche oder Klagen zu entschädigen, schadlos zu halten und zu verteidigen, einschließlich Anwaltskosten, die sich aus der Verwendung oder dem Vertrieb der lizenzierten Materialien ergeben oder ergeben, die gegen diese EULA verstoßen. 16. KEINE GARANTIE. Die Software ist lizenziert "wie ist" und ohne jegliche Garantie jeglicher Art. Jede Nutzung der Software erfolgt auf eigene Gefahr. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang lehnen der Lizenzgeber und seine Lieferanten, Sponsoren und Werbetreibenden alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen und Bedingungen ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung. Der Lizenznehmer akzeptiert alle Risiken, die sich aus dem Herunterladen, installieren und der Nutzung der Software ergeben können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fehler bei der Übertragung oder Beschädigung vorhandener Daten oder Software. 17. KEINE UNTERSTÜTZUNGSPFLICHT. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, technischen Support zu leisten oder zusätzliche Informationen für die lizenzierten Materialien bereitzustellen. 18. KEINE UPGRADE-VERPFLICHTUNG. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Probleme in den lizenzierten Materialien zu verbessern, zu aktualisieren, zu aktualisieren oder zu beheben. 19. ÖFFENTLICHE REFERENZ. Der Lizenznehmer stimmt der öffentlichen Verwendung seines Namens als Kunde des Lizenzgebers zu. 20. KEIN VERZICHT. Das Versäumnis einer Partei, ein hierin vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf ein Recht oder Rechtsmittel in dieser Untertätigkeit. 21. REGELUNG DES RECHTS UND WAHL DES FORUMS. Diese EULA unterliegt den Gesetzen des UsP-Bundesstaates Kansas, den USA, und wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen des UsP, ohne Rücksicht auf deren Kollisionsnormen, ausgelegt. Alle Ansprüche oder Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dieser EULA entstehen, werden ausschließlich vor den Bundes- oder Landesgerichten im 10. Gerichtsbezirk von Kansas entschieden. Im gesetzlich zulässigen Umfang stimmt der Lizenznehmer der Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte zu und verzichtet auf Einwände gegen die Gerichtsbarkeit oder den Gerichtsstand solcher Gerichte. 22. STREITBEILEGUNG. Im Falle von Streitigkeiten oder Kontroversen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, kommen die Parteien überein, ihr Bestes zu tun, um den Streit so schnell wie möglich beizulegen. Die Parteien werden ihre jeweiligen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, die von der Streitigkeit nicht berührt sind, unverzüglich weiter erfüllen. 22a. Mediation. Können die Parteien die Streitigkeit nicht nach besten Kräften beilegen, so reichen sie die Streitigkeit der Mediation unter. Die Parteien werden ihre jeweiligen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, die von der Streitigkeit nicht berührt sind, unverzüglich weiter erfüllen. Die streitende Partei unterrichtet die andere Partei schriftlich über ihre Entscheidung, einschließlich einer Beschreibung der streitgegensteinen Fragen und einer lösungsvorgeschlagenen Entscheidung. Die designierten Vertreter beider Parteien versuchen, die Streitigkeit innerhalb von 60 Tagen nach dieser Mitteilung beizulegen. Können diese benannten Vertreter die Streitigkeit nicht beilegen, so treffen sich die Parteien in Overland Park, Kansas, und beschreiben die Streitigkeit und ihre jeweiligen Lösungsvorschläge den verantwortlichen Führungskräften der Streitparteien, die in gutem Glauben handeln, um die Streitigkeit beizulegen. Wird die Streitigkeit nicht innerhalb von 60 Tagen nach dieser Sitzung beigelegt, so wird die Streitigkeit gemäß der Schiedsbestimmung dieser Vereinbarung einem verbindlichen Schiedsverfahren unterzogen. 22b. Schiedsverfahren. Alle Kontroversen oder Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden durch ein verbindliches Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit den damals geltenden Handelsschiedsregeln der American Arbitration Association beigelegt. Die Parteien bemühen sich, einen für beide Seiten akzeptablen Schiedsrichter auszuwählen, der sich mit Fragen im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Vereinbarung auskennt. Für den Fall, dass die Parteien nicht in der Lage sind, einer solchen Auswahl zuzustimmen, wird jede Partei einen Schiedsrichter auswählen und die Schiedsrichter wiederum einen dritten Schiedsrichter auswählen. Das Schiedsverfahren findet in Overland Park, Kansas statt. Alle Dokumente, Materialien und Informationen, die sich im Besitz jeder Partei befinden, die in irgendeiner Weise für die Ansprüche oder Streitigkeiten relevant sind, werden der anderen Partei spätestens 60 Tage nach zugestellter Schiedsschrift zur Überprüfung und Vervielfältigung zur Verfügung gestellt. Der/die Schiedsrichter(e) hat nicht die Befugnis, die Befugnis oder das Recht, eine Bestimmung dieser Vereinbarung zu ändern, zu ändern, hinzuzufügen oder zu subtrahieren oder Strafschadenersatz zu gewähren. Der Schiedsrichter hat die Befugnis, obligatorische Anordnungen und einstweilige Verfügungen im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren zu erlassen. Die Auszeichnung des Arbitratsund einstweilige Verfügungen im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren. Der Schiedsspruch des Schiedsrichters ist für die Parteien endgültig und bindend, und das Urteil kann in jedem zuständigen Gericht eingereicht werden. Die Vereinbarung zum Schiedsverfahren ist nach geltendem Schiedsrecht ausdrücklich durchsetzbar. Während der Fortsetzung eines Schiedsverfahrens werden die Parteien ihren jeweiligen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung weiterhin nachkommen. 23. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Außer in dem umfangsweise, das nach dem lokalen Recht oder wegen Körperverletzung verboten ist, haften der Lizenzgeber oder seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen oder Lieferanten in keinem Fall für direkte, Folge-, Sonder-, Neben- oder indirekte Schäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverluste, Entgangenheits- oder Ausfallkosten), die sich aus der Nutzung, der Unmöglichkeit der Nutzung oder den Folgen der Nutzung von , die Software, ob auf Garantie, Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderen Rechtstheorie, und ob über die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen oder nicht. In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung des Lizenzgebers oder seiner Lieferanten für alle Schäden, Verluste und Klagegründe den Betrag, den der Lizenznehmer für die spezifische Software, mit der die Haftung zusammenhängt, bezahlt hat. 24. SEVERABILITÄT. Für den Fall, dass eine oder mehrere der hierin enthaltenen Bestimmungen aus irgendeinem Grund für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, berührt diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit keine anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung, aber diese Vereinbarung ist so auszulegen, als ob solche ungültigen, rechtswidrigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen hierin nie enthalten gewesen wären. , es sei denn, die Streichung dieser Bestimmungen oder Bestimmungen würde zu einer solchen wesentlichen Änderung führen, so dass der Abschluss der hierin vorgesehenen Transaktionen unangemessen wäre. 25. HEADINGS. Die Titel und Überschriften der Abschnitte dieser EULA sind als Referenz zur Verfügung gestellt. Sie ändern oder platzieren keine Konstruktion auf oder auf einer der Bestimmungen dieser Vereinbarung. Der Lizenznehmer erkennt hiermit an, dass er den vorstehenden Endbenutzer-Lizenzvertrag gelesen und verstanden hat, und stimmt zu, dass die Installation der Software eine Bestätigung der Vereinbarung des Lizenznehmers ist, an die bedingungen der Vereinbarung gebunden zu sein, die hierin enthalten sind. Der Lizenznehmer erkennt außerdem an und stimmt zu, dass diese EULA die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer ist und dass die EULA jede vorherige oder gleichzeitige mündliche oder schriftliche Vereinbarung sowie jede andere Kommunikation zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer ersetzt.