Thunder Batch 2.1.2

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 1.80 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎2 ‎Stimmen

Thunder Batch - Auftragsplanung & Empowered Administration für Windows. Problem: Sie planen, indem Sie zu einem Computer gehen, wenn Aufgaben ausgeführt werden müssen, Sie batchen, indem Sie Sequenzen von Hand ausführen, Sie überprüfen, indem Sie Die Ausgaben per Auge überprüfen, Sie überwachen, indem Sie Dinge persönlich überprüfen, oder Sie werden durch Telefonanrufe benachrichtigt oder gar nicht. Lösung: Automatisieren Sie mit Thunder Batch! Aufträge erfassen Planungs-, Batch-, Überprüfungs-, Überwachungs- und Benachrichtigungsregeln einmal. Sie werden wiederholt basierend auf Ereignissen, Zeiten, Kalendern oder Werktagen oder interaktiv als Reaktion auf auftretende Situationen ausgeführt. Aufträge können leicht auf verschiedene Umgebungen, Server, Datenbanken usw. ausgerichtet werden. Wir führen Programme, Befehle und Skripte aus, die über die Windows-Befehlszeile oder den Skripthost ausgeführt werden. Leistungsstarke, grafische interaktive Programme vereinfachen die Erstellung, Wartung und Überwachung von Aufträgen. Windows Mobile-Geräte auch! Administratoren, Produktionssupport, Qualitätssicherung und Power-User können von überall aus auf Abruf und unter Kontrolle sein!

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.1.2 veröffentlicht auf 2006-09-30
    Integrierte Beispiele und interaktives Hilfesystem hinzugefügt.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Endbenutzer-Lizenzvertrag ("Lizenz") BITTE LESEN SIE DIE FOLGENDEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE MIT DER PRODUKTINSTALLATION FORTFAHREN. DURCH INSTALLING THE SOFTWARE, LICENSEE DEAKZEPTINISIEREN ALLE BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG. THOR SYSTEMS IST WILLING TO PERMIT LICENSEES USE OF THIS SOFTWARE ONLY UPON THE CONDITION THAT LICENSEE ACCEPT ALL OF THE TERMS CONTAINED IN THIS AGREEMENT. WENN LIZENZE NICHT ZU DEN TERMS DIESER LIZENZ, LIZENZIER MUSS NICHT MIT INSTALLATION DER SOFTWARE. Die Thunder Batch Software (Softwareprodukt) ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. Das Softwareprodukt ist lizenziert, nicht verkauft. 1. LIZENZERTEILUNG. Diese Vereinbarung gewährt dem Lizenznehmer die folgenden nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Rechte: a) Installation und Verwendung. Der Lizenznehmer kann das Softwareprodukt auf jedem Computer installieren und verwenden, für den der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenz akzeptiert hat. Die Softwareproduktfunktion ist abhängig von "Lizenzaktivierung" des installierten Softwareprodukts: i) Demo-Lizenzmodus. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass der Lizenznehmer im Demolizenzmodus möglicherweise nicht auf alle Funktionen des Softwareprodukts zugreifen kann und der Lizenznehmer möglicherweise Lizenzerinnerungen unterliegt. Der Lizenznehmer erkennt ausdrücklich an, dass Thor Systems gegenüber dem Lizenznehmer nicht für den Verlust der Nutzung von Daten im Zusammenhang mit diesem Verhalten haftbar ist. ii) Vollständig lizenzierter Modus. Im Volllizenzmodus kann der Lizenznehmer auf das Softwareprodukt mit allen Funktionen und Funktionen zugreifen. Der Lizenznehmer ist gemäß dieser Vereinbarung nicht berechtigt, das Softwareprodukt im vollständig lizenzierten Modus auf mehr als einem physischen oder virtuellen Computer zu verwenden oder zu verwenden, es sei denn, der Lizenznehmer hat zusätzliche Lizenzen für die Verwendung des Softwareprodukts auf mehreren Computern erworben. Wenn umfangreiche Änderungen an der Hardwarekonfiguration des Computers im Volllizenzmodus vorgenommen werden, kann das Softwareprodukt wie oben beschrieben in den Demolizenzmodus zurückkehren. Der Lizenznehmer erkennt ausdrücklich an, dass Thor Systems gegenüber dem Lizenznehmer nicht für den Verlust der Nutzung von Daten im Zusammenhang mit diesem Verhalten haftbar ist. b) Interne Verwendung. Nach der Installation gemäß dieser Vereinbarung darf der Lizenznehmer das Softwareprodukt nur für den internen Gebrauch verwenden und darf das Softwareprodukt nicht direkt oder indirekt verwenden, um Dienstleistungen im Auftrag Dritter auszuführen. Unter keinen Umständen darf das Softwareprodukt zur Verarbeitung der Daten oder Informationen Dritter verwendet werden, mit Ausnahme der Informationen Dritter, die vom Lizenznehmer gemäß einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und Dritten verwendet werden. c) Andere Nutzungsbeschränkungen. Die einzigen Rechte, die dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden, sind diejenigen, die hierin ausdrücklich vorgesehen sind, und es werden keine anderen Rechte impliziert. Die Rechte der Lizenznehmer aus dieser Vereinbarung umfassen nicht das Recht, Unterlizenzen zu erteilen, das Softwareprodukt oder einen Teil davon zu vergeben,umzuverteilen oder zu übertragen (einschließlich Übertragung durch Miete oder Leasing). Jeder Versuch, Unterlizenzen zu erteilen, Rechte weiterzuverteilen oder zu übertragen, gilt als Verstoß gegen diese Vereinbarung. Der Lizenznehmer darf das Softwareprodukt nicht ändern, abgeleitete Werke erstellen, zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn, die vorstehenden Einschränkungen sind nach geltendem Recht ausdrücklich verboten. d) Backup. Nach der Installation des Softwareprodukts gemäß dieser Vereinbarung kann der Lizenznehmer die Originalmedien, auf denen das Softwareprodukt bereitgestellt wurde, gemäß den Bedingungen dieser Lizenz ausschließlich zu Archivierungszwecken oder zur Neuinstallation des Softwareprodukts aufbewahren. 2. EIGENTUM. Alles klar Eigentum und Interesse (einschließlich aller Rechte nach Patent-, Marken- und Urheberrecht) an und an dem Softwareprodukt, begleitende Drucksachen und alle Kopien, die der Lizenznehmer hierin anfertigen darf, verbleiben bei Thor Systems. 3. EXPORTKONTROLLEN. Der Lizenznehmer stimmt zu und bescheinigt, dass keine technischen Daten, die von Thor Systems oder dessen direktem Produkt erhalten wurden, direkt oder indirekt in ein Land versandt, übertragen oder exportiert werden, das gegen geltendes Recht verstößt, einschließlich des United States Export Administration Act und der darin stehenden Vorschriften. 4. KÜNDIGUNG. Der Lizenznehmer kann diesen Vertrag kündigen, indem er das Softwareprodukt und alle Kopien davon deinstalliert. Thor Systems kann diesen Vertrag sofort kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen Bestimmungen dieser Lizenz verstößt. Nach Beendigung wird der Lizenznehmer die Nutzung des Softwareprodukts unverzüglich einstellen. 5. GARANTIE & REPRESENTATION. a) DISCLAIMERS VON WARRANTIES. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESEM DOKUMENT VORGESEHEN, WERDEN DAS SOFTWAREPRODUKT UND DIE DOKUMENTATION OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIEßLICH GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGLICHKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER SONSTIGE GESETZLICHE ODER COMMON LAW-GARANTIEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. ES WIRD KEINE GARANTIE FÜR DIE LEISTUNG DES SOFTWAREPRODUKTS ODER DIE ERGEBNISSE, DIE DURCH DIE VERWENDUNG DES SOFTWAREPRODUKTS UND DER DOKUMENTATION ERZIELT WERDEN KÖNNEN, GETROFFEN. THE ENTIRE RISK AS TO THE INSTALLATION, USE QUALITY, AND PERFORMANCE OF THE SOFTWARE PRODUCT IS WITH LICENSEE. THOR SYSTEMS HAFTET UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR DATENVERLUSTE. THOR SYSTEMS GARANTIERT NICHT, DASS DIE VOM SOFTWAREPRODUKT AUSGEFÜHRTEN FUNKTIONEN DEN LIZENZNEHMERN SPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN ERFÜLLEN. Einige Staaten erlauben die Einschränkung oder den Ausschluss stillschweigender Gewährleistungen nicht, so dass die obige Einschränkung oder der Ausschluss möglicherweise nicht für den Lizenznehmer gilt. In diesem Fall sind gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungen auf den maximal zulässigen Umfang beschränkt. b) LIMITED REMEDIES. Im Demo-Modus bietet Thor Systems dem Lizenznehmer gemäß dieser Vereinbarung keine Abhilfe. Im Vollständig lizenzierten Modus ist Thor Systems die gesamte Haftung gegenüber Lizenznehmern und Lizenznehmern ausschließlicher Rechtsbehelf entweder die Korrektur oder den Austausch des Softwareprodukts oder eine Rückerstattung der Lizenzgebühren, die vom Lizenznehmer nach Ermessen von Thor Systems gezahlt werden. c) DRITTE PARTY WARRANTIES. Jegliche Aussagen Dritter zum Softwareprodukt sind keine Garantien und können vom Lizenznehmer nicht geltend gemacht werden. d) LIMITATION DER LIABILITÄT. THOR SYSTEMS HAFTET IN KEINEM FALL FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN FÜR ENTGANGENE GESCHÄFTSGEWINNE, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN ODER SONSTIGE VERMÖGENSVERLUSTE), DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES SOFTWAREPRODUKTS ERGEBEN, AUCH WENN THOR SYSTEMS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. IN JEDEM FALL, THOR SYSTEMS ENTIRE LIABILITY UNDER ANY PROVISION OF THIS LICENSE SHALL BE LIMITED TO THE AMOUNT ACTUALLY PAID BY LICENSEE FOR THE SOFTWARE PRODUCT LICENSE. Einige Staaten erlauben die Einschränkung oder den Ausschluss stillschweigender Gewährleistungen nicht, so dass die obige Einschränkung oder der Ausschluss möglicherweise nicht für den Lizenznehmer gilt. In diesem Fall sind gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungen auf den maximal zulässigen Umfang beschränkt. 6. ALLGEMEIN. Dieses Abkommen wird Thor Systems, seinen Nachfolgern und Zuteilen, zugute kommen. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New Jersey. Jede Maßnahme zur Durchsetzung der Bedingungen dieser Vereinbarung findet vor staatlichen oder Bundesgerichten im Bundesstaat New Jersey statt. Das Abkommen ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf denselben Gegenstand. Alle gemäß dieser Vereinbarung erfolgten Mitteilungen erfolgen schriftlich und werden per Nachtzustelldienst oder beglaubigter Postrücksendung angefordert an Thor Systems in Postfach 350, Basking Ridge, N.J. übermittelt. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig erklärt werden, so wird diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang durchgesetzt, und der Rest dieser Vereinbarung bleibt in vollem Umfang in Kraft. VON CLICKING "I AGREE" DURING INSTALLATION, LICENSEE: ERKENNT AN, DASS LICENSEE DIESE VEREINBARUNG GELESEN HAT UND VERSTEHT; REPRESENTS THAT LICENSEE HAS THE AUTHORITY TO ENTER INTO THIS AGREEMENT ON BEHALF OF HIS COMPANY OR HIMSELF; VERTRITT IM NAMEN DES LIZENZNEHMERS ODER SELBST, AN DIE VERPFLICHTUNGEN AUS DIESER VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN UND DIESE ZU ERFÜLLEN; Bitte drucken Sie eine Kopie dieser Lizenz für zukünftige Referenzen aus.