threecubes Fotoshow HD 3.0.0.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 200.79 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Das Diashow-Programm threecubes Slideshow HD 3 ermöglicht es Ihnen, atemberaubende Fotopräsentationen mit Hintergrundmusik, zahlreichen visuellen Effekten, Bildtiteln und Cross-Fades zu erstellen. Sobald Sie den letzten Schliff auf Ihre Diashow angewendet haben, konvertiert das Programm sie in ein Videoformat. Durch die Verwendung von Windows Media Video (wmv) und webm werden Diashows in Full HD- und 4K-Qualität erstellt. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Videos und Fotos als Video auf einem PC, TV oder über einen Beamer anzeigen können. Mit einem einfachen Klick können Sie sie auch direkt auf Facebook oder Youtube hochladen und veröffentlichen. Sie können eine unbegrenzte Anzahl von Fotos, Videos und Musiktiteln für Ihre Diashow verwenden. Über 40 Cross-Fades, über 15 Bildeffekte sowie vordefinierte und frei anpassbare Tracking-Aufnahmen bereichern Ihr fotografisches Erlebnis. Hinzugefügte Musik ist einfach zu bearbeiten und Lautstärkeeinstellungen sind einstellbar. Ein Diashow-Assistent hilft Ihnen, Diashows schnell abzuschließen. Beim Starten des Assistenten werden individuelle Einstellungen der Diashow definiert, wie z.B. Anzeigedauer, Anwendung ausgewählter Kreuzfades und welche Tracking-Aufnahmen verwendet werden sollen. Die folgenden Schritte definieren die Fotoauswahl und die musik, die abgespielt werden sollen. Ein einfacher Klick konvertiert dann Ihre Diashow in das Videoformat. Die Installationsdateien für threecubes Slideshow HD 3 können in einer 32-Bit- oder 64-Bit-Version heruntergeladen werden. Die Setup-Datei erkennt automatisch die von Ihrem Betriebssystem unterstützte Version und installiert anschließend die erforderliche Version. Systemkompatibilität: Windows Vista, Windows 7, Windows 8 und Windows 10

VERSIONSVERLAUF

  • Version 3.0.0.0 veröffentlicht auf 2015-12-01
    Integrierte Multispur (Fotos, Videos und Musik) glauben. Vorlagen stehen fr die individuelle Diashow-Erstellung zu verschiedenen Themen zur Auswahl.
  • Version 2.0.1.2 veröffentlicht auf 2015-02-23

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Software-Lizenzvertrag ber die Software threecubes Fotoshow HD (im folgenden Lizenzgeber genannt) und der Kufer diese Software (im Lizenznehmer genannt) 1 Gegenstand des Vertragses Gegenstand dieses Vertragses ist die heruntergeladene Software, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung Und smtliches dazugehriges Material. Alle gegenstnde und Unterlagen werden im folgenden als Software Das ist nicht der Fall. 2 Urheberrechtschutz Der Lizenznehmer erkennt an, dass es sich bei der Software um ein schutzfhiges Computerprogramm im Sinne von 2 Abs. 1 Nr. 1, 69 a UrhG handelt und dass der Lizenzgeber Urheber im Sinne der 7, 69 b UrhG ist. 3 Umfang der Benutzung Der Lizenzgeber gewhrt dem Lizenznehmer fr die Dauer Vertrag dieseses das einfache, nicht ausschlieliche und persnliche Recht ( im folgenden auch als Lizenz bezeichnet), das Softwareexemplar auf einem Computer zu Installieren und zu benutzen. Die Software ist in benutzung wenn sie in den Zwischenspeicher (d. h. RAM) geladen oder in einem Permanentspeicher (z.B. eine Festplatte oder CD-ROM oder eine andere Speichervorrichtung) dieses Computer sind es. Der Lizenznehmer erkennt an, dass ihm der Datentrger und die Software - auch wenn stirbt unentgeltlich geschieht - ausschlielich zur privaten bzw. Nutzung im eigenen Betrieb des Lizenznehmers zur Verfgung wurden. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulssig. 4 Besondere Beschrnkungen Dem Lizenznehmer ist untersagt ohne vorherige sedier die Software abndern, zu bersetzen oder von der Software abgeleitete Werke zu erstellen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zuckzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, die Quellcode der Software zugnglich zu machen. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes ist Das ist nicht der Rand. 5 Inhaberschaft an Rechten Der Lizenznehmer erhlt das in diesem Lizenzvertrag vereinbarte Nutzungsrecht. Ein Erwerb von weiteren Rechten an die Software ist ausgeschlossen. Der Lizenzgeber behlt sich alle Verffentlichungen-, Vervielfltigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor. 6 Vervielfltigung Die Software ist urheberrechtlich geschtzt. Das Urheberrecht umfasst ebenfalls den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, die Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software. Alle Rechte sind ermöglicht und geschtzt durch internationale Vertrge und Gesetze zum Urheberschutz. Dem Lizenznehmer ist nur das Anfertigen einer Reservekopie, die ausschlielich Sicherungszwecken dienen darf, erlaubt. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk des Lizenzgebers an oder ihn darin. Ein in der Software Urheberrechtsvermerk und die in ihrem Aufnahmeregistrierungsnummern drfen nicht entfernt werden. Es ist ausdrcklich verboten, die Software ganz oder teilweise in ursprnglicher oder abgenderter Form oder in mit anderen Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder zu vervielfltigen. 7 bertragung des Benutzerrechts Vermieten, Verleasen und Verleih der Software sind ausdrcklich untersagt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, sterben lizensierte Software im Originalzustand und als Ganzes zusammen mit diesem Software-Lizenzvertrag ein Lizenznehmer. Diese Berechtigung erstreckt sich nicht auf eine Weitergabe von Kopien der Software. Mit der Abgabe der lizenzierten Software geht die Berechtigung zum Nutzung gem der Bestimmungen des Nutzungsumfanges auf den nachfolgenden Lizenznehmer ber, der damit im Sinne dieses Software- Lizenzvertrages an die Stelle des vorherigen Lizenznehmers tritt. Zugleich erlischt die gewhrte Berechtigung des Die Lizenznehmer zur Nutzung der lizenzierten Software. 8 Dauer des Vertrags Der Vertrag luft auf unbeschrnkte Zeit; Das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Software erlischt aber - auch ohne Kndigung -, wenn der Lizenznehmer eine Bedingung dieses Vertragses verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechts ist der Lizenznehmer verpflichtet, alle Kopien der Software, einschlielich abgenderter Exemplare zu vernichten, die Software von seinem PC zu lschen und auf Verlangen des Lizenzgebers die vollstndige Vernichtung durch eine schriftliche Besttigung zu versichern. 9 nderungen und Aktualisierungen Der Lizenzgeber ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen, ist dazu aber Nicht zu machen. Der Lizenznehmer hat kein Recht auf die Durchfhrung einer nderung oder Aktualisierung. Genderte, aktualisierte oder vorgibt Software unterliegt den Bestimmungen dieses Software-Lizenzvertrages. 10 Haftung a) Nach dem aktuellen Stand der Technik kann bei Software das Auftreten von Programmfehlern nicht vllig Das wird. Gegenstand des Vertragses ist also nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und die Benutzungsanleitung grundstzlich brauchbar ist. b) Aus den vorstehend unter lit. a) genannten Grnden bernimmt der Lizenzgeber keine Haftung fr die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere bernimmt der Lizenzgeber keine Gewhrleistung dafr, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers gengt oder mit anderen von der Lizenznehmer ausgewhlten Programmen. Die Verantwortung fr die richtigen Auswahl und die Folgen der Software und der damit beabsichtigten oder Ergebnisse trgt der Lizenznehmer. Das gleiche vergoldet fr die Software Material. Ist die Software im Sinne von lit. a) grundstzlich unbrauchbar, so hat der Lizenznehmer das Recht, den Vertrag rckgngig zu machen. Das gleiche Recht hat der Lizenzgeber, wenn die Herstellung von, im Sinne von lit. a), brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht mglich ist. c) Der Lizenzgeber haftet nicht fr Schden die wegen der Nutzung dieser Software oder der Unfhigkeit, diese Software zu verwenden, entstehen (uneingeschrnkt eingeschlossen sind Schden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschftlichen Informationen oder von Daten oder aus anderen finanziellem Verlust) auch wenn der Lizenzgeber von der Mglichkeit eines solchen Schadens ist. Dies vergoldet nicht, soweit wegen Vorsatzes oder grober Fahrlssigkeit zwingend gehaftet wird. 11 Gerichtsstand Fr diesen Vertrag gelten das Recht und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Gerichtsstand fr alle aus dem Vertragsverhltnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulssig, Berlin. 12 Schlussbestimmungen Sind einzelne Bestimmungen dieser Lizenzverträge ungltig, so bleiben die brigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der ungltigen Bestimmung vergoldet ihr wirtschaftlichem Zweck mglichst nahe kommende, wirksame Bestimmung als Das ist nicht der Vordermann.