Think5 GroupChat Server 2009.0.582

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 15.18 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎2 ‎Stimmen

Bieten Sie die Leistungsfähigkeit von Instant Messaging für Ihre Website-, Portal-, CMS- und DotNetNuke-Lösung. Interagieren Sie mit Besuchern per Text-, Sprach- und Videochat in Einzel- oder Mehrbenutzergesprächen. Sehen Sie live, wer auf Ihrer Website ist und vermarkten Sie Aktiv Ihre Angebote. Betreiben Sie den Chat entweder im Support-, Public- oder Community-Modus. Streamen Sie Live-Video-Meetings und -Events. Nehmen Sie eigene Videoclips auf, betten Sie sie ein und verknüpfen Sie sie. Starke, Jabber-basierte Architektur. Offene API für nahtlose Integration. Think5 GroupChat - Geben Sie Ihrer Website einen Mund

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2009.0.582 veröffentlicht auf 2009-10-05
    Release-Kandidat

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

GroupChat Server Beta-Lizenzvertrag Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) Das Urheberrecht an dieser Software ist Eigentum von Think5 GmbH An der Eickesmhle 22 D-41238 Mnchengladbach www.think5.de im Folgenden der Lizenzgeber . Es ist eine Straftat, diese Software oder Teile davon ohne Genehmigung zu reproduzieren oder zu vertreiben. Solche Handlungen können zu Straf- oder Zivilverfahren führen, die zu harten Strafen oder Ansprüche. Der Lizenzgeber gewährt Ihnen im Folgenden dem Lizenznehmer die Nutzung dieser Software vorbehaltlich der folgenden Lizenzbedingungen: Das Recht zur Nutzung dieser Software beruht ausschließlich auf dieser Vereinbarung. Der Lizenzgeber erkennt ausdrücklich keine Bedingungen des Lizenznehmers an, die im Widerspruch zu den Bedingungen dieser Vereinbarung stehen oder von diesen abweichen. Dies gilt auch, wenn der Lizenzgeber nicht ausdrücklich widerspruchsbewillt hat. 1 Lizenzobjekt 1) Die Vereinbarung bezieht sich auf das vorliegende Computerprogramm einschließlich der Softwarebibliotheken/Komponenten und des Für die Nutzung (die Software) erforderlichen Product Keys und Aktivierungscodes zusammen mit der Programmbeschreibung, dem Benutzerhandbuch, dem Beispielcode und anderer begleiter Literatur (Dokumentation). 2) Das Hauptprogramm wird dem Lizenznehmer nur durch Download von der Lizenzgeber-Website zur Verfügung gestellt. Bis zum Kauf einer Lizenzdatei kann das Hauptprogramm nur als eingeschränkte Testversion verwendet werden. Um alle Funktionen nutzen zu können, muss der Lizenznehmer eine Lizenz vom Lizenzgeber erwerben. Die Lizenz wird dem Lizenznehmer durch Senden eines Product Keys per E-Mail zur Verfügung gestellt, nachdem der Online-Shopping-Prozess abgeschlossen ist. Die Übertragung gilt als nach Abschluss des Online-Shoppings oder nach dem Herunterladen des Hauptprogramms erfolgt. Das Hauptprogramm wird von der Dokumentation begleitet; Diese wird vom Lizenzgeber als Datei in einem universellen Format (z.B.html, chm oder pdf) bereitgestellt. 3) Details der Software sind in der Dokumentation erwähnt. Der Lizenznehmer wird daran erinnert, dass es nach den aktuellen technologischen Standards nicht möglich ist, Software zu produzieren, die garantiert fehlerfrei mit allen Anwendungen und in allen Kombinationen (insbesondere mit Software von Drittanbietern) arbeitet. 4) Die Software darf nicht in explosionsgefährdeten Umgebungen verwendet werden, die eine kontinuierliche ausfallsichere Leistung erfordern. 2 Nutzungsumfang Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, eine Kopie der Software zu verwenden, vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung, insbesondere in Bezug auf Art und Menge der Computer für die Laufzeit dieser Vereinbarung (Lizenz). Das Recht, Unterlizenzen zu erteilen, ist ausgeschlossen. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer den Quellcode der Software zur Verfügung zu stellen. Die Server-Machine-Lizenz gewährt die Installation der Serversoftware auf einem einzelnen Computer. Die Anzahl der gleichzeitig zulässigen Verbindungen mit der Serversoftware hängt von der gekauften Anzahl von Clientzugriffslizenzen (CALS) ab. CALS werden auf die Serversoftware angewendet, zusätzliche Lizenzen auf Clientcomputern sind in Verbindung mit der Serverlizenz nicht erforderlich. Die Software darf nur für die Bedürfnisse des Lizenzgebers verwendet werden und nicht für das Anbieten von Dienstleistungen an Dritte, z. B. hosting die Lösung für jemand anderen (Software as a Service), weder bezahlt noch kostenlos. In diesem Fall ist eine separate Lizenz für den Leistungsempfänger erforderlich. 3 Vervielfältigungsrechte und Vertrieb von Software 1) Der Lizenznehmer kann die Software in dem Umfang kopieren, wie dies für die Nutzung erforderlich ist. Dazu gehört die Installation der Software aus dem heruntergeladenen Installationsarchiv im Massenspeicher der Hardware nach 2 und das Laden der Software in den Arbeitsspeicher, um sie zu verwenden. 2) Darüber hinaus kann der Lizenznehmer eine Kopie der Software zu Sicherungszwecken erstellen. Nur eine Sicherung Kopie des heruntergeladenen Installationsarchivs erstellt und/oder gespeichert werden. Ungeachtet der Software kann innerhalb eines systemweiten Gesamt-Backups gespeichert werden. 3) Der Lizenznehmer ist nicht erlaubt, ohne die schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers, die Software zu modifizieren, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder daraus abgeleitete Werke zu erstellen oder, sofern dievertraglichen Nutzungsbedingungen nicht wesentlich sind, die Dokumentation zu kopieren, zu übersetzen oder zu modifizieren oder abgeleitete Werke daraus zu erstellen. Section 69 lit. e des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) bleibt hiervon unberührt. 4 Vertragslaufzeit und Kündigung 1) Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software und Dokumentation innerhalb der vereinbarten Nutzungszeit zu nutzen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate und verlängert sich um weitere 12 Monate, es sei denn, eine Kündigung des Vertrags wird nicht von Seiten des Lizenznehmers oder des Lizenzgebers 3 Monate vor Ablauf des Vertrags ausgesprochen. 2) Dies berührt nicht das Recht beider Parteien, eine vorzeitige Kündigung für eine Grund. Insbesondere hat der Lizenzgeber das Recht auf fristlose Kündigung im Falle einer wesentlichen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen durch den Lizenznehmer. 3) Nach Beendigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software, alle Sicherungskopien und die auf seinem Computersystem installierten Softwaredateien vollständig zu löschen. Der Lizenzgeber ist berechtigt, vom Lizenznehmer eine feierliche Erklärung zu verlangen, dass diese Löschung stattgefunden hat. 5 Gewährleistung und Zusammenarbeit des Lizenznehmers 1) Der Gewährleistungsanspruch nach der gesetzlichen Gewährleistungsfrist beginnt mit der Bereitstellung der Software gemäß 1 Abschnitt 2 und endet mit der Vertragslaufzeit; bei Abweichungen von der Dokumentation, die ein wesentliches Hindernis für die vereinbarte Verwendung darstellen, ist der Lizenzgeber verpflichtet, nach seiner Wahl Ersatz oder Reparatur anzubieten. Versäumt der Lizenzgeber innerhalb einer angemessenen Frist, die Abweichungen durch Ersatz oder Reparatur zu beseitigen. oder sie so zu umgehen, dass der Lizenznehmer die Software gemäß den oder wenn der Ersatz oder die Reparatur aus einem anderen Grund als fehlgeschlagen gilt, kann nach seiner Wahl eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen (Redhibition) oder die Lizenz für das Programm ohne Vorankündigung gegen Erstattung der gezahlten Vergütung. 2) Bei der Transkribierung, Abgrenzung, Identifizierung und Meldung von Fehlern muss der Lizenznehmer so genau wie Fehlermeldungen und Abfragen möglich sind und dafür kompetentes Personal einsetzen. Gegebenenfalls sollten Checklisten des Händlers oder Lizenzgebers verwendet werden. 3) Frühe Technologievorschauen, die beta-Versionen genannt werden, sind nicht für den Produktionseinsatz bestimmt; stattdessen dienen sie nur zu Testzwecken. Diese Beta-Software, insbesondere wenn sie kostenlos ausgehändigt wird, wird wie besehen und gegen Aussage 1) und 2) alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien bereitgestellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die impliziten Garantien der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck werden für Beta-Software ausgeschlossen. Kostenlose Community-Editionen dieser Software werden ohne Support veröffentlicht, um eine frühzeitige Vorschau der vom Kunden gewünschten Funktionen zu geben und werden als Beta-Software behandelt; und als solche werden jegliche Garantien für Community-Edition-Lizenztypen nicht in Anspruch genommen. 6 Haftungs- und Fremdschutzrechte 1) Der Lizenzgeber haftet für alle Schäden an den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen nach folgenden Bestimmungen: bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers . Mit Ausnahme von Fällen vorsätzlichen Fehlverhaltens des Lizenzgebers ist die Haftung des Lizenzgebers auf den vorhersehbaren und typischen Schaden beschränkt. 2) Der Lizenzgeber haftet jedoch nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen für die - zumindest - leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; Die Haftung des Lizenzgebers für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vorhersehbaren und typischen Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind die Verpflichtungen, die für die regelmäßige Durchführung des Vertrages zu erfüllen sind und auf die sich die andere Vertragspartei stützt und auf die sie sich verlassen kann. 3) Der Lizenzgeber haftet nur für die Rückgabe von Daten und anderen Schäden, die durch Datenverlust im Rahmen eines typischen Restitutionsfalles verursacht werden, und erst, wenn der Lizenznehmer sichergestellt hat, dass diese Daten durch angemessene, angemessene Anstrengungen aus datenbeständen reproduzierbar sind, die in maschinenlesbarer Form verfügbar sind, d. h. der Lizenznehmer regelmäßige Sicherungen durchgeführt hat, die den relevanten Risiken angemessen sind. 4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei zwingenden gesetzlichen Haftungen nach dem Grman-Produkthaftungsgesetz ("Produin Fällen der zwingenden gesetzlichen Haftung nach dem Grman-Produkthaftungsgesetz ("Produkthaftungsgesetz") und bei Der Haftung für Schäden aus dem Leben und der persönlichen Gesundheit. 5) Eine weitergehende Haftung des Lizenzgebers ist unabhängig von seinem Rechtsgrund ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Schadenersatzansprüche aufgrund von culpa in contrahendo, Verletzung von Vertragsbestimmungen oder für rechtswidrige Handlungen nach 823 BGB. Der Lizenzgeber haftet nicht für fehlende finanzielle Gewinne, indirekte und Folgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter, mit Ausnahme von Ansprüchen, die auf der Verletzung von Eigentumsrechten Dritter beruhen. 6) Mit Ausnahme der oben genannten Haftungsfälle ist die Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen. 7) Jeglicher Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung des Lizenzgebers gilt für Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Bedienstete und Vertreter des Lizenzgebers. 8) Sollte der Lizenznehmer eine der in der vorliegenden Vereinbarung, insbesondere 1 Abschnitt 4, haftet der Lizenzgeber nicht für Schäden, die als ergebnis dieser Nichteinhaltung. 9) Macht ein Dritter Ansprüche in Bezug auf die vertragliche Nutzung der anwendbaren, unveränderten Originalfassung der Software oder Dokumentation geltend, die sich aus einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ergeben, so verteidigt der Lizenzgeber die Lizenznehmer gegen alle Ansprüche. Der Lizenzgeber übernimmt alle Kosten und Schäden, die dem Lizenznehmer von den Gerichten auferlegt werden, sofern der Lizenznehmer den Lizenzgeber unverzüglich über die Geltendmachung solcher Ansprüche informiert hat und alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen dem Lizenzgeber vorbehalten sind. 10) Sind Ansprüche nach Ziffer 8 oder sonstige Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend gemacht wurden oder geltend gemacht werden sollen, ist der Lizenzgeber nach seiner Wahl berechtigt, die Software oder Dokumentation oder tauschen Sie sie ganz oder teilweise innerhalb von Für den Lizenznehmer akzeptablen Grenzen aus. 11) Wenn die Abschnitte 8 und 9 erhalten und es sich als unmöglich erweisen sollte, die Software zu modifizieren oder Mit angemessenen Anstrengungen kann jede Partei die Lizenz für die betreffende Software kündigen ohne Vorankündigung. 7 Produktaktivierung Für den Produkteinsatz ist zuvor eine Produktaktivierung erforderlich. In Verbindung mit der Produktaktivierung werden einige berechnete und computerspezifische Werte ausgelöst, die zu einem Aktivierungsanforderungscode berechnet werden. Dieser Code stellt sicher, dass ein bestimmter Computer eindeutig angegeben wird, ohne die ursprünglichen Werte, auf denen der Code basiert, rückgängig zu machen (Hashberechnung). Aus dem Code generiert der Lizenzgeber einen Aktivierungs-Antwort-Code, der die Software für die Nutzung ermöglicht. 8 Update-Service Nach dem Kauf der Lizenzdatei ist der Lizenznehmer zur kostenlosen Nutzung des Online-Updates berechtigt. Service für die Laufzeit der Vereinbarung nach 4. Auch wenn die Software automatische Update-Funktionen bietet, ist eine regelmäßige Überwachung von Updates auf der Hersteller-Homepage erforderlich. In einigen Fällen ist eine vollständige Produktdeinstallation und Neuinstallation von Anfang an obligatorisch, um ein Produktupdate zu installieren und muss vom Lizenznehmer durchgeführt werden. 9 Rechte an der Software Der Lizenzgeber bleibt Eigentümer aller Rechte an der Software. Alle dem Lizenznehmer übermittelten Unterlagen bleiben im Eigentum des Lizenzgebers. 10 Verschiedenes 1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung einschließlich dieser Klausel müssen schriftlich erfolgen. Es wurden keine mündlichen Untervereinbarungen geschlossen. 2) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, ohne die Erreichung des Vertragszwecks im Wesentlichen zu verhindern, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall ersetzen die Parteien die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung durch eine akzeptable Bestimmung mit derselben wirtschaftlichen Absicht. 3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4)Jede Rückgriff auf Gerichte ist ausgeschlossen. Im Falle einer Klage ist jedoch Dsseldorf zuständig für Handelsgeschäfte mit Geschäftspersonen, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder öffentliche Mittel. Hat der Lizenznehmer keinen rechtsrechtlichen Wohnsitz in Deutschland, so sind die Gerichte in Dsseldorf zuständig. Außerdem der Lizenznehmer kann auch vom Lizenzgeber an seinem Wohnort oder an einem anderen Ort verklagt werden, an dem die gesetzliche Zuständigkeit besteht. 5) Erfüllungsort ist der Sitz des Lizenzgebers. [03/2009]