TextMaker for Windows 2006

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 18.90 MB
‎Benutzerbewertung: 3.6/5 - ‎7 ‎Stimmen

Wenn Sie möchten, dass Ihr Textverarbeitungsprogramm (a) den vollständigen Funktionsumfang eines modernen High-End-Textverarbeitungssystems bietet, (b) Microsoft Word-Dateien nahtlos lesen und schreiben und (c) auf mehreren Plattformen verfügbar sein soll, suchen Sie nicht weiter: TextMaker 2006 ist hier! Es ist extrem schnell, sehr Microsoft Word kompatibel und einfach zu bedienen. TextMaker umfasst eine 17-sprachige On-the-fly-Rechtschreibprüfung, umfangreiche Textformatierungsfunktionen, Zeichnungen und Bilder, Gliederungen, Tabellen und vor allem eine verlustfreie Roundtrip-Konvertierung von MS Word-Dokumenten. Neue Funktionen: OpenOffice.org und OpenDocument-Import, verbesserter Microsoft Word-Import, AutoFormen und WordArt, Unicode-Unterstützung, Word-kompatible nachverfolgte Änderungsfunktion, Anmerkungen und vieles mehr... TextMaker ist nicht nur für Windows verfügbar, sondern hat Versionen für Linux, Pocket PCs, Windows CE.NET, Handheld PCs, Sharp Zaurus und FreeBSD, sowie - ein Textverarbeitungsprogramm, sieben Plattformen. Alle Versionen von TextMaker verwenden ein einziges, gemeinsames Dateiformat und können Dokumente ohne Konvertierung untereinander austauschen. Das Gesamtpaket enthält Rechtschreibwörterbücher und Silbentrennung für die folgenden Sprachen: Englisch US, Englisch UK, Deutsch, Deutsch (reformiert), Schweizerdeutsch, Schweizerdeutsch (reformiert) Französisch, Französisch (Kanadisch), Italienisch, Spanisch, Spanisch (Lateinamerika), Portugiesisch, Portugiesisch (Brasilien), Niederländisch, Dänisch, Norwegisch und Schwedisch. Neu: Silbentrennung jetzt auch verfügbar für: Finnisch, Türkisch, Griechisch, Tschechisch, Polnisch, Slowakisch, Slowenisch, Kroatisch, Serbisch, Rumänisch, Bulgarisch, Russisch, Ukrainisch, Estnisch, Lettisch, Litauisch

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2006 veröffentlicht auf 2005-12-20
    Microsoft Word, OpenOffice.org und OpenDocument Import; AutoFormen und WordArt; Unicode-Unterstützung, nachverfolgte Änderungen, Anmerkungen und vieles mehr

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

SOFTWARELIZENZ UND GARANTIE Die Software, die dieser Lizenz beiliegt (die "Software") ist Eigentum der SoftMaker Software GmbH ("SoftMaker") oder ihrer Lizenzgeber und urheberrechtlich geschützt. Während SoftMaker weiterhin Eigentümer der Software ist, haben Sie bestimmte Rechte zur Nutzung der Software nach Ihrer Annahme der Lizenz. Außer, dass durch ein Lizenz-Addendum, das dieser Lizenz beiliegt, geändert werden kann, sind Ihre Rechte und Pflichten wie folgt: SoftMaker Software Evaluation Copy (die "Evaluation Software") Lizenzvertrag Durch die Nutzung, das Kopieren, Übertragen, Verteilen oder Installieren der Evaluierungssoftware erklären Sie sich mit allen Bedingungen dieser Lizenz einverstanden. Wenn Sie mit keiner der Bedingungen dieser Lizenz einverstanden sind, verwenden, kopieren, übertragen, verteilen oder installieren Sie die Evaluierungssoftware nicht. Dies ist keine freie Software. Vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen sind Sie hiermit von SoftMaker lizenziert, diese Software für Evaluierungszwecke kostenlos für einen Zeitraum von 30 Tagen zu verwenden. Wenn Sie diese Software nach ablauf der 30-tägigen Evaluierungsphase verwenden, müssen Sie die Software erwerben. Die Zahlungen müssen in Euro oder US-Dollar erfolgen und sollten an die SoftMaker Software GmbH, Kronacher Straße 7, 90427 Nürnberg, Deutschland, geschickt werden. Informationen zur Online-Bestellung finden Sie auf der SoftMaker-Website unter http://www.softmaker.com. Die nicht registrierte Nutzung der Evaluierungssoftware nach Ablauf der 30-tägigen Evaluierungsfrist verstößt gegen us-, deutsche und internationale Urheberrechtsgesetze. Sie können, ohne eine Zahlung an SoftMaker zu leisten: a) genaue Kopien dieser Version der Evaluierungssoftware persönlich an jedermann weiterzugeben, mit Ausnahme der Verlängerung des 30-tägigen Evaluierungszeitraums; b) genaue Kopien dieser Version der Evaluierungssoftware zu verbreiten, wenn dies ausschließlich über elektronische Kanäle erfolgt; Und c) so viele exakte Kopien dieser Evaluierungsversion der Evaluierungssoftware zu erstellen, wie unter den folgenden A) und b) beschrieben. Es ist Ihnen ausdrücklich untersagt, für Kopien, wie auch immer sie hergestellt werden, Gebühren zu erheben oder Umspenden zu verlangen und diese Kopien ohne vorherige schriftliche Genehmigung von SoftMaker mit anderen Produkten jeglicher Art, kommerziell oder anderweitig, zu verteilen. SoftMaker behält sich das Recht vor, die oben genannten Vertriebsrechte jederzeit, aus irgendeinem Grund oder ohne Grund zu widerrufen. Diese Software und alle begleitenden Dateien, Daten und Materialien werden verteilt "AS IS" und ohne jegliche Gewährleistung jeglicher Art, ob ausdrücklich oder stillschweigend. Insbesondere besteht keine Garantie, dass die Software frei von Mängeln ist oder ist. Ein guter Datenverarbeitungsprozess schreibt vor, dass jedes Programm gründlich mit nicht kritischen Daten getestet wird, bevor es sich darauf verlässt. Der Benutzer muss das gesamte Risiko der Nutzung des Programms übernehmen. Dieser Gewährleistungsausschluss ist ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung. SoftMaker oder seine Auftraggeber, Aktionäre, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Händler, Lieferanten, Auftragnehmer, Tochtergesellschaften oder Mutterorganisationen haften in keinem Fall für etwaige zufällige, oder Strafschäden im Zusammenhang mit der Nutzung der Evaluierungssoftware oder Ihrer Beziehung zu SoftMaker, auch wenn wir über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden oder vorhersehbar sind. Unsere maximale Gesamthaftung Ihnen gegenüber und der unserer Auftraggeber, Aktionäre, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Händler, Lieferanten, Auftragnehmer, Tochtergesellschaften oder Mutterorganisationen darf den betrag, den Sie für die Software bezahlt haben, nicht überschreiten. Die Einschränkungen in diesem Abschnitt gelten unabhängig davon, ob die behauptete Verletzung oder verzug eine Grundbedingung oder Klausel oder eine grundlegende Verletzung darstellt. Einige Staaten oder Länder erlauben den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung für Folge- oder Nebenschäden nicht, daher gilt die obige Einschränkung möglicherweise nicht für Sie. Darüber hinaus autorisiert SoftMaker Sie in keinem Fall, die Evaluierungssoftware in Anwendungen oder Systemen zu verwenden, in denen vernünftigerweise mit einer erheblichen Körperverletzung oder dem Verlust von Menschenleben zu rechnen ist. Jede solche Nutzung durch Sie erfolgt ausschließlich auf ihr eigenes Risiko, und Sie erklären sich damit einverstanden, SoftMaker von jeglichen Ansprüchen oder Verlusten im Zusammenhang mit einer solchen unbefugten Nutzung schadlos zu halten. Diese Vereinbarung ist die vollständige Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien über den Gegenstand und führt alle anderen oder vorherigen Vereinbarungen, Bestellungen, Vereinbarungen und Vereinbarungen zusammen und ersetzt sie. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und wird entsprechend ausgelegt. Ausschließliche Zuständigkeit und Gerichtsstand für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind in Gerichten der Stadt Nürnberg, Deutschland, und Sie stimmen dieser Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand zu, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Kauf von Waren und aller Rechtsvorschriften, die dieses Übereinkommen umsetzen, sofern anderweitig anwendbar. Wird eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt, so wird eine solche Bestimmung von der Vereinbarung getrennt, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft. Alle Rechte jeglicher Art an der Software, die in dieser Lizenz nicht ausdrücklich gewährt werden, sind vollständig und ausschließlich SoftMaker vorbehalten. Sie dürfen keine abgeleiteten Werke auf der Grundlage der Software mieten, vermieten, modifizieren, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder abgeleitete Werke erstellen. Sie dürfen anderen personen keinen Zugriff in Verbindung mit einem Servicebüro, einem Anwendungsdienstanbieter oder ähnlichem Unternehmen gewähren. Es gibt keine Drittbegünstigten von Zusagen, Verpflichtungen oder Zusicherungen von SoftMaker hierin. U.S. GOVERNMENT RIGHTS: In Bezug auf den Erwerb der Software durch oder für eine Einheit oder Agentur der Regierung der Vereinigten Staaten (die "Regierung") ist die Software als "kommerzielle Computersoftware& quot; zu klassifizieren, da dieser Begriff in den anwendbaren Bestimmungen der Federal Acquisition Regulation (der "FAR") und Ergänzungen dazu, einschließlich des Department of Defense (DoD) FAR Supplement (the &;Dquot;) definiert ist. Die Software wurde ausschließlich auf private Kosten entwickelt, und kein Teil der Software wurde zuerst in der Durchführung eines Regierungsvertrags produziert. Wenn die Software zur Nutzung durch DoD bereitgestellt wird, wird die Software gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung geliefert und entweder (i) gemäß DFARS 227.7202-1(a) und 227.7202-3(a) oder (ii) mit eingeschränkten Rechten gemäß DFARS 252-227-7013 (c)(1)(ii)(1)(1)(OCT 1988) oder (ii) mit eingeschränkten Rechten gemäß DFARS 252-227-7013 (c)(1)(ii)(1)(1)(oct 1988). Wenn die Software zur Verwendung durch eine andere Bundesbehörde als DoD bereitgestellt wird, ist die Software eingeschränkte Computersoftware, die gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung und (i) FAR 12.212(a) geliefert wird; ii) FAR 52.227-19; oder (iii) FAR 52.227-14(ALT III), sofern zutreffend. Hersteller ist die SoftMaker Software GmbH, Kronacher Straße 7, 90427 Nürnberg. © 1987-2006 von der SoftMaker Software GmbH. Alle Rechte vorbehalten.