TaskPilot PRO 2.1

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 11.42 MB
‎Benutzerbewertung: 4.5/5 - ‎6 ‎Stimmen

Projekt- und Aufgabenmanagement. Verwenden Sie als einfache Aufgabenverwaltung oder zum Verwalten von Projekten. Legen Sie Aufgabenerinnerungen fest. Senden Sie SMS-Textnachrichten oder legen Sie SMS-Texterinnerungen fest. Fügen Sie eine unbegrenzte Menge an digitalen Dateien an jede Aufgabe an. Anlagen werden in die Single-File-Datenbank eingebettet, so dass Sie nur eine Datei anstelle zahlreicher Dateien auf Ihrem Computer verfolgen müssen. Vertrautes Windows Explorer-Layout Wählen Sie eine der über 10 Skins aus, um das Aussehen und das Gefühl der TaskPilot-Anwendung zu ändern. Komplette Schönheit synchron mit Flexibilität und Leistung. Setup TaskPilot so, wie Sie arbeiten möchten. Verschieben Sie angedockte Fenster um den Hauptbildschirm, sodass Sie mit so wenig oder so viel arbeiten, wie Sie möchten. Farbe und Layout sind vollständig anpassbar. Bewahren Sie alle Ihre Aufgaben auf und erledigen Sie Elemente an einem Ort. Synchronisieren Sie zwischen Zu Hause und Arbeit. Bewahren Sie zwei Dateien an verschiedenen Speicherorten auf und müssen sich nie darum kümmern, die Änderungen synchron zu halten. TaskPilot verwaltet die gesamte Datensynchronisierung. Vorgangserinnerungen benachrichtigen, wenn anstehende Artikel fällig sind. Legen Sie das Erinnerungsdatum schnell fest, z. B. "Einen Tag vor dem Fälligkeitsdatum", "Eine Woche vor". Legen Sie Fälligkeitsdaten schnell mit einem Ein-Klick-Datum fest, z. B. "Morgen", "Nächster Montag", "Eine Woche ab heute", "Letzter Tag dieses Jahres". Ziehen und Ablegen zwischen Ordnern. Passen Sie Regeln für das Aussehen jeder Aufgabe an und legen Sie sie fest, damit Sie schnell über bestimmte Informationen informiert werden, die Ihre Aufmerksamkeit erfordern. Ein Beispiel wäre, die Schriftfarbe rot festzulegen, wenn eine Aufgabe das Fälligkeitsdatum übergibt. Vielleicht wäre eine andere Regel, das ihm zugeordnete Symbol auf ein bestimmtes Bild festzulegen und dann die Hintergrundfarbe Blau und die Schriftfarbe Weiß und Kursiv festzulegen, da die Kategorie auf "Wichtig muss siehe" festgelegt wurde. Sie definieren die Regeln und die Arbeit mit TaskPilot. Sie definieren die Arbeitserfahrung.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.1 veröffentlicht auf 2005-12-01
    SMS-Textnachrichten. Prozentsatz Abgeschlossenes Rollup von Vorgängen. Outlook-Import/-Export mit Anlagen

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

BOCA Software Technologies, Inc. END-USER LIZENZVEREINBARUNG (EULA) FÜR TaskPilot© SOFTWARE WICHTIG-LESEN CAREFULLY: Dieser BOCA Software Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer entweder einer Einzelperson oder einer einzigen Einheit (Lizenznehmer) und BOCA Software Technologies, Inc.. (BOCA Software) für die oben genannte BOCA-Softwaresoftware, die Computersoftwarekomponenten umfasst und zugehörige Medien, gedruckte Materialien und "online" oder elektronische Dokumentation ("SOFTWARE") umfassen kann. Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Nutzung der SOFTWARE erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, an die Bedingungen dieser EULA gebunden zu sein. Wenn der Lizenznehmer den Bedingungen dieser EULA nicht zustimmt, ist die Installation oder Nutzung der SOFTWARE nicht gestattet. SOFTWARE-LIZENZ Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum schützen die SOFTWARE. Die SOFTWARE ist lizenziert, nicht verkauft. 1. LIZENZERTEILUNG. Diese EULA räumt dem Lizenznehmer die folgenden Rechte ein: 2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. Einschränkungen für Reverse Engineering, Dekompilierung und Demontage. Der Lizenznehmer darf die SOFTWARE nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder demontieren, es sei denn und nur in dem Umfang, in dem das anwendbare Recht ungeachtet dieser Einschränkung eine solche Tätigkeit ausdrücklich zulässt. Trennung von Komponenten. Die Komponenten der SOFTWARE dürfen für die Verwendung auf mehr als einem Computer nicht getrennt werden. Vermietung. Der Lizenznehmer darf die SOFTWARE nicht vermieten, vermieten oder verleihen. Support-Services. BOCA Software kann dem Lizenznehmer Support-Services im Zusammenhang mit der SOFTWARE ("Support Services") zur Verfügung stellen. Die Nutzung von Support-Services unterliegt den im Benutzerhandbuch beschriebenen Polizein und Programmen der BOCA-Software, in der "online"-Dokumentation und/oder in anderen von BOCA Software bereitgestellten Materialien. Jeder zusätzliche Softwarecode, der dem Lizenznehmer als Teil der Support-Services zur Verfügung gestellt wird, gilt als Teil der SOFTWARE und unterliegt den Bedingungen dieser EULA. In Bezug auf technische Informationen, die der Lizenznehmer BOCA Software als Teil der Support-Services zur Verfügung stellt, kann BOCA Software diese Informationen für seine Geschäftszwecke verwenden, einschließlich für Produktsupport und -entwicklung. BOCA Software wird solche technischen Informationen nicht in einer Form verwenden, die den Lizenznehmer persönlich identifiziert. Software-Übertragung. Der Lizenznehmer kann alle Rechte des Lizenznehmers gemäß dieser EULA dauerhaft übertragen, sofern der Lizenznehmer keine Kopien aufbewahren, der Lizenznehmer alle Komponenten, medien- und gedruckten Materialien, alle Upgrades, diese EULA und gegebenenfalls das Echtheitszertifikat überträgt), und der Empfänger stimmt den Bedingungen dieser EULA zu. Wenn es sich bei der SOFTWARE um ein Upgrade handelt, muss jede Übertragung alle früheren Versionen der SOFTWARE enthalten. Die Überweisung muss schriftlich an BOCA Software erfolgen und alle SOFTWARE-Identifikationsinformationen enthalten. Beendigung. Unbeschadet anderer Rechte kann BOCA Software diese EULA kündigen, wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser EULA nicht einhält. In diesem Fall muss der Lizenznehmer alle Kopien der SOFTWARE und aller Ihrer Bestandteile vernichten. 3. UPGRADES. Wenn die SOFTWARE als Upgrade gekennzeichnet ist, muss der Lizenznehmer ordnungsgemäß lizenziert sein, um Software zu verwenden, die von BOCA Software als für das Upgrade berechtigt identifiziert wurde, um die SOFTWARE nutzen zu können. SOFTWARE, die als Upgrade gekennzeichnet ist, ersetzt und/oder ergänzt die Software, die die Grundlage für die Berechtigung der Lizenznehmer für das Upgrade bildete. Der Lizenznehmer darf die resultierende aktualisierte Software nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser EULA verwenden. Wenn es sich bei der SOFTWARE um ein Upgrade einer Komponente eines Pakets von Softwareprogrammen handelt, die der Lizenznehmer als einzelnes Produkt lizenziert hat, darf die SOFTWARE nur als Teil dieses einzelnen Produktpakets verwendet und übertragen werden und darf nicht für die Verwendung durch nicht mehr als einen Benutzer getrennt werden. 4. COPYRIGHT. Alle Titel und Urheberrechte in und an der SOFTWARE (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotos, Animationen, Videos, Audio, Musik, Text und "Applets" in die SOFTWARE integriert), die begleitenden gedruckten Materialien, und BOCA Software oder seine Lieferanten besitzen Kopien der SOFTWARE. Urheberrechtsgesetze und internationale Vertragsbestimmungen schützen die SOFTWARE. Daher muss der Lizenznehmer die SOFTWARE wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material behandeln, mit der Ausnahme, dass der Lizenznehmer die SOFTWARE auf einem einzigen Computer installieren kann, sofern der Lizenznehmer das Original ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken aufbewahrt. Der Lizenznehmer darf die der SOFTWARE beigefügten gedruckten Materialien nicht kopieren. 5. INDIVIDUELLE LIZENZ. Der Lizenznehmer kann die SOFTWARE in mehr als einem Medium empfangen. Unabhängig von der Art oder Größe des empfangenen Mediums darf der Lizenznehmer nur ein Medium verwenden, das für den einzelnen Computer der Lizenznehmer geeignet ist. Der Lizenznehmer darf das andere Medium nicht auf mehr als 2 Computern verwenden oder installieren. FAIR USE stellt die Nutzung dieser SOFTWARE dar, die an einen einzelnen Entwickler lizenziert ist, auf nicht mehr als 2 Computern gleichzeitig (z. B. Desktop und Laptop). Beide Computer müssen im Besitz des Lizenznehmers sein oder dem Lizenznehmer zugewiesen sein. Die Installation und oder Nutzung dieser SOFTWARE auf mehr als zwei Computern zu einem bestimmten Zeitpunkt ist nicht autorisiert und verstößt gegen EULA. Wenn Computer ausgetauscht werden, kann die SOFTWARE auf ersatzrechnern installiert werden, solange sie auf nicht mehr als 2 Computern installiert ist. SOFTWARE sollte vom Computer entfernt werden, der ersetzt oder anderweitig zerstört wird. Der Lizenznehmer darf das andere Medium nicht an einen anderen Nutzer verleihen, vermieten, vermieten oder anderweitig übertragen, es sei denn, es handelt sich um eine dauerhafte Übertragung (wie oben angegeben) der SOFTWARE. 7. SITE-LIZENZ. Eine Site-Lizenz ermöglicht die Nutzung dieses Programms auf mehreren Computern durch mehrere Benutzer innerhalb der Einschränkungen eines einzelnen Standorts eines Unternehmens. Ein Standort wird durch den physischen Standort des Einkaufsstandorts und anderer Unternehmensstandorte im Umkreis von 100 Meilen definiert. Diese Einschränkung wird durch die Anforderung, dass alle Entwickler eine E-Mail-Domäne (d. h. john@BOCA Software.com, mary@BOCA Software.com) gemeinsam nutzen müssen, weiter erzwungen. Mehrere Entwickler können Support anfordern, solange alle die E-Mail-Domäne des ursprünglichen Käufers der Site-Lizenz teilen. 8. ENTERPRISE-LIZENZ. Eine Enterprise-Lizenz ermöglicht die Nutzung dieses Programms auf mehreren Computern durch mehrere Benutzer innerhalb der Einschränkungen eines einzelnen Unternehmens Enterprise-Einrichtung oder -Einrichtungen. Die Enterprise-Lizenz ist nur für 1 (eine) Organisation/Firma/Firma gültig, jedoch ohne Benutzerbeschränkung. Der Endbenutzer ist Lizenznehmer. Die Nutzung der SOFTWARE kann in einem Intranet/Extranet oder über das Internet mit nicht-anonymen Benutzern, z.B. authentifizierten, geschlossenen Benutzergruppen, erfolgen. Die Enterprise-Lizenz erlaubt einer unbegrenzten Anzahl von Benutzern die Nutzung der SOFTWARE von jedem PC innerhalb der Enterprise-Einrichtungen, einschließlich derjenigen, die an ein lokales Netzwerk auf der Enterprise-Website angeschlossen sind. die SOFTWARE von PCs zu verwenden, die über ein Wide Area Network und/oder über jede Form von Remote- oder Telekommunikationszugriff mit dem Enterprise-Standort verbunden sind. Diese Einschränkung wird durch die Anforderung, dass alle Entwickler eine E-Mail-Domäne (d. h. john@BOCA Software.com, mary@BOCA Software.com) gemeinsam nutzen müssen, weiter erzwungen. Mehrere Entwickler können Support anfordern, solange alle die E-Mail-Domäne des ursprünglichen Enterprise-Lizenzkäufers gemeinsam nutzen. Diese Bezeichnung umfasst, ohne Einschränkung, alle Nutzer der SOFTWARE, die Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte sind, oder Auftragnehmern von Teilzeit- oder Vollzeitmitarbeitern des Lizenznehmers und/oder Auftragnehmers. 9. U.S. GOVERNMENT RESTRICTED RECHTE. Die SOFTWARE und die Dokumentation werden mit RESTRICTED RIGHTS bereitgestellt. Die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die Regierung unterliegt Beschränkungen gemäß Buchstabe c)(1)(ii) der Klausel über Rechte an technischen Daten und Computersoftware unter DFARS 252.227-7013 oder unter den Absätzen c)(1) und (2) der kommerziellen Computersoftware-beschränkten Rechte unter 48 CFR 52.227-19. Hersteller ist BOCA Software, Inc./121 Salamander Dr./ Garner, NC 27529. 10. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die software und die hierin lizenzierte Dokumentation den Exportkontrollgesetzen und -vorschriften der U.S.A. und etwaigen Änderungen davon unterliegen. Der Lizenznehmer bestätigt, dass der Lizenznehmer diese in Bezug auf die SOFTWARE und die Dokumentation weder direkt noch indirekt in Einländer exportiert oder reexportiert, die den Exportbeschränkungen der USA unterliegen. Der Lizenznehmer erkennt ferner an, dass die SOFTWARE technische Daten umfassen kann, die Export- und Reexportbeschränkungen unterliegen, die durch US-Gesetze auferlegt werden. 11.VERTEILUNG VON FREISCHALTCODES. Registrierungs-/Entsperrcodes dürfen nicht an Personen, Organisationen, Newsgroups usw. mit Ausnahme des Käufers des Produkts verteilt werden. Im Falle einer Site- oder Enterprise-Lizenz können nur die Benutzer, die derzeit am Standort oder am Standort Enterprise arbeiten, eine Verteilung erhalten. Es ist ein Verstoß gegen diese EULA-Vereinbarung, Registrierungs-/Entsperrcodes zu verteilen und wird zur Kündigung von EULA und zur Deaktivierung des Schlüssels führen, wenn festgestellt wird, dass Unlock-Codes vorsätzlich verteilt wurden. 12. UNGÜLTIGE ODER ILLEGAL ERLANGTE FREISCHALTCODES. Nur Freischaltcodes, die über BOCA Software oder einen zugelassenen Wiederverkäufer erworben wurden, dürfen verwendet werden, um diese Software freizuschalten. Freischaltcodes, die auf andere Weise erlangt werden, stellen einen Verstoß gegen die EULA dar und können zur Kündigung aller EULA-Vereinbarungen mit BOCA Software führen. 13. MISSBRAUCH VON SINGLE DEVELOP LIZENZ VON MULTIPLE INSTALLATIONS - es ist eine Verletzung der EULA für mehr als einen Benutzer zu installieren und zu verwenden Software für einen einzigen Entwickler lizenziert. Eine solche Nutzung stellt einen Verstoß gegen EULA dar und erfordert den Erwerb zusätzlicher Lizenzen bis einschließlich aller nicht autorisierten Benutzer. Sonstige Wenn der Lizenznehmer diese SOFTWARE in den Vereinigten Staaten erworben hat, regeln die Gesetze des Staates Massachusetts diese EULA. Wenn der Lizenznehmer diese SOFTWARE in Kanada erworben hat, dann regeln die Gesetze der Provinz Ontario, Kanada, diese EULA. Jede der Parteien schließt sich damit ab, unwiderruflich der Gerichtsbarkeit der Gerichte der Provinz Ontario zu zustimmen und verpflichtet sich ferner, alle Rechtsstreitigkeiten einzuleiten, die hierin vor den Gerichten im Judicial District of York, Provinz Ontario, entstehen können. Wenn diese SOFTWARE außerhalb der Vereinigten Staaten erworben wurde, kann lokales Recht gelten. Sollten Sie Fragen zu dieser EULA haben oder aus irgendeinem Grund BOCA Software kontaktieren möchten, wenden Sie sich bitte an die BOCA Software-Tochtergesellschaft, die das Lizenznehmerland bedient, oder schreiben Sie: BOCA Software, Inc./121 Salamander Dr./Garner, NC 27529. BEGRENZTE GARANTIE KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN. BOCA Software lehnt ausdrücklich jegliche Gewährleistung für die SOFTWARE ab. Die SOFTWARE und alle zugehörigen Dokumentationen werden ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung und ohne Jegliche Gewährleistung bereitgestellt, einschließlich, ohne Einschränkung, der stillschweigenden Gewährleistungen oder der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder keiner Verletzung. Das gesamte Risiko, das sich aus der Nutzung oder Leistung der SOFTWARE ergibt, verbleibt beim Lizenznehmer. KEINE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN. IN keinem Fall haftet BOCA Software oder seine Lieferanten für Schäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden für entgangene Geschäftsgewinne, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Geschäftsinformationen oder sonstige finanzielle Verluste), die sich aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung dieser BOCA Software SOFTWARE ergeben, auch wenn BOCA Software auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen. Da einige Staaten/Gerichtsbarkeiten den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung für Folge- oder Nebenschäden nicht zulassen, gilt die obige Beschränkung möglicherweise nicht für den Lizenznehmer.