StyleManager 1.9.1.0

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 49.58 KB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎6 ‎Stimmen

StyleManager ist ein ASP.NET Serversteuerelement, das automatische Kombinations-, Minifizierungs- und CSS-Konstanten für Ihre Stylesheets bereitstellt. Einfach zu integrieren, gut dokumentiert und kostenlos. Normalerweise werden die Stile einer Website in mehreren Stylesheets gespeichert und enthalten Kommentare, Einbuchtungen und Abstände, um Code zu verdeutlichen. Benutzer müssen jedes Stylesheet einzeln herunterladen, zusammen mit allen überflüssigen Kommentaren und Leerzeichen. Bei Verwendung von StyleManager werden alle Stile in einem einzigen Stylesheet kombiniert und anschließend komprimiert. Dadurch wird die Anzahl der HTTP-Anforderungen und die Downloadgröße reduziert. In einem realen Test wurde die Downloadzeit für Stile für eine große Website um über 90 % reduziert, wodurch die Seiten mehr als vier schneller geladen wurden. Erfahren Sie mehr auf http://www.gStyleManager.com.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.9.1.0 veröffentlicht auf 2012-04-18

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    StyleManager Endbenutzer-Lizenzvertrag:

    THE WORK (AS DEFINED BELOW) IS PROVIDED UNDER THE TERMS OF THIS CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL" OR "LICENSE"). DAS WERK IST URHEBERRECHTLICH UND/ODER DURCH ANDERE ANWENDBARE GESETZE GESCHÜTZT. JEGLICHE NUTZUNG DES WERKS, AUßER WIE ES NACH DIESER LIZENZ ODER DEM URHEBERRECHT GENEHMIGT IST, IST UNTERSAGT.

    DURCH DIE AUSÜBUNG DER RECHTE AN DEN HIER BEREITGESTELLTEN ARBEITEN AKZEPTIEREN UND ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ GEBUNDEN ZU SEIN. TO THE EXTENT THIS LICENSE MAY BE CONSIDERED TO BE A CONTRACT, THE LICENSOR GRANTS YOU THE RIGHTS CONTAINED HERE IN CONSIDERATION OF YOUR ACCEPTANCE OF SUCH TERMS AND CONDITIONS.

    1. Definitionen

    1. "Anpassung" bezeichnet ein Werk, das auf dem Werk oder dem Werk und anderen bereits existierenden Werken beruht, wie eine Übersetzung, Anpassung, abgeleitete Arbeit, Anordnung von Musik oder andere Änderungen eines literarischen oder künstlerischen Werkes, oder Tonträger oder Performance und umfasst kinematografische Adaptionen oder jede andere Form, in der das Werk umgestaltet, transformiert oder angepasst werden kann, einschließlich in irgendeiner Form, die erkennbar aus dem Original abgeleitet ist, außer dass ein Werk, das eine Sammlung darstellt, nicht als Anpassung für den Zweck dieser Lizenz betrachtet wird. Zur Vermeidung von Zweifeln, bei denen das Werk ein musikalisches Werk, eine Performance oder ein Tonträger ist, wird die Synchronisation des Werkes in zeitlicher Beziehung mit einem bewegten Bild ("synching") als Anpassung für die Zwecke dieser Lizenz betrachtet.
    2. "Sammlung" eine Sammlung literarischer oder künstlerischer Werke, wie Enzyklopädien und Anthologien, Aufführungen, Tonträger oder Sendungen oder andere Werke oder Themen, die in Abschnitt 1 Buchstabe f aufgeführt sind und aufgrund der Auswahl und Anordnung ihres Inhalts geistige Schöpfungen darstellen, in denen das Werk in seiner Gesamtheit in unveränderter Form zusammen mit einem oder mehreren anderen Beiträgen enthalten ist, die jeweils eigenständige und unabhängige Werke für sich ausmachen, die zusammen zu einem Kollektiv zusammengefügt sind. Ein Werk, das eine Sammlung darstellt, wird nicht als Anpassung (wie oben definiert) für die Zwecke dieser Lizenz betrachtet.
    3. "Distribute" bedeutet, der Öffentlichkeit das Original und Kopien des Werks durch Verkauf oder sonstige Eigentumsübertragung zur Verfügung zu stellen.
    4. "Lizenzgeber" bezeichnet die Natürliche, natürliche, juristische oder juristische Person, die das Werk gemäß den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.
    5. "Originalautor" bedeutet im Falle eines literarischen oder künstlerischen Werkes die Natürliche, natürliche, juristische oder juristische Person, die das Werk geschaffen hat, oder wenn keine natürliche oder juristische Person identifiziert werden kann, der Herausgeber; und darüber hinaus (i) im Falle einer Aufführung die Schauspieler, Sänger, Musiker, Tänzer und andere Personen, die handeln, singen, liefern, deklamieren, spielen, interpretieren oder auf andere Weise literarische oder künstlerische Werke oder Ausdrucksformen der Folklore aufführen; ii) im Falle eines Tonträgers der Hersteller die Person oder juristische Person ist, die zuerst die Geräusche einer Aufführung oder anderer Klänge repariert; und (iii) bei Sendungen die Organisation, die die Sendung überträgt.
    6. "Arbeit" bezeichnet die literarische und/oder künstlerische Arbeit, die im Rahmen dieser Lizenz angeboten wird, einschließlich und ohne Einschränkung jede Produktion im literarischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Bereich, unabhängig davon, welche Art oder Form ihr Ausdruck einschließlich digitaler Form, wie ein Buch, eine Broschüre und andere Schriften, sein mag; eine Vorlesung, Ansprache, Predigt oder andere Werke gleicher Art; ein dramatisches oder dramatisch-musikalisches Werk; ein choreografisches Werk oder Unterhaltung in stummer Show; eine musikalische Komposition mit oder ohne Worte; ein kinematografisches Werk, dem gleichgestellte Werke sind, die durch einen Prozess analog zur Kinematographie ausgedrückt werden; ein Werk der Zeichnung, Malerei, Architektur, Skulptur, Gravur oder Lithographie; eine fotografische Arbeit, deren assimilierte Arbeiten durch einen Prozess analog zur Fotografie ausgedrückt werden; ein Werk der AppArbeiten, denen assimilierte Arbeiten sind, die durch einen Prozess analog zur Fotografie ausgedrückt werden; ein Werk angewandter Kunst; eine Illustration, Karte, Plan, Skizze oder dreidimensionale Arbeit in Bezug auf Geographie, Topographie, Architektur oder Wissenschaft; eine Aufführung; eine Sendung; ein Tonträger; eine Zusammenstellung von Daten, soweit sie als urheberrechtlich geschütztes Werk geschützt sind; oder ein Werk, das von einer Varieté oder einem Zirkuskünstler ausgeführt wird, soweit es sonst nicht als literarisches oder künstlerisches Werk angesehen wird.
    7. "Sie" bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte aus dieser Lizenz ausübt, die zuvor nicht gegen die Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf das Werk verstoßen hat oder die vom Lizenzgeber die ausdrückliche Erlaubnis erhalten hat, rechte aus dieser Lizenz trotz einer früheren Verletzung auszuüben.
    8. "Public Perform" bedeutet, öffentliche Rezitationen des Werkes durchzuführen und der Öffentlichkeit diese öffentlichen Rezitationen auf jede Weise oder auf jede Art und Weise, einschließlich drahtloser oder öffentlicher digitaler Darbietungen, zu übermitteln; den öffentlichen Werken so zur Verfügung zu stellen, dass die Öffentlichkeit von einem Ort und an einem von ihnen individuell gewählten Ort auf diese Werke zugreifen kann; das Werk auf jede Weise und auf jeden Fall der Öffentlichkeit zu veröffentlichen und die Öffentlichkeit über die Aufführungen des Werks, auch durch öffentliche digitale Darbietungen, zugänglich zu machen; das Werk mit allen Mitteln zu übertragen und erneut auszustrahlen, einschließlich Zeichen, Sounds oder Bildern.
    9. "Reproduce" bedeutet, Kopien des Werks mit allen Mitteln zu machen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ton- oder Bildaufnahmen und das Recht auf Fixierung und Reproduktion von Fixierungen des Werks, einschließlich der Speicherung einer geschützten Leistung oder eines Tonträgers in digitaler Form oder einem anderen elektronischen Medium.

    2. Fair Dealing Rights. Nichts in dieser Lizenz ist dazu bestimmt, jegliche Nutzung enthinen, einzuschränken oder einzuschränken, die frei von Urheberrechten oder Rechten sind, die sich aus Einschränkungen oder Ausnahmen ergeben, die im Zusammenhang mit dem Urheberrechtsschutz nach dem Urheberrecht oder anderen anwendbaren Gesetzen vorgesehen sind.

    3. Lizenzzuschuss. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen der Lizenzgeber hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht ausschließliche, unbefristete (für die Dauer des anwendbaren Urheberrechts) Lizenz zur Ausübung der Rechte an dem Werk, wie unten angegeben:

    1. das Werk zu reproduzieren, das Werk in eine oder mehrere Sammlungen zu integrieren und das Werk, wie es in den Sammlungen enthalten ist, zu reproduzieren; Und
    2. das Werk zu verteilen und öffentlich auszuführen, einschließlich wie in Sammlungen integriert.
    3.

    Zur Vermeidung von Zweifeln:
    1. Nicht-waivable Zwangslizenzsysteme. In den Rechtsordnungen, in denen das Recht, Lizenzgebühren über ein gesetzliches oder zwangsrechtliches Lizenzsystem einzuziehen, nicht aufgehoben werden kann, behält sich der Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, diese Lizenzgebühren für die Ausübung der im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte durch Sie einzuziehen;
    2. Waivable Zwangslizenzsysteme. In den Rechtsordnungen, in denen auf das Recht zur Einziehung von Lizenzgebühren über ein gesetzliches oder obligatorisches Lizenzsystem verzichtet werden kann, verzichtet der Lizenzgeber auf das ausschließliche Recht, diese Lizenzgebühren für jede Ausübung der im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte durch Sie einzuziehen; Und
    3. Freiwillige Lizenzsysteme. Der Lizenzgeber verzichtet auf das Recht, Lizenzgebühren einzeln oder für den Fall einzuziehen, dass der Lizenzgeber Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, die über diese Gesellschaft freiwillige Lizenzsysteme verwaltet, von jeder Ausübung der im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte durch Sie.

    Die oben genannten Rechte können in allen Medien und Formaten ausgeübt werden, unabhängig davon, ob sie jetzt bekannt sind oder im Folgenden erdacht werden. Zu den oben genannten Rechten gehört das Recht, Änderungen vorzunehmen, die für die Ausübung der Rechte in anderen Medien und Formaten technisch notwendig sind, aber ansonsten haben Sie keine Rechte, Anpassungen vorzunehmen. Vorbehaltlich des Abschnitts 8 Buchstabe f bleiben hiermit alle Rechte vorbehalten, die nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber gewährt werden.

    4. Einschränkungen. Die in Abschnitt 3 gewährte Lizenz wird ausdrücklich durch folgende Einschränkungen abhängig gemacht und eingeschränkt:

    1. Sie dürfen das Werk nur unter den Bedingungen dieser Lizenz verteilen oder öffentlich ausführen. Sie müssen eine Kopie oder den URI (Uniform Resource Identifier) für diese Lizenz bei jeder Kopie des Werks, das Sie verteilen oder öffentlich ausführen, einschließen. Sie dürfen dem Werk keine Bedingungen anbieten oder auferlegen, die die Bedingungen dieser Lizenz einschränken, oder die Fähigkeit des Empfängers des Werks, die diesem Empfänger gemäß den Bedingungen der Lizenz gewährten Rechte auszuüben. Sie dürfen das Werk nicht unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, und auf den Haftungsausschluss für jede Kopie des Werks, das Sie verteilen oder öffentlich ausführen, intakt halten. Wenn Sie die Arbeit verteilen oder öffentlich ausführen, Sie dürfen dem Werk keine wirksamen technologischen Maßnahmen auferlegen, die die Fähigkeit eines Empfängers des Werks von Ihnen einschränken, die Rechte auszuüben, die diesem Empfänger gemäß den Bedingungen der Lizenz gewährt werden. Dieser Abschnitt 4(a) gilt für das Werk, wie es in einer Sammlung enthalten ist, aber dies erfordert nicht, dass die Sammlung außer dem Werk selbst den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt. Wenn Sie eine Sammlung erstellen, müssen Sie nach Benachrichtigung eines Lizenzgebers, soweit praktikabel, alle Gutschriften gemäß Abschnitt 4 Buchstabe b, wie in Abschnitt 4 Buchstabe b) gefordert, aus der Inkassosammlung entfernen.
    2. Wenn Sie das Werk oder die Sammlungen verteilen oder öffentlich ausführen, müssen Sie, sofern kein Antrag gemäß Abschnitt 4 Buchstabe a gestellt wurde, alle Urheberrechtshinweise für das Werk angemessene Weise auf das Medium oder die Mittel, die Sie verwenden: (i) den Namen des Originalautors (oder Pseudonym, falls zutreffend), sofern angegeben, und/oder wenn der Ursprüngliche Autor und/oder Lizenzgeber eine andere Partei oder Parteien (z. B. ein Sponsorinstitut, eine Verlagsstelle, eine Zeitschrift) für die Zuschreibung ("Attributionsparteien") in urheberrechtshinweisen, Nutzungsbedingungen oder auf andere angemessene Weise, den Namen dieser Parteien, bezeichnet; ii) den Titel des Werks, wenn es geliefert wird; (iii) soweit vernünftigerweise durchführbar, der URI, falls vorhanden, der vom Lizenzgeber als mit dem Werk in Verbindung stehend angegeben wird, es sei denn, dieser URI bezieht sich nicht auf den Urheberrechtsvermerk oder die Lizenzinformationen für das Werk. Die in diesem Abschnitt 4 Buchstabe b) geforderte Gutschrift kann in angemessener Weise umgesetzt werden; vorausgesetzt jedoch, dass im Falle einer Sammlung ein solcher Kredit mindestens erscheint, wenn eine Gutschrift für alle beitragenden Autoren der Sammlung erscheint, dann als Teil dieser Credits und in einer Weise, die mindestens so prominent ist wie die Credits für die anderen beitragenden Autoren. Zur Vermeidung von Zweifeln dürfen Sie das von diesem Abschnitt geforderte Guthaben nur zum Zweck der Zuschreibung in der oben beschriebenen Weise verwenden, und durch die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz dürfen Sie ohne die gesonderte, ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des Ursprünglichen Autors, Lizenzgebers und/oder Attributionsparteien keine Verbindung, Sponsoring oder Billigung durch den ursprünglichen Autor, den Lizenzgeber und/oder die Attributionsparteien, gegebenenfalls von Ihnen oder Ihrer Nutzung des Werkes, ohne die gesonderte, ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des Ursprünglichen Autors, Lizenzgebers und/oder Attributionsparteien behaupten oder implizieren.
    3. Sofern nicht anders schriftlich vom Lizenzgeber vereinbart oder anders durch geltendes Recht zulässig ist, dürfen Sie, wenn Sie das Werk reproduzieren, verteilen oder öffentlich ausführen, das Werk entweder selbst oder als Teil einer Sammlung verfälschen, verstümmeln, modifizieren oder andere abfällige Maßnahmen in Bezug auf das Werk ergreifen, die die Ehre oder den Ruf des Originalautors beeinträchtigen würden.

    5. Vertretungen, Garantien und Haftungsausschluss

    UNLESS OTHERWISE MUTUALLY AGREED TO BY THE PARTIES IN WRITING, LICENSOR OFFERS THE WORK AS-IS AND MAKES NO REPRESENTATIONS OR WARRANTIES OF ANY KIND CONCERNING THE WORK, EXPRESS, IMPLIED, STATUTORY OR OTHERWISE, INCLUDING, WITHOUT LIMITATION, WARRANTIES OF TITLE, MERCHANTIBILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, NONINFRINGEMENT, OR THE ABSENCE OF LATENT OR OTHER DEFECTS, ACCURACY, OR THE PRESENCE OF ABSENCE OF ERRORS, WHETHER OR NOT DISCOVERABLE. SOME JURISDICTIONS NICHT ALLOW THE EXCLUSION OF IMPLIED WARRANTIES, SO SUCH EXCLUSION MAY NOT APPLY TO YOU.

    6. Haftungsbeschränkung. AUßER IN DEM GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN UMFANG HAFTET IHNEN DER LIZENZGEBER IN KEINEM FALL GEGENÜBER EINER RECHTSTHEORIE FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, STRAF- ODER BEISPIELHAFTE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DIESER LIZENZ ODER DER NUTZUNG DES WERKS ERGEBEN, AUCH WENN DER LIZENZGEBER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE.

    7. Kündigung

    1. Diese Lizenz und die hierin gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenz verletzen. Personen oder Entitäten, die Imkasso von Ihnen im Rahmen dieser Lizenz erhalten haben, werden ihre Lizenzen jedoch nicht kündigen, sofern diese Personen oder Entitäten diese Lizenzen in voller Übereinstimmung bleiben. Die Abschnitte 1, 2, 5, 6, 7 und 8 erhalten jede Kündigung dieser Lizenz.
    2. Vorbehaltlich der vorstehenden Geschäftsbedingungen ist die hier gewährte Lizenz unbefristet (für die Dauer des geltenden Urheberrechts am Werk). Ungeachtet des Vorstehenden behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, das Werk unter anderen Lizenzbedingungen freizugeben oder die Verbreitung des Werks jederzeit einzustellen; vorausgesetzt jedoch, dass eine solche Wahl nicht dazu dient, diese Lizenz (oder eine andere Lizenz, die gemäß den Bedingungen dieser Lizenz gewährt wurde oder benötigt wird), zu entziehen, und diese Lizenz wird in vollem Umfang in Kraft bleiben und wirksam, es sei denn, sie wird wie oben erwähnt gekündigt.

    8. Verschiedenes

    1. Jedes Mal, wenn Sie das Werk oder eine Sammlung verteilen oder öffentlich ausführen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für das Werk zu den gleichen Bedingungen an wie die Lizenz, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz gewährt wurde.
    2. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt sie nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bedingungen dieser Lizenz, und ohne weitere Maßnahmen der Parteien dieser Vereinbarung wird diese Bestimmung so weit wie möglich reformiert, um diese Bestimmung gültig und durchsetzbar zu machen.
    3. Keine Klausel oder Bestimmung dieser Lizenz gilt als aufgehoben und keine Verletzung genehmigt, es sei denn, eine solche Verzicht oder Zustimmung wird schriftlich und von der Partei unterzeichnet, um mit einem solchen Verzicht oder Zustimmung belastet werden.
    4. Diese Lizenz stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf das hier lizenzierte Werk dar. Es gibt keine Verständigungen, Vereinbarungen oder Zusicherungen in Bezug auf das hier nicht genannte Werk. Der Lizenzgeber ist nicht an zusätzliche Bestimmungen gebunden, die in einer Mitteilung von Ihnen erscheinen können. Diese Lizenz darf ohne die gegenseitige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers und Sies nicht geändert werden.
    5. Die in dieser Lizenz gewährten Rechte und der in dieser Lizenz verwiesene Gegenstand wurden unter Verwendung der Terminologie des Berner Übereinkommens zum Schutz emitnischer und künstlerischer Werke (in der Fassung vom 28. September 1979), des Übereinkommens von Rom von 1961, des WIPO-Urheberrechtsvertrags von 1996, des WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger von 1996 und des Universal Copyright Convention (in der Fassung vom 24. Juli) , 1971). Diese Rechte und Gegenstandsbestimmungen treten in der zuständigen Gerichtsbarkeit in Kraft, in der die Lizenzbedingungen gemäß den entsprechenden Bestimmungen der Umsetzung dieser Vertragsbestimmungen im anwendbaren nationalen Recht durchgesetzt werden sollen. Wenn die nach geltendem Urheberrecht gewährten Standardrechte zusätzliche Rechte enthalten, die nicht im Rahmen dieser Lizenz gewährt werden, gelten diese zusätzlichen Rechte als in der Lizenz enthalten; Diese Lizenz ist nicht dazu bestimmt, die Lizenz von Rechten nach geltendem Recht einzuschränken.

Programmdetails