StudioLine Photo Classic 4.2.34

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 104.05 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎2 ‎Stimmen

StudioLine Photo Classic 4 ist eine ausgeklügelte Bildverwaltungs- und Archivierungslösung mit integrierten Bildwerkzeugen und Filtern. Der Lastassistent führt Sie durch das Laden von Fotos von Kameras (einschließlich Canon-Kameras), Festplatte oder anderen Medien. Kategorisieren Sie Ihre Bilder mit unbegrenzten Textmengen in verschiedenen System- und Benutzerdeskriptorfeldern, oder verwenden Sie die Maus, um Schlüsselwörter in Bilder zu ziehen. Die Option "Auto-Vervollständigung" schlägt zuvor verwendete Werte vor, um Fehler zu beseitigen und konsistent zu helfen. StudioLine Photo Classic 4 kann automatisch GPS-Informationen von Datenloggern abrufen, um die Standortdaten der Fotos aufzufüllen. Mit einer manuellen Geotagging-Funktion können Sie Bilder direkt auf einer Karte lokalisieren. Die ergonomische Suche in der Menüleiste ist immer bereit, Bilder nach beliebigen Kriterien schnell zu finden. Erweiterte Suchen, die Informationen in einer beliebigen Kombination von Feldern suchen, sind ebenfalls verfügbar. Für eine optimale Zusammensetzung enthält ein Werkzeug für Zuschneiden, Drehen und Ausrichten Raster, die auf Quadraten, Regeln von Dritteln und dem goldenen Verhältnis basieren. Bildproportionen können erhalten bleiben. Ein Mausklick kann identische Bildbearbeitungsschritte und -einstellungen sowie Beschreibungen und andere Metadaten auf eine beliebige Anzahl ähnlicher Bilder anwenden. Originalbilder bleiben immer unverändert, so dass Bearbeitungen jederzeit auch einzeln zurückgesetzt werden können. Personalisieren Sie Wasserzeichen, indem Sie Grafiken mit Text kombinieren und nach Bedarf drehen, ausrichten oder kacheln und dann auf exportierte oder freigegebene Bilder anwenden, wodurch eine unbefugte Verwendung verhindert wird.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 4.2.34 veröffentlicht auf 2017-03-30
    Eine Liste der letzten Änderungen finden Sie auf unserer Website: http://www.studioline.net/version-history-classic/
  • Version 3.16.6 veröffentlicht auf 2007-04-19
    Unterstützt JPEG-Bilder mit ICC. Speichern Sie personalisierte Desktops. Ordnereinschränkungen für Klassifizierungen.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

StudioLine Photo Classic 4 Endbenutzer-Lizenzvertrag 1. Allgemeine Bestimmungen Dieser Lizenzvertrag für Endbenutzer, der später als "Lizenzvertrag" bezeichnet wird, regelt die Bedingungen, unter denen Ihnen eine Lizenz zur Nutzung der Software erteilt wird. Software bedeutet: a) den gesamten Inhalt der CD-ROM(s) oder eines anderen Speichermediums, b) das Programm von www.studioline.net oder anderen Websites herunterladbar ist, einschließlich dieses Lizenzvertrags. Dieser Lizenzvertrag ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und der HM System Software GmbH, der die Software by HM System Software GmbH abdeckt. Zu den Unterstehenden dieser Lizenzvereinbarung gehören die Software, die Speichermedien, zugehörige Druckmaterialien und elektronische oder Online-Dokumentation sowie alle anderen schriftlichen Anweisungen sowie alle Upgrades, Modifikationen, Updates, Erweiterungen und Kopien der Software (zusammenfassend als "Updates"bezeichnet), die Ihnen von der HM System Software GmbH lizenziert wurden. 2. Software-Lizenz Mit Ihrer Zustimmung zu diesem Lizenzvertrag erhalten Sie von der HM System Software GmbH eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der Software. Durch die Installation, das Kopieren oder die andere Verwendung der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einverstanden. Sie erklären sich auch damit einverstanden, an die Bedingungen dieses Lizenzvertrags gebunden zu sein, indem Sie während der Softwareinstallation auf den "I Agree"-Button (oder eine gleichwertige Aktion) klicken. Andernfalls dürfen Sie die Software nicht installieren. Wenn Sie die Software auf einem anderen Computersystem als Ihrem eigenen installieren, sind Sie persönlich und im Namen des Inhabers des Computersystems an die Bedingungen dieses Lizenzvertrags gebunden. Ihre Handlungen sind für den Besitzer des Computersystems bindend. Sie vertreten hiermit gegenüber der HM System Software GmbH, dass Sie berechtigt und in der Lage sind, diesen Lizenzvertrag in Ihrem eigenen Namen und im Namen des Inhabers des Computers, auf dem Sie die Software installiert haben, abschließen zu können. Der "Eigentümer" im Rahmen dieser Vereinbarung ist die natürliche oder juristische Person, die Rechtspersönlichkeit an dem Computer hat, oder, im Falle eines Computerleasings oder -verleihs, der Mieter, der rechtmäßigen Besitz besitzt. 3. Nutzung der Software Die Software ist an Sie lizenziert und nicht verkauft. Es gelten folgende Bedingungen: a) Der Lizenzgeber gewährt Ihnen das Recht, genau eine Kopie der Software auf einem einzigen Computer zu installieren und zu verwenden, um sie von einem einzelnen Benutzer gleichzeitig zu verwenden. Sie können die Software an einem einzigen Speicherort auf einer Festplatte oder einem entsprechenden Speichermedium installieren. b) Sie können eine Notfallsicherung der Software erstellen, vorausgesetzt, dass die Sicherungskopie nicht gleichzeitig auf einem anderen Computer installiert oder verwendet wird. 4. Lizenzübertragung Sie dürfen die Software nicht vermieten, vermieten, unterlizenzieren oder verleihen. Sie können alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag an Dritte übertragen (mit Ausnahme von Rechten, die sich aus einer "demo"-Version ergeben) undEin-Eigentum an einen Dritten (mit Ausnahme von Rechten, die sich aus einer "demo"-Version ergeben) unter der Bedingung, dass Sie keine Kopien aufbewahren und dass Sie alle Teile der Software (einschließlich aller Teile, Speichermedien, Dokumentation, frühere Versionen und diese Lizenzvereinbarung) an diesen Dritten weitergeben, der die Bedingungen dieses Lizenzvertrags akzeptieren muss. Mit einer solchen Übertragung erlöschen Ihre Rechte aus diesem Vertrag sofort. 5. Urheberrecht Die Software ist durch nationale und internationale Urheberrechtsgesetze sowie andere Geschäftsgeheimnisse geschützt. Alle Titel und Urheberrechte an der Software und der gedruckten und elektronischen/online-Dokumentation, einschließlich anderer schriftlicher Anweisungen und aller "Updates", sind geistiges Eigentum der HM System Software GmbH und ihrer Lieferanten. Sie müssen die Software daher so behandeln, wie Sie es mit anderen urheberrechtlich geschützten Materialien richtig behandeln würden. Sie dürfen die Software nur so kopieren, wie dies in den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags zulässig ist. Alle Kopien, die im Rahmen dieses Lizenzvertrags erstellt wurden, müssen die gleichen Urheberrechts- und Eigentumshinweise wie die originale Software tragen. Soweit gesetzlich zulässig, ist Ihnen ausdrücklich das Reverse Engineering, Dekompilierung oder Zerlegen der Software untersagt. Die Software ist als Ganzes lizenziert, und einzelne Elemente dürfen nicht separat auf mehr als einem Computer verwendet werden. Es ist Ihnen untersagt, die Software zu modifizieren oder zu verbessern oder abgeleitete Werke davon zu erstellen. 6. Garantien / Haftungsbeschränkung Die HM System Software GmbH garantiert für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Erhalt der Software, dass sie im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation ausgeführt wird. Die HM System Software GmbHs-Garantie gilt nicht für Mängel oder Schäden, die auf unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, Missachtung von Wartungspraktiken oder fehlerhaftem oder fahrlässigem Umgang mit der Software beruhen. Sie sind verpflichtet, die Software, einschließlich aller Handbücher oder anderer Dokumente, auf offensichtliche Mängel zu überprüfen, die für den durchschnittlichen Kunden offensichtlich wären. Offensichtliche Mängel sind fehlende oder unvollständige Handbücher sowie erhebliche, leicht sichtbare Schäden am Speichermedium, das die Software enthält. Ein Anspruch auf solche offensichtlichen Mängel ist innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Software schriftlich beim Händler oder der HM System Software GmbH zu erheben. Für gewerbliche Kunden gelten auch 377, 378 HGB. Mängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar werden, müssen dem Händler oder der HM System Software GmbH innerhalb von vier Wochen nach ihrer Bemerkte gemeldet werden. Bei Einem Verstoß gegen die Prüf- und Meldepflicht gilt die Software als in Bezug auf diesen spezifischen Mangel akzeptiert. Erfährt die HM System Software GmbH von einem Defekt an der Software, für die sie verantwortlich ist, so hat die HM System Software GmbH die Möglichkeit, den Mangel zu beheben oder einen Ersatz kostenlos zur Verfügung zu stellen. Wenn der Mangel nicht in angemessener Zeit geheilt werden kann oder wenn die Ersatzkorrektur aus anderen Gründen fehlgeschlagen ist, haben Sie die Möglichkeit, einen reduzierten Preis zu verlangen oder diesen Lizenzvertrag zu kündigen. Eine Berichtigung gilt nur als fehlgeschlagen, a) wenn der HM System Software GmbH ausreichend Gelegenheit gegeben worden wäre, den Mangel zu beheben oder ersatzweise zu ersetzen, ohne dass das gewünschte Ergebnis erzielt worden wäre, b) wenn die Möglichkeit gegeben worden war, den Mangel zu beheben oder Ersatz zu schaffen, die HM System Software GmbH jedoch eine unzumutbare oder unangemessen verzögerte Handlung ablehnte, c) wenn es guten Grund gibt, die Erfolgswahrscheinlichkeit zu bezweifeln, oder d) wenn dies aus anderen Gründen als inakzeptabel angesehen wird. Die HM System Software GmbH lehnt jegliche Haftung für einfache Fahrlässigkeit ab, mit Ausnahme von Ansprüchen auf Personenschäden am Leben, Körper oder Gesundheit oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht für wesentliche Vertragsverletzungen. Dies gilt auch für ähnliche Pflichtverletzungen durch Vertreter der HM System Software GmbH. Mit Ausnahme von Personenschäden am Leben, Körper oder Gesundheit oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz haftet die HM System Software GmbH nicht für Folgeschäden, es sei denn, der Schaden war vorsätzlich oder grob fahrlässig. 7. Demoversion / Try and Buy" Version Wenn die Software als Demoversion oder "Try and Buy" Version bezeichnet wird, beginnt die Lizenzerteilung gemäß diesem Lizenzvertrag mit der Installation der Software und verlängert sich danach um 30 Tage. Demoversionen der Software können Programmmechanismen enthalten, die die Softwarefunktion nach Ablauf des Testzeitraums beeinträchtigen. Es ist Ihnen untersagt, alle Bemühungen zu unternehmen, die die Absicht eines solchen Interfering-Programms umgehen mes untersagt, alle Bemühungen zu unternehmen, die die Absicht eines solchen störenden Programmmechanismus umgehen würden. Darüber hinaus übernehmen Sie alle Risiken, die sich aus einem solchen Programmmechanismus ergeben könnten. Wenn die Software nicht als Demoversion vertrieben wurde oder Sie einen in die Software eingebetteten Konvertierungsmechanismus, der die installierte Demoversion in eine Nicht-Demoversion konvertiert, autorisiert verwendet haben, gilt die vollständig lizenzierte Version ab dem Datum der Installation gemäß diesem Lizenzvertrag als gültig. Die Lizenz ist unbefristet, es sei denn, sie ist durch andere Bestimmungen dieses Lizenzvertrags zeitlich begrenzt. 8. Freeware und Shareware Software, die als "Shareware" oder "Freeware" bezeichnet wird, sowie andere Software, die vollständig oder teilweise funktionsfähig ist und von der HM System Software GmbH kostenlos vertrieben wird, darf ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Kommerzielle oder gewerbliche Nutzung jeglicher Art ist verboten. 9. Lizenzbeendigung Am Ende eines Testzeitraums (falls vereinbart) erlöschen Ihre Rechte aus diesem Lizenzvertrag ohne weitere Ankündigung durch die HM System Software GmbH. Ungeachtet anderer Rechte kann die HM System Software GmbH diesen Lizenzvertrag oder Ihre Rechte aus dieser Vereinbarung kündigen, wenn Sie gegen eine Bestimmung dieses Lizenzvertrags verstoßen. Nach der Kündigung des Lizenzzuschusses gemäß diesem Lizenzvertrag sind Sie verpflichtet, alle Kopien und Elemente der Software, die sich in Ihrem Besitz befinden (einschließlich aller Komponenten, Speichermedien, Dokumentation, frühere Versionen und dieser Lizenzvereinbarung), zu vernichten. Die Bedingungen dieses Absatzes gelten über die Kündigung des Lizenzvertrags. 10. Anwendbares Recht und vollständige Vereinbarung Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Lizenzvertrag stellt die vollständige Vereinbarung über die Software zwischen Ihnen und der HM System Software GmbH dar. Keine anderen Bedingungen, die in einer Bestellung, Auftragsbestätigungen, Vereinbarungen oder anderen Dokumenten oder Mitteilungen jeglicher Art enthalten sind, können diesen Lizenzvertrag ersetzen, ändern, ändern oder für ungültig erklären, es sei denn, dies erfolgt durch eine nachträgliche, ausdrückliche schriftliche Vereinbarung, die von einem ordnungsgemäß autorisierten Vertreter der HM System Software GmbH unterzeichnet wurde. 11. Leistung / Gerichtsbarkeit Rdermark gilt als Erfüllungsort für Verpflichtungen beider Parteien, die sich aus dem Vertrag ergeben, einschließlich etwaiger Gewährleistungs- und Rückerstattungsansprüche. Für juristische Personen, inkl. gewerblicher oder öffentlicher Träger, ist diese Vereinbarung ausschließlich beim Darmstädter Gericht vollstreckbar. Rdermark, 27. Januar 2014