Spam Trapper for Outlook 1.3.3

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 505.26 KB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎2 ‎Stimmen

(*) Spam Trapper ist ein mehrstufiger Spamfilter für Microsoft Outlook Version 2000 und höher. Es ist eine Plug-in-Komponente mit klarer bequemer Schnittstelle. (*) Die erste Ebene überprüft Ihr Adressbuch und validiert alle Briefe Von Ihren Kunden. So werden Briefe von Ihren Freunden und Kollegen nie als Spam verarbeitet. (*) Andere Ebenen überprüfen Nachrichtensprache, Betreff, Text, http-Links und andere Mail-Funktionen. Der Filter verfügt über spezielle statistische Ebenen, die auf eindeutigen Algorithmen basieren. Die letzte Ebene ist ein Bayes-Filter. Eine solche Programmarchitektur ermöglicht das Abfangen von Spam, bevor der Bayes-Filter ausreichend trainiert wird, und minimiert die Filterschulungszeit. Jede Ebene kann ausgeschaltet werden. (*) Es gibt auch nicht-Spam-bezogene Funktionen. Beispielsweise können Sie Outlook als Wecker verwenden. Aber wenn Sie es aus Versehen verlassen Alarm wird nicht funktionieren. SpamTrap verhindert, dass Outlook beendet wird. Stattdessen wird Outlook ausgeblendet und ein Outlook-Symbol in den Systray eingefügt. Outlook ist also immer zur Hand und es gehen keine Alarmmeldungen verloren. Zusätzliche Option macht Outlook Mp3-Dateien und andere Mediendateien abspielen. (*) Spam Trapper funktioniert nicht mit Outlook Express.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.3.3 veröffentlicht auf 2005-01-10
    Kleinere Aktualisierung. Behebt kleinere Fehler.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

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Um Ihre Kopie zu registrieren, sollten Sie die Lizenz für SOFTWARE gemäß den Anweisungen erwerben, die Sie von http://www.brigsoft.com erhalten könnten. Nachdem Sie die Lizenz für SOFTWARE erworben und den Schlüssel erhalten haben, der die registrierte Kopie ermöglicht, sind Sie berechtigt, die SOFTWARE nur in den Speicher der Anzahl der Computer zu kopieren, die der Anzahl der erworbenen Lizenzen entspricht. Der Hauptbenutzer des Computers, auf dem jede lizenzierte Kopie der SOFTWARE installiert ist, kann eine zweite Kopie für seine ausschließliche Verwendung auf einem tragbaren Computer erstellen. Unter keinen anderen Umständen darf die SOFTWARE gleichzeitig auf mehr als der Anzahl der Computer betrieben werden, für die Sie eine separate Lizenzgebühr bezahlt haben. Sie dürfen die SOFTWARE nicht ganz oder teilweise duplizieren, es sei denn, Sie dürfen eine Kopie der SOFTWARE zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken anfertigen. Sie können diese Lizenz jederzeit kündigen, indem Sie das Original und alle Kopien der SOFTWARE in welcher Form auch immer zerstören. Sie können alle Ihre Rechte im Rahmen dieser EULA dauerhaft übertragen, sofern Sie alle Kopien der SOFTWARE (einschließlich Kopien aller früheren Versionen, wenn die SOFTWARE ein Upgrade ist) übertragen und keine rechte Rechte beibehalten, und der Empfänger stimmt den Bedingungen dieser EULA zu. Evaluierungskopie. Wenn Sie SOFTWARE auf Bewertungsbasis verwenden, können Sie Kopien der EvaluierungsSOFTWARE nach Belieben anfertigen; genaue Kopien der ursprünglichen EvaluierungsSOFTWARE an jedermann weiterzugeben; und verteilen Sie die EvaluierungsSOFTWARE in ihrer unveränderten Form auf elektronischem Wege (Internet, BBSs, Shareware-Distributionsbibliotheken, CD-ROMs usw.). Sie dürfen keine Gebühren für die Kopie oder Nutzung der EvaluierungsSOFTWARE erheben. Sie müssen die Evaluierungskopie entfernen, nachdem der Evaluierungszeitraum abgelaufen ist, oder eine Lizenz für die Nutzung der SOFTWARE erwerben. Wenn Sie die SOFTWARE nach dem Datum weiter nutzen, ohne die Lizenzgebühr für die Nutzung der Release-Version zu bezahlen, verwenden Sie die SOFTWARE auf einer nicht lizenzierten Basis. 2.2. FREEWARE-LIZENZ Wenn die SOFTWARE als Freeware Copy vertrieben wird, können Sie Kopien der EvaluierungsSOFTWARE nach Belieben anfertigen; genaue Kopien der ursprünglichen EvaluierungsSOFTWARE an jedermann weiterzugeben; und vertreiben Sie die SOFTWARE in ihrer unveränderten Form auf elektronischem Wege (Internet, BBSs, Shareware-Distributionsbibliotheken, CD-ROMs usw.). Sie dürfen keine Gebühren für die Kopie oder Nutzung der SOFTWARE erheben. 3. EINSCHRÄNKUNGEN Sie dürfen die SOFTWARE nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder demontieren, es sei denn und nur in dem Umfang, in dem eine solche Tätigkeit ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich nach geltendem Recht zulässig ist. Sie dürfen die SOFTWARE nicht vermieten, vermieten oder verleihen. Sie können alle Ihre Rechte im Rahmen dieser EULA dauerhaft übertragen, sofern der Empfänger den Bedingungen dieser EULA zustimmt. Sie dürfen die SOFTWARE nicht für eine unbefugte Übertragung von Informationen (z. B. Übertragung von urheberrechtlich geschützten Dateien) oder für illegale Zwecke verwenden. 4. KÜNDIGUNG Unbeschadet anderer Rechte kann Brigsoft diese EULA kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser EULA nicht einhalten. In diesem Fall müssen Sie alle Kopien der SOFTWARE vernichten. 5. URHEBERRECHT Die SOFTWARE ist durch das URHEBERRECHT der Vereinigten Staaten und internationale Vertragsbestimmungen geschützt. 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