Softerra LDAP Administrator 2012.2

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 14.94 MB
‎Benutzerbewertung: 2.6/5 - ‎5 ‎Stimmen

Softerra LDAP Administrator ist ein leistungsstarkes und dennoch benutzerfreundliches LDAP-Verwaltungstool, das für die Arbeit mit fast jedem LDAP-Server entwickelt wurde, einschließlich Active Directory, Novell Directory Services, Netscape/iPlanet usw. Es vereinfacht die Verwaltung von LDAP-Verzeichnissen erheblich, die erweiterte Verzeichnissuchfunktionen, Massenaktualisierungsvorgänge, Gruppenmitgliedschaftsverwaltungsfunktionen usw. bereitstellen. Anpassbare Verzeichnisberichte statten das Verwaltungspersonal mit Informationen aus, die für eine effektive Überwachung und Überwachung erforderlich sind. Verzeichnisdaten können in LDIF, CSV, DSML1, DSML2 und anderen Formaten exportiert und importiert werden. Die LDAP-SQL-Unterstützung ermöglicht die Verwaltung von LDAP-Einträgen mithilfe von SQL-ähnlicher Syntax und das Ausführen von LDAP-Operationen, die nicht über standardmäßige LDAP-Mittel ausgeführt werden können.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2012.2 veröffentlicht auf 2012-07-10

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)

    Diese Endbenutzer-Softwarelizenzvereinbarung ist eine rechtliche Vereinbarung (Vereinbarung) zwischen Ihnen ("Lizenznehmer") und Softerra, Ltd. ("Softerra"), der Eigentümer der LDAP-Administratorsoftware ("Software") ist. Diese Vereinbarung legt die Bedingungen fest, unter denen der Lizenznehmer die Software nutzen darf.

    BITTE LESEN SIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE HERUNTERLADEN ODER VERWENDEN.

    WENN SIE AUF DEN "ACCEPT" BUTTON KLICKEN, DAS PAKET ÖFFNEN, DAS PRODUKT HERUNTERLADEN ODER DAS GERÄT VERWENDEN, DAS DIESES PRODUKT ENTHÄLT, ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AN DIESE VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE NICHT ZU ALL DEN TERMS OF THIS AGREEMENT ÜBERGEHEN, klicken SIE AUF THE "DO NOT ACCEPT" BUTTON AND THE INSTALLATION PROCESS WILL NOT CONTINUE, OR DO NOT DOWNLOAD THE PRODUCT.

    Definitionen
    "Dokumentation" bezeichnet die Von Softerra mit der Software gelieferte Benutzerdokumentation in welcher Form auch immer.

    "Lizenznehmer" bezeichnet eine Person oder Einrichtung, der die Erlaubnis über eine Lizenz zum Zugriff auf oder anderweitige Nutzung der Software erteilt wurde.

    "Outsourcee" bezeichnet einen Dritten, der von einem Lizenznehmer mit der Datenverarbeitung, Beratung oder internen Informationsverwaltung an vom Lizenznehmer oder Outsourcee benannten Standorten beauftragt wird.

    "Upgrades" bezeichnet alle Aktualisierungen, Veröffentlichungen oder Erweiterungen, die im Rahmen von Support-Services bereitgestellt werden können.

    Anwendungsbereich
    Lizenzbeschränkungen. Sofern nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet, darf der Lizenznehmer: (i) die Software nicht leasen, verleihen, weiterverkaufen, unterlizenzieren oder anderweitig vertreiben; (ii) die Software zum Nutzen Dritter zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Betrieb in einer Timesharing-Vereinbarung oder in einem Servicebüro; (iii) die Software zu nutzen, um Produkte zu entwickeln, die mit der Software konkurrieren; (iv) Dritten den Zugriff auf oder die Nutzung der Software zu gestatten, es sei denn, dies ist ausdrücklich hierin festgelegt; (v) Quellcode(e) der Software zu verbreiten oder zu veröffentlichen; oder (vi) nicht autorisierten Quellcode(n) verwenden. Der Lizenznehmer wird Softerra benachrichtigen, wenn er Von unbefugtem Zugriff Dritter auf die Software oder deren Nutzung Kenntnis erhält.

    Auslagerungen. Wenn der Lizenznehmer mit einem Outsourcee beauftragt ist, kann der Lizenznehmer dem Outsourcenehmer den Zugriff auf und die Nutzung der Software gestatten, sofern: (i) der Ausgelagerte die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält und auf die Software zugreift und ausschließlich zum Zwecke der Erbringung von Dienstleistungen an den Lizenznehmer verwendet wird; und (ii) die Gesamtzahl der vom Lizenznehmer und Outsourcee genutzten Lizenzen die Anzahl der bestellten Lizenzen nicht übersteigt. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass der Outsourcee über die Bedingungen dieser Vereinbarung informiert wird und diese einhält. Nach Abschluss der Dienste des Lizenznehmers durch den Outsourcee muss der Lizenznehmer schriftlich bescheinigen, dass der Outsourcee alle Kopien der Software innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Abschluss der Dienste deinstalliert und zerstört hat.

    Terminalservereinschränkungen. Der Lizenznehmer kann die auf dem Server installierte Software über den Terminaldienst zugänglich machen, sofern: (i) Die Anzahl der Terminalclients (Computer, die über den Terminaldienst mit dem Server verbunden sind) gleichzeitig auf die Software zugreift, wird durch die Anzahl der Benutzer eingeschränkt, die von der erworbenen Lizenz gewährt werden. Beispielsweise bedeuten 10 Einzellizenzen, dass der maximale gleichzeitige Zugriff auf die Software auf 10 beschränkt ist. Unbegrenzte Site-Lizenz bedeutet, dass die Anzahl der gleichzeitigen Zugriff auf die Software hat keine Begrenzung. (ii) Der Zugriff auf die Software kann nur über den Terminaldienst von autorisierten Benutzern, die vom Lizenznehmer beschäftigt oder mit ihm verbunden sind, erfolgen.

    Duplizierung von Software. Die Anzahl der vom Lizenznehmer angefertigten Softwarekopien darf die Anzahl der bestellten lizenzierten Kopien sowie eine angemessene Anzahl von Archivkopien für inaktive Sicherungszwecke nicht überschreiten. Alle Urheberrechts-, Marken-, Patent- und damit verbundenen Eigentumshinweise, die in die Software integriert oder an der Software befestigt sind, werden vom Lizenznehmer auf allen Kopien oder Auszügen davon dupliziert und dürfen nicht verändert, entfernt oder ausgelöscht werden.

    Upgrades
    Wenn die Software und die zugehörige Dokumentation als Upgrade auf eine frühere lizenzierte Version der Software bereitgestellt werden, müssen Sie über eine gültige Lizenz verfügen, um eine solche frühere Version und Edition wie das Upgrade zu betreiben, um das Upgrade zu installieren oder zu verwenden. Alle Software, die aktualisiert wird, gilt als Teil der Software und unterliegt dieser Vereinbarung.

    Laufzeit und Kündigung
    Die für die Software gewährte Lizenz wird bis zur Beendigung fortgesetzt. Softerra kann jede hierin gewährte Lizenz kündigen, wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhält. Nach Beendigung einer Lizenz aus irgendeinem Grund muss der Lizenznehmer unverzüglich zu Softerra zurückkehren oder alle Kopien der Software und der zugehörigen Dokumentation, die von der Lizenz abgedeckt sind, vernichten.

    Marken und geistiges Eigentum
    Software ist geistiges Eigentum von Softerra.

    Keine zusätzlichen Rechte oder Lizenzen. Sie erkennen an und stimmen zu, dass mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung gewährten Rechte alle anderen Rechte sowie alle Titel und Interessen an der Software (als unabhängiges Werk und als zugrunde liegendes Werk, das als Grundlage für jede Anwendung dient, die Sie entwickeln können) und die zugehörige Dokumentation das alleinige und ausschließliche Eigentum von Softerra bleiben und dass Sie keine Titel oder Interessen an der Software oder der zugehörigen Dokumentation ableiten oder geltend machen. Ohne einschränkung die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden, erhalten Sie keine Rechte an Patenten, Urheberrechten, Marken an der Software oder verwandten Dokumentationen. Diese Vereinbarung gestattet Ihnen nicht, den Namen von Softerra oder eine seiner Marken zu verwenden.

    Begrenzte Garantie
    SOFTERRA PROVIDES NO REMEDIES OR WARRANTIES, WHETHER EXPRESS OR IMPLIED, FOR THE SOFTWARE. DIE SOFTWARE UND DOKUMENTATION SIND zur Verfügung gestellt "AS IS".

    Sie erkennen an, dass es aufgrund der Komplexität der Software möglich ist, dass die Nutzung der Software zum unbeabsichtigten Verlust oder einer Beschädigung von Daten führen kann. Sie übernehmen alle Risiken eines solchen Datenverlusts oder einer solchen Beschädigung; Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Garantien decken keine Schäden oder Verluste ab, die durch Datenverlust oder -beschädigung entstehen.

    Haftungsbeschränkung
    Softerra übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Schäden, die aus der Änderung der Software in irgendeiner Weise, ihrem Missbrauch, Unfällen, Missbrauch, falscher Anwendung, der Verwendung von Software Dritter, die mit der Software in Konflikt stehen könnte, sowie der Verwendung der Software mit anderen als einer empfohlenen Hardwarekonfiguration entstehen.

    IN KEINEM FALL SHALL SOFTERRA BE LIABLE FOR ANY INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES OR LOSS, INCLUDING, WITHOUT LIMITATION, LOST PROFITS OR THE INABILITY TO USE EQUIPMENT OR ACCESS DATA, WHETHER SUCH DAMAGES ARE BASED ON A BREACH OF EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, BREACH OF CONTRACT, NEGLIGENCE, STRICT TORT, OR ANY OTHER LEGAL THEORY. DIES IST TRUE EVEN WENN SOFTERRA DER POSSIBILITY VON SUCH DAMAGES EMPFOHLEN WIRD.

    Sonstige
    Diese Vereinbarung ist die vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und Softerra in Bezug auf die Software und die zugehörige Dokumentation. Das Versäumnis oder die Verzögerung von Softerra, eines seiner Rechte aus dieser Vereinbarung auszuüben oder eine Verletzung dieser Vereinbarung zu verletzen, gilt nicht als Verzicht auf diese Rechte oder die Verletzung.

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