SoftChronizer 1.5.0.1000

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 2.94 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

SoftChronizer ist ein sehr einfach zu bedienendes, schnelles und vielseitiges Doppeldatei-Suchprogramm, das entwickelt wurde, um Ihnen zu helfen, Ihr privates oder Firmenbuch, Musik oder Bildersammlung in Ordnung zu halten, sowie für andere Anwendungsfälle. SoftChronizer kann zuverlässig nach beliebigen Duplikatdateien in einem einzelnen Festplattenverzeichnis (mit Unterverzeichnissen) oder gleichzeitig in verschiedenen Ordnern auf verschiedenen Laufwerken suchen. Das Programm verwendet entweder die ultrapräzise "Byte-by-Byte" suche, oder eine sehr schnelle "Fuzzy-Logic"-Suchoption, die unter anderem -- zum ersten Mal in einem doppelten Dateisuchprogramm -- den sonst häufig in biometrischen Identifikationstechnologien verwendeten "Levenshtein-Distance"-Algorithmus (Vladimir Iossifowitsch Lewenstein, russischer Mathematiker, 1965) verwendet, um doppelte Dateinamen zu erkennen. SoftChronizer zeigt MP3-ID3-Tags (zeigt die Bitrate an, d.h. eine Aussage über die Qualität der Musik, sowie die Dauer eines Tracks in Minuten und Track- / Albumnamen eines Songs), sowie für Bilder, deren Größe in Pixeln und deren Farbtiefe! - Wenn Sie also mehrere Duplikate sehen, können Sie schnell entscheiden, welches Bild oder welche MP3-Datei Sie behalten möchten oder nicht. - Die ausgewählten Dateien können dann dauerhaft in einer Schaukel gelöscht, in den Microsoft Windows-Papierkorb verschoben oder einfach in das zuvor angegebene Verzeichnis verschoben werden. Mit SoftChronizer können Sie im Voraus, Datei für Datei, entscheiden, welche dieser drei Aktionen mit der Datei durchgeführt werden sollen, oder ob die Datei unberührt bleibt. Ordner, die anschließend am Quellort leer sind, können auch in einem Schritt automatisch entfernt werden. Für jede Schaltfläche, für jedes Steuerelement, zeigt SoftChronizer detaillierten Hilfetext in der Statusleiste, am unteren Rand jedes Fensters. - So SoftChronizer ist - auch für Anfänger - schön einfach zu bedienen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.5.0.1000 veröffentlicht auf 2010-03-14
    neuer Look, neue Steuerungen, neue Funktionen, einige kleinere Fehlerbehebungen, viele wichtige Änderungen vorgenommen

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

"SoftChronizer" (c)2009-2010 GaCaS Software, Gabriele und Carsten Stratz GbR Waldental 11, 44143 Dortmund, Deutschland eMail : [email protected] Homepage: http://www.gacas.net Lizenzvertrag - SoftChronizer (Übersetzung): _______________________________________ I. Der Umfang des Vertrags Vertragsgegenstand ist das Computerprogramm "SoftChronizer", im Folgenden als Software bezeichnet. Gabriele und Carsten Stratz GbR, GaCaS Software, weisen darauf hin, dass es nicht möglich ist, Software zu erstellen, die in allen Anwendungen und Kombinationen perfekt funktioniert. - Gegenstand des Vertrages ist daher eine software, die grundsätzlich verwendbar ist, bezogen auf die Programmbeschreibung. II. Lizenzerteilung GaCaS Software bietet jedem interessierten Benutzer eine nicht exklusive, nicht übertragbare und einmalige TEST LICENSE, um die Software auf jedem einzelnen PC - sei es ein einzelner Computer oder eine Workstation in einem Netzwerk - für einen Testzeitraum von 30 Tagen zu installieren. 1. Die TEST LICENSE ermöglicht einen begrenzten Test aller Funktionen der Software. Die Art der Einschränkung unterscheidet sich von Version zu Version und von Software zu Software. 2. Nach dem Erwerb der 30-Tage-Testlizenz muss der Benutzer entweder eine vollwertige Lizenz (Registrierung) erwerben oder die Software muss vom jeweiligen PC entfernt werden. 3. a) Universitäten, Hochschulen, allgemeinbildende und berufliche Schulen übermitteln eine einzigartig erworbene "License School & University" auf allen ihren PCs, PCs, sofern sie im Besitz des Lizenznehmers in den Räumlichkeiten des Lizenznehmers sind und vom Lizenznehmer betrieben werden. b) Firmen, Unternehmen oder Agenturen können eine erworbene "Site License" oder "Worldwide License" ausstellen, um sie auf alle ihre PCs, PCs, auf die sie sich im Besitz des Lizenznehmers befinden und von diesem betrieben werden, in den Räumlichkeiten des Lizenznehmers zu übertragen. - Die "Site License" ist auf ein einzelnes Unternehmen oder eine einzige Behörde in einem einzigen Land beschränkt. - Die "Worldwide License" gilt jedoch für ein einziges, globales Unternehmen in allen seinen Geschäftsräumen und auf allen PCs, die Eigentum des Lizenznehmers sind. 4. Die Vollversionslizenz gilt nur für die Software, für die sie registriert wurde, und ist nicht beschränkt. 5. Die Vollversionslizenz gilt für die Hauptversion der Software ( "Hauptversion", d.h. für die erste Versionsnummer, die in mehrere Abschnitte unterteilt ist, z.B.: "v1.xx", "v2.xx", etc.), und deren Unternummern und Buildnummern. - Wenn innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf einer neuen Hauptversion des lizenzierten Produkts Der Lizenznehmer hat das Recht, ein kostenloses Upgrade auf die neuere Version dieser Software zu erhalten. Die Lizenz ist dann für das neuere Produkt gültig. 6. Der Lizenznehmer hat kein Recht, sich um ein Update von GaCaS Software zu bemühen, da dafür die ausstehenden Shareware-Versionen verwendet werden. GaCaS Software wird jedoch immer sicherstellen, dass die neueste Version der Software über das Internet (http://www.gacas.de herunterladbar ist). 7. Aktualisierungs-/Upgradekosten, die dem Lizenznehmer entstehen, sind die Kosten für den Kauf der Shareware-Version, die als Update/Upgrade verwendet werden kann. Dies sind z.B. die Kosten für den Download (Telefonleitungsgebühren usw.) oder die Kosten für die Shareware-Version (Kopierkosten usw. von einem Händler, Kosten für eine Shareware-CD-ROM usw.). Die Kosten für die Freiheit der Updates/Upgrades für den Lizenznehmer beziehen sich nur auf die Gültigkeit der Lizenz für die neue Version, nicht aber auf die Bereitstellung oder den Kauf der Shareware-Version, die als Update/Upgrade verwendet werden kann. 8. Die Software kann frei kopiert und als Shareware vertrieben werden, sofern die folgenden Bestimmungen beachtet werden: a) Keine Datei kann in irgendeiner Weise im Inhalt geändert werden. b) Es muss beiläufig klar sein, dass es sich um eine Test- oder Shareware-Version handelt. 9. Es ist der Vollversionslizenz untersagt oder gehört zu einer Vollversion Lizenzdaten zu verkaufen, zu vermieten, verschenken, zu verleihen, zu verteilen oder anderweitig öffentlich zu machen oder dritten Zugang zu den Lizenzdokumenten zu ermöglichen. 10. Die Übertragung der Rechte an diesem Vertrag auf Dritte wird erteilt, sofern der Dritte schriftlich zustimmt, sich an die Vertragsbedingungen zu halten. Entfernen Sie in einem solchen Fall die Software vom jeweiligen PC. Übertragen Sie die Aktivierungsdaten an GaCaS Software. - Kopien dieser Daten müssen zerstört werden und können nicht mehr verwendet werden. Senden Sie auch die Postanschrift des Dritten und ein Dokument, aus dem die Übertragung durch den Lizenznehmer offensichtlich und von Dritten unterzeichnet wird, um die Aktivierungsdaten aufzulösen. Dann ist eine kostenlose Übertragung der Lizenzdaten möglich. III. Keine weiteren Rechtsansprüche GaCaS Software, Gabriele und Carsten Stratz GbR, sind sowohl Autoren und Besitzer der Software, und Algorithmen in dieser Software und Verfahren verwendet. GaCaS Software behält sich die Rechte und das Eigentumsinteresse an der Software vor. Sie erkennen an, dass die oben gewährten Lizenzen nicht den Verkauf der Software sind und die oben genannte Vereinbarung in Bezug auf die Software gewährt wird, ist nicht berechtigt, Marken-, Geschäftsgeheimnis-, Patent- oder andere Rechte zu erwerben. Sie erklären sich damit einverstanden, die Software vertraulich zu behandeln und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um unbefugte Aktivierung und Benachrichtigung zu verhindern. IV. Haftungsausschlusserklärung Soweit die Genehmigung des Gesetzes, noch GaCaS Software oder Distributor ist unter keinen Umständen haftbar für Schäden, die aus entgangenen Gewinnen, Betriebsunterbrechung, Verlust von Daten, für Schäden an DerHardware oder andere Schäden jeglicher Art aus der Nutzung dieser Software oder aus der Tatsache, dass sie nicht verwenden entstehen können, auch wenn GaCaS Software oder die Händler über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden. In jedem Fall ist die gesamte Haftung des Teils GaCaS Software oder der Händler unter einer Bestimmung beschränkt auf den Betrag, der tatsächlich von Ihnen für diese Software bezahlt wurde. GaCaS Software haftet nicht für Schäden, es sei denn, es wurde ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Teils gaCaS Software verursacht. Bei Händlern ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. V. Garantie GaCaS Software übernimmt keine Haftung für die Genauigkeit der Software. Insbesondere garantiert GaCaS Software nicht, dass die Software-Anforderungen und Zwecke des Käufers oder zusammen mit anderen ausgewählten Programmen. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Nutzung der Software, sowie die beabsichtigten oder erreichten Ergebnisse, der Benutzer ist nur allein. VI. Anwendung des Rechts Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und wird so angewandt, als ob die entsprechenden Transaktionen in der Bundesrepublik Deutschland stattfanden. Jurisdiction ist der Sitz der GaCaS Software, Gabriele und Carsten Stratz GbR: Dortmund, Deutschland. VII. Verpflichtungen GaCaS Software hat das Recht, den Vertrag und die Lizenzrechte sofort zu kündigen, wenn Sie die Bestimmungen dieses Vertrags nicht einhalten. VIII. Zusammenfassung DURCH DIE NUTZUNG DER SOFTWARE SIE BESTÄTIGEN, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG UND DAS IST DIE COMPLETE AGREEMENT BETWEEN YOU AND GaCaS SOFTWARE REPLACE ALL PRIOR ARRANGEMENTS BETWEEN YOU AND GaCaS SOFTWARE, AS IN WRITTEN OR ORAL FORM, ODER OTHERWISE.