SocialBookmarkSubmitter 4.2.7

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 1.51 MB
‎Benutzerbewertung: 2.5/5 - ‎2 ‎Stimmen

Erhöhen Sie Ihre Linkpopularity und Traffic mit automatischen Social Bookmark Submitter. Erstellen Sie Backlinks in Social Bookmark Pages ist eine der effektivsten Methoden für Suchmaschinenoptimierung - SEO. Der Social Bookmark Submitter erstellt vollautomatisch Einträge und Backlinks in Lesezeichenportalen. Der SocialBookmarkSubmitter funktioniert in 2 Richtungen! 1. Mehr Traffic aus den Einträgen in den Lesezeichenportalen. 2. Mehr Linkpopularity und Backlinks für Ihre Webseiten aus den Entryies in den Bookmarkportals. * Viele englische Lesezeichen für Backlinks * Viele Lesezeichenportale mit enormem Traffic * Pagespider, um deine Seiten für das Einreichen an die Lesezeichen-Portale zu erhalten * Konto-Ersteller für Lesezeichen-Portale * Kostenlose Updates

VERSIONSVERLAUF

  • Version 4.2.7 veröffentlicht auf 2012-01-20
    Neue Version

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Haftungsausschluss - Copyright-Hinweise Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und Handelsgesetze des Landes, in dem es es veröffentlicht, vervielfältigt bzw. Das wird nicht der Herr. Rankware.de, Softwareentwicklungen, Weststr. 18, 87527 Sonthofen, Deutschland, nachfolgend ''Lizenzgeber'' genannt, alle Rechte an dem Programm (Software) und die Nutzung ausschließlich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgeführten Lizenzbedingungen von Nutzer anerkannt und werden werden. Es kommt damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande: 1. Installation Der Lizenzgeber weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass vor der Installation eine neue Software auf Ihr System eine Datensicherung wird, um einen eventuellen Verlust Ihrer Daten vorvorbeugen. Diese Sicherheitsmaßnahme sollte auch bei der Installation dieser Software. Falls Sie Ihre Daten noch nicht sicher haben, raten wir dringend, die Installation sofort abbrechen, Ihre Daten zu sichern und erst auf folgend die Installation neu zu starten. darüber hinaus ist es empfehlenswert in regelmäßigen Abständen Datensicherungen. 2. Gewährleistung / Haftung Eine Gewährleistung für eine fehlerfreie Funktionalität des Programms wird vom Lizenzgeber nicht übernommen. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software, nicht nicht dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers oder genügt mit anderen von ihm ers getroffene Programme. Der Lizenzgeber haftet für einen und oder grob grob fahrlässig herbeigeführten Schaden unbeschränkt. Auch bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet der Lizenzgeber für alle vorgaben Schäden ohne Beschränkung. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber, soweit der Leistungserbringung Verzug vorliegt, die Leistung unmöglich geworden ist oder eine obliegende Kardinalpflicht verletzt wurde, für auf die vorsen Personenschäden unbeschränkt. Für Sach- und Vermögensschaden, mit demEintritt bei Vertragsabschluss vernünftigerweise zu rechnen war. In jedem Fall die Haftung auf der Höhe des Zweifachen des gezahlten Kaufpreises, unabhängig davon, ob es sich um Ansprüche des Vertragsrechtes, um Schadensersatzansprüche oder andere Haftungsansprüche handelt. Befindet sich der Lizenzgeber während des Eintritts der Unmöglichkeit in Verzug, so haftet er für den durch die Unmöglichkeit ihrer Leistung eintritten Schaden ohne Beschränkung; nicht aber für den Fall, in dem Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung. In allen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 3. Nutzungsumfang Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers geschützt. Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software liegen allein beimgeber Lizenz. Alle Urheberrechts- und sonstige in der Software werden nicht entfernt. Jede weitere Einbringung in anderer Software wird die Lizenznehmer. Eine. Bedingungen für Shareware-Version der Software: Sie erkennen die Shareware-Version daran, dass beim Programmstart ein Shareware-Hinweisfenster erscheint. Dieses Fenster muss bei jedem Programmstart bestätigt werden, bevor die Software kann. Das Programm wird herausgegeben, wie es ist, und darf in der vorliegenden Version nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen frei benutzt werden: Die Software darf in unmodifizierter Form, wie es vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt werden, veröffentlicht und verbreitet werden, soweit keine Gebühren für die Nutzung, Verteilung, Veröffentlichung, Verbreitung und/oder Vervielfältigung erhoben werden. Der Lizenzgeber weist auf hin, dass die Software, in der jeweils aktuellen Shareware Version, auch von beliebigen Hard- und Software-Herstellern oder Händlern und Händlern und Shareware-Versendern, CD-ROM-Herstellern und Zeitschriften-Verlagen zur Aufnahme auf Heft-CDs, sowie und beliebigen Anbietern von Software-/Hardware und Dienstleistungen kostenlos verteilt verteilt, verteilt verteilt, verteilt Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung sind Dritte darauf, dass es sich bei der Software um ein Shareware-Programm handelt. Eine entgeltliche Verteilung, Verbreitung oder Vervielfältigung des Programms wird ausdrücklich untersagt. B. Bedingungen für die lizenzierte Version: Der Lizenzgeber gewährte die Lizenznehmer für die Dauer des vorliegenden Vertragses ein einfaches, nicht ausschließliches und persönliches Recht, die Software auf einem einzelnen Personal Computer und nur an einem Ort, zu nutzen. Jede Nutzung ist nicht gestattet. Dem Lizenznehmer ist es es, die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder ein Drittes auf andere Weise zu machen, insbesondere in Form der Leihe oder Miete; die Software über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal von einem Computer auf einem anderen Computer zu übertragen; die Softwareabform, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder disassemblieren; abgeleitete Werke zu erstellen; Der Lizenznehmer erhält durch den Erwerb des Programms allein das Eigentum an einem körperlichen Datenträger, soweit nicht die Überlassung des Lizenzmaterials auf dem Weg der Datenfernübertragung. Bei zwei überlassungsalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden Rechten als die benannten nicht verbunden. Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu Sicherungszwecken zulässig, insofern die Software auf einem gelieferten Datenträger wurde. 4. Dauer des Vertragses Der Vertrag wird auf Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des lizenzgebers ein Kündigungsbedarf. 5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung Der Lizenznehmer haftet für alle Vermögensschäden, die der Lizenzgeber aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen. 6. Änderungen und Aktualisierungen (Updates) Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer, der zu stellen hat. Die Aktualisierungen der Software sind immer frei. Der Lizenznehmer wird per E-Mail über Produktneuerungen informiert, insofern eine gültige E-Mail Adresse bei Lizenzierung der Software angegeben. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die Aktualisierung der Software auf eigenen Kosten aus dem Internet lädt und die Aktualisierung installiert. 7. Produktnamen und Warenzeichen Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihr Besitzer anerkannt, unabhängig davon, ob sie als solche gekennzeichnet oder nicht. 8. Sonstiges Handelt es sich um die Software MailOut, so ist es nicht gestattet MailOut für den Versand von sos SPAM Mails (unaufgeforderte Zusendung von E-Mails) zu verwenden. Diese Art des E-Mail-Versands kann strafrechtlich verfolgt werden. Die erwähnten Software-Bezeichnungen "Microsoft", "MS", "Windows", "Outlook" und "Outlook Express" sind in meisten den Fällen auch eingetragenes Warenzeichen der Microsoft Corporation und als solche die gesetzlichen Bestimmungen. Die einzelnen, in der Informationsdatei, die Applikationen sind geschützte Programme. Sollte eine der Bestimmungen, diese Lizenzbestimmungen, unwirksam sein, so wird von der Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen als vereinbart, sterben in ihrer Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen zugunsten des Lizenzgebers am nächsten kommen. Sonthofen, 2007 Alle Rechte. © Copyright 1990-2008 Rankware.de