SMS Express 2007 2.8

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 5.09 MB
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VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.8 veröffentlicht auf 2006-12-01

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG

    Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (Endbenutzer-Lizenzvertrag) ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen der Person install (End User) und Wireless Messaging Sdn Bhd (Wireless) für das softwareprodukt, das sie begleitet, einschließlich Computersoftware und zugehöriger Medien, gedruckter Materialien und elektronischer Dokumentation (SOFTWARE PRODUKT). Durch die Installation, das Kopieren, Herunterladen, den Zugriff oder die anderweitige Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS erklärt sich der Endbenutzer damit einverstanden, an die Bedingungen dieser EULA gebunden zu sein. Wenn der Endbenutzer den Bedingungen dieser EULA nicht zustimmt, installieren oder verwenden Sie das SOFTWAREPRODUKT nicht.

    Der Endbenutzer ist nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu nutzen, es sei denn, der Endbenutzer hat den Software-Kostenpreis an Wireless bezahlt und hat den folgenden Geschäftsbedingungen ausdrücklich zugestimmt. Vorbehaltlich des Vorstehenden räumt Wireless dem Endbenutzer ein nicht ausschließliches Recht ein, das SOFTWAREPRODUKT gemäß den folgenden Bedingungen zu nutzen:

    1. EIGENTUM UND GEISTIGE PROPERTY RECHTE: Wireless behält das alleinige und ausschließliche Eigentum an dem SOFTWAREPRODUKT und allen geistigen Eigentumsrechten und/oder Eigentumsrechten, die sich auf oder in diesem Bereich beziehen. Wireless behält sich alle Rechte vor, die in Der nachstehenden Klausel nicht ausdrücklich gewährt werden, und es werden keine Rechte durch Implikationen, Estoppel oder auf andere Weise gewährt. Der Endbenutzer darf keine der Marken, Handelsnamen, Logos, Patent- oder Urheberrechtsvermerke oder eigentumsgeschützte Marken im SOFTWAREPRODUKT entfernen, ergänzen oder ändern.

    2. GRANT OF RIGHT: Vorbehaltlich der fortgesetzten Einhaltung der Bedingungen dieser EULA durch den Endbenutzer und der Zahlung der Software gewährt Wireless dem Endbenutzer ein internes, nicht übertragbares (außer wie unten dargelegtes), widerrufliches, nicht ausschließliches, nicht unteres Recht, das SOFTWARE-PRODUKT nur zu installieren und zu verwenden: (a) in Objektcodeform; b) gemäß den Unterlagen; c) für interne Geschäftszwecke, die nicht die Vermietung, das Leasing, die Zeitaufteilung oder die Erbringung einer Servicebürofunktion an oder im Namen Dritter umfassen. Endbenutzer direkt nach dieser EULA dürfen nur in einer Übertragung des SOFTWAREPRODUKTS in seinem vollständig an einen anderen Endbenutzer zugewiesen werden, vorausgesetzt, dass der Endbenutzer zuerst alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS deinstalliert.

    3. RESTRICTIONS: Es wird anerkannt, dass das SOFTWAREPRODUKT und seine Struktur, Reihenfolge, Organisation, Benutzeroberfläche und Quellcode wertvolle Geschäftsgeheimnisse und proprietäre Informationen von Wireless darstellen. Dementsprechend wird dem Endbenutzer oder Dritten keine Erlaubnis erteilt, (a) (a) abgeleitete Werke aus dem SOFTWAREPRODUKT zu modifizieren, anzupassen, zu ändern, zu übersetzen oder abgeleitete Werke zu erstellen; (b) das SOFTWAREPRODUKT mit anderer Software zu verschmelzen; (c) das SOFTWAREPRODUKT an Dritte zu verteilen oder anderweitig zu übertragen (außer im Zusammenhang mit einer Abtretung der gemäß Ziffer 2 zulässigen Endbenutzerrechte); (d) Reverse Engineering, Dekompilierung, Zerlegen oder anderweitigversuchen, den Quellcode für das SOFTWAREPRODUKT abzuleiten, es sei denn und nur in dem Umfang, in dem eine solche Tätigkeit ungeachtet dieser Einschränkung durch geltendes Recht ausdrücklich zulässig ist; oder (e) das SOFTWAREPRODUKT anderweitig verwenden oder kopieren, es sei denn, dies ist in Ziffer 2 ausdrücklich zulässig. Wireless kann die Einhaltung dieser Bedingungen überprüfen.

    4. LIMITED WARRANTY: Wireless garantiert, dass (a) das SOFTWAREPRODUKT im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den begleitenden schriftlichen Materialien für einen Zeitraum von neunzig (30) Tagen ab dem Datum des Eingangs durchgeführt wird, und (b) jeder Support-Service, der von Wireless bereitgestellt wird, muss im Wesentlichen wie in den geltenden schriftlichen Materialien beschrieben sein, die dem Endbenutzer von Wireless-Technikern zur Verfügung gestellt werden, und Wireless-Support-Ingenieure werden wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um solche Probleme zu lösen, vorausgesetzt, dass dieser Service innerhalb dieser Frist an Wireless schriftlich mitgeteilt wurde.

    KEINE ANDEREN WARRANTIEN: Außer wie in dieser Klausel 4 ausdrücklich dargelegt, übernimmt Wireless keine anderen Garantien in Bezug auf die SOFTWARE-PRODUKTE, Dokumentation, Bereitstellung von Updates und/oder Installations- oder Wartungsdienstleistungen und lehnt hiermit jegliche Ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Gewährleistungen in Bezug auf diese ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Gewährleistung der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, zufriedenstellende Qualität, Titel oder Nichtverletzung, vorausgesetzt, dass, soweit Wireless nicht als Eine Angelegenheit des anwendbaren Rechts eine solche Garantie ausnehmen kann, die Dauer und der Umfang dieser Gewährleistung das nach diesem anwendbaren Recht zulässige Minimum sind. Wirelesss und seine Lieferanten ist die gesamte Haftung und die ausschließliche Abhilfe für die Endnutzer bei Wirelesss-Option entweder (a) Rückgabe des gezahlten Preises, falls vorhanden, oder (b) Reparatur oder Austausch des SOFTWAREPRODUKTS, das die eingeschränkte Wirelesss-Garantie nicht erfüllt und an Wireless zurückgegeben wird. Vorstehenden Sind Wirelesss alleinige und ausschließliche Verpflichtungen und Endbenutzer einzige und ausschließliche Abhilfemaßnahmen in Bezug auf die SOFTWARE-PRODUKTE, vorausgesetzt, dass Wireless keine Verpflichtungen gemäß dieser Klausel 4 hat, die sich aus (i) Änderungen an den Softwareprodukten ergeben, die nicht von Wireless autorisiert wurden, (ii) vom Endbenutzer angeforderte oder bereitgestellte Spezifikationen, (iii) die Verwendung der Softwareprodukte in Kombination mit Produkten, die nicht von Wireless bereitgestellt werden, wenn solche Ansprüche nicht entstehen würden, sondern für eine solche Kombination, oder (iv) die Nichtnutzung des SOFTWAREPRODUKTS in Übereinstimmung mit seiner Dokumentation.

    LIMITATION OF LIABILITY: Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieser Bestimmungen haften Wireless und seine Wiederverkäufer, soweit dies gesetzlich zulässig ist, keine Haftung gegenüber dem Endnutzer für Datenverlust, Software-Wiederherstellung, Produktionsausfall, Entgangenverlust, Verlust des Geschäfts- oder Firmenwerts, Geschäftsausfall, Verluste und Schäden im Zusammenhang mit Ausfallzeiten, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Geschäftsinformationen oder indirekten Verlusten oder Folgeschäden jeglicher Art, die während und/oder infolge der Lieferung oder Nutzung des SOFTWARE-PRODUKTS, der Dokumentation, der Bereitstellung von Updates und/oder Installations- oder Wartungsdiensten und der Leistung oder Nichterfüllung dieser Vereinbarung durch Wireless entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Fahrlässigkeit von Wireless, und selbst wenn Wireless über die Möglichkeit dieser Schäden informiert wurde. Es wird anerkannt, dass der Software-Kostenpreis und/oder die Support-Gebühren die in dieser EULA festgelegte Risikoallokation widerspiegeln und dass Wireless ohne solche Einschränkungen nicht in diese EULA eintreten würde.

    5. Allgemein: Diese EULA unterliegt für alle Zwecke den Gesetzen Malaysias und wird sie ausgelegt. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf gilt nicht für diese EULA. Nichts in dieser EULA ist so auszulegen, dass sie eine Verpflichtung, eine Sorgfaltspflicht in Bezug auf oder eine Haftung gegenüber einer Person, die nicht Vertragspartei dieser EULA ist, begründet. Ohne einschränkung die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden, eine Partei, die nicht Partei dieser EULA ist, hat nach dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 2001 kein Recht, eine der Bestimmungen dieser Untersache durchzusetzen. Erwarten Sie, dass jede Klage oder ein Verfahren, die von Wireless erhoben wird und unterlassungsgemäß ist, jede Klage oder ein Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser EULA ergeben, vor Gericht malaysias erhoben werden muss, und die Parteien stimmen hiermit unwiderruflich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der malaysischen Gerichte zu. Sollte eine Bestimmung dieser EULA von einem zuständigen Gericht aus irgendeinem Grund für nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser EULA unberührt und bleiben in vollem Umfang in Kraft. Alle Verzichtserklärungen müssen schriftlich erfolgen. Jeglicher Verzicht oder Misserfolg einer Bestimmung dieser EULA bei einer Gelegenheit wird nicht als Verzicht auf eine andere Bestimmung oder solche Bestimmung bei einer anderen Gelegenheit betrachtet. Im Falle der Beendigung dieser EULA bleiben die Klauseln 1, 3 und 4 dauerhaft bestehen. Diese EULA ist die endgültige, vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen und Vereinbarungen in Bezug auf diesen Gegenstand. Wenn der Endbenutzer Fragen zu dieser EULA hat oder Wireless aus irgendeinem Grund kontaktieren möchte, schreiben Sie bitte an Wireless Messaging Sdn Bhd unter 7-8-4, Jalan 3/109C, Taman Abadi Indah, 58100 Kuala Lumpur, Malaysia.

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