Slideshow XL 10.6.6

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 9.90 MB
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Erstellen Sie erstaunliche Diashows für PC, DVD, TV oder das Web in nur 4 Schritten mit Slideshow XL. Erleben Sie Ihre Bilder mit ein paar Klicks. Sie können Ihre professionellen Diashows mit über 170 faszinierenden Slide-Effekten, Ihrer Lieblingsmusik und einem Kommentar für jedes Foto arrangieren. Teilen Sie Ihre Diashows auf CD oder DVD mit dem komfortablen, integrierten Brennmodul. Optimieren Sie Ihre Bilder mit der mitgelieferten Fotobearbeitungssoftware. Zusätzliche Funktionen wie Image Viewer, Photo Album Printing oder Screensaver Creation sind ebenfalls verfügbar. Viele Sortierfunktionen und eine Bildqualitätsprüfung ermöglichen eine vereinfachte Bildauswahl. Funktionen: - Erstellen Sie Diashows für PC, Television, CD-ROM, VCD, SVCD, DVD - Über 170 Diaeffekte im Diashow-Programm enthalten - Einfache Auswahl von Slide-Effekten per Drag & Drop - Fügen Sie Ihre eigene Musik von Audio-CD oder Festplatte zur Diashow - Individuelle Kommentare und Untertitel - Autostart-CD erstellen - Integriertes Brennmodul - Erweiterte Bildbearbeitungssoftware mit über 50 Fotoeffekten - Mehrere Druckfunktionen für Fotoalbum / Portrait etc. - Administration Manager für Diashows - Integrierter Slideshow-Player zur Präsentation Ihrer eigenen Diashows - Erstellen Sie Screensavers mit Ihren eigenen Bildern und Musik, kompatibel mit Windows VISTA zu - Erstellen Sie eine Webgalerie für Ihre Homepage

VERSIONSVERLAUF

  • Version 10.6.6 veröffentlicht auf 2011-09-07
    viele Updates und Bugfixes

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Haftungsausschluss - Copyright-Hinweise Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und Handelsgesetze des Landes, in dem es ver'ffentlicht, vervielf'ltigt bzw. Das wird nicht der Herr. IN MEDIA KG, Softwareentwicklungen, Weststr. 18, 87527 Sonthofen, Deutschland, nachfolgend ''Lizenzgeber'' genannt, alle Rechte an dem Programm (Software) und ermäßigen die Nutzung aus schlie'lich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgef'1'4hrtenbedingungen Lizenz von nutzer anerkannt und werden werden. Es kommt damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande: 1. Installation Der Lizenzgeber weist Sie ausdr'1'4cklich auf hin, dass vor der Installation eine neue Software auf Ihr System eine Datensicherung wird, um ein ein senn tatsächlicher Verlust Ihrer Daten vorbeugen. Diese Sicherheitsma-nahme sollte auch bei der Installation dieser Software. Falls Sie Ihre Daten noch nicht sicher haben, raten wir dringend, die Installation sofort abbrechen, Ihre Daten zu sichern und erst auf folgend die Installation neu zu starten. Dar-4ber hinaus ist es empfehlenswert in regelm'nden Datensicherungen durchzuf'1'4hren. 2. Gew-hrleistung / Haftung Eine Gew-hrleistung f'1'4r eine fehlerfreie Funktionalit't des Programms wird von dem Lizenzgeber nicht '1'4bernommen. Der Lizenzgeber nr. 1/4bernimmt keine Haftung f'1'4r die Fehlerfreiheit der Software, die die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers gen'1'4gt oder mit anderen von ihm ausgew-hlten zusammens. Der Lizenzgeber haftet f'1'4r ein vors'tzlich und/oder grob fahrl'ssig herbeigef'1'4hrten Schaden unbeschr'nkt. Auch bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet der Lizenzgeber f'1'4r alle auf zu'1'4ckzuf'1'4hrenden Sch'den ohne Beschr'nkung. Bei leichter Fahrl'ssigkeit haftet der Lizenzgeber, soweit s der Leistungserbringung Verzug vorliegt, die Leistung unm'glich geworden ist oder eine obliegende Kardinalpflicht wurde, f'1'4r auf zur'1'4ckzuf'1'4hrende Personensch''den unbeschr'nkt. Mit dem En Eintritt bei Vertragsabschluss vern-4nftigerweise zu rechnen war. In jedem Fall beschr'nkt sich haftung auf die H'he des Zweifachen des Kaufpreiseses (Lizenzgeb'1'4hr, Registrierungsgeb'1'4hr), unabh'ngig davon, ob sich es um Anspr'1'4che desrechtes, um Schadensersatzanspr'1'4che oder andere Haftungsanspr'ngig. Befindet sich der Lizenzgeber w'hrend des Eintritts der Unm'glichkeit in Verzug, so haftet er f'1'4r den durch die Unm'glichkeit ihrer Leistung eintritten Schaden ohne Beschr'nkung; nicht aber f'1'4r den Fall, in dem Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung geenw're. In allen nr. 1,4brigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unber-1,4hrt. 3. Nutzungsumfang Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers gesch'1'4tzt. Vervielf-ltigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und sonstige in der Software werden nicht entfernt. Jede weiter ie Registriernummern und Hinweise auf den Lizenzgeber d'1'4rfen nicht werden. Jede weitere Einbringung in anderer Software wird die Lizenznehmer. Eine. Bedingungen f'1'4r Shareware-Version der Software: Sie erkennen die Shareware-Version daran, dass beim Programmstart ein Shareware-Hinweisfenster erscheint. Dieses Fenster muss bei jedem Programmstart best-tigt werden, bevor die Software genutzt wird. Das Programm wird herausgegeben, wie es ist, und darf in der vorliegenden Version nur unter Ber'1'4cksichtigung der nachfolgenden Einschr'nkungen frei werden werden: Die Software darf in unmodifizierter Form, wie es vom Lizenzgeber zur Verf'4gung wurde, wurde, vervielf'ltigt, ver'ffentlicht und verbreitet werden, soweit keine Geb'1'4hren f'1'4r Nutzung, Verteilung, Ver'ffentlichung, Verbreitung und/oder Vervielf'ltigung erhoben werden. Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Software, in der jeweils aktuellen Shareware Version, auch von beliebigen Hard- und Software-Herstellern oder H'ndlern einschlie-lich Shareware-Versendern, CD-ROM-Hersteller und Zeitschriften-Verlage zur Aufnahme auf Heft-CDs, und beliebigen Anbietern von Software-/Hardware und Dienstleistungen kostenlos, verbreitet und vervielf'ltigt werden darf, soweit keine, die 1'4blichen Entgelte f'1'4r Shareware-Programm und -4bersteigende Betr'ge werden. Im Zusammenhang mit der Ver-ffentlichung sind Dritte darauf, dass es sich bei der Software um ein Shareware-Programm handelt. Eine entgeltliche Verteilung, Verbreitung oder Vervielf'ltigung des Programms wird ausdr'4cklich untersagt. B. Bedingungen f'1'4r die lizenzierte Version: Der Lizenzgeber gew'hrt dem Lizenznehmer f'1'4r die Dauer vorliegenden des Vertragses ein einfaches, nicht ausschlie'liches und pers'nliches Recht, die Software auf einem einzelnen Personal Computer und nur an einem einzelnen Personal Computer, zu nutzen. Jede Nutzung ist nicht gestattet. Dem Lizenznehmer ist es es, € € die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder ein Drittes auf andere Weise zug-nglich zu machen, insbesondere in Form der Leihe oder Miete; € € die Software ein Netz oder ein Daten-1-4bertragungskanal von einem Computer auf einen anderen Computer zu 1,4bertragen; € € die Software ab'ndern, zu 1'4bersetzen, zu'1'4ckzuentwickeln, zu dekompilieren oder disassemblieren; € € abgeleitete Werke zu erstellen; Der Lizenznehmer erh'lt durch den Erwerb des Programms allein das Eigentum an ein k'rperlichen Datentr'ger, nicht die "Berlassung des Lizenzmaterials auf dem Weg der Datenfern"1&4bertragung" . Bei beiden 'berlassungsalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden Rechten als die benannten nicht verbunden. Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu Sicherungszwecken zul'ssig, insofern die Software auf einem Datentr'ger geliefert wurde. 4. Dauer des Vertragses Der Vertrag wird auf Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des lizenzgebers einer K'1'4ndigung bedarf. 5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung Der Lizenznehmer haftet f'1'4r alle Verm'genssch'den, die der Lizenzgeber aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen. 6. "nderungen und Aktualisierungen" (Updates) Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer, der zur Verf'4gung zu stellen. Die Aktualisierungen der Software sind immer frei. Der Lizenznehmer wird per E-Mail 1/4ber Produktneuerungen informiert, insofern eine g'1'4ltige E-Mail Adresse bei Lizenzierung der Software angegeben wurde. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die Aktualisierung der Software auf eigenen Kosten aus dem Internet l'dt und die Aktualisierung installiert. 7. Produktnamen und Warenzeichen Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihr Besitzer anerkannt, unabh'ngig davon, ob sie als solche gekennzeichnet oder nicht. 8. Sonstiges Handelt es sich um die Software MailOut, so ist es nicht gestattet MailOut f'1'4r den Versand von soson SPAM Mails (unaufgeforderte Zusendung von E-Mails) zu verwenden. Diese Art des E-Mail-Versands kann strafrechtlich verfolgt werden. Die erw-hnten Software-Bezeichnungen "Microsoft", "MS", "Windows", "Outlook" und "Outlook Express" sind in den meisten F'llen auch eingetragenen Warenzeichen der M; und "Outlook Express" sind in den meisten Féllen auch eingetragenen Warenzeichen der Microsoft Corporation und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen. Die einzelnen, in der Informationsdatei aufgef'1'4hrten Applikationen sind urheberrechtlich gesch'1'4tzte Programme. Sollte eine der Bestimmungen, diese Lizenzbestimmungen, unwirksam sein, so wird von der Wirksamkeit der 1'4brigen Bestimmungen nicht ber'1'4hrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen als vereinbart, sterben in ihrer Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen zugunsten des Lizenzgebers am n'chsten kommen. Sonthofen, im September 2004 Alle Rechte. © Copyright 2000-2008 IN MEDIEN KG