SimplyAccess Invoices: Open Source 1.0.12

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 4.61 MB
‎Benutzerbewertung: 3.7/5 - ‎6 ‎Stimmen

Rechnungen - MS Access Invoice Database Template. Neu*** Version 1.0 jetzt erhältlich Entwickelt für kleine Dienstleistungsunternehmen, um Rechnungen zu drucken/emailund Zahlungen nachzuverfolgen. Ihre eigene Access-Datenbank, ohne monatelang von einem leeren Bildschirm aus beginnen zu müssen. Kann vollständig angepasst und in einem Netzwerk ohne zusätzliche Kosten pro Benutzer geteilt werden. Links zu Word, Excel und Outlook sowie integrierte Möglichkeit, Rechnungen und Berichte als PDF-Anhänge per E-Mail zu versenden. Starten Sie heute, minimale Setup- und Lernkurve - Klares visuelles Layout - einfach und schnell sehen, welche Bestellungen und Produkte Sie heute, diese Woche, diesen Monat usw. versenden müssen - Dauert Sekunden zu installieren - verpackt mit professioneller Installationssoftware - Fügen Sie Kopien von gespeicherten E-Mails, Dateien oder gescannten Dokumenten an Bestellungen an Verwalten Sie Ihr Unternehmen - Zugriff auf Dierechnungsdatenbank - Professionelle Rechnungen / Gutschriften und Kundenauszüge drucken oder per E-Mail versenden - Fügen Sie Kopien von gespeicherten E-Mails, Dateien oder gescannten Dokumenten an Bestellungen an - Verfolgen Sie Kundenzahlungen und Credits - Aufzeichnung von Voll- oder Teilrechnungszahlungen - Berechnung der Umsatzsteuer / MwSt. - Sehen Sie auf einen Blick die Kontaktdaten der Kunden, Kontosalden und vollständige Transaktionshistorien - Einrichten kundenspezifischer Standardrabatte und Zahlungsbedingungen - Anzeigen, Drucken, E-Mail oder Export nach Excel – Verkäufe, gut gestellte Gutschriften, was Sie schulden (ältere Schuldner) und wie viele Arbeitstage im Durchschnitt jeder Kunde benötigt, um zu zahlen. Microsoft Access-basiert - Funktioniert mit MS Access 2003 oder höher - Kann in einem Netzwerk geteilt werden - keine zusätzlichen Kosten pro Benutzer - Änderungen können schnell und kostengünstig vorgenommen werden - passen Sie an Ihr eigenes Unternehmen an - MS Office-Integration - E-Mail-Bestellungen und Berichte mit Outlook, Export-Auftragsdaten nach Excel; Seriendruck mit Word Möchten Sie selbst ein benutzerdefiniertes System erstellen? Beginnend mit Rechnungen: Open-Source Edition für Microsoft Access kann Monate Ihrer Zeit sparen!

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0.12 veröffentlicht auf 2011-11-20

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG
    Synstral Business Software HB (Stand: September 2009)

    END-USER LIZENZVEREINBARUNG FÜR "SIMPLYACCESS.NET INVOICES" DATABASE
    WICHTIG, BITTE LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG CAREFULLY BEFORE CONTINUING WITH THIS PROGRAM INSTALL: Synstral Business Software HB End-User License Agreement ("EULA") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder eine Einzelperson oder eine einzelne Einheit) und Synstral Business Software HB. für die oben genannten Softwareprodukte von Synstral Business Software HB, zu denen zugehörige Softwarekomponenten, Medien, gedruckte Materialien und "online" oder elektronische Dokumentation gehören können ("SOFTWARE PRODUKT"). Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Verwendung des SOFTWAREPRODUKTS erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. Diese Lizenzvereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung über das Programm zwischen Ihnen und Synstral Business Software HB (bezeichnet als "Lizenzgeber") dar und ersetzt alle vorherigen Vorschläge, Zusicherungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien. Wenn Sie den Bedingungen dieser EULA nicht zustimmen, installieren oder verwenden Sie das SOFTWAREPRODUKT nicht.

    1. LIZENZERTEILUNG.
    Das SOFTWAREPRODUKT ist wie folgt lizenziert:
    a) Installation und Verwendung.
    Synstral Business Software HB gewährt Ihnen das Recht, Kopien des SOFTWAREPRODUKTS auf Ihrem Computer zu installieren und zu verwenden, auf dem eine gültig lizenzierte Kopie des Betriebssystems ausgeführt wird, für das das SOFTWAREPRODUKT entwickelt wurde [z. B. Windows 2000, Windows 2003, Windows XP, Windows ME, Windows Vista].
    (b) Sicherungskopien.
    Sie können auch Kopien des SOFTWAREPRODUKTS anfertigen, soweit dies für Sicherungs- und Archivierungszwecke erforderlich ist.

    2. Eigentumsvorbehalt/Nutzungsrechte
    2.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Software bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
    2.2 Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückgabe der Software zu verlangen, wenn das Verhalten des Kunden gegen die Vertragsbedingungen verstößt, insbesondere bei Zahlungsverzug. Der Kunde kann auch verpflichtet sein, die Software zu löschen und den Nachweis dafür zu erbringen.
    2.3 Die Software ist gesetzlich geschützt. Wir haben ausschließlich Anspruch auf urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle anderen Nebenrechte an der Software. Der Kunde kann die auf lizenzierten Workstations bereitgestellte Software für eigene Zwecke (nicht-exklusive Lizenz) verwenden. Kopien der Software können bei Bedarf für ihre Verwendung in einem bestimmten Fall angefertigt werden. Notwendige Kopien umfassen die Installation der Software auf der Clientfestplatte sowie das anschließende Laden in den Hauptspeicher auf der Clienthardware. Außerdem Der Client darf eine Sicherungskopie erstellen. Wenn der Client die installierte Hardware ändert, ist er verpflichtet, die Software von der ausgewechselten Hardware zu deinstallieren.
    Der Kunde ist berechtigt, die Software in Ermangelung eines triftigen Grundes dauerhaft an Dritte zu übertragen, wenn der Dritte der Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt. Daraufhin hat der Kunde alle Kopien der Software an Dritte zu übertragen und seine eigenen Kopien zu löschen. Das Recht des Kunden zur Nutzung der Software erlischt mit der Übertragung der Software an den Dritten. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, uns den vollständigen Namen und die Anschrift des Dritten ohne Nachfrage zur Verfügung zu stellen.
    Andere Verwertungs- und Verwertungshandlungen durch den Auftraggeber sind nicht gestattet. Insbesondere dürfen zusätzliche urheberrechtlich geschützte Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software (z. B. Leasing, Vermietung, Vertrieb etc.) und/oder an den Quellcode über die nicht ausschließliche Lizenz hinaus nicht aberteilt werden.
    2.4 Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um unbefugten Zugriff Dritter auf die erworbene Software zu verhindern. Der Kunde ist berechtigt, die Software für den eigenbedarf, jedoch nicht für den Weiterverkauf an Dritte zu ändern oder zu bearbeiten. Darüber hinaus ist das Ändern oder Entfernen des so genannten Urheberrechtshinweises und/oder Kopierschutzes und dergleichen verboten.

    3. Gefahrübergang
    3.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Software geht mit der Lieferung der Software auf den Kunden über.
    3.2 Der Annahmeverzug des Auftraggebers entspricht der Lieferung.

    4. Garantie
    4.1 Das gesetzliche Gewährleistungsrecht für den Verkauf von Waren gilt, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
    4.2 Es wird darauf hingewiesen, dass Softwarefehler aufgrund des Stands der Technik nicht unter allen Einsatzbedingungen ausgeschlossen werden können. Die Qualität der Software ist Standard für Software dieser Art und ist wie vereinbart. Die Software erfüllt die anforderungen an den gewöhnlichen Gebrauch gemäß der Vereinbarung. Es ist jedoch nicht fehlerfrei, was normal ist. Eine Funktionsstörung der Software infolge von Hardwarefehlern, Umgebungsbedingungen, Fehlerhaftheit etc. ist kein Mangel.
    4.3 Öffentliche Aussagen zu technischen Daten, Spezifikationen und Leistungszahlen, insbesondere in der Werbung, sind keine Angabe der Qualität der Software.
    4.4 Der Kunde hat die gelieferte Software innerhalb von zwei (2) Wochen nach Lieferung zu testen, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit. Wir müssen innerhalb einer (1) Woche danach schriftlich über Fehler informiert werden, die durch die Tests festgestellt oder leicht erkennbar sind. Andernfalls gilt die Software als vertragsgemäß. Eine genaue Beschreibung der Fehler muss enthalten sein. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, Mängel innerhalb von zwei (2) Wochen nach dem ersten Aufeinandertreffen zu melden. Andernfalls gilt die Software als vertragsgemäß. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, eine betriebliche Arbeitsumgebung für die Software zu gewährleisten.
    4.5 Bei Qualitätsmängeln können wir zunächst eine Nacherfüllung bewirken. Wir haben die Möglichkeit, die Nacherfüllung durch Nachbesserung (Mängelbeseitigung) oder Ersatzlieferung zu bewirken.
    4.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Auftraggeber die grundsätzliche Möglichkeit, eine Minderung der Zahlung (Minderung) oder den Rücktritt vom Vertrag (Widerruf) oder Schäden anstelle der Leistung zu verlangen. Entscheidet sich der Kunde für Schäden anstelle der Dienstleistung, so gelten die haftungsbeschränkungen gemäß den folgenden Absätzen. Bei leichten Mängeln hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Widerruf. Entscheidet sich der Kunde, den Vertrag nach Nacherfüllung wegen eines Rechts- oder Qualitätsmangels zu widerrufen, so steht ihm ferner kein Ersatz wegen des Mangels zu. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag wegen einer Pflichtverletzung eines Mangels, der außerhalb unserer Kontrolle liegt, zu widerrufen.
    4.7 Wir können die Mängelbeseitigung verweigern, bis der Kunde die vollständige Zahlung leistet.
    4.8 Der Auftraggeber hat uns bei der Feststellung und Behebung von Mängeln zu unterstützen.
    4.9 Die Garantie gilt für einen (1) Monat ab Lieferdatum.
    4.10 Unsere Garantie gilt nicht für Mängel, die durch äußere Faktoren oder durch Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen verursacht werden. Die Garantie erlischt, wenn der Kunde die Software selbst ändert oder ohne unsere Zustimmung von dritten Teilen ändern lässt.
    4.11 Wir haben Anspruch auf Servicegebühren und Kostenerstattung zum Standardstundensatz, wenn ein angeblicher Mangel nach entsprechender Prüfung nicht einer Verpflichtung aus unserer Garantie zugeordnet werden kann.

    5. Haftung
    5.1 Wir haften nur in folgendem Umfang, unabhängig vom Rechtsgrund:
    – Bei grober Fahrlässigkeit und fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) haften wir nur in dem Umfang des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren typischen Schadens.
    – Wir haften nicht für leicht fahrlässige Verletzungen vernachlässigbarer Vertragspflichten.
    – Wir haften nicht für den Verlust von Daten und/oder Programmen, Datenbanken usw. durch die Installation der Software, insbesondere wenn der Verlust auf die Unterlassung des Kunden zurückzuführen ist, Antiviren-Software zu verwenden oder Backup-Strategien zu implementieren, um die Wiederherstellung verlorener Daten zu gewährleisten. Das Plädoyer der vergleichenden Fahrlässigkeit des Auftraggebers steht uns weiterhin offen.
    5.2 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus der Produkthaftung und für Personenschäden, Gesundheitsschäden oder Verluste an Leben, die uns zuzurechnen sind. In diesen Fällen gelten gesetzliche Regelungen.
    5.3 In jedem Fall ist die Haftung auf einen Höchstbetrag des Kaufpreises beschränkt.
    5.4 Wir sind nicht verantwortlich für die Inhalte Dritter auf Websites, auf die wir über Links zugreifen können. Wir übernehmen nicht den Inhalt des dritten Teils. Wir werden Links zu externen Seiten umgehend deaktivieren, wenn wir feststellen, dass deren Inhalte rechtswidrig sind.
    5.5 Krieg, Bürgerkrieg, Exportbeschränkungen und Handelsbeschränkungen aufgrund einer Änderung der politischen Umstände sowie Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Betriebsminderungen und andere Ereignisse, die die Erfüllung der Vereinbarung durch uns unmöglich oder unangemessen machen, gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer ihres Eintritts von der Erfüllung des Vertrages. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich gegenseitig über diese Ereignisse zu informieren und ihre Verpflichtungen in gutem Glauben an die geänderten Umstände anzupassen.

    6. Endgültige Bestimmungen
    6.1 Sollte eine Klausel unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die unwirksame Klausel wird durch einen effektiven Begriff ersetzt, der dem unwirksamen Begriff im wirtschaftlichen Sinne am nächsten kommt.
    6.2 Änderungen und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Änderung und den Widerruf dieses Schriftformerfordernisses.
    6.3 Schwedisches Recht gilt ausschließlich für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

    ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG
    Synstral Business Software HB
    Storeg'rdsvägen 2, 534 94 Vara, Schweden
    [email protected]
    www.synstral.com

Programmdetails