SIMAPIC Image Processing Demo for Mac 2.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 46.80 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

SIMAPIC - effektive Bilderkennung als Erfolgsfaktor. SIMAPIC steht für kumulative Kompetenz in der Bilderkennungstechnologie. Die Erkennung von Gesichtern, Zeichen, Farben, Ähnlichkeiten, Stimmungen oder Mustern ist mit der SIMAPIC-Technologie möglich. Bisher erfolgte die Suche nach Bildern meist mittels manueller Klassifizierungen jedes einzelnen Bildes. Tagging, Recherche, Aktualisierung und Wartung von Bilddaten sind zeitaufwändig und verursachen hohe Kosten. Mit SIMAPIC können Sie die hohe Datenmenge und kostendeckend in den Griff bekommen. Das Besondere: SIMAPIC passt sich Ihren Bedürfnissen an. Die Anforderungen an eine effektive Bilderkennungssoftware sind so vielfältig, dass nicht alle Anforderungen mit nur einer SIMAPIC-Version im gleichen Umfang erfüllt werden können. Die revolutionäre Technologie von SIMAPIC eröffnet eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Bezug auf Bilderkennung und Matching. Dazu gehören: Ähnlichkeit, Duplikat, Farb- und Stimmungssuche sowie Erkennung von Barcodes, Startnummern, Gesichtern und Zeichen. Das Lesen und Erkennen von Details von Visitenkarten ist ebenfalls möglich. Produkte der SIMAPIC-Technologie umfassen Deplate und Deface, diese Anwendungen ermöglichen es Ihnen, Nummernschilder und Gesichter anonym zu machen, indem Sie sie pixilieren oder einen schwarzen Balken darauf setzen. Weiteres Produkt ist der Trademark Monitoring Service, eine Markenrecherche im Internet, um Verletzungen von Markenrechten aufzudecken. SIMAPIC ist plattformunabhängig – webbasierte Lösungen sind ebenso möglich wie die Anwendung auf mobilen Endgeräten. Dank der nachhaltigen Schnittstelle von SIMAPIC ist die Technologie maximal flexibel, so dass die Implementierung für Ihr System sowie die Entwicklung einer Benutzeroberfläche unproblematisch sind. Testen Sie einige der Möglichkeiten mit unserer Demo und erhalten Sie weitere Informationen über sie. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.0 veröffentlicht auf 2010-04-10

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Endbenutzer-Lizenzvertrag

    WICHTIG: BITTE LESEN SIE DIESE ZEILEN SORGFÄLTIG DURCH.

    Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder einer Einzelperson oder einer einzigen Einheit) und der PYADES Technologies GmbH (in den folgenden PYADES) für das unten definierte Softwareprodukt, das Computersoftware enthält und zugehörige Medien, gedruckte Materialien und "online" oder elektronische Dokumentation umfassen kann. Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Verwendung des Softwareprodukts erklären Sie sich mit den Bedingungen dieses Lizenzvertrags einverstanden.

    Wenn Sie den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung nicht zustimmen, installieren oder verwenden Sie das Softwareprodukt nicht. Bitte bestellen Sie KEINE Lizenz, wenn Sie diesem Lizenzvertrag nicht zustimmen.

    Definition:
    Softwareprodukt ist hier als SIMAPIC-Technologie definiert.

    1. Lizenzbedingungen

    Das Softwareprodukt ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsvereinbarungen sowie andere Gesetze und Vereinbarungen zum geistigen Eigentum geschützt. Kein Teil der Software oder des Handbuchs darf ohne schriftliche Zustimmung von PYADES vervielfacht, verbreitet oder verarbeitet werden. Verstöße gegen diese Bedingungen werden in jedem Fall verfolgt.

    Die Nutzung der Software erfolgt auf eigene Gefahr. Hersteller und Entwickler übernehmen keine Haftung für Schäden, weder als direkte noch indirekte Folge der Nutzung oder des Missbrauchs dieses Produkts oder dieser Software durch den Endbenutzer. Das Softwareprodukt wird lizenziert und nicht verkauft.

    Alle Rechte vorbehalten.
    Software Copyright © PYADES Technologies GmbH, Deutschland.

    2. Lizenzerteilung

    Diese Lizenzvereinbarung gewährt Ihnen die folgenden einfachen, nicht ausschließlichen Rechte:

    - Anwendungssoftware

    Sie können eine Kopie des Softwareprodukts oder eine frühere Version für dasselbe Betriebssystem auf einem einzelnen Computer installieren und verwenden. Der Hauptbenutzer des Computers, auf dem das Softwareprodukt installiert ist, kann eine zweite Kopie für seine ausschließliche Verwendung erstellen.

    - Speicher-/Netzwerknutzung

    Sie können auch eine Kopie des Softwareprodukts auf einem Speichergerät, z. B. einem Netzwerkserver, speichern oder installieren, das nur zum Installieren oder Ausführen des Softwareprodukts auf Ihren anderen Computern über ein internes Netzwerk verwendet wird. Sie müssen jedoch für jeden einzelnen Computer, auf dem das Softwareprodukt installiert oder vom Speichergerät ausgeführt wird, eine Lizenz erwerben und zuweisen. Eine Lizenz für das Softwareprodukt darf nicht gleichzeitig auf verschiedenen Computern freigegeben oder verwendet werden.

    - OEM-Lizenz

    Wenn Sie diesen Lizenzvertrag zusammen mit einem Hardwareprodukt erhalten haben, sind Sie berechtigt, dieses Softwareprodukt gemäß diesem Lizenzvertrag als Teil des Hard- und Software-Pakets zu verwenden.

    2.1 Beschreibung anderer Rechte und Einschränkungen

    - Software-Produkt als Demo-Version

    Auch wenn es sich bei dem Softwareprodukt um eine Demonstrationsversion handelt, ist es durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsvereinbarungen sowie andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum.

    - Einschränkungen bei Reverse Engineering, Dekompilierung und Demontage

    Sie dürfen das Softwareprodukt nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn und nur in dem Umfang, in dem das geltende Recht ungeachtet dieser Einschränkung eine solche Aktivität ausdrücklich zulässt. Dies gilt auch für Demoversionen.

    - Trennung von Bauteilen

    Das Softwareprodukt wird als einzelnes Produkt lizenziert. Seine Komponenten dürfen nicht für die Verwendung auf mehr als einem Computer getrennt werden. Dies gilt auch für Demoversionen.

    - Vermietung

    Sie dürfen das Softwareprodukt nicht vermieten, vermieten oder verleihen. Dies gilt auch für Demoversionen.

    - Softwaretransfer

    Sie dürfen die Rechte dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags nicht übertragen.

    - Kündigung

    Die Lizenz zur Nutzung des Softwareprodukts ist auf den erworbenen Zeitraum beschränkt. Die Lizenz zur Verwendung des Softwareprodukts endet, wenn Sie Ihren persönlichen Registrierungsschlüssel an Dritte übertragen. Unbeschadet anderer (zivil- oder strafrechtlicher) Rechte kann PYADES diesen Lizenzvertrag kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieses Lizenzvertrags nicht einhalten. In einem solchen Fall müssen Sie alle Kopien des Softwareprodukts und aller seiner Komponenten vernichten.

    - Upgrades

    Wenn das Softwareprodukt als Upgrade gekennzeichnet ist, müssen Sie ordnungsgemäß lizenziert sein, um das von PYADES als für das Upgrade berechtigte Softwareprodukt zu verwenden, um das Softwareprodukt verwenden zu können. Ein Softwareprodukt, das als Upgrade gekennzeichnet ist, ersetzt und/oder ergänzt das Produkt, das die Grundlage für Ihre Berechtigung für das Upgrade bildet. Sie dürfen das resultierende aktualisierte Produkt nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Lizenzvertrags verwenden. Wenn es sich bei dem Softwareprodukt um ein Upgrade einer Komponente eines Pakets von Softwareprogrammen handelt, das Sie als einzelnes Produkt lizenziert haben, darf das Softwareprodukt nur als Teil dieses einzelnen Produktpakets verwendet und übertragen werden und darf nicht für die Verwendung auf mehr als einem Computer getrennt werden.

    3. Datenschutz

    PYADES teilt dem Nutzer hiermit mit, dass die Nutzerdaten in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen des Vertragsverhältnisses verarbeitet werden.
    PYADES hält sich an die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes.

    4. Sonstiges

    Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben alle anderen Bestimmungen dieser Bedingungen wirksam. Eine unwirksame oder nicht durchführbare Verordnung wird durch eine Verordnung ersetzt, die der ursprünglichen Verordnung so ähnlich wie möglich ist.

    Stand: 03/2010

Programmdetails