ShadowProtect Small Busine Server 3.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 11.50 MB
‎Benutzerbewertung: 3.3/5 - ‎4 ‎Stimmen

Schnelle und zuverlässige Disaster Recovery für Windows Small Business Server StorageCraft™ ShadowProtect Small Business Server Edition 3.0 bietet schnelle und zuverlässige Disaster Recovery, Systemmigration und Datenschutz für Windows Small Business Server. ShadowProtect Small Business Server Edition 3.0 bietet bare Metallwiederherstellung des Windows-Betriebssystems, Anwendungen wie Exchange und SQL und Ihrer kritischen Daten. ShadowProtect Small Business Server Edition 3.0 bietet hardwareunabhängige Wiederherstellung für die Physische auf dem physischen System (P2P) Wiederherstellung. ShadowProtect Small Business Server Edition 3.0 unterstützt auch die Konvertierung von physischen Systemen in virtuelle Umgebungen (P2V), virtuelle Umgebungen in physische Systeme (V2P) und virtuelle Umgebungen (V2V). ShadowProtect Server Edition 5.0 ist für VMWare™ und Microsoft™ Virtual Server für eine schnelle und zuverlässige Disaster Recovery und Systemmigration sehr kostenlos. ShadowProtect Small Business Server Edition 3.0 bietet die folgenden Vorteile: • Bare-Metal-Wiederherstellung von Windows-Servern in wenigen Minuten. • Wiederherstellen oder Migrieren von Backup-Images auf und von physischen Systemen und virtuellen Umgebungen (P2V, V2P und V2V). • Hardwareunabhängige Wiederherstellung von Backup-Images auf verschiedenen Systemen (P2P). • Vollständige Unterstützung für Die Online-Sicherung von Anwendungen wie Exchange und SQL. • Planen Sie automatische vollständige und inkrementelle Sicherungen. • Image-Management zur Minimierung des Speicherverbrauchs und Vereinfachung der Archivierung. • Bootfähige Wiederherstellungs-CD bietet automatische Hardware-Erkennung und Netzwerkunterstützung. • Eine einfache Ansicht, um Dateien und Ordner schnell wiederherzustellen oder Backup-Images zu aktualisieren. • Komprimieren und verschlüsseln Sie Backup-Images für Effizienz und Sicherheit. • ShadowProtect-Konsole zur Vereinfachung des Backup-Managements in Ihrem gesamten Unternehmen. • Stellen Sie Ihre Server aus der Ferne wieder her. • Speichern Sie Backup-Images auf USB, Firewire, NAS, SAN oder einem beliebigen Netzwerkstandort.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 3.0 veröffentlicht auf 2007-08-22

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    STORAGECRAFT TECHNOLOGIE CORPORATION™
    END-USER LICENSE AGREEMENT FOR ShadowProtect Server Edition 5.0™ AND SHADOWPROTECT DESKTOP EDITION 3.0™

    BITTE LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGS SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE LIZENZ ANNEHMEN ODER DIE SOFTWARE VERWENDEN. STORAGECRAFT TECHNOLOGY CORPORATION
    ("LICENSOR"), IST WILLING TO LICENSE THE SOFTWARE TO YOU AS THE INDIVIDUAL, THE COMPANY, OR THE LEGAL ENTITY THAT WILL BE UTILIZING THE SOFTWARE (REFERENCED BELOW AS ("LICENSEE") NUR AUF DER BEDINGUNG, DASS SIE ALLE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ AKZEPTIEREN. DIESE LIZENZ IST EIN LEGAL UND ENFORCEABLE CONTRACT ZWISCHEN LIZENZIEN UND LICENSOR. DURCH DAS ÖFFNEN DIESES PACKAGE, BREAKING THE SEAL, CLICKING THE "I AGREE BUTTON" ODER OTHERWISE INDICATING ASSENT BY INSTALLING, LOADING, USINGING THE SOFTWARE, YOU ACCEPT THIS LICENSE AND AGREE TO ALL THE TERMS AND CONDITIONS OF THIS LICENSE. WENN SIE NICHT ZU DEN BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN, NICHT ÖFFNEN SIE DAS PAKET ODER BREAK THE SEAL ODER OTHERWISE INDICATE REFUSAL BY CLICKING THE "I DO NOT AGREE" BUTTON, MAKE NO USE OF THE SOFTWARE, AND CONTACT LICENSOR'S CUSTOMER SERVICE FOR INFORMATION ON HOW TO OBTAIN A REFUND OF THE LICENSE FEE PAID AND FOR INSTRUCTIONS ON RETURNING THE IF LICENSEE INSTALLS OR OTHERWISE USES THE SOFTWARE UNDER ANY TRIAL, EVALUATION OR PURCHASE TRANSACTION, LICENSEE'S CONDUCT IS ACCEPTANCE OF THIS LICENSE AND LICENSEE WILL BE BOUND BY ALL OF ITS TERMS AND CONDITIONS. LICENSEE MAY ACCESS LICENSOR'S WEB SITE AT WWW.
    STORAGECRAFT.COM/LEGAL/ ZUM DOWNLOAD UND DRUCK EIN COPY DIESER LIZENZ FÜR LIZENZ-DATEIEN.

    Diese Lizenz wird von und zwischen der StorageCraft Technology Corporation von 180 West Election Road, Draper, UT 84020 USA ("Lizenzgeber") und dem Lizenznehmer, der Partei, die die Lizenzgebühr bezahlt und diese Lizenz akzeptiert hat, abgeschlossen. Der Lizenzgeber und der Lizenznehmer werden im Folgenden zuweilen gemeinsam als "die Parteien" bezeichnet. Das Datum des Inkrafttretens dieser Lizenz ist das Datum, an dem der Lizenznehmer sowohl die entsprechende Lizenzgebühr bezahlt als auch diese Lizenz akzeptiert hat.

    Abschnitt 1 Definitionen
    1.1. "Archivzwecke" bezeichnet die Erstellung und Vertrauensspeicherung einer einzelnen Kopie der Software durch den Lizenznehmer zur Verwendung durch den Lizenznehmer nur für den Fall, dass die ursprüngliche lizenzierte Kopie nicht ordnungsgemäß funktioniert. Die Archivnutzung umfasst nicht die gleichzeitige Verwendung der lizenzierten Originalkopie und der Archivkopie.
    1.2. "Desktop-Betriebssystem" bezeichnet jedes breit angelegte Microsoft-Betriebssystem, das für Desktop-Computer bestimmt ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Windows 2000 Professional, Windows XP Home Edition und Windows XP Professional
    1.3. "Desktop Virtual Machine" bezeichnet jede Umgebung, die von einem Emulator erstellt wird, in der Software verwendet wird, um eine Computerhardware und ein Desktop-Betriebssystem für den Endbenutzer zu emulieren. VMware® und Virtual PC sind Beispiele für Software, die virtuelle Maschinen zur Verfügung stellt. Ein Beispiel für einen virtuellen Desktopcomputer ist VMware mit dem Betriebssystem Windows XP.
    1.4. "Dokumentation" bezeichnet alle Online-Hilfeunterlagen oder schriftlichen Bedienungsanleitungen zur Nutzung der Software.
    1.5. "Originalkopie" bezeichnet die einzelne Kopie der Software, die dem Lizenznehmer in Verbindung mit dieser Lizenz zur Verfügung gestellt wird.
    1.6. "Physisches System" bezeichnet ein tatsächliches Hardwaresystem, das von einem installierten Betriebssystem unterstützt wird, und die Hardware wird nicht wie auf einer virtuellen Maschine emuliert.
    1.7. "Serverbetriebssystem" bezeichnet jedes allgemein veröffentlichte Microsoft-Betriebssystem, das für Servercomputer bestimmt ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Windows 2000 und Windows Server 2003.
    1.8. "Server Virtual Machine" bezeichnet jede Umgebung, die von einem Emulator erstellt wird, in der Software verwendet wird, um eine Computerhardware und ein Serverbetriebssystem für den Endbenutzer zu emulieren. VMware und Virtual PC sind Beispiele für Software, die virtuelle Maschinen zur Verfügung stellt. Ein Beispiel für einen virtuellen Servercomputer ist VMware, in dem Windows Server 2003 ausgeführt wird.
    System.
    1.9. "Software" bezeichnet die urheberrechtlich geschützten Produkte, die unter dieser Lizenz an den Lizenznehmer lizenziert sind und aus ShadowProtect Desktop Edition 3.0 oder ShadowProtect Server Edition 5.0 bestehen, je nach dem lizenzierten Produkt.
    1.10. "Volumenlizenz-Zertifizierung" bezeichnet ein vom Lizenzgeber ausgestelltes Lizenzzertifikat, das den Lizenznehmer ermächtigt, mehrere Kopien der Software in den vom Zertifikat autorisierten Nummern zu installieren und zu verwenden.

    Abschnitt 2 Eigentumsrechte
    Dies ist eine Lizenz und kein Verkauf. Die Software und Dokumentation sind proprietäre Produkte des Lizenzgebers und sind durch US-Urheberrechtsgesetze und internationale Vertragsbestimmungen geschützt, und nichts in dieser Lizenz stellt einen Verzicht auf die Rechte des Lizenzgebers nach us-amerikanischen oder internationalen Urheberrechtsgesetzen oder anderen Gesetzen dar. Das Eigentum an der Software und Dokumentation sowie an allen Kopien, Änderungen, Übersetzungen und zusammengeführten Teilen davon verbleibt jederzeit beim Lizenzgeber, einschließlich aller Urheberrechte, Patentrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marken und anderer Rechte an geistigem Eigentum. Die Rechte des Lizenznehmers zur Nutzung der Software sind in dieser Lizenz angegeben und der Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor, die dem Lizenznehmer in dieser Lizenz nicht ausdrücklich gewährt werden. Alle hierunter autorisierten Kopien der Software und Dokumentation dürfen ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken verwendet werden und müssen dieselben Eigentumshinweise enthalten, die auf und in der Software und Dokumentation erscheinen. Diese Lizenz regelt alle Upgrades, Veröffentlichungen, Überarbeitungen oder Erweiterungen der Software, die der Lizenzgeber dem Lizenznehmer zur Ermöglichngegilt wird.

    Abschnitt 3 Lizenzerteilung
    Dem Lizenznehmer wird eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software und ihrer Dokumentation gemäß der spezifischen Lizenztransaktion und ihren Rechten und Einschränkungen gewährt, die für jede Version der Lizenz gelten, wie unten beschrieben, und die in Abschnitt 4 dieser Lizenz enthaltenen Lizenzbeschränkungen anzugeben. Diese Lizenz ermächtigt den Lizenznehmer, die Software auf einem einzelnen Computer zu verwenden. Wenn sich die Lizenz auf ShadowProtect Server Edition bezieht und der Lizenznehmer kein Volumenlizenzzertifikat erworben hat, darf die Software nur auf einem einzelnen Computer verwendet werden, auf dem ein Serverbetriebssystem ausgeführt wird. Wenn der Lizenznehmer ein Volumenlizenzzertifikat für ShadowPrtotect Server Edition erworben hat, ist der Lizenznehmer berechtigt, die Software auf so vielen Computern zu installieren und zu betreiben, auf denen ein Serverbetriebssystem ausgeführt wird, wie das Volumenlizenzzertifikat autorisiert. Wenn sich die Lizenz auf ShadowProtect Desktop Edition bezieht und der Lizenznehmer kein Volumenlizenzzertifikat erworben hat, darf die Software nur auf einem einzelnen Computer verwendet werden, auf dem ein Desktopbetriebssystem ausgeführt wird. Wenn der Lizenznehmer ein Volumenlizenzzertifikat für ShadowPrtotect Desktop Edition erworben hat, ist der Lizenznehmer berechtigt, die Software auf so vielen Computern zu installieren und zu betreiben, auf denen ein Desktop-Betriebssystem ausgeführt wird, wie das Volumenlizenzzertifikat autorisiert.

    (i) Vollständige Desktop-Lizenz – eine vollständig bezahlte weltweite, unbefristete und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Software auf einem Desktop-Betriebssystem. Die Vollversion der Software kann vom Lizenznehmer entweder durch den Kauf einer verpackten Boxversion oder durch Download im Webstore des Lizenzgebers oder einem der Wiederverkäufer-Partner des Lizenzgebers erworben werden.
    (ii) Full Server License – eine vollständig bezahlte weltweite, unbefristete und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Software auf einem Serverbetriebssystem. Die Vollversion der Software kanne Lizenz zur Verwendung der Software auf einem Serverbetriebssystem. Die Vollversion der Software kann vom Lizenznehmer entweder durch den Kauf einer verpackten Boxversion oder durch Download im Webstore des Lizenzgebers oder einem der Wiederverkäufer-Partner des Lizenzgebers erworben werden.
    (iii) Evaluierungslizenz – eine Lizenz, die den Lizenznehmer berechtigt, alle Funktionen der Volllizenz zu nutzen, und die StorageCraft Recovery-Umgebung umfasst. Diese Lizenz wird dem Lizenznehmer zu Evaluierungszwecken für den von der Software eingeräumten Bewertungszeitraum zur Verfügung gestellt. Die Software wird dem Lizenznehmer vor diesem Ereignis vorab über den Ablauf der Software informieren. Diese Lizenz darf nicht kopiert, verteilt oder weiterverkauft werden. Die Evaluierungsversion der Software kann vom Lizenznehmer erworben werden
    basierend auf einer vorqualifizierten Transaktion einer verpackten Boxversion oder durch Download von der Website des Lizenzgebers oder einem der Wiederverkäufer-Partner des Lizenzgebers.
    (iv) Testlizenz – Äquivalent der Evaluierungslizenz ohne die StorageCraft Recovery-Umgebung. Die Testversion der Software kann vom Lizenznehmer durch Download von der Website des Lizenzgebers oder einem vom Lizenzgeber autorisierten Downloadanbieter erworben werden.
    (v) Nicht für den Wiederverkauf ("NFR") Lizenz – Dies ist eine vollständige Lizenz zur Nutzung der Software für Werbezwecke ohne oder reduzierte Kosten für den Lizenznehmer. Diese Lizenz darf nicht kopiert, verteilt oder weiterverkauft werden. Die elektronische Lieferung, Verpackung oder das Medium, auf dem die NFR-Software bereitgestellt wird, ist mit "NFR" oder "Nicht zum Weiterverkauf" gekennzeichnet. Die NFR-Version der Software kann vom Lizenznehmer entweder als verpackte Boxversion vom Lizenzgeber oder per Download aus dem Webstore des Lizenzgebers oder einem der Wiederverkäufer-Partner des Lizenzgebers erworben werden.
    (vi) Vollständige Desktop Virtual Machine License – Dies ist eine vollständige Lizenz zur Verwendung der Software auf einer virtuellen Maschine, auf der ein Desktopbetriebssystem ausgeführt wird. Diese Lizenz autorisiert den Lizenznehmer nicht, die Software auf einem physischen ("nicht virtuellen Computer") System zu installieren und zu verwenden. Mit der Ausnahme, dass die Nutzung der unter dieser Lizenz gewährten Software auf einen virtuellen Desktopcomputer beschränkt ist, gelten alle anderen Rechte und Einschränkungen, die der Volldesktoplizenz auferlegt werden.
    (vii) Full Server Virtual Machine License – Dies ist eine vollständige Lizenz zur Verwendung der Software auf einer virtuellen Maschine, auf der ein Serverbetriebssystem ausgeführt wird. Diese Lizenz autorisiert den Lizenznehmer nicht, die Software auf einem physischen ("nicht virtuellen Computer") System zu installieren und zu verwenden. Mit der Ausnahme, dass die Nutzung der unter dieser Lizenz gewährten Software auf einen virtuellen Servercomputer beschränkt ist, gelten alle anderen Rechte und Einschränkungen, die der Vollserverlizenz auferlegt werden.
    3.2. Für die Laufzeit dieser Lizenz räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer das Recht ein, (a) die Software strikt gemäß den Bedingungen dieser Lizenz zu verwenden, (b) die Software zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken zu kopieren, sofern alle Titel, Markensymbole, Copyright-Symbole und Legenden und andere geschützte Kennzeichnungen reproduziert werden und sofern die Archivkopie nicht verwendet wird, es sei denn, die Originalkopie der Software wird unbrauchbar oder funktioniert nicht ordnungsgemäß. , (c) Der Lizenznehmer kann die dem Lizenznehmer gewährten Rechte
    unter dieser Lizenz auf dauerer Basis an eine andere Person oder Entität, vorausgesetzt, dass der Lizenznehmer keine Kopien der Software behält und der Erwerber schriftlich, vor einer solchen Übertragung, zu den Bedingungen dieser Lizenz überträgt. Jeder andere Versuch des Lizenznehmers, die Rechte oder Pflichten aus dieser Lizenz zu übertragen, ist null und nichtig und stellt eine wesentliche Verletzung dieser Lizenz dar.
    3.3. LICENSEE VERSTEHT UND AGREES, DASS MIT RESPECT TO CERTAIN LICENSES COVERED BY THIS LICENSE ALL FUNCTIONALITY OF THE SOFTWARE WILL TIME OUT AND CEASE TO OPERATE AS GOVERNED BY THE LICENSE AND SOFTWARE. IN DEM EVENT, DASS DIE SOFTWARE TIMES OUT UND CEASES TO OPERATE, LICENSOR MUSS KEINE RESPONSIBILITÄT ZU BIETEN SERVICE ODER UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE SOFTWARE.

    Abschnitt 4 Lizenzbeschränkungen
    Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er weder direkt noch über eine Muttergesellschaft, Eine Tochtergesellschaft, einen Partner, einen Agenten oder Dritten die folgenden Schritte in Bezug auf die lizenzierte Software oder Dokumentation unternehme:
    (i) die Software oder Dokumentation unter Verstoß gegen die Bedingungen dieser Lizenz zu verwenden;
    (ii) die Software oder Dokumentation zu kopieren, außer als gemäß dieser Lizenz autorisierter Spezifikationen;
    (iii) die gleichzeitige Nutzung einer Kopie der Software zu erlauben, es sei denn, dies ist durch ein Volumenlizenzzertifikat genehmigt;
    (iv) einen Teil der Software oder Dokumentation zu verkaufen, zu leasen, zu lizenzieren, zu unterlizenzieren oder anderweitig zu handeln;
    (v) die Nutzung der Software oder Dokumentation durch andere Personen als den Lizenznehmer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers bereitzustellen, zu verleihen, offenzulegen, offenzulegen oder der Nutzung der Software oder Dokumentation zur Verfügung zu stellen oder zuzulassen;
    vi) Miete, Miete, ein Sicherheitsinteresse an der Software oder einer Kopie davon zu gewähren oder anderweitig Rechte an der Software oder einer Kopie davon zu übertragen;
    (vii) die Software in einem Servicebüro oder in einer Zeitnutzungsvereinbarung zu nutzen,
    (viii) jegliche Eigentumshinweise, Etiketten oder Legenden auf einer Kopie der Software oder Dokumentation zu entfernen oder zu ändern;
    (ix) Kopien der Software oder Dokumentation (direkt oder indirekt) in ein von der Regierung der Vereinigten Staaten verbotenes Land oder Ziel zu versenden oder zu übermitteln;
    (x) Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung, Modifizieren, Übersetzen, jeden Versuch unternehmen, den Quellcode der Software zu entdecken oder abgeleitete Werke aus der Software zu erstellen, zu beschäftigen oder zu manipulieren;
    (xi) verwenden Sie eine Desktop Virtual Machine-Lizenz oder eine Server Virtual Machine-Lizenz auf einem physischen System.

    Abschnitt 5 Lizenzgebühr
    5.1. Lizenzgebühr. Die folgenden Lizenzen erfordern die Zahlung der lizenzpflichtigen Gebühr, die vom Lizenzgeber oder einem autorisierten Wiederverkäufer des Lizenzgebers festgelegt wurde: Full Desktop License, Full Server License, Full Desktop Virtual Machine License und Full Server Virtual Machine License. Die folgenden Lizenzen erfordern keine Zahlung einer Lizenzgebühr: Evaluierungslizenz, Testlizenz und Nicht zum Weiterverkauf ("NFR") Lizenz.
    5.2. Upgrade-Lizenzgebühr. Wenn ein Upgrade vom Lizenzgeber angeboten wird, ist der Lizenznehmer berechtigt, ein solches Upgrade im Rahmen der rechte zu erwerben, die vom Lizenzgeber im Rahmen eines solchen Programms gewährt werden. Der Lizenzgeber verpflichtet sich nicht, ein Upgrade auf die Software anzubieten.
    5.3. Wartungs- und Supportgebühr. Diese Lizenz stellt dem Lizenznehmer keine Rechte zur Wartung oder Zum Support der lizenzierten Software zur Verfügung, mit Ausnahme des Softwaresupports gemäß Abschnitt 6. Wartung und Unterstützung zusätzlich zu der unterstützungin Abschnitt 6, ist durch separate Vereinbarung mit dem Lizenzgeber verfügbar.

    Abschnitt 6 Der Support-Lizenznehmer hat Anspruch auf die Vorteile des Support-Programms des Lizenzgebers als Gegenleistung für die Zahlung der Lizenzgebühr. Das Supportprogramm des Lizenzgebers umfasst die folgenden Optionen, die alle
    zugriff und verwendet vom Lizenznehmer:
    i) E-Mail;
    (ii) Antrag auf Support-Formular;
    (iii) Forum – Lizenzgeber moderiertbenutzerforum;
    (iv) Knowledge Base – Frage- und Antwortressource einschließlich häufig gestellter Fragen;

    Abschnitt 7 Kündigung
    Diese Lizenz ist gültig, bis sie vom Lizenzgeber gemäß diesem Abschnitt gekündigt wird. Der Lizenznehmer kann diese Lizenz jederzeit aus Gründen der Bequemlichkeit kündigen. Der Lizenzgeber kann diese Lizenz mit sofortiger Wirkung kündigen, indem er dem Lizenznehmer eine Mitteilung wegen Verletzung einer Bestimmung in Abschnitt 3 und 4 oder wenn der Lizenznehmer gegen eine andere wesentliche Bestimmung dieser Lizenz verstößt und die Verletzung nicht innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Lizenzgeber bewirkt. Nach Beendigung dieser Lizenz muss der Lizenznehmer die Nutzung und Vernichtung aller Kopien der Software und Dokumentation einstellen.

    Abschnitt 8 Eingeschränkte Garantie
    8.1. Eingeschränkte Garantie. Der Lizenzgeber garantiert, dass die Medien, auf denen die Software bereitgestellt wird, sechzig (60) Tage nach dem Datum, an dem der Lizenznehmer die Software von lizenzoren oder seinem Wiederverkäufer, Distributor oder autorisierten Vertreter erworben hat, bei normalem Gebrauch frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Diese Garantie gibt dem Lizenznehmer bestimmte Rechte und der Lizenznehmer kann auch andere Rechte haben, die von Staat zu Staat variieren.
    8.2. Abhilfen des Lizenznehmers. Gemäß der in Abschnitt 8.1 vorgesehenen beschränkten Garantie ist die gesamte Haftung des Lizenzgebers und seiner Händler, Distributoren oder bevollmächtigten Vertreter und der ausschließliche Rechtsbehelf des Lizenznehmers für jede Verletzung der vorstehenden beschränkten Garantie nach Wahl des Lizenzgebers entweder (i) die Rückgabe der für die Lizenz gezahlten Lizenzgebühr oder (ii) der Ersatz der fehlerhaften Medien, auf denen die Software enthalten ist, , sofern der Lizenznehmer den Lizenzgeber innerhalb der 60 (60) Tage Garantiezeit über die Nichtübereinstimmung informiert. Lizenznehmer muss zurück
    das defekte Medium an den Lizenzgeber oder seinen Händler, Distributor oder bevollmächtigten Vertreter auf Kosten des Lizenznehmers, zusammen mit einer Kopie des Nachweises des Lizenznehmers über die Zahlung der Lizenzgebühr innerhalb der 60 (60) Tage Garantiezeit. Diese beschränkte Garantie erlischt, wenn der Mangel auf Änderung, Missbrauch, Beschädigung oder fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist. Alle Ersatzmedien werden für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit oder 30 Tage, je nach verlängerung, garantiert.

    Abschnitt 9 Haftungsausschluss
    LICENSOR IST NICHT WARRANT, DASS DIE SOFTWARE DIE ANFORDERUNGEN DER LIZENZ-BEDINGUNGEN ODER DIE IT-OPERATION UNINTERRUPTED ODER ERROR-FREE SEIN WIRD. MIT AUSNAHME VON EXPRESS WARRANTS
    STATED IN THIS LICENSE, THE SOFTWARE IS PROVIDED "AS IS" AND ALL FAULTS AND THE ENTIRE RISK AS TO SATISFACTORY QUALITY, PERFORMANCE, ACCURACY AND EFFECT IS WITH LICENSEE. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, LIZENZGEBER UND SEINE HÄNDLER, DISTRIBUTOREn UND AUTHORIZED REPRESENTATIVES AUSDRÜCKLICH DISCLAIM ALL EXPRESS WARRANTIES NOT STATED HEREIN AND ALL IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING ANY IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, TITLE, NON-INTERFERENCE, NON-INFRINGEMENT OR ACCURACY. WENN EINE IMPLIED WARRANTY IST NICHT DISCLAIMED UNDER APPLICABLE LAW, THEN SUCH IMPLIED WARRANTY IS LIMITED TO 30 DAYS FROM THE DATE LICENSEE ACQUIRED THE SOFTWARE FROM LICENSOR OR ITS DEALERS, DISTRIBUTORS OR AUTHORIZED REPRESENTATIVES AND IS SUBJECT TO THE EXCLUSIVE REMEDY PROVISION SET FORTH IN SECTION 8.2. SOME STATES DO NOT ALLOW LIMITATIONON ON HOW LONG AN IMPLIED WARRANTY LASTS, SO THE FOREGOING 30 DAY TIME LIMITATION ON IMPLIED WARRANTIES MAY NOT APPLY TO LICENSEE.
    Die hierin enthaltene eingeschränkte Garantie gibt dem Lizenznehmer bestimmte Rechte, und der Lizenznehmer kann auch andere rechte haben, die von Staat zu Staat variieren. Garantieanfragen können an den Lizenzgeber gesendet werden unter: [email protected] oder an Legal Department, 180 West Election Road, Suite 230, Draper, Utah 84020, U.S.A.

    Abschnitt 10 Haftungsbeschränkung
    DIE LIABILITÄT VON LICENSOR UND DAS VON ITS DEALERS, DISTRIBUTOREn UND AUTHORIZED REPRESENTATIVES TO LICENSEE FOR ANY LOSSES SHALL BE LIMITED TO DIRECT DAMAGES AND
    WERDEN NICHT DIE AMOUNT LICENSEE ORIGINALLY PAID FOR THE SOFTWARE AND IN NO EVENT SHALL LICENSOR OR ITS DEALERS, DISTRIBUTORS OR AUTHORIZED REPRESENTATIVES BE LIABLE TO LICENSEE FOR ANY INCIDENTAL, INDIRECT, SPECIAL, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING LOSS OF PROFITS), EVEN IF LICENSOR HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES. SOME STATES DO NOT ALLOW THE EXCLUSION OR LIMITATION OF INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES, SO THE ABOVE LIMITATION OR EXCLUSION MAY NOT APPLY TO LICENSEE.

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