Sensomap Pro 2.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 304.71 KB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Benötigen Sie ein Menü, das auf einer Karte Ihrer Heimatstadt basiert? Müssen Sie durch ein Unternehmen navigieren, das geografisch über den Staat oder das Land verteilt ist? Erstellen Sie technische/wissenschaftliche Dokumentationen, in denen Sie Pop-up-Informationen für seltsam geformte Teile benötigen? Bereiten und verteilen Sie Pläne Ihres Gebäudes an den Rettungsdienst? Alle diese Situationen erfordern sensomap Navigation. Hauptmerkmale: Imagemap-Applet, das komplexe polygonale und diskontinuierliche Bild-Switching-Hotspots verwalten kann. Ideal für reale Diagramme, in denen der Benutzer wichtige Orte visuell lokalisiert und dann schnell die benötigten Informationen mit einem kontextsensitiven Display oder Pop-up extrahiert. Kombiniert mehrstufige Popup-Untermenüs mit einem kontextsensitiven Vorschaubildschirm, der Informationen als Reaktion auf Mausbewegungen sofort aktualisiert. Bietet eine ideale Schnittstellenlösung für ein visuell orientiertes Hochgeschwindigkeits-Informationsabrufsystem. Enthält karussell-Scrolling, sodass Sie große Karten in einem kleinen Bildschirmbereich bereitstellen können. Eine Micromap ermöglicht es Ihnen, sich beim Scrollen um große Karten zu orientieren. Unterstützt Skripttrigger. Der Vorschaubildschirm unterstützt kontextsensitive Bilder sowie Textinformationen. Bietet ein hohes Maß an Datenbankfreundlichkeit und kann extrem große Menüs verarbeiten, die mit seinen mehrstufigen Popup-Framecrossing-Untermenüs in die Tausende von Menüelementen eingehen. Lieferung mit hochwertigen Mustervorlagen für Nordamerika, Europa, Südamerika, Afrika, den Nahen Osten und den westpazifischen Rand.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.0 veröffentlicht auf 2003-07-08
    Zahlreiche Feature-Ergänzungen

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

LIZENZVERTRAG Dies ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Image Intelligence Ltd. und Ihnen, dem Benutzer. Sie dürfen keine Lizenz erwerben oder diese Software verwenden, wenn Sie dieser Vereinbarung nicht zustimmen. Alle vorherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien, die diese Software regeln, werden durch diese Vereinbarung ersetzt, außer wie unten ausdrücklich angegeben. 1. Terminologie 1.1 "Image Intelligence": Dieser Begriff bezeichnet die Unternehmen Image Intelligence Ltd. (Registrierte Nummer 1099028) und Image Intelligence Software Ltd. (Registrierte Nummer 4121971) sind private Unternehmen, die im Vereinigten Königreich ansässig sind, registriert und handeln und sich zu 100 % im Besitz einer privaten Gruppe befinden, die im Vereinigten Königreich ansässig ist und ihren Sitz hat, mit Geschäftsadresse bei Underrock Studios, Symonds Yat, Herefordshire HR9 6BN und mit ihrer Haupthandelswebsite am www.imint.com. 1.2 "Software": Menükomponenten im Besitz und urheberrechtlich geschützt von Image Intelligence Software Ltd. 1.3 "Lizenznehmer": die Person oder Einrichtung, die eine Lizenz zur Nutzung von Software im Rahmen dieses Lizenzvertrags erhält. 1.4 "Website": eine Abfolge von Webseiten und Hilfsressourcendateien, die gleichzeitig alle folgenden Kriterien erfüllen: i) auf maximal einem Computer installiert; ii) der ästhetischen, thematischen, logischen und funktionalen Einheit entsprechend; iii) über eine einzige Basis-URL; iv) Zugehörigkeit zu einer einzigen juristischen Person und im Auftrag einer einzigen juristischen Person. Eine "Web-Anwendung" erfüllt nur das Kriterium: der Ästhetischen, thematischen, logischen und funktionalen Einheit entsprechend. Eine "Instanz einer Webanwendung", bei der es sich in der Regel um eine einzelne Installation einer lizenzierten Webanwendung in den Räumlichkeiten eines einzelnen Dritten handelt, erfüllt alle vier Kriterien, so dass eine "Instanz einer Webanwendung" für Lizenzzwecke als identisch mit einer "Website" angesehen wird. 1.5 "Online-Dokumentation": alle öffentlich zugänglichen Dokumente, die auf der Website des Lizenzausstellers unter http://www.happymenus.com 1.6 "Nutzung": Die Verwendung eines Applets ist definiert als (i) die Integration des Applets in Webseiten auf einer Website und (ii) das unbegrenzte Herunterladen von Kopien des Applets über Netzwerke in die CACHE-Verzeichnisse des Browsers von 3rd-Parteien im Rahmen des normalen Prozesses der Anzeige der Website. 1.7 "Kaufvertrag": eine Vereinbarung, die über den Lizenzvertrag hinausgeht und den Inhalt des Online-Formulars für die Bestellung von Software enthält, die auf der Image Intelligence-Website platziert wird. 1.8 "Lokales Dateisystem": das Dateisystem eines nicht vernetzten Computers, dessen IP, wie von der Software gelesen, 127.0.0.1 ist. 1.9 Sprachvielfalt: Nutzer von amerikanischem Englisch werden darauf hingewiesen, dass die britische Rechtschreibung befolgt wird, so dass z.B. das Nounon "license" geschrieben wird "lizenz". 2. ERTEILUNG DER LIZENZ 2.1 Durch das Herunterladen, Kaufen, Installieren oder Erlangn der Software stimmt der Lizenznehmer diesem Lizenzvertrag zu. Im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung erteilt Image Intelligence dem Lizenznehmer eine Lizenz zur Nutzung der Software in der beschriebenenement Image Intelligence erteilt dem Lizenznehmer eine Lizenz zur Nutzung der Software in der in der Online-Dokumentation beschriebenen Weise. Die Software ist lizenziert, nicht verkauft. Die Software kann auf lokalen Dateisystemen des Lizenznehmers verwendet werden. Jedes Mal, wenn der Lizenznehmer die Software- oder Softwareschlüssel herunterlädt, bezieht oder installiert, bestätigt der Lizenznehmer erneut, dass dieser Lizenzvertrag in seiner neuesten Version jede vorherige Vereinbarung zwischen den Parteien ersetzt, außer wie unten ausdrücklich angegeben. 2.1.1 EVALUIERUNGSNUTZUNG. Hat der Lizenznehmer keine Lizenz erworben, kann der Lizenznehmer die Software in dem unter 2.1 beschriebenen Umfang für einen Zeitraum, der 30 Tage nicht überschreiten darf. Dieser Zeitraum kann nicht verlängert werden. das Zwecke einer solchen Nutzung dürfen nicht über die Bewertung der Software hinausgehen. 2.2 Bedingte Lizenzverlängerung. Die Lizenz kann auf die Nutzung auf Websites ausgedehnt werden, die sich vollständig im Besitz des Lizenznehmers befinden oder vom Lizenznehmer entworfen wurden und für die der Lizenznehmer einen Schlüssel von Image Intelligence erhalten hat, vorbehaltlich der Bedingungen, die Von Image Intelligence zum Zeitpunkt der Lizenzverlängerung veröffentlicht hat. Jeder Schlüssel dient dem Zweck, die Software auf die angegebene Website zu sperren, indem die Namenskonvention verwendet wird, die Image Intelligence beim Aberhalten des Schlüssels zur Verfügung gestellt wurde. Wenn eine Website über mehrere Namenskonventionen oder den Erwerb zusätzlicher Namenskonventionen oder die Änderung ihrer Namenskonvention hinausgeht, ist die Beschaffung eines Schlüssels für eine Namenskonvention nicht so auszulegen, dass sie das Recht auf Erhalt weiterer Schlüssel für andere Namenskonventionen erwirbt. Im Falle der Integration der Software in eine Website, die dem Lizenznehmer gehört oder diese unterhält oder entworfen wird, die mehr als einen Schlüssel für sein ordnungsgemäßes Funktionieren benötigt, berechtigt die Beschaffung eines Schlüssels den Lizenznehmer nicht zur Ausgabe weiterer Schlüssel. Durch den Erwerb von Schlüsseln darf die Lizenz nur auf Websites ausgedehnt werden, die ausschließlich und vollständig im Besitz des Lizenznehmers sind oder ausschließlich und vollständig vom Lizenznehmer entworfen wurden. 2.3 Vorbehaltlich des Kaufvertrags kann Image Intelligence dem Lizenznehmer einen Schlüsselgenerator für die bequeme Schlüsselgenerierung gemäß Abschnitt 2.2 zur Verfügung stellen. Soweit eine Lizenz zur Verwendung eines Schlüsselgeneratorkontos für die Schlüsselbeschaffung gemäß Abschnitt 2.2 zur Verfügung gestellt wird, ist dies auf die Nutzung des Kontos auf der Image Intelligence-Website beschränkt. Der Schlüsselgenerator ist für den menschlichen Betrieb und gibt Schlüssel per E-Mail zurück. Die Software, die das Key-Generator-Konto enthält, darf vom Lizenznehmer nicht kopiert, verschoben oder geändert werden, und Image Intelligence behält das volle Eigentum und die Kontrolle über diese Software, einschließlich des Rechts, die Schlüsselgenerator-Software jederzeit zu ändern. Aus Gründen der Wartung und aufgrund anderer unvermeidbarer Netzwerkereignisse kann das Konto von Zeit zu Zeit vorübergehend nicht mehr zugänglich sein. Die Verwendung des Schlüsselgeneratorkontos unterliegt einer akzeptablen Nutzungsrichtlinie ("AUP"). 2.4 Alle Lizenzen und Lizenzverlängerungen sind nicht übertragbar, nicht austauschbar und nicht erstattungsfähig, es sei denn, an anderer Stelle in dieser Vereinbarung ausdrücklich angegeben. 2.5 Lizenz zum Vertrieb. Dem Lizenznehmer wird das Recht zur Verproduktion und Verbreitung der Software eingeräumt, sofern der Lizenznehmer - die Software vollständig und unverändert nur als Teil der Mehrwertanwendung oder Website des Lizenznehmers ("Produkt") vertreibt, wobei "value-added" die Anforderung umfasst, dass sich das Produkt ausreichend von der Software unterscheiden muss, dass das Produkt nicht mit der Software konkurriert oder den Teil des Geschäfts von Image Intelligence, der sich aus der Lizenzierung von Menükomponenten ergibt, beeinträchtigt oder reduziert; - die Bestimmungen der Abschnitte 2.2, 2.4, 4, 5.1, 5.2, 5.3, 6 und 7 dieser Vereinbarung in den Lizenzvertrag des Lizenznehmers für ihr Produkt aufzunehmen; - verpflichtet sich, Image Intelligence von und vor Ansprüchen oder Klagen, einschließlich Anwaltskosten, freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen, die sich aus einer Nutzung oder Verbreitung der Software oder des Produkts ergeben oder daraus resultieren; - verpflichtet sich, Image Intelligence auf Anfrage alle oder alle Parteien ("Kunden des Lizenznehmers"), an die die Software im Rahmen dieser Vereinbarung vertrieben wurde, vollständig zu identifizieren; - verpflichtet sich, von den Kunden des Lizenznehmers zu verlangen, dass sie Image Intelligence auf Anfrage erklären, dass sie die Software durch Weiterverbreitung vom oder über den Lizenznehmer erhalten haben. 3. AKZEPTABLE USE POLICY ("AUP") FÜR KEY GENERATOR ACCOUNTS 3.1 Für die Zwecke der Nutzung des Key Generator-Kontos wird der Lizenznehmer als "Kontoinhaber" bezeichnet. Diese AUP wird von Zeit zu Zeit überarbeitet. Die Nutzung des Key-Generator-Kontos durch einen Kontoinhaber nach veröffentlichung von Änderungen an der AUP auf der Image Intelligence-Website stellt die Annahme neuer oder zusätzlicher Bedingungen der AUP durch den Kontoinhaber dar, die zu einemdie Annahme neuer oder zusätzlicher Bedingungen der AUP durch den Kontoinhaber, die sich aus diesen Änderungen ergeben. 3.2 Der Lizenznehmer als Kontoinhaber verpflichtet sich: - die Image Intelligence-Website nicht durch die Nutzung des Kontos zu überladen und die Zugriffsrechte anderer Nutzer dieser Website zu respektieren. - das Konto nicht zu verwenden, um Schlüssel für Websites Dritter zu generieren, es sei denn, diese Websites sind vollständig vom Kontoinhaber entworfen. - das Konto nur zur Generierung von Schlüsseln für Websites zu verwenden, die der Kontoinhaber besitzt oder entwirft; Das Eigentum an einer Website ist definiert als Eigentum an den geistigen Inhalten der Website, nicht der Hardware, auf der sie platziert wird, noch der Software, die für die Übertragung und Anzeige verwendet wird. - das Konto nur in Übereinstimmung mit den Gebrauchsanweisungen zu verwenden; Maßnahmen wie das Studium des Quellcodes oder der unbefugte Zugriff auf zusätzliche Dateien sind untersagt. - die Software, die das Konto umfasst, weder zu ändern, zu kopieren oder zu verschieben noch zu versuchen, dies zu tun. - keine Passwörter für den Zugriff auf das Konto an Personen weiterzugeben, die nicht über eine von Image Intelligence ausgestellte Lizenz zur Nutzung des Kontos verfügen. - sicherzustellen, dass Passwörter für Unbefugte unzugänglich bleiben, und Image Intelligence unverzüglich zu informieren, wenn ein Passwort einer unbefugten Person bekannt geworden ist. - Image Intelligence unverzüglich über jede andere mögliche Sicherheitsverletzung in Bezug auf die Nutzung des Kontos, einschließlich der Generierung von Schlüsseln durch Unbefugte, zu informieren. - Image Intelligence auf Anfrage zufriedenstellend nachzuweisen, dass jede bestimmte Website, für die ein Schlüssel generiert wird, entweder im Besitz oder vom Kontoinhaber entworfen wird. - Image Intelligence auf Anfrage Angaben über die Identität der Eigentümer und Designer von Websites zu machen, für die im Rahmen dieser Vereinbarung Schlüssel generiert werden, einschließlich der Namen der Personen und der Namen der Organisationen, für die sie arbeiten. - Bildintelligenz bei gemeinsamen Projekten mit Dritten, in denen die lizenzierte Software verwendet wird, die Arbeitsteilung zwischen dem Lizenznehmer und den Dritten zu beschreiben. 3.3 Im Falle der Generierung eines Schlüssels für eine Website, die weder vollständig im Besitz des Lizenznehmers als Kontoinhaber ist noch vollständig gestaltet ist, ist der Lizenznehmer verpflichtet, den Preis einer entsprechenden separaten Lizenz zu zahlen, wie sie zu diesem Zeitpunkt auf der Image Intelligence-Website aufgeführt war. Ungeachtet dieser Zahlung kann Image Intelligence das Konto dennoch sperren, bis es davon überzeugt ist, dass die Zusagen von Abschnitt 3.2 vom Lizenznehmer ordnungsgemäß eingehalten werden. 3.4 Im Falle eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen von Abschnitt 3.2 oder eines Verstoßes gegen den Rest dieser Lizenzvereinbarung kann Image Intelligence das Konto sperren oder kündigen. Der Lizenznehmer wird umgehend per E-Mail darüber informiert. 3.5 Die Nutzung des Schlüsselgenerators kann Nutzungsgebühren unterliegen, wie sie von Zeit zu Zeit von Image Intelligence veröffentlicht werden. Rechnungen werden von Zeit zu Zeit ausgestellt. Falls der Lizenznehmer diese Gebühren oder sonstiges Geld, das Image Intelligence geschuldet wird, nicht innerhalb des von Image Intelligence festgelegten Zeitraums bezahlt, (i) werden alle Lizenzerweiterungen im Zusammenhang mit Schlüsseln, die während des Abrechnungszeitraums generiert wurden, ausgesetzt und der Lizenznehmer muss die Nutzung der Software an allen mit diesen Schlüsseln verbundenen Standorten sofort aussetzen, (ii) das Schlüsselgeneratorkonto wird gesperrt und für den Lizenznehmer unbrauchbar gemacht. Die Sperrung von Konten und Lizenzen wird so lange fortgesetzt, bis das gesamte Anzahlung an Image Intelligence erfolgt. Image Intelligence ist berechtigt, für die Reaktivierung eines Kontos, das wegen Zahlungsverzugs gesperrt ist, Gebühren zu erheben. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle Kosten für die Eintreibung von Forderungen, die Image Intelligence entstehen, und alle Kosten zu tragen, die aus irgendeinem Grund und von einer Person oder einer Organisation infolge der Sperrung des Kontos und Lizenzverlängerungen entstehen. 4. COPYRIGHT. Das Urheberrecht und das Eigentum an der Software besteht bei Image Intelligence Software Ltd., Herefordshire, England. Beim Erwerb einer Lizenz im Sinne der oben definierten erhält der Lizenznehmer eine Lizenz, die auf die Verwendung einer Kopie der Software in der auf unserer Website verfügbaren Dokumentation beschränkt ist. Der Lizenznehmer darf die Software oder eine Kopie davon nicht vermieten, vermieten, weiterverbreiten oder weiterverkaufen, es sei denn, dies ist in Abschnitt 2 ausdrücklich vereinbart. Der Lizenznehmer darf die Software, den Programmcode oder einen Teil davon nicht modifizieren, zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren oder solche Aktivitäten von Dritten zulassen. 5. GARANTIE, LIABILITÄT UND REFUNDEN. 5.1 Die gesamte Software wird von uns "as-is" und ohne jegliche Garantie zur Verfügung gestellt. Käufer werden ausdrücklich daran erinnert, dass kein Java-Applet 100% der Zeit funktioniert. Zum Maximuantee. Käufer werden ausdrücklich daran erinnert, dass kein Java-Applet 100% der Zeit funktioniert. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang lehnt Image Intelligence alle Zusicherungen, Garantien, Bedingungen und sonstigen Bedingungen ab, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen und/oder Bedingungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck, in Bezug auf die Software und das dazugehörige schriftliche Material. 5.2 HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DER AUTHOR, COPYRIGHT HOLDERS UND DISTRIBUTOREn DIESER SOFTWARE IST NICHT FÜR EINEN DAMAGES WASSOEVER (INCLUDING, WITHOUT LIMITATION, DAMAGES FOR LOSS OF BUSINESS PROFITS, BUSINESS INTERRUPTION, LOSS OF BUSINESS INFORMATION, OR OTHER PECUNIARY, INTELLECTUAL OR PERSONAL LOSS) SUFFERED BY ANYONE AS A RESULT OF USING KEINE GARANTIE ODER REPRESENTATION, ENTWEDER EXPRESS OF IMPLIED, IST ÜBER DIE SOFTWARE'S SUITABILITY FÜR JEDEN PURPOSE GEMACHT. WENN DER RECHT NICHT DIE LIABILITÄT SIBILITÄT, DIE LIABILITÄT DES AUTHOR, DER COPYRIGHT HOLDERS UND DER DISTRIBUTOREN AUF DEN KAUFPREIS DER SOFTWARE BESCHRÄNKT. DIE LIZENZ VERLÄNGERT NICHT AUF DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE IN JURISDIKTIONEN, WO DIE LIABILITÄT DEN KAUFPREIS DER SOFTWARE ÜBERSTEIGEN KANN. 5.3 SOFTWAREZUVERLÄSSIGKEIT. PARTS OF THIS SOFTWARE ARE WRITTEN IN JAVA AND RELY FOR THEIR OPERATION ON JAVA INTERPRETERS PROGRAMMED BY THIRD PARTY COMPANIES OVER WHOM IMAGE INTELLIGENCE HAS NO CONTROL. JAVA TECHNOLOGIE UND ABGELEITETE PRODUKTE SIND NICHT FAULT TOLERANT UND SIND NICHT DESIGNED, MANUFACTURED ODER INTENDED FOR USE ODER RESALE AS CONTROL EQUIPMENT IN HAZARDOUS ENVIRONMENTS IN WHICH THE FAILURE OF JAVA TECHNOLOGY AND DERIVED PRODUCTS COULD LEAD DIRECTLY TO DEATH, PERSONAL INJURY, OR SEVERE PHYSICAL OR ENVIRONMENTAL DAMAGE. IMAGE INTELLIGENCE LEHNT JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR SOLCHE ZWECKE AB. DIE LIZENZE REPRESENTS UND WARRANTS, DASS ES NICHT DIE SOFTWARE FÜR SUCH PURPOSES VERWENDEN WIRD. 5.4 Produktzufriedenheit. Der Lizenznehmer versichert und garantiert, die Testversionen vor dem Kauf erfolgreich und vollständig getestet zu haben; durch Das Testen der Testversionen hat der Lizenznehmer vor dem Kauf festgestellt, dass das Produkt für seine Zwecke geeignet ist, und drückt aus, indem er den Kauf seine volle Zufriedenheit mit dem Produkt ausdrückt. Sollte ein Lizenznehmer die Testversionen vor dem Kauf der Vollversion nicht vollständig testen, erkennt er gemäß dieser Vereinbarung an, dass er die Tests hätte durchführen können und müssen und keinen Anspruch gegen den Autor, Urheberrechtsinhaber oder Distributoren in Bezug auf Benutzerfreundlichkeit, Zweckbestimmung und Produktzufriedenheit haben. 5.5 Rückerstattungsrichtlinien. i) Gemäß DER RICHTLINIE 97/7/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES COUNCIL vom 20. Mai 1997 über den Schutz der Verbraucher bei Fernabsatzverträgen, Artikel 6 Absatz 3, besteht für den Lizenznehmer kein allgemeines Rücktrittsrecht und aus folgenden Gründen kein Erstattungsrecht: "der Verbraucher darf das in Absatz 1 vorgesehene Widerrufsrecht für Verträge nicht ausüben: - für die Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Erbringung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der in Absatz 1 genannten Sieben-Arbeitstag-Frist begonnen hat,.... - für die Lieferung von Waren, die nach den Spezifikationen des Verbrauchers hergestellt oder eindeutig personalisiert sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zurückgegeben werden können oder sich verschlechtern oder rasch verfallen können; - für die Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Computersoftware, die vom Verbraucher entsiegelt wurden,... " (ii) Der Lizenznehmer kann jedoch ein zugehöriges Abonnementpaket kündigen, wenn dieses ebenfalls erworben wurde, in diesem Fall kann der Lizenznehmer mit einer Rückerstattung eines angemessenen Anteils der nicht genutzten Teile des Abonnementpreises rechnen. iii) Im Falle der Löschung des Schlüsselgeneratorkontos gelten Nutzungsgebühren bis zum Zeitpunkt der Deaktivierung; Die Löschung des Schlüsselgeneratorkontos hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit von Softwarelizenzen und Schlüsseln, die vor der Deaktivierung des Kontos erworben und bezahlt wurden - diese bleiben gültig, es sei denn, sie sind oder sind aufgrund eines anderen Teils dieses Lizenzvertrags ungültig geworden; Die Zahlung für Lizenzen und Lizenzverlängerungen (mit Ausnahme nicht genutzter Teile von Abonnements), die der Lizenznehmer vor der Stornierung erhält, bleibt fällig und nicht erstattungsfähig. 5.6 Unterstützung. Der Support ist nicht in den Lizenz- oder Kaufverträgen enthalten, kann aber von Image Intelligence nach eigenem Ermessen kostenlos bereitgestellt werden. 6. VERLETZUNG DES LIZENZVERTRAGS. Wenn ein Teil dieser Vereinbarung vom Lizenznehmer gebrochen wird, Die Rechte zur Nutzung der in Abschnitt 2 gewährten Software werden widerrufen, und die Software und alle kopiendes Eigentum des Lizenznehmers müssen vernichtet werden. Dies schließt weitere strafrechtliche oder zivilrechtliche Verfahren gegen den Lizenznehmer nicht aus. 7. ZUSTÄNDIGKEIT. Die Bedingungen für die Erteilung von Lizenzen im Rahmen dieser Vereinbarung unterliegen den Gesetzen des Vereinigten Königreichs und insbesondere dem Copyright, Designs and Patent Act 1988 und Schedule 5 Absatz 1 des (United Kingdom) Value Added Tax Act, Image Intelligence Ltd. und Image Intelligence Software Ltd., die Ausgründungen, Register und Handelsunternehmen aus dem Vereinigten Königreich sind. Der Ort der Lieferung des Verkaufs solcher Lizenzen und der Ort ihres Verkaufs ist im letztgenannten Rechtsakt definiert. 8. Zusätzliche Punkte Ergänzungen zu dieser Vereinbarung dürfen nur in ausdrücklichvereinbarter und schriftlicher Form von beiden Parteien gelten und in Abschnitt 8 eines erweiterten Lizenzvertrags aufgeführt sind.