Senomix Timesheets for BlackBerry 5.2

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 3.32 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎2 ‎Stimmen

Senomix-Arbeitszeittabellen für BlackBerry ist die einfachste Zeiterfassungssoftware für Design, Engineering und andere projektgesteuerte Büros. Senomix Timesheets für BlackBerry ist vernetzt, um die gesamte aufgezeichnete Zeit auf einem einzelnen Windows- oder Mac OS X-Computer in Ihrem Büro zu liefern, und bietet ein einfaches Tool zur Nachverfolgung der Zeit per Handheld ohne manuelle Synchronisierung, E-Mail, SMS-Nachrichten oder Verbindungskabel. Senomix Timesheets für BlackBerry sind bereit, als eigenständiger Timetracker oder als Front-End für Ihre QuickBooks, Peachtree oder MYOB Buchhaltungssoftware zu arbeiten und bietet sowohl einen Stoppuhr-Timer als auch eine wöchentliche Standard-Arbeitszeittabelle, um die Bearbeitungszeit für unterwegs zu erleichtern. Die hier aufgeführte Version von Senomix-Arbeitszeittabellen ist bereit, mit dem v3.41 Senomix Timesheets Server-Programm Ihres Büros zu arbeiten. Wenn Sie Senomix-Arbeitszeittabellen noch nicht installiert haben und einen Evaluierungsserver in Ihrem eigenen Büro oder auf Ihrem Heimcomputer ausprobieren möchten, können Sie einen kostenlosen Download mit zwei Systembenutzern und maximal 10 eingegebenen Arbeitszeittabellenwochen kostenlos von der Website von Senomix Software herunterladen. Für weitere Informationen über Arbeitszeitnachweise, um das System auszuwerten oder einen Registrierungsschlüssel und eine Seriennummer über unsere Keygen zu erwerben, besuchen Sie bitte unsere Website unter www.senomix.com

VERSIONSVERLAUF

  • Version 5.2 veröffentlicht auf 2018-08-09
    Neue Version von Senomix Timesheets für BlackBerry.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Dies ist eine rechtliche Vereinbarung ("diese Vereinbarung") zwischen Senomix Software / Senomix Consulting Inc. ("Senomix") und dem Lizenznehmer ("der Lizenznehmer"). Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von Nova Scotia, Kanada. Senomix lizenziert die Software Senomix Timesheets ("die Software") nur, wenn alle folgenden Bedingungen vom Lizenznehmer akzeptiert werden. Die Software umfasst den Server(s), die Registrierungsanwendung, alle Client-Anwendungen, alle Dateien und Dokumente, die mit dieser Software verbunden sind, und alle Upgrades, die in Zukunft auf die Software angewendet werden können. Durch die Installation der Software gibt der Lizenznehmer an, dass der Lizenznehmer diese Vereinbarung gelesen und verstanden hat und damit einverstanden ist, an seine Geschäftsbedingungen gebunden zu sein. Wenn diese Vereinbarung für den Lizenznehmer nicht akzeptabel ist, muss der Lizenznehmer alle Kopien der Software, die sich im Besitz des Lizenznehmers befinden, unverzüglich vernichten. 1. LIZENZBEDINGUNGEN 1.1 Die Software ist lizenziert, nicht verkauft. Dem Lizenznehmer wird eine nicht übertragbare Lizenz zur Installation der Senomix Timesheets Server Software ("the Server") auf einem Computer und zur Installation der zugehörigen Administrations- und Arbeitszeittabellenclientanwendungen ("die Clients") auf Computern erteilt, die von ihren Mitarbeitern oder angestellten Auftragnehmern verwendet werden. Alle Kopien der Software sollten vollständige Kopien sein, einschließlich aller Urheberrechtshinweise. Wenn dem Lizenznehmer mehr als eine Serverkonfigurationsoption zur Verfügung gestellt wird, kann nur eine dieser Serveroptionen installiert und jederzeit aktiv verwendet werden. 1.2 Diese Lizenz darf vom Lizenznehmer ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Senomix nicht übertragen oder vergeben werden; Jeder Versuch des Lizenznehmers, die Lizenz oder ihre Rechte im Rahmen dieser Lizenz zu übertragen oder zu übertragen, stellt eine wesentliche Verletzung dieser Lizenz dar. 1.3 Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Lizenz in vollem Umfang in Kraft. 1.4 Der Lizenznehmer darf den Quellcode der Software nicht zurückentwickeln, zerlegen, dekompilieren, ändern, übersetzen oder anderweitig versuchen, den Quellcode der Software zu ändern oder abzuleiten. 1.5 Der Lizenznehmer darf keine abgeleiteten Werke auf der Grundlage der Software erstellen. 1.6 Handelt es sich bei der Software um ein Upgrade, darf der Lizenznehmer die Software nur in Verbindung mit der aktualisierten Software verwenden. Sowohl das Upgrade als auch die ursprüngliche Software werden als Teil desselben Softwareprodukts für Lizenzzwecke betrachtet. 1.7 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Registrierungsschlüssel, der ihm zum Zeitpunkt des Kaufs zur Aktivierung der Software zur Verfügung gestellt wurde, nicht zu verteilen. 1.8 Sollte der Lizenznehmer innerhalb des 90-tägigen Evaluierungszeitraums eine Rückerstattung beantragen, erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, alle Software-, Dokumentations- und Softwareregistrierungsschlüssel zu vernichten, die mit der Rückerstattung der Software verbunden sind. Der Lizenznehmer garantiert Senomix innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beendigung dieser Vereinbarung schriftlich, dass diese Bedingungen erfüllt wurden. 1.9 Die Software darf nur die maximale Anzahl von Benutzern enthalten und verwendet werden, die durch die Kauf- und Registrierungsschlüsselbeschränkungen des Lizenznehmers angegeben sind. Wenn kein Kauf getätigt wurde, ist die maximale Anzahl der benutzererlaubten Benutzer die von Senomix für eine Evaluierungskopie der Anwendung angegebene Nummer. 1.10 Die in dieser Vereinbarung beschriebenen Bedingungen gelten aus irgendeinem Grund über die Kündigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung. 1.11 Senomix kann diesen Vertrag kündigen, wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhält. In diesem Fall verpflichtet sich der Lizenznehmer, alle Kopien der Software und aller Ihrer Bestandteile und/oder ihrer Inhalte zu vernichten. 1.12 Stellt sich Senomix einen Dienst für den Lizenznehmer zur Verfügung (z. B. mit dem Senomix-Abonnementdienst für die Software), behält sich Senomix das Recht vor, die für den Dienst erhobenen Gebühren zu ändern oder die dem Lizenznehmer erbrachten Dienste, einschließlich der Beendigung dieser Dienste, nach 30 Tagen Benachrichtigung über diese Änderungen an den Lizenznehmer zu ändern. Sofern dem Lizenznehmer nichts anderes angegeben ist, kann der Lizenznehmer die Nutzung eines von Senomix bereitgestellten Dienstes beenden, indem er Senomix innerhalb von mindestens 30 Tagen nach dem beabsichtigten Datum der Beendigung des Dienstes mit der Kündigung des Dienstes kündigt. 1.13 Diese Lizenz wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen von Nova Scotia und den Gesetzen Kanadas, die hierin gelten, ausgelegt. Im Falle von Kontroversen, Streitigkeiten oder Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Auslegung oder Verletzung dieser Lizenz ergeben, werden die Parteien sich bemühen, diese unverzüglich beizulegen. Wenn eine solche Streitigkeit nicht gelöst werden kann, werden die Parteien diese unverzüglich einem verbindlichen Schiedsverfahren gemäß dem Commercial Arbitration Act (Nova Scotia) unterwerfen. 1.14 Jede Mitteilung, die gemäß den Bedingungen dieser Lizenz erforderlich oder zulässig ist oder gesetzlich, gesetzlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist, erfolgt (sofern nichts anderes bestimmt ist) schriftlich und wird persönlich übermittelt, gegebenenfalls per Einschreiben oder Luftpost versandt, ordnungsgemäß gebucht und vollständig im Voraus bezahlt in einem Umschlag, der ordnungsgemäß adressiert oder per Fax an die jeweiligen Parteien an die auf der letzten Rechnung oder Quittung angegebene Adresse gesendet wird, oder an die andere Adresse oder Faxnummer, die von Zeit zu Zeit durch Mitteilung angegeben werden kann. Eine solche Mitteilung muss in englischer Sprache erfolgen und gilt als zum Zeitpunkt der eigentlichen Zusendung erfolgt, wenn sie von Hand zugestellt wird, oder am nächsten Werktag nach dem Versand per Fax oder in einem anderen Ereignis innerhalb von zehn Tagen nach der Zusendung in der zuvor beschriebenen Weise. 2. VERTEILUNG 2.1 Der Lizenznehmer darf die Software nicht verteilen. Der Lizenznehmer darf eine Kopie der Software nur zu Sicherungszwecken erstellen. 2.2 Der Lizenznehmer darf die Nutzung der Software nicht als Dienstleistung verkaufen oder anderweitig Einnahmen aus ihrer Nutzung erzielen. 2.3 Der Lizenznehmer darf die Software nicht an Dritte verkaufen, vermieten, verleasen oder verleihen. 3. GEISTIGES EIGENTUM 3.1 Der Lizenznehmer darf keine Urheberrechts- oder Markenhinweise von Senomix aus einem Teil der Software oder der zugehörigen Dokumentation entfernen, ändern oder ändern. 3.2 Die Software ist Eigentum von Senomix und durch kanadische Gesetze zum geistigen Eigentum und anwendbare internationale Gesetze, Verträge und/oder Konventionen geschützt. Senomix besitzt und behält alle Rechte, Titel, Marken, Urheberrechte und Interesse an und an der Software und der dazugehörigen Dokumentation. Der Lizenznehmer erklärt sich hiermit damit einverstanden, seine besten Anstrengungen zu unternehmen, um die Software vor unbefugter Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung zu schützen. Der Lizenznehmer darf das Eigentum von Senomix weder während noch zu irgendeinem Zeitpunkt nach Ablauf oder Beendigung dieser Lizenz in Frage stellen oder anfechten. 4. BEGRENZTE GARANTIE 4.1 Senomix garantiert, dass die Software, wenn sie wie vorgeschrieben betrieben wird, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Erwerbsdatum die in der begleitenden Dokumentation beschriebene Funktionalität im Wesentlichen erreicht. Senomix garantiert nicht, dass die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer unterbrochen wird oder dass der Betrieb der Software fehlerfrei ist. Die alleinige Haftung von Senomix für jede Verletzung dieser Garantie liegt nach alleinigem Ermessen von Senomix: a. die defekte Software des Lizenznehmers zu ersetzen; oder b. den Lizenznehmer zu beraten, wie die in der Dokumentation beschriebene Funktionalität im Wesentlichen erreicht werden kann, wie in der Dokumentation beschrieben, und das in der Dokumentation beschrieben. Reparierte, korrigierte oder ersetzte Software wird von dieser beschränkten Garantie für den verbleibenden Zeitraum unter der Garantie abgedeckt, die die ursprüngliche Software abdeckte, oder, wenn länger, für dreißig (30) Tage nach dem Datum, an dem Senomix den Lizenznehmer über den Betrieb der Software informierte, um die in der Dokumentation beschriebene Funktionalität zu erreichen. Nur wenn der Lizenznehmer Senomix während der geltenden Garantiezeit über sein Problem mit der Software informiert und den Nachweis des Datums vorlegt, an dem der Lizenznehmer die Software erworben hat, ist Senomix verpflichtet, diese Garantie zu erfüllen. Senomix wird angemessene kommerzielleSoftware ist verpflichtet, diese Garantie zu erfüllen. Senomix wird innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung angemessene kommerzielle Anstrengungen unternehmen, um die vorgenannte Garantie zu reparieren, zu ersetzen oder zu beraten. 4.2 Dies ist eine beschränkte Garantie und die einzige Garantie von Senomix. 4.3 Senomix übernimmt keine andere ausdrückliche Garantie. Kein Senomix-Händler, -Agent oder -Mitarbeiter ist berechtigt, Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen dieser Garantie vorzunehmen. 4.4 Die Software wurde auf Schädliche Programme wie Viren, Trojaner und Würmer überprüft. Es liegt in der Verantwortung des Lizenznehmers, die Software vor der Nutzung auf Viren und andere Infektionen zu überprüfen. 4.5 Wenn der Lizenznehmer Änderungen an der Software vorgenommen hat oder wenn der Lizenznehmer gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung verstößt, wird diese Garantie sofort beendet. Diese Garantie gilt nicht, wenn die Software auf oder in Verbindung mit anderer Hardware oder Software als der unveränderten Version von Hardware und Software verwendet wird, mit der die Software wie in der Dokumentation beschrieben verwendet werden soll. 4.6 Diese Vereinbarung ist die gesamte Vereinbarung zwischen Senomix und dem Lizenznehmer und ersetzt alle anderen Mitteilungen, Anzeigen oder Vereinbarungen in Bezug auf die Software. 5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 5.1 EXCEPT AS PROVIDED ABOVE, THE SOFTWARE IS PROVIDED "AS IS" OHNE GARANTIE EINES KIND, ENTWEDER EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING, ABER NICHT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. THE ENTIRE RISK AS TO THE QUALITY AND PERFORMANCE OF THE SOFTWARE IS WITH THE LICENSEE. SUBJECT TO THE TERMS OF SECTION 4.1 ABOVE, WENN DIE SOFTWARE Z. B. DEFECTIVE, DIE LIZENZNEHMEDIE DIE ENTIRE COST OF ALL NECESSARY SERVICING, REPAIR OR CORRECTION. SOME JURISDICTIONS NICHT ALLOW THE EXCLUSION OF IMPLIED WARRANTIES, SO THIS LIMITATION MAY NOT APPLY. 5.2 UNTER KEINE UNTER BEDINGUNGEN, INCLUDING NEGLIGENCE, SHALL SENOMIX BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, PUNITIVE, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO LOSS OF PROFITS, LOSS OF DATA, OR LOSS OF USE, WHETHER ARISING OUT OF CONTRACT, TORT, STRICT LIABILITY OR OTHERWISE, ARISING OUT OF SOME JURISDICTIONS DO NOT ALLOW THE LIMITATION OF INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES, SO THIS LIMITATION MAY NOT APPLY TO YOU. 5.3 IN NO EVENT SHALL SENOMIX'S TOTAL LIABILITY UNDER THIS LICENSE EXCEED THE LICENSE FEE PAID BY THE LICENSEE FOR THE SOFTWARE.