Screen2Flash 1.2.0.604

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 7.37 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎5 ‎Stimmen

Screen2Flash ist eine völlig einzigartige kombinierte Bildschirmaufnahme und Webcasting-Anwendung. Mit seiner intuitiven Benutzeroberfläche Screen2Flash können Sie funktionsreiche Webcasts in Sekundenschnelle erstellen. Erfassen Sie Ihren gesamten Desktop oder einen Teil davon und übertragen Sie dies als Live-Flash-Videostream. Wechseln Sie beim Live-Streaming zwischen Desktop-Aufnahme und Live-Kamera, um ansprechende und informative Präsentationen zu erstellen. Mischen Sie PowerPoint-Folien mit Ihrem Live-Videostream oder führen Sie Live-Software-Demonstrationen aus. Streamen Sie Archivvideos oder streamen Sie Foto-Diashows. Mischen, erzählen und webcasten Sie alle Inhalte auf Ihrem PC. Wechseln Sie zwischen Moderator und Präsentation. Livestream... Etwas! Es ist keine zusätzliche Hardware erforderlich. Mit nur einer Kamera und einem PC mit Screen2Flash können Sie jetzt Live-Webcasts erstellen, die bisher nur mit professioneller Streaming-Hardware möglich waren. Nehmen Sie Ihren Webcast als hochwertiges h.264-Flash-Video auf - sofort bereit für den On-Demand-Verbrauch. Ihr fertiger Webcast kann auf Ihren eigenen Streaming-Server hochgeladen, bei einem Streaming-Anbieter gehostet oder auf Video-Sharing-Websites wie YouTube und Vimeo hochgeladen werden und in wenigen Minuten online angezeigt werden. Screen2Flash wird von vielen Unternehmen und Fachleuten verwendet und kann Ihre Webcasts auf die nächste Stufe heben. Engagieren Sie Ihr Publikum mit diesem intelligenten, glatten Präsentationstool und sehen Sie sich die Vorteile an, die Live-Flash-Streaming für Ihr Unternehmen bieten kann. Screen2Flash ist jetzt als voll funktionsfähiger Test-Download verfügbar, damit Sie sein wahres Potenzial für Ihr Unternehmen bewerten können.

VERSIONSVERLAUF

  • Version V1.2.0.604 veröffentlicht auf 2010-05-03

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR SCREEN2FLASH LIVE DESKTOP ENCODER-ANWENDUNG

    WICHTIG BITTE LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGS SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE MIT DIESER PROGRAMMINSTALLATION FORTFAHREN.

    Der Endbenutzer-Lizenzvertrag von SCREEN2FLASH ("EULA") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder eine Einzelperson oder eine einzelne Einheit) und SCREEN2FLASH für die oben genannten Softwareprodukte, die zugehörige Softwarekomponenten, Medien, gedruckte Materialien und "online" oder elektronische Dokumentation umfassen können.

    Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Verwendung des SCREEN2FLASH erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. Diese Lizenzvereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung über das Programm zwischen Ihnen und SCREEN2FLASH (als "Lizenzgeber") dar und ersetzt alle vorherigen Vorschläge, Zusicherungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien.

    Wenn Sie den Bedingungen dieser EULA nicht zustimmen, installieren oder verwenden Sie SCREEN2FLASH nicht.

    SCREEN2FLASH ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt. SCREEN2FLASH ist lizenziert, nicht verkauft.

    Die Dateien QtCore4.dll und QtGui4.dll (nachfolgend "Qt-Dateien") werden von Screen2Flash installiert und verwendet, sind jedoch von den Bedingungen dieser Lizenz ausgenommen. Qt Files sind unter LGPL 2.1 lizenziert und urheberrechtlich geschützt von der Nokia Corporation.

    1. LIZENZERTEILUNG.
    SCREEN2FLASH ist wie folgt lizenziert:

    a) Installation und Verwendung.
    SCREEN2FLASH gewährt Ihnen das Recht, eine Evaluierungskopie von SCREEN2FLASH auf Ihrem Computer zu installieren und zu verwenden, auf der eine gültig lizenzierte Kopie des Betriebssystems ausgeführt wird, für das eine lizenzierte Kopie des SCREEN2FLASH entwickelt wurde [z. B. Windows XP, Windows ME, Windows Vista und Windows 7]. Die Evaluierungsversion hat eine siebentägige Testphase. Zu jedem Zeitpunkt während oder nach diesem Testzeitraum können Sie einen Lizenzschlüssel erwerben, damit Sie die Software weiterhin verwenden können.

    (b) Sicherungskopien.
    Sie dürfen KEINE Kopien von SCREEN2FLASH anfertigen.

    2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN.

    (a) Aufrechterhaltung der Urheberrechtshinweise.
    Sie dürfen keine Copyright-Hinweise auf allen Kopien von SCREEN2FLASH entfernen oder ändern.

    b) Verteilung.
    Sie dürfen registrierte Kopien des SCREEN2FLASH nicht an Dritte weitergeben. Evaluierungsversionen, die von den Websites von SCREEN2FLASH heruntergeladen werden können, können frei verteilt werden.

    c) Verbot von Reverse Engineering, Dekompilierung und Demontage.
    Sie dürfen SCREEN2FLASH nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn und nur in dem Umfang, in dem eine solche Tätigkeit ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich nach geltendem Recht zulässig ist.

    d) Vermietung.
    Sie dürfen SCREEN2FLASH nicht vermieten, vermieten oder verleihen.

    e) Support-Services.
    SCREEN2FLASH kann Ihnen Support-Services im Zusammenhang mit SCREEN2FLASH anbieten. Jeder zusätzliche Softwarecode, der Ihnen als Teil der Support-Services zur Verfügung gestellt wird, gilt als Teil von SCREEN2FLASH und unterliegt den Bedingungen dieser EULA.

    (f) Einhaltung der geltenden Gesetze.
    Sie müssen alle geltenden Gesetze bezüglich der Nutzung des SCREEN2FLASH einhalten.

    3. KÜNDIGUNG

    Unbeschadet anderer Rechte kann SCREEN2FLASH diese EULA kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser EULA nicht einhalten. In diesem Fall müssen Sie alle Kopien des SCREEN2FLASH in Ihrem Besitz zerstören.

    4. COPYRIGHT

    Alle Titel, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, im und auf den SCREEN2FLASH und alle Kopien davon sind Eigentum von SCREEN2FLASH oder seinen Lieferanten. Alle Rechte an Denpund und geistigen Eigentumsrechten an und an den Inhalten, auf die durch die Nutzung des SCREEN2FLASH zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltseigentümers und können durch geltendes Urheberrecht oder andere Gesetze und Verträge zum Schutz geistigen Eigentums geschützt sein. Diese EULA räumt Ihnen keine Rechte zur Nutzung solcher Inhalte ein. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben SCREEN2FLASH vorbehalten

    5. KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN

    SCREEN2FLASH lehnt ausdrücklich jegliche Garantie für den SCREEN2FLASH ab. SCREEN2FLASH wird "As Is" ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung jeglicher Art bereitgestellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Nichtverletzung oder Eignung eines bestimmten Zwecks. SCREEN2FLASH übernimmt keine Gewähung oder Verantwortung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Informationen, Texten, Grafiken, Links oder anderen Elementen, die im SOFTWAREPRODUKT enthalten sind. SCREEN2FLASH übernimmt keine Gewähtung unter Beachtung von Schäden, die durch die Übertragung eines Computervirus, Wurms, einer Zeitbombe, einer Logikbombe oder eines anderen solchen Computerprogramms verursacht werden können. SCREEN2FLASH lehnt ferner ausdrücklich jegliche Gewährleistung oder Zusicherung gegenüber autorisierten Benutzern oder Dritten ab.

    6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

    IN keinem Fall haftet SCREEN2FLASH für Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne, Betriebsunterbrechungen oder verlorene Informationen), die aus der Nutzung oder Unfähigkeit der "autorisierten Nutzer" auf den SCREEN2FLASH entstehen oder nicht in der Lage sind, die SCREEN2FLASH zu nutzen, auch wenn SCREEN2FLASH auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. IN keinem Fall haftet SCREEN2FLASH für Datenverlust oder für indirekte, besondere, zufällige, Folgeschäden (einschließlich entgangener Gewinne) oder andere Schäden, die auf Verträgen, unerlaubter Handlung oder auf andere Weise beruhen. SCREEN2FLASH übernimmt keine Haftung in Bezug auf den Inhalt von SCREEN2FLASH oder teiledavon, einschließlich, aber nicht beschränkt auf darin enthaltene Fehler oder Unterlassungen, Verleumdung, Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, Privatsphäre, Markenrechte, Geschäftsunterbrechung, Personenschäden, Verlust der Privatsphäre, moralische Rechte oder die Offenlegung vertraulicher Informationen.

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