RS audials complete tool box 1.6

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 62.78 MB
‎Benutzerbewertung: 3.5/5 - ‎2 ‎Stimmen

Entertainment Software Best-of Toolbox mit Radiotracker Platinum, Tunebite Platinum +MPEG4, Tagrunner, Podspider und Ringhero MP3 Musik für kostenlosen Wunsch, nehmen Sie alles getan! RS Audials Komplette Suche mit Hilfe des Radiotracker-Netzwerks auf über 14.000 Webradios nach bestimmten Treffern, die Sie haben möchten, und zeichnet sie als mp3-Dateien auf. Sie können auch Web-Radiosender hören oder aus dem Internet herunterladen, mit voller Bandbreite, Tausende von Musiktiteln. Kopieren Sie den Kopierschutz von gekaufter Musik und Video RS Audials Complete entfernt den Kopierschutz von DRM-geschützten WMA- und M4P-Musikdateien, M4B, AA und AAC Hörbücher und WMV, M4V Videodateien mit Hilfe der genehmigten Tunebite-Technologie durch die Aufnahme, während sie abgespielt werden und speichern Die neuen Audiodateien als MP3, WMA, OGG oder WAV und die Videodateien als WMV, MP4 oder für mobile Geräte als MPEG-4-Format mit Hilfe des integrierten 3vix Encoder. Unterhaltungsbonus: Podcasts & Klingeltöne für Handys RS Audials Complete liefert nicht nur kostenlose MP3-Musik, sondern auch Unterhaltung als Podcatcher mit kostenlosen Audio- und Video-Podcasts aus einer stets aktuellen, integrierten Datenbank mit Tausenden von internationalen Podcasts. Zusammenfassung und Übersicht: Kostenloser MP3-Musik-Webradio & Internet-Radiorecorder mit Live-Hör- und Wunschliste, DRM-Audio- und Videokopierschutz-Konverter, ID3-Tag-Editor, Lyrics & Cover Artwork Suchagent, Podcatcher Podcast-Client, Handy-Klingeltöne-Generator, CD-Brenner, mobile Gerätesynchronisation.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.6 veröffentlicht auf 2006-12-15
    Tunebite 4 & Radiotracker 3 enthalten. Neue Benutzeroberfläche.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

END-USER-LIZENZ-VEREINBARUNG 1) SOFTWAREPRODUKT Software wie geliefert, insbesondere ohne Einschränkung zu RS AUDIALS COMPLETE AND ITS COMPONENTS ("Software") 2) LIZENZGEBER RapidSolution Software AG ("RapidSolution"): Dies ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen, dem Endbenutzer, und der RapidSolution Software AG, Erbprinzenstr. 27, 76133 Karlsruhe, Deutschland ("RapidSolution"). Durch das Öffnen der versiegelten RapidSolution oder durch die Zustimmung zu den integrierten Bedingungen dieses Endnutzer-Lizenzvertrags auf Datenträger neinem Datenträger erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, senden Sie die RapidSolution und die dazugehörigen Artikel (einschließlich schriftlicher Materialien und Ordner oder andere Behälter) unverzüglich an den Ort zurück, an dem Sie sie für eine vollständige Rückerstattung erhalten haben. 3) LIZENZERTEILUNG Diese RapidSolution-Lizenzvereinbarung (Lizenz) erlaubt Es Ihnen, eine Kopie der mit dieser Lizenz erworbenen Software auf jedem einzelnen Computer zu verwenden, sofern die Software jederzeit nur auf einem Computer verwendet wird. Wenn Sie über eine Mehrfachlizenz für die Software verfügen, können Sie dann so viele Kopien der Software wie Sie Lizenzen haben, die jederzeit verwendet werden. Die Software wird auf einem Computer verwendet, wenn sie in den temporären Speicher geladen oder in den permanenten Speicher (z. B. Festplatte, CD-ROM oder ein anderes Speichergerät) dieses Computers installiert wird, mit der Ausnahme, dass eine Kopie, die auf einem Netzwerkserver zum alleinigen Zweck der Verteilung auf andere Computer installiert ist, nicht verwendet wird. Wenn die erwartete Anzahl von Benutzern der Software die Anzahl der anwendbaren Lizenzen übersteigt, müssen Sie über einen angemessenen Mechanismus oder Prozess verfügen, um sicherzustellen, dass die Anzahl der Personen, die die Software gleichzeitig verwenden, die Anzahl der Lizenzen nicht übersteigt. Sollte eine Person einen Computer verwenden, auf dem die Software dauerhaft installiert ist, entweder auf der Festplatte oder einem anderen Speichergerät des Computers (außer einem Netzwerkserver) für mehr als 80 % der Zeit, in der sie verwendet wird, dann kann diese Person die Software auch auf einem tragbaren oder Heimcomputer verwenden. 4) COPYRIGHT Die Software ist Eigentum von RapidSolution oder seinen Lieferanten und durch Urheberrechtsgesetze, internationale Vertragsbestimmungen und andere nationale Gesetze geschützt. Daher müssen Sie die Software wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material (z. B. ein Buch) behandeln, mit der Ausnahme, dass Sie, wenn die Software nicht kopiergeschützt ist, entweder (a) eine Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken anfertigen oder (b) auf eine einzige Festplatte übertragen können, sofern Sie das Original ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken behalten. Produkthandbücher oder schriftliche Materialien, die der Software beistehen, dürfen nicht kopiert werden. 5) ANDERE EINSCHRÄNKUNGEN Sie dürfen die Software nicht vermieten oder vermieten, aber Sie können Ihre Rechte aus diesem RapidSolution-Lizenzvertrag dauerhaft übertragen, vorausgesetzt, Sie übertragen alle Kopien der Software und alle schriftlichen Materialien, und der Empfänger stimmt den Bedingungen dieser Vereinbarung zu. Sie dürfen die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren. Jede Übertragung muss das neueste Update und alle früheren Versionen enthalten. 6) GARANTIEN RapidSolution garantiert, dass die Software für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Datum des Erhalts im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der begleitenden Dokumentation funktioniert. Jegliche stillschweigende Gewährleistung der Software ist auf 90 Tage oder die kürzeste nach geltendem Recht zulässige Frist begrenzt, je nach größerem Zeitpunkt. Die gesamte Haftung von RapidSolution und Ihr ausschließlicher Rechtsbehelf bei einem Verstoß gegen diese Garantie besteht nach Wahl von RapidSolution entweder (a) der Rückgabe des gezahlten Preises oder (b) der Reparatur oder des Austauschs der Software, die nicht der beschränkten Garantie von RapidSolution entspricht und rapidSolution mit einer Kopie Ihrer Quittung zurückgegeben wird. Wenn ein Fehler der Software auf einen Unfall, Missbrauch oder eine falsche Anwendung zurückzuführen ist, erlischt diese eingeschränkte Garantie. Jede Ersatzsoftware wird für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit oder 30 Tage, je nach verlängerung, garantiert. RapidSolution MAKES NO OTHER WARRANTIES TO YOU IN CONNECTION WITH THIS LICENSE, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. 7) KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN RapidSolution oder seine Lieferanten haften in keinem Fall für sonstige Schäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden für entgangene Geschäftsgewinne, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Geschäftsinformationen oder sonstiger FinanziellerNverlust), die sich aus der Verwendung oder Unfähigkeit zur Verwendung dieses RapidSolution-Produkts ergeben, auch wenn RapidSolution auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. 8) U.S. GOVERMENT RESTRICTED RECHTE Eingeschränkte Rechte Jede Nutzung der RapidSolution durch die US-Regierung ist davon abhängig, dass die Regierung zustimmt, dass die Software eingeschränkten Rechten unterliegt, wie sie in den Bestimmungen der Unterabteilung c)(1)(ii) von Ziffer 252.227-7013 der Defense Federal Acquisition Regulations Supplement oder den ähnlichen Erwerbsbestimmungen anderer anwendbarer US-Regierungsorganisationen vorgesehen sind. Auftraggeber ist die RapidSolution Software AG, Haid-und-Neu-Str. 7, Deutschland. 9) GELTENDES RECHT Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht und wird nach maßgebend ausgelegt, ohne dass Einigkeitskonflikte entstehen. Alle Streitigkeiten in Bezug auf diese Vereinbarung oder im Zusammenhang mit derErfüllung oder Beendigung dieser Vereinbarung werden ausschließlich vor den zuständigen Gerichten in Hannover, Deutschland, erhoben. Jede bestimmung, die für ungültig erklärt wird, wird so weit wie möglich geändert, um die Absicht der Parteien zum Zeitpunkt des Inkrafttretens widerzuspiegeln. 10) RECHTLICHE HINWEISE UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS Software wird ausschließlich zum Verkauf an private Nutzer angeboten. Die Weitergabe der Software an Dritte und der Missbrauch der Software sind untersagt. Der Erwerb einer Softwarelizenz berechtigt den Käufer, die Software auf einem PC zu installieren und zu verwenden. Die Verwendung von Softwre unterwirft den Benutzer ethischen und rechtlichen Verpflichtungen. RapidSolution Software AG haftet in keinem Fall für direkte und/oder indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf besondere, Folge-, Kollateral- oder Nebenschäden, die durch den Missbrauch von Software durch einen Nutzer verursacht werden. Software kopiert keine Musikdateien oder besiegt keine Kopierschutztechnologie. Seine einzige legitime Verwendung ist es, Musik aufzunehmen, die in anderen Programmen zum Zwecke der Erstellung von Aufnahmen, die nur für den privaten Gebrauch bestimmt sind, abgespielt wird. Der Austausch, Verkauf oder Verkauf solcher Aufnahmen ist durch internationale Urheberrechtsgesetze eingeschränkt und/oder verboten. Jeder Benutzer, der Software auf seinem Computer installiert, Musikspuren aufzeichnet und überträgt oder diese Aufnahmen anderen Personen zur Verfügung stellt, ist nach diesen Gesetzen strafbar und kann strafrechtlich verfolgt werden und haftet für Schäden an den Geschädigten. Personen, die Musiktitel erhalten haben, die mit Software aufgenommen wurden, setzen sich selbst in das gleiche Risiko