Ringtone Media Studio 2.2

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 21.35 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎4 ‎Stimmen

Die neue Version 2 von Ringtone Media Studio Klingelton-Software ist out! Verwandeln Sie Ihre Lieblings-CDs und MP3s in Klingeltöne und übertragen Sie sie mit einem Klick auf Ihr Handy. Außerdem erhalten Sie jetzt Ihren eigenen privaten Online-Bereich, um Ihre digitalen Kreationen zu speichern. Sparen Sie Ihren Telefonspeicher und laden Sie Dateien einfach herunter, falls Sie das Telefon wechseln. Ringtone Media unterstützt alle großen Telefonmarken mit 800+ Modellen, die in der Software vorkonfiguriert sind, und es funktioniert mit den großen Mobilfunkanbietern der Welt. Sie können diese Musikbearbeitungssoftware verwenden, um echte Musik oder Midi-Klingeltöne zu komponieren, Stimmen aufzunehmen, Spezialeffekte hinzuzufügen und Tracks zu mischen. Es gibt ein neues DJ-Studio, in dem Sie Ihre eigenen polyphonen Ringtotnes von Grund auf neu komponieren können. Mit Ringtone Media Studio erhalten Sie Zugang zu Tausenden von kostenlosen Klingeltönen, darunter Hip-Hop, Rap, Reggae, Rock, Jazz, Blues, Klassik und Offbeat-Auswahl wie GregorianIsche Gesänge; experimentieren Sie mit Sprachtönen und Hunderten von wilden Soundeffekten. Ein Bonus bei Ringtone Media Studio ist die leistungsstarke Bild- und Videobearbeitungssoftware. Verwandeln Sie Ihre Lieblingsfotos in Hintergrundbilder und Bildschirmschoner. Zeichnen Sie Freihand, zuschneiden, kolorieren, verzerren, fügen Sie Text oder einfach ein Stück Ihres Bildschirms und verwandeln Sie es in Tapete. Erstellen und bearbeiten Sie mobile Videos. Fügen Sie Text, Sound und Spezialeffekte zu Ihren Videoclips hinzu. Kombinieren und teilen Sie Videobilder, verwenden Sie Fade und andere Übergänge. Ringtone Media Studio exportiert automatisch den richtigen Dateityp für Ihr Telefonmodell.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.2 veröffentlicht auf 2007-04-02
    30 Tage Testversion, Vista

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

PROGRAMMBENUTZER-LIZENZVERTRAG BENUTZERLIZENZ Das PROGRAMM ist durch internationale Gesetze und Verträge in Bezug auf geistiges Eigentum geschützt. Dem NUTZER wird im Rahmen der LIZENZ kein Eigentumsrecht gewährt, nur ein Nutzungsrecht wird dem NUTZER gewährt. Mit dieser LIZENZ räumt der PUBLISHER dem NUTZER ein persönliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht gemäß den unten genannten Bedingungen ein: • SINGLE-WORKSTATION-PROGRAMM. Der Begriff bedeutet ein PROGRAMM, das nur von einem einzelnen USER auf einem einzelnen Computer gleichzeitig installiert und verwendet werden darf. Folglich darf das PROGRAMM nicht gleichzeitig vom Computer oder auf verschiedenen Computern installiert, angezeigt, freigegeben oder verwendet werden. • MEHRERE WORKSTATION-PROGRAMME. Der Begriff bezeichnet ein PROGRAMM, das von einer bestimmten Anzahl von BENUTZERN installiert und verwendet werden kann, die eine entsprechende Anzahl von Computern darstellen. Das PROGRAMM darf nicht von oder auf einer Anzahl von Computern installiert, angezeigt, freigegeben oder verwendet werden, die größer als die Anzahl der autorisierten Arbeitsstationen sind. EIGENTUM / EINSCHRÄNKUNGEN • BEZÜGLICH DES PROGRAMMS. Der PUBLISHER behält sich alle Rechte vor, welche Rechte auch immer, die nicht ausdrücklich im Rahmen der LIZENZ gewährt werden. Das Ändern, Anpassen, Übersetzen, Dekompilieren oder Durchführen von inverser Technik, Demontage oder dem Versuch, den Quellcode des PROGRAM zu finden, ist strengstens untersagt. • IN BEZUG AUF DIE MIT DER SOFTWARE GELIEFERTEN MULTIMEDIADATEIEN. Der PUBLISHER und seine Lizenzgeber behalten sich alle geistigen Eigentumsrechte an Multimediadateien vor, die mit dem PROGRAMM bereitgestellt werden können: ohne Einschränkung Bilder, Audio- oder Videodateien. Die Verwendung dieser Dateien ist für den persönlichen Gebrauch des LIZENZ-Inhabers reserviert, mit Ausnahme jeglicher anderer Verwendung und insbesondere (i) für kommerzielle Zwecke oder (ii) wenn das PROGRAMM nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet wird. • IN BEZUG AUF DAS URHEBERRECHT VON ORIGINALWERKEN. Die Verwendung der Software zur Erstellung abgeleiteter Werke (Ringtones, Bildschirmschoner...) aus urheberrechtlich geschützten Originalwerken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aufnahmen, Videos und Bilder, ohne vorher die ausdrückliche Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber einzuholen, ist illegal. Verstöße gegen das Urheberrecht können zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt werden. SCHUTZ VOR KOPIEREN - AKTIVIERUNGSSCHLÜSSEL - ÜBERPRÜFUNGSMAßNAHMEN Das PROGRAMM kann eine technologische Maßnahme enthalten, um sie vor Vervielfältigung zu schützen, um eine unbefugte Vervielfältigung zu verhindern. In Übereinstimmung mit dem Gesetz darf der NUTZER keine Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Kopieren umgehen oder versuchen, diese zu umgehen. Das Aktivieren oder Ausführen des PROGRAMM über einen bestimmten Zeitraum hinaus kann die Eingabe eines Aktivierungsschlüssels erfordern, der zuvor an den NUTZER übermittelt wurde. Der NUTZER erkennt an, dass der Aktivierungsschlüssel das exklusive Eigentum von PUBLISHERs ist, dass es sich um streng vertrauliche Informationen handelt und dass er daher nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Der NUTZER verpflichtet sich, alle verfügbaren Mittel zu implementieren und in gutem Glauben zu handeln, um die Vertraulichkeit des Aktivierungsschlüssels zu schützen. Im Rahmen der Maßnahmen zur Überprüfung der Verwendung der Aktivierungsschlüssel kann das PROGRAMM bei Geöffnet einer Internetverbindung die Gültigkeit des Schlüssels testen, der für das PROGRAMM auf der Website des USERs-Computers verwendet wird. Während dieses Tests nur statistische Informationen werden an den PUBLISHER gesendet: Keine nominativen Informationen und/oder Informationen, die nicht direkt mit dem SOFTWARE-Aktivierungsschlüssel zusammenhängen, werden an den PUBLISHER oder an Dritte gesendet. VOICE-ERKENNUNG / OCR Das PROGRAMM kann eine Spracherkennungs- und/oder Zeichenerkennungskomponente (OCR) enthalten. Um eingesetzt zu werden, erfordern solche Komponenten komplexe statistische Prozesse und/oder die Verwendung der menschlichen Stimme und sind daher anfällig für Erkennungsfehler, die dieser Art von Prozess innewohnen. Es liegt in der Verantwortung der USERs, gegebenenfalls erforderliche Kontrollen und/oder Inspektionen durchzuführen. Der PUBLISHER haftet nicht für Verluste oder Schäden, die durch Fehler infolge solcher Anerkennungsverfahren verursacht werden. KOMMUNIKATIONSNETZWERK-DATENÜBERTRAGUNG Das PROGRAMM kann das Senden und Empfangen von Daten über Kommunikationsnetze ermöglichen. Die Nutzung von Kommunikationsmitteln und die Übertragung von Daten über Netze sind Vorgänge, für die es nicht möglich ist, die Vertraulichkeit oder Integrität der Daten zu gewährleisten. Die über das PROGRAMM übermittelten Daten sind ausschließlich in der Verantwortung der NUTZER und BEI IHREM EIGENEN RISIKO UND PERIL. Folglich kann der NUTZER den PUBLISHER nicht für Verluste oder Schäden haftbar machen, die nach der Unmöglichkeit der Datenübermittlung, des Abfangens von Daten durch Dritte oder für verlorene Daten bei der Übertragung entstanden sind. Begriff Die LIZENZ ist auf unbestimmte Zeit erfolgt. Die LIZENZ wird automatisch und ohne vorherige Ankündigung gekündigt, wenn der NUTZER gegen die bestimmungen der bestimmungen verstoßen hat. Die Kündigung führt für den NUTZER zur Verpflichtung, alle Kopien des PROGRAMMS und der dazugehörigen Dokumentation zu vernichten. BEGRENZTE GARANTIE Der PUBLISHER garantiert, dass das physische Medium, das das PROGRAMM trägt, frei von Material- und Produktionsfehlern für alle normalen Verwendungen ist. Die Garantie gilt für 90 Tage ab Lieferung oder kaufdes Programm. Im Falle eines Mangels besteht die vom PUBLISHER angebotene Nachbesserung entweder darin, das defekte Medium zu ersetzen oder den Kaufpreis zurückzuerstatten. Der PUBLISHER garantiert, dass das PROGRAMM in Übereinstimmung mit seiner Dokumentation ist, gibt jedoch keine ausdrückliche Garantie für seinen korrekten Betrieb und insbesondere dafür, dass das PROGRAMM die Leistungsanforderungen erfüllt oder dass es ohne Unterbrechung oder Fehler läuft. Der PUBLISHER gibt keine andere ausdrückliche oder implizite Garantie im Rahmen der LIZENZ. TEILWEISE NICHTVALIDITÄT Sollte eine der Klauseln oder Bestimmungen der LIZENZ für nichtig oder nicht schriftlich erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch gültig. ANWENDBARES RECHT Die LIZENZ unterliegt französischem Recht, mit Ausnahme von Kollisionsnormen. © Avanquest Software 2006 - Alle Rechte sind allen Medien und allen Ländern vorbehalten.