Realty Analytics 2008 Excel 2007 1.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 29.01 MB
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Real Estate Investment Software von Realty Analytics LLC - Immobiliensoftware zur Analyse von Gewerbe- und Wohnimmobilien. Immobilienentwicklungssoftware für gewerbliche, unterbezirks- und Eigentumswohnungsprojekte. Leistungsstarke und benutzerfreundliche Immobilien-Investitionssoftware für den versierten Investor.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0 veröffentlicht auf 2008-02-13

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG
    LICENSOR Realty Analytics L.L.C. im Folgenden als ("LICENSOR") bezeichnet wird, entwickelt proprietäre Computerprogramme und verkauft Nutzungslizenzen für solche proprietären Computerprogramme zusammen mit oder neben der Begleitung von urheberrechtlich geschütztem Material und Dokumentation und
    Während der Endbenutzer die Vorteile davon in Anspruch nehmen möchte und dafür bereit ist, die für LICENSORs geltenden Verpflichtungen und Gebührenvereinbarungen einzuhalten, verwenden Sie Lizenzen in legalen EDV-Programmen von LICENSORs.
    JETZT THEN, für eine gute und wertvolle Überlegung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lizenzerteilung in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung durch LICENSOR an Endnutzer-Vereinbarung in Bezug auf LICENSORs Eigentumsrechte. LICENSOR verpflichtet sich, Endbenutzermaterialien zu verkaufen, die LICENSORs Produkte oder Produkte darstellen, die den folgenden Geschäftsbedingungen unterliegen:
    ARTIKEL I
    EXKLUSIVE QUELLE
    Der Endbenutzer erhält alle von LICENSOR autorisierten Produktmaterialien über LICENSOR oder LICENSORs autorisierten Händler und keine andere Quelle. LICENSOR autorisierte Produktmaterialien umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, Handbücher, Lizenzvereinbarungen und Medien, auf denen proprietäre Computerprogramme des Unternehmens aufgezeichnet werden, mit Ausnahme von Archivkopien, wie in ARTIKEL III definiert. Der Endbenutzer darf keine Kopien der von LICENSOR oder LICENSORs autorisierten Händler zur Verfügung stellenden Materialien anfertigen, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich von einem Offizier von LICENSOR unterzeichnet.
    ARTIKEL II
    SCHUTZRECHTE DES LIZENZGEBERS
    Der Endbenutzer erklärt sich damit einverstanden, dass LICENSOR das ausschließliche Eigentum an den Marken behält, die durch seinen Firmennamen und seine Logo- und Produktnamen repräsentiert werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Realty Analytics 2008, sowie alle dazugehörigen Dokumentationen und Computerdaten. Der Endbenutzer stimmt auch zu, dass alle Techniken, Algorithmen und Prozesse, die in LICENSORs Computerprogrammprodukten oder einer Änderung oder Extraktion davon enthalten sind, TRADE SECRETS OF LICENSOR darstellen und vom Endbenutzer geschützt werden, aber in keinem Fall darf der Endbenutzer weniger als die Sorgfalt und Sorgfalt in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Kauflandes und dem Völkerrecht ausüben, je nachdem, was zum besten Schutz der Interessen von LICENSOR funktioniert. Der Endbenutzer darf die LICENSOR-Produkte NICHT ganz oder teilweise kopieren, reproduzieren oder in irgendeiner Weise duplizieren ODER duplizieren, SONDERN in ANOTHER LANGUAGE ODER NICHT, oder in dokumentationoder oder in anderem Material, das von LICENSOR in Verbindung mit LICENSORs Computerprogrammprodukten zur Verfügung gestellt wird, außer wie in dieser Vereinbarung und in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung, die in Kraft bleiben. Der Endbenutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die nicht autorisierte Verteilung, das Kopieren, Die Duplizierung oder die anderweitige Reproduktion von ALL OR ANY PART ODER TRANSLATED PART der von LICENSOR bereitgestellten Computerprogrammprodukte oder das Versäumnis, solche Computerprogramme zu schützen, LICENSOR tatsächlich und erheblich schädigen wird. Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, dass der Endbenutzer für Schäden haftet, die von einem zuständigen Gericht festgestellt werden können, falls der Endbenutzer gegen diese Vereinbarung verstößt.
    ARTIKEL III
    ARCHIVKOPIEN
    Der Endbenutzer kann Archivkopien der Teile von LICENSORs-Produkten anfertigen, die auf einem maschinenlesbaren Medium bereitgestellt werden, vorausgesetzt, diese Kopien sind für den persönlichen Gebrauch der Endbenutzer auf einem Mikrocomputer vorgesehen und dass nicht mehr als eine solche Kopie zu jeder Zeit verwendet wird, es sei denn, der Endbenutzer hat für die Mehrfachverwendung von Kopien bezahlt, wie in ARTIKEL IV dieser Vereinbarung beschrieben.
    ARTIKEL IV
    EINZELNE CPU
    LICENSOR-Nutzungslizenzen gelten für eine einzelne Mikrocomputer-Installation, falls der Endbenutzer beabsichtigt, ein LICENSOR-Produkt oder einen Teil davon auf mehr als einem Mikrocomputer zu verwenden, die Lizenzgebühr für jede solche Mehrfachnutzung muss erworben werden. Es gelten Mengenrabatte gemäß der LICENSOR-Richtlinie. Im Falle einer gleichzeitigen Nutzung muss für jede Instanz einer möglichen gleichzeitigen Ausführung eine Lizenz erhalten werden.
    ARTIKEL V
    Zuordnung
    Für den Fall, dass der Endnutzer die durch diese Vereinbarung gewährten Rechte übertragen und dabei keines behalten möchte, ist ein Schreiben, das eine solche Übertragung mit der Originaldiskette oder dem Originaletikett verlangt, an LICENSOR zu richten. LICENSOR wählt dann die am besten geeignete Methode für die Verteilung der übertragenen Rechte aus.
    ARTIKEL VI
    BEGRENZTE GARANTIE
    LICENSOR garantiert, dass alle von LICENSOR zur Verfügung gestellten Materialien eine genaue Herstellung von LICENSOR-Produkten darstellen und ein solches LICENSOR-Material ersetzen, das so defekt ist, sofern ein solcher Mangel innerhalb von zehn Tagen nach dem Kauf durch den Endbenutzer gefunden wird. LICENSOR übernimmt jedoch keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie jeglicher Art in Bezug auf die Leistung oder Genauigkeit von Daten jeglicher Art oder für Folgeschäden, die sich daraus ergeben, sei es durch Verlust oder Ungenauigkeit von Daten jeglicher Art oder für Folgeschäden, die sich daraus ergeben, sei es durch LICENSOR Fahrlässigkeit oder nicht. LICENSOR wird keine Garantie übernehmen, wenn ein LICENSOR-Produkt einem physischen Missbrauch ausgesetzt ist oder in defekten oder nicht kompatiblen Geräten verwendet wurde. LICENSOR wird keine Garantie einhalten, für die es keine unterzeichnete Endbenutzervereinbarung in den LICENSOR-Büros zu hinterlegen gibt. Die zur Verfügung gestellten Produkte sind nur für den gewerblichen Gebrauch bestimmt.
    ARTIKEL VII
    Aktualisierungen
    LICENSOR kann von Zeit zu Zeit die Leistung seiner Produkte überarbeiten und dabei keine Verpflichtung eingehen, solche Änderungen an jeden LICENSOR-Kunden zu übermitteln. Bei der Option LICENSORs kann LICENSOR seinen Händlern solche Revisionen zur Verfügung stellen. Auch bei der Option LICENSORs kann LICENSOR seinen Händlern und Endbenutzern von Zeit zu Zeit einen Revisions-Newsletter zur Verfügung stellen. (Es wird keine Aktualisierung oder Einbindung von Kundendienst oder Newsletter bereitgestellt, es sei denn, in den LiCENSOR-Niederlassungen liegt eine ordnungsgemäß unterzeichnete Endbenutzervereinbarung vor.)
    ARTIKEL VIII
    KUNDEN-SUPPORT
    Es ist üblich, dass LICENSORs ihren Kunden über ihr Händlernetz angemessene Unterstützung und Unterstützung bei der Nutzung ihrer Produkte bieten. Von den Endnutzern wird daher erwartet, dass sie von ihrem Händler einen Kundenservice erhalten.
    ARTIKEL IX
    KÜNDIGUNG DER LIZENZ
    Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung verletzt werden, wird die durch diese Vereinbarung gewährte Lizenz gekündigt. Im Falle einer solchen Kündigung gelten jedoch weiterhin alle Bestimmungen dieses Abkommens, die zum Schutz der Rechte von LICENSOR gelten.
    ARTIKEL X
    INJUNCTIVE RELIEF
    Es wird davon ausgegangen und vereinbart, dass LICENSOR ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung das unmissverständliche Recht hat, rechtzeitige Unterlassungsansprüche zum Schutz der Eigentumsrechte von LICENSOR zu erhalten.
    ARTIKEL XI
    REGIERENDES RECHT
    Wenn dieses Abkommen in den Vereinigten Staaten akzeptiert wird, wird es in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates Delware ausgelegt. Wenn dieses Abkommen in einem anderen Land akzeptiert wird, wird es in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht ausgelegt. Wird ein Teil dieser Vereinbarung durch gerichtliche oder gesetzgeberische Maßnahmen der zuständigen Gerichtsbarkeit für ungültig erklärt, so bleibt der Rest dieser Vereinbarung bindend.
    ARTIKEL XII
    RECHTSGEBÜHREN
    Im Falle einer Klage einer der Parteien hat die vorherrschende Partei Anspruch auf Erstattung der gerichtsgerichtlichen Erstattung.
    ARTIKEL XIII
    VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG
    Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen. Diese Vereinbarung kann nur durch gegenseitige schriftliche Zustimmung geändert werden.
    Anerkennung
    Durch das Herunterladen und Installieren der Software und die Annahme der Bestätigung der Endnutzervereinbarung des Lizenzgebers akzeptiert der Endbenutzer hiermit ausnahmslos alle Bedingungen dieser Vereinbarung, Löschung oder Änderung. Der Endbenutzer erkennt an, dass jede Verwendung von LICENSOR-Produkten ohne Rückgabe der Bestätigung des Endbenutzervertrags als Vertragsverletzung angesehen wird, vorbehaltlich liquidierter Schäden und anderweitig rechtswidriger und einer unbefugten Nutzung von GESCHÄFTSgeheimnissen und proprietären Produkten von LICENSORs.

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