RealTimeBackup v3 3.00.240

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 37.15 MB
‎Benutzerbewertung: 2.3/5 - ‎7 ‎Stimmen

RealTimeBackup v3 sichert Ihre Daten kontinuierlich als Kopie auf ein anderes Laufwerk, sei es auf einer internen Festplatte, einer anderen externen Festplatte, einem USB-Flash-Laufwerk oder in Ihrem lokalen Netzwerk. So gehen Ihre persönlichen Dateien, wie Urlaubsfotos usw., nicht verloren, wenn Sie Ihren Computer wechseln, Ihr Computer durch einen Hardwarefehler beschädigt wird oder Sie versehentlich Dateien löschen. Dann können Sie diese Dateien aus der Sicherung zurück. Was und wie oft Sie sichern möchten, wird in einem Sicherungssatz selbst angegeben. Und mit vordefinierten Sicherungssätzen haben Sie RealTimeBackup v3 in kürzester Zeit eingerichtet. RealTimeBackup v3 kann Ihre Dateien in zyklischen Intervallen automatisch oder sofort auf einem externen Laufwerk oder USB-Flash-Laufwerk / Kopie speichern, nachdem es angeschlossen wurde. Nach erfolgreicher Sicherung kann es direkt wieder ausgeworfen werden (hardwaresicher entfernen). Das Ein- und Ausschalten von Computern im lokalen Netzwerk wird ebenso unterstützt wie BitLocker-verschlüsselte Laufwerke. Frei einstellbare Zeiten für ein Backup: nach bestimmten Intervallen, zu bestimmten Zeiten täglich, wöchentlich oder monatlich. Sie können die gesicherte Datei genauso wie das ursprünglich abgelegte halten oder die Dateien in einer Zeitleiste sichern. Die geänderten Dateien werden in der Sicherungsdatei nicht durch Kopien ersetzt, sondern die Dateien werden mit einem Zeitstempel gespeichert. So haben Sie die Möglichkeit, auf ältere Versionen dieser Dateien zurückgreifen. Mit der integrierten Fernbedienung können Sie alle mit dem Internet verbundenen Computer überwachen und steuern, auf denen RealTimeBackup v3 installiert ist und Backup-Sets verfügbar sind. Es spielt keine Rolle, ob sich die Computer in einem lokalen Netzwerk befinden oder nicht, entscheidende Faktoren sind die RAS-Anmeldeinformationen. Und diese erhalten Sie kostenlos zu Ihrer Lizenz. RealTimeBackup v3 ist in der Lage, die maximale Leistung der vorhandenen Verbindungen zu nutzen: volle SATA3 (6G)-Geschwindigkeit, volle USB-3-Geschwindigkeit und auch Ihr 1 GB Netzwerk wird maximal genutzt. Das bedeutet, dass selbst große Datenmengen in kürzester Zeit gesichert werden.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 3.00.240 veröffentlicht auf 2015-06-25
    Vllig neue Programmversion. Automatische Erkennung von USB-Speichern. Sicherungen knnen verschlsselt werden. Untersttzt das Ein- und Ausschalten von Computern im lokalen Netzwerk. Fernzugriff auf andere Computer mit RealTimeBackup ber das Internet zur berwachung und Steuerung von Sicherungen.
  • Version 2.00.225 veröffentlicht auf 2008-03-25
    Datensicherung in (schneller) Echtzeit! RealTimeBackup bedeutet: Starten und vergessen! RealTimeBackup ist ein Softwarepaket zur Datensicherung in (schneller) Echtzeit. Ihre Dateien werden hierbei z. B. auf einem anderen Datenträger gespiegelt.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Softwarelizenzvertrag fr GBelectronics Software GBelectronics Software, Copyright (C) 1995-2015 von GBelectronics GmbH Alle Rechte. Endbenutzer-Lizenzvertrag WICHTIG: BITTE SORGFLTIG LESEN! Diese Enduserlizenz (EULA) ist ein rechtlicher bindender Vertrag zwischen Ihnen und der GBelectronics GmbH fr das erworbene Softwareprodukt. Indem Sie das Softwareprodukt installieren, kopieren, die Versiegelung ffnen sonst oder wie benutzen, erkennen Sie die Bedingungen dieser EULA uneingeschrnkt an. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser EULA nicht einverstanden sind, installieren Sie dieses Softwareprodukt nicht bzw. ffnen Sie nicht die Versiegelung. 1 Vertragsinhalt (1) GBelectronics GmbH berlsst dem Lizenznehmer auf Dauer die aufgefhrte Standardsoftware. (2) Der vorliegende Vertrag regelt nicht die Anpassung und Weiterentwicklung der Software, die Softwarepflege, die Einweisung oder die Durchfhrung von Schulungen durch die GBelectronics GmbH. (3) GBelectronics GmbH berlsst die Software ausschlielich auf der Grundlage dieses Vertragses. Vertragsbedingungen des Lizenznehmers gelten nicht, auch wenn der Lizenzgeber diese nicht ausdrcklich breiterspricht. 2 Installation der Software und Leistungsumfang (1) Die Software besteht aus Programm und Benutzerhandbuch, nicht notwendigerweise in Papierform. Die Lieferung des Programms erfolgt per online Datenabruf. (2) Der Lizenznehmer erhlt die Software im Objectcode (ausfhrbare Form). Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes nicht. (3) Die Installation der Software auf der Systemumgebung des Lizenznehmers nimmt diese selbst vor. (4) Darstellungen in Testprogrammen, Produkt- und Projektbeschreibungen stellen, sofern nicht ausdrcklich als solche bezeichnet, keine Beschaffenheitsgarantien dar. 3 Softwareproduktlizenz (1) Dieses Softwareprodukt ist urheberrechtlich geschtzt (durch nationales Recht und internationale Vertrge). Alle Rechte an der Software sowie an sonstige im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchfhrung berlassenen Unterlagen stehen im Verhltnis der Vertragspartner ausschlielich der GBelectronics GmbH zu. (2) GBelectronics GmbH rumt dem Lizenznehmer ein nicht-ausschlieliches, zeitlich und rumlich unbeschrnktes Recht ein, die Software in seinem Betrieb fr eigene Zwecke und wie in diesem Vertrag beschrieben zu nutzen. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software im Rahmen der vertragsgemen Nutzung zu vervielfltigen. Er darf die Software in den Arbeitsspeicher und auf den Festplatten der von ihm nutzten Hardware beladen und an den im Programmschein bestosen Arbeitspltzen gleichzeitig nutzen. Wird die Software auf einem anderen Computer installiert, verliert die Nutzungslizenz auf dem vorherigen Computer Ihre Gltigkeit. Netzwerklizenzen, Lizenzen fr mehrere Benutzer oder Computer sind explizit ausgewiesen und mssen gesondert lizenziert werden. Eine Mehrplatzlizenz definiert die genaue Zahl und Kunst, wie diese Mehrplatzlizenz maximal werden darf. Jede erworbene Lizenz ist, wenn auch nicht explizit darauf wird, eine Einzelplatzlizenz, die nur fr ein Benutzer und ein Computer gltig ist. Eine Software ist allgemein zeitlich nicht unbegrenzt nutzbar. (3) Der Lizenznehmer darf die fr ein sicheres Betriebs notwendig Sicherungskopien erstellen. Diese sind solche als zu kennzeichnen und (soweit technisch mglich) mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatentrgers zu versehen. Das Benutzerhandbuch darf nur fr betriebsinterne Zwecke kopiert werden. (4) Die in der Software sind Copyright-Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern und sonstiges programmidentifikation dienendes Merkmale drfen nicht verndert oder unkenntlich gemacht werden. (5) Der Lizenznehmer darf die Software an eine Dritte nur dann weitergeben, wenn die GBelectronics GmbH dem vorher schriftlichen haben und sich mit der Weitergeltung der Vertragsbedingungen einverstanden erklrt. Gibt die Lizenznehmer die Software an einem Dritten weiter, so stellt er die Nutzung der Software endgltig ein und behlt keine Kopien zurck. (6) Alle anderen Arten der Verwertung der Software, insbesondere die bersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen (ausgenommen die Ausnahmen nach 69d, 69e UrhG) und die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online) sowie deren Vermietung und Verleih bedrfen der schriftlichen Zustimmung der GBelectronics GmbH. (7) Die GBelectronics GmbH kann die Nutzungsrechte aus wichtigenm Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn der Lizenznehmer mit einem erheblichen Teil der Vergtung in Zahlungsverzug gert oder wenn der Lizenznehmer die Nutzungsbedingungen nicht einhlt und dies auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch die GBelectronics GmbH nicht sofort unterlsst. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der Lizenznehmer die Originalvorhandene und Kopien Kopien heraus geben und gespeicherte Programme lschen. Auf Anforderung der GBelectronics GmbH wird er die Herausgabe und Lschung schriftlich versichern. 4 Lizenzbeschrnkung (1) Der Lizenznehmer darf die Software nicht dekompilieren, rckbersetzen, disassemblieren, anpassen, bersetzen oder auf eine andere Art und Weise verndern, reduzieren oder erweitern. Insbesondere Methoden wie Reverse Engineering oder andere Methoden, um den Quellcode der Software rckzuschlieen sind verboten. (2) Der Lizenznehmer darf die Software nicht modifizieren oder abgeleitete Produkte herstellen. Die Software kann verschiedene Anwendungen, Programme und Komponenten enthalten, verschiedene Plattformen und Sprachen untersttzen und auf verschiedenen Trgern und in mehreren Kopien zur Verfgung gestellt werden. Vertrieb, bertragung oder Weiterverkauf sind nicht gestattet. (3) Der Name GBelectronics GmbH, alle Logos und Grafikdateien, die diese Softwareprodukt reprsentieren, drfen nur mit schriftlicher Genehmigung von der GBelectronics GmbH zu Werbezwecken werden. (4) Der Lizenznehmer darf die Rechte an der Software nicht vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, abtreten oder b, oder das Kopieren der Software weder in Teilen noch als Ganzes auf den Computer eines anderen Nutzers oder einer anderen juristischen Person, ausgenommen in den hier ausdrcklich erlaubt en Fllen. 5 Pflichten des Lizenznehmers (1) Der Lizenznehmer trifft angemessene Vorkehrungen fr den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgem arbeitet. Er wird die Software grndlich auf deren Verwendbarkeit zu dem von ihm beabsichtigten Zweck testen, bevor er diese operativ einsetzt. Immer wird er seine Daten nach dem Stand der Technik sichern. Er stellt sicher, dass die aktuellen Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbestnden mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. (2) Der Lizenznehmer trifft angemessene Manahmen, um die Software vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schtzen. 6 Vergtung Soweit die Vertragsparteien eine Vergtung haben, vergoldet: Die Vergtung ist sofort zur Zahlung fllig. Im Verzugsfalle hat der Lizenznehmer die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. 7 Gewhrleistungsansprche und Haftung (1) Soweit der Lizenznehmer Kaufmann ist und es sich fr beideen um ein Handelsgeschft handelt, hat der Lizenznehmer die Software unverzglich nach deren Ablieferung durch den Lizenzgeber oder deren Download, soweit dies nach dem ordnungsgemenmen sgange tunlich ist zu untersuchen und, wenn ein Mangel, zeigt der GBelectronics GmbH unverzglich Anzeige zu machen. Unterlsst der Lizenznehmer die Anzeige, so vergoldet die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. (2) Ein Mangel der Software liegt vor, wenn diese bei Gefahrbergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit besitzt oder sich zur vertraglichen vertraglichen Verwendung nicht eignet. Kein liegt vor, wenn der Lizenznehmer selbst oder durch Dritte ohne dritte vorherige Zustimmung der GBelectronics GmbH in die Software eingegriffen hat und der Mangel nach dem Eingriff ist. Ein Mangel liegt weiter weiter nicht vor, wenn die Software auf einer Hardware oder einem Betriebssystem eingesetzt wird, die den Anforderungen nicht entspricht, die im Angebot zum Abschluss des Vertragses oder in denbeschreibungen Produkt sind. (3) Die GBelectronics GmbH ist zur Mangelbebung oder Nacherfllung berechtigt. Die Nacherfllung kann davon abhngig machen werden, dass ein im Verhltnis zu Umfang und Schwere des Mangels der Software angemessener Teil der vereinbarten Vergtung bereits durch die Lizenznehmer bezahlt ist. (4) Die Verjhrungsfrist fr Mngelansprche betrgt bei sachgemer Verwendung zwlf (12) Monate. Sie beginnt mit der Ablieferung/Download der Software bei Lizenznehmer. (5) Fr den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die GBelectronics GmbH nur in Hhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Lizenznehmer regelmig und anwendungsadquatsicherung Datenen durchfhrt und dadurch selbsterstellt, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem wieder hergestellt werden knnen. (6) Die Haftung fr smtliche Schden wird ausgeschlossen, soweit sie nicht in den vorstehenden Bestimmungen ausdrcklich benannt sind, soweit auch sie nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Ausgenommen hiervon sind Schden, die wegen von Vorsatz oder grober Fahrlssigkeit der Inhaber, leitender Angestellter oder Erfllungsgehilfen der GBelectronics GmbH sind oder die aus schuldhafter Verletzungspflichten herrhren. Im letzteren Fall wird die Haftung nur fr den typischerweise eintretenden, voraussehbaren Schaden bernommen. Der Haftungsausschluss vergoldet weiter nicht in den Fllen, in bei Fehlern des Liefergegenstandes fr Schden an Leben, Krper oder Gesundheit oder durch privat genutzte Gegenstnde verursachte Schden an Sachen gehaftet wird. (7) Soweit die GBelectronics GmbH fr ein Fehler entsprechend den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) ersatzpflichtig ist, richten sich Umfang der Haftung nach den Regelungen dieses Gesetzes. Eine darber hinausgehende Haftung bedarf einer ausdrcklichen schriftlichen Vereinbarung. (8) GBelectronics GmbH bernimmt keine Garantie. Mitarbeiter der GBelectronics GmbH sind zur Garantienicht-Berechtigt. Auf eine Garantiezusage kann sich der Lizenznehmer nur dann berufen, wenn durch die GBelectronics GmbH selbst oder dessen gesetzlichen Vertreter schriftlich besttigt wurde. (9) Eine weitergehende Haftung ist/wird ausgeschlossen. Dies vergoldet sich aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprche auf Ersatz von Sachschden gem 823 BGB. (10) Der Ersatz von Schden, die dem Kunden bei Einsatz von im Entwicklungsstadion, noch nicht freigegebene Betaversionen, Vorversionen und/oder Prototypen, ist ausgeschlossen. 8 Allgemeine Bestimmungen (1) nderungen und Ergnzungen dieses Vertrages bedrfen der Schriftform. Dies vergoldet auch fr die Aufhebung, Abnderung oder Verzicht auf diese Schriftformerfordernis. (2) Die Vereinbarung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. (3) Als Erfllungsort und Gerichtsstand fr smtliche aus und Zusammenhang im sich ergebende Streitigkeiten zwischen den Parteien wird, soweit zulssig, der Sitz des Lizenzgebers vereinbart.