Queen Hynde 3.1

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 6.23 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Multi-featured cool Ebook für das Studium entwickelt. Queen Hynde von James Hogg. Ein mitreißender Bericht über Abenteuer und Romantik im frühen Schottland der Heiligen und Schwertkämpfer. Eine junge schottische Königin muss regieren und einen Ehemann suchen, während sie durch einen Wikingerangriff auf See in gefahrgefährdet ist. Der Autor behauptete, die Geschichte sei wahr, in Geschichte und Gesang überliefert, und ohne Zweifel sind viele Charaktere historisch authentisch. Die Überreste von Beregonium, dem ersten Palast der Schotten und der ursprünglichen Heimat des Steins des Schicksals, befinden sich noch auf einem verglasten, felsigen Hügel in Argyll. Was auch immer die Wahrheit ist, auf der mächtigen Klippe des "Forts des Königs" stehend und nach Westen über die herrliche Bucht blickt, ist es leicht vorstellbar, dass große Taten dieses Land einst als ihre Bühne gewählt haben. Und dass eine schöne, königliche Dame eine Legende zur Welt brachte, deren Schatten sich hier für immer klammern.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 3.1 veröffentlicht auf 2006-02-16
    Preissenkung, längere Testversion

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

QUEEN HYNDE - PRODUKT LIZENZINFORMATIONEN HINWEIS FÜR BENUTZER: LESEN SIE SORGFÄLTIG DIE FOLGENDE RECHTLICHE VEREINBARUNG. DIE NUTZUNG DER MIT DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLTEN SOFTWARE (THE "SOFTWARE") STELLT IHRE ANNAHME DIESER BEDINGUNGEN DAR. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, INSTALLIEREN UND/ODER VERWENDEN SIE DIESE SOFTWARE NICHT. NUTZER NUTZEN DIESER SOFTWARE IST AUF DER AUF DER VERWENDUNG DURCH DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG KONDITIONIERT. 1. LIZENZERTEILUNG. Clarkscript gewährt Ihnen eine Lizenz, eine Kopie der Version dieser SOFTWARE auf einem beliebigen System für so viele Lizenzen wie Sie zu verwenden. "Sie" bezeichnet das Unternehmen, unternehmen oder die Person, deren Mittel zur Zahlung der Lizenzgebühr verwendet werden. "Use" bedeutet Speichern, Laden, Installieren, Ausführen oder Anzeigen der SOFTWARE. Sie dürfen die SOFTWARE nicht ändern oder Lizenzierungs- oder Kontrollfunktionen der SOFTWARE deaktivieren, es sei denn, sie sind als beabsichtigter Bestandteil der Programmierfunktionen der SOFTWARE vorgesehen. Diese Lizenz ist nicht auf ein anderes System oder auf eine andere Organisation oder Einzelperson übertragbar. Von Ihnen wird erwartet, dass Sie die SOFTWARE auf Ihrem System verwenden und deren Nützlichkeit und Funktionalität vor dem Kauf gründlich prüfen. Dieser "Try, bevor Sie kaufen" Ansatz ist die ultimative Garantie, dass die SOFTWARE zu Ihrer Zufriedenheit durchführen wird; Daher verstehen und stimmen Sie zu, dass es keine Rückerstattungspolitik für den Kauf der SOFTWARE gibt. 2. EIGENTUM. Die SOFTWARE ist Eigentum und urheberrechtlich geschützt von Clarkscript. Ihre Lizenz verleiht kein Eigentum oder Eigentum an der SOFTWARE und sollte nicht als Verkauf eines Rechts an der SOFTWARE ausgelegt werden. 3. URHEBERRECHT. Die SOFTWARE ist durch das Urheberrecht des Vereinigten Königreichs und internationale Vertragsbestimmungen geschützt. Sie erkennen an, dass kein Recht auf geistiges Eigentum in der SOFTWARE auf Sie übertragen wird. Sie erkennen ferner an, dass das Eigentumsrecht an der SOFTWARE ausschließliches Eigentum von Clarkscript bleibt und Sie keine Rechte an der SOFTWARE erwerben, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Lizenz festgelegt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle Kopien der SOFTWARE dieselben Eigentumshinweise enthalten, die auf und in der SOFTWARE erscheinen. 4. REVERSE ENGINEERING. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie nicht versuchen werden, die SOFTWARE ganz oder teilweise zu kompilieren, zu modifizieren, zu übersetzen oder zu zerlegen. 5. KEINE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN. CLARKSCRIPT GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE FEHLERFREI IST. CLARKSCRIPT DISCLAIMS ALL OTHER WARRANTIES WITH RESPECT TO THE SOFTWARE, EITHER EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE AND NONINFRINGEMENT OF THIRD PARTY RIGHTS. SOME JURISDICTIONS NICHT ALLOW THE EXCLUSION OF IMPLIED WARRANTY.