PrintersBench Enterprise 1.15

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 3.69 MB
‎Benutzerbewertung: 4.5/5 - ‎2 ‎Stimmen

Mit PrintersBench Enterprise können Sie Tickets, Formulare, Etiketten, Coupons, Geschenkgutscheine oder jedes Dokument entwerfen und drucken, für das Sie Text, Grafiken, Seriennummern, reservierte Sitzplätze und andere variable Daten kombinieren müssen. Von Verlosungs- und Eventtickets bis hin zu Visitenkarten und Quittungen kann PrintersBench Enterprise jedes Seitenlayout auf einer von acht vordefinierten Seitengrößen oder jeder benutzerdefinierten Größe verarbeiten - einschließlich doppelseitig! PrintersBench Enterprise enthält 17 verschiedene Barcodeformate für die Verwendung in Ihrem Projekt. Mit PrintersBench Enterprise können Sie zehn verschiedene Arten von Bildern importieren, darunter BMPs, GIFs, JPGs und TIFs. PrintersBench Enterprise ist einfach zu bedienen und enthält ein umfassendes Hilfehandbuch. PrintersBench Enterprise umfasst außerdem drei verschiedene Druckmethoden: horizontal, vertikal und die leistungsstarke gestapelte Ausgabe. Erhalten Sie perforiertes Ticketpapier, das zu jeder Ticketgröße und Stubkonfiguration passt, unter: http://www.perforatedpaper.com

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.15 veröffentlicht auf 2005-03-01

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Elk River Systems, Inc. Software-Lizenzvertrag
    Diese Software-Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") wird von und zwischen Ihnen (entweder einer natürlichen, juristischen oder sonstigen juristischen Person), dem Endbenutzer ("Lizenznehmer") und Elk River Systems, Inc. ("ERSI") geschlossen und beschreibt die Bedingungen, nach denen ERSI dem Lizenznehmer bestimmte "Lizenzierte Software lizenziert."

    Durch den Erwerb der lizenzierten Software (durch Download von einer ERSI- oder Drittanbieter-Website oder auf andere Mittel, die jetzt bekannt sind oder im Folgenden entwickelt werden) oder durch die anderweitige Installation und Nutzung der lizenzierten Software akzeptiert der Lizenznehmer die in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen. Wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, installieren oder verwenden Sie die lizenzierte Software nicht.

    1. Lizenzzuschuss. ERSI gewährt hiermit dem Lizenznehmer und Lizenznehmer vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung eine nicht ausschließliche Lizenz zur Installation einer Kopie der lizenzierten Software auf einem Computersystem. Für jedes Computersystem, auf dem die lizenzierte Software installiert ist, ist eine separate Lizenz erforderlich. Dem Lizenznehmer ist es gestattet, eine angemessene Anzahl maschinenlesbarer Kopien der lizenzierten Software ausschließlich zu Sicherungs-, Archivierungs- oder Sicherheitszwecken anfertigen zu lassen. Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht unterlizenzieren, vermieten, vermieten oder vertreiben. Alle hierin nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind ausdrücklich untersagt.

    2. Evaluierungssoftware. Wenn es sich bei der lizenzierten Software um eine "EvaluationVersion handelt," hat die Version der lizenzierten Software eine oder mehrere Nutzungsbeschränkungen. Ungeachtet anderer Abschnitte dieser Vereinbarung ist die Nutzung einer Evaluierungsversion durch den Lizenznehmer auf Demonstrations-, Test- oder Evaluierungszwecke beschränkt.

    3. Lizenzgebühren. Bei Zahlung der von ERSI angegebenen Lizenzgebühr an ERSI wird dem Lizenznehmer ein Product Key zur Verfügung gestellt, der die Nutzungsbeschränkungen der Evaluierungsversion deaktiviert und die Evaluierungsversion zu einer Nicht-Evaluierungsversion der lizenzierten Software macht.

    4. Eigentumsrechte. ERSI und/oder seine Lieferanten und Lizenzgeber behalten sich alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum, an der lizenzierten Software und ihrer Dokumentation, sowohl in Objekt- als auch in Quellcodeformaten, sowie an allen damit verbundenen Materialien und abgeleiteten Werken.

    5. Schutz der Rechte des geistigen Eigentums. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, (i) nicht zu versuchen, die lizenzierte Software zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln; (ii) keine Verwendung oder Zulassung für andere, um eine nicht lizenzierte Version der lizenzierten Software auf einem Computersystem zu installieren, und (iii) alle vernünftigerweise erforderlichen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht von einer Person oder Einrichtung unter der Kontrolle des Lizenznehmers oder im Dienst des Lizenznehmers verletzt werden.

    6. Updates und Upgrades. Diese Vereinbarung gewährt dem Lizenznehmer kein Recht auf Erweiterung, Aktualisierung oder Upgrades (Neue Versionen) der lizenzierten Software, mit Ausnahme der in Abschnitt 10 vorgesehenen. Jede solche neue Version, die dem Lizenznehmer angeboten und von ihm akzeptiert wird, gilt als lizenzierte Software im Sinne dieser Vereinbarung und unterliegt allen Bedingungen dieser Vereinbarung.

    7. Laufzeit und Kündigung. Dieser Vertrag endet sofort mit der Benachrichtigung des Lizenznehmers, wenn der Lizenznehmer eine Bestimmung oder Bedingung dieser Vereinbarung wesentlich verletzt. Der Lizenznehmer kann diesen Vertrag jederzeit kündigen, indem er ERSI schriftlich benachrichtigt. Der Lizenznehmer erklärt sich mit der Kündigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund, um die lizenzierte Software und Dokumentation und alle Kopien davon unverzüglich zu zerstören. Im Falle einer Kündigung ERSI ist nicht verpflichtet, Gebühren zurückzugeben, die gemäß dieser Vereinbarung an ERSI gezahlt wurden.

    8. Referenz. Beim Kauf einer Nicht-Evaluierungsversion der lizenzierten Software räumt der Lizenznehmer DEM ERSI hiermit das Recht ein, den Firmennamen und das Logo des Lizenznehmers (falls zutreffend) in Werbe- und Werbematerialien zu verwenden, in denen der Lizenznehmer als ERSI-Kunde vertreten sein soll.

    9. Einhaltung des Gesetzes. Der Lizenznehmer muss alle anwendbaren Gesetze, Regeln, Vorschriften, Anordnungen, Dekrete, Urteile und sonstigen Regierungsakte der Vereinigten Staaten und anderer Regierungsbehörden einhalten, die für den Lizenznehmer oder diese Vereinbarung zuständig sind. Ohne einschränkung das Vorstehen, Lizenznehmer stimmt zu, die Bestimmungen des United States Foreign Corrupt Practices Act, 15 USC 78dd-2 und die Anti-Boykott-Bestimmungen des United States Export Administration Act, 50 USC 2401-2420, in der geänderten Fassung einzuhalten. Ungeachtet der gegenteiligen Bestimmungen in dieser Vereinbarung wird diese Vereinbarung in Übereinstimmung mit dem Exportverwaltungsgesetz und den von Zeit zu Zeit erlassenen Regeln und Vorschriften ausgelegt und umgesetzt. Der Lizenznehmer erkennt an, dass das Exportverwaltungsgesetz unter anderem die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Disketten und anderen Computermedien, auf denen Software erfasst wird, technische Daten und direkte Produkte technischer Daten einschränkt. Der Lizenznehmer bescheinigt, dass die lizenzierte Software oder andere technische Daten oder Produkte davon, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung abgeleitet wurden: (i) ist dazu bestimmt, für jeden Zweck verwendet zu werden, der durch das Export Administration Act oder die darin erlassenen Vorschriften verboten ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verbreitung von Kernwaffen, oder (ii) ist dazu bestimmt, direkt oder indirekt an einen Bestimmungsort zu versenden oder exportiert zu werden, der durch das Export Administration Act oder die Bestimmungen verboten ist.

    10. Eingeschränkte Garantie. ERSI garantiert, dass die lizenzierte Software für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen nach der Lieferung an den Lizenznehmer im Wesentlichen gemäß der begleitenden Dokumentation funktioniert. ERSI garantiert nicht, dass die lizenzierte Software fehlerfrei ist oder ohne Unterbrechung funktioniert. Der ausschließliche Rechtsbehelf des Lizenznehmers bei Verletzung der beschränkten Garantie in diesem Abschnitt 9 besteht darin, ERSI über das Problem zu informieren, in dem ErSI angemessene Anstrengungen unternehmen wird, um dieses Problem zu beheben. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, einen Anspruch auf Verletzung der in diesem Abschnitt 9 genannten beschränkten Garantie geltend zu machen, es sei denn, dieser Anspruch wird schriftlich geltend gemacht und erSI innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Lieferung der lizenzierten Software übermittelt. Einige Staaten/Gerichtsbarkeiten erlauben keine Einschränkungen, wie lange eine stillschweigende Garantie oder Bedingung dauert, so dass die obige Einschränkung möglicherweise nicht für den Lizenznehmer gilt.

    11. GARANTIEHAFTUNGSAUSSCHLUSS. ERSI HEREBY DISCLAIMS ALL OTHER WARRANTIES TO LICENSEE, EXPRESS, IMPLIED, STATUTORY OR OTHERWISE, WITH RESPECT TO THE LICENSED SOFTWARE, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. DIE EXPRESS LIMITED WARRANTY SET FORTH IN SECTION 9 IS IN LIEU OF ALL LIABILITIES OR OBLIGATIONS OF ERSI FOR DAMAGES INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES

    12. Geltendes Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Colorado in den Vereinigten Staaten von Amerika und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne Rücksicht auf oder Anwendung von Kollisionsnormen oder -grundsätzen. Die Bundes- und Landesgerichte im Boulder County sind für alle Streitigkeiten zuständig, die sich im Rahmen dieser Datei ergeben.

    13. Verzicht. Ein Verzicht einer der Parteien auf die strikte Erfüllung einer der Bedingungen dieser Vereinbarung ist nicht als Verzicht oder Beeinträchtigung des Rechts dieser Partei auszulegen, anschließend die strikte Erfüllung derselben oder einer anderen Bestimmung dieser Vereinbarung zu verlangen.

    14. Serverfähigkeit. Eine Bestimmung oder Bestimmung dieser Vereinbarung, die für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar gehalten wird, ist nach Möglichkeit so auszulegen, dass sie als gültig ausgelegt wird, die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des Rests dieser Vereinbarung wird jedoch in jedem Fall nicht berührt.

    15. Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen ERSI und dem Lizenznehmer in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Mitteilungen oder Vereinbarungen, die nicht ausdrücklich in diesem Abkommen enthalten sind. Diese Vereinbarung darf nur geändert werden, wenn sie von einem bevollmächtigten Vertreter von ERSI und lizenznehmer ordnungsgemäß unterzeichnet wurde.

    Elk River Systems, Inc. Software-Lizenzvertrag

Programmdetails