PRIMA Little Image Viewer 2.00

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 8.95 MB
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Ein kleines Bildbeobachtungsprogramm (Little Image-Viewer) mit minimalen Funktionen und einem speziellen Titbit - in Audiodateien können eingebettete Bilder (z.B. mit MP3-Downloads von Amazon) angezeigt und aus der Audiodatei extrahiert werden. Und außerdem kann man die Musik noch klingen lassen... Die wichtigsten Funktionen - Frame (Einzelbild) Anzeige - Ankündigung aller Bilder eines Ordners als Thumbnails mit Vorschau - Lesen Sie in allen Audiodateien mit eingebettetem Bild eines Ordners, hier die Musik und sehen Sie sich die Bilder - Größenänderung der Bilder - Save-As-Funktion mit Formatwechsel (z.B. von .tif in .jpg) - Bilder als Postanhang Versand - Kopieren Sie Bilder in die Zwischenablage - Führen Sie animierte Gif-Dateien aus - Hinweis der letzten 20 gewählten Ordner - Video (Clip) siehe Wiedergabe und Extrahieren von Bildern daraus - Export von Bildern in PDF- oder Avi-Dateien

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.05 veröffentlicht auf 2014-11-12

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Deutsch:

    Lizenzinformationen

    Bitte lesen Sie dieses Kapitel vor der Installation der Software sorgfltig durch!

    Das Programm PRIMA Little Image Viewer (auch in der Kurzform PrimaLIV oder LIV) ist Eigentum des Autors Jens Wahl.

    Diese Lizenzvereinbarung mit Haftungsbeschrnkung stellt eine rechtliche bindende Vertragsvereinbarung zwischen Ihnen als Nutzer in Form einer natrlichen oder juristischen Person (Nutzer) und des Software-Autors Jens Wahl (Urheber) hinsichtlich des oben aufgefhrten Softwareproduktes PRIMA Little Image Viewer dar. Dies schliet alle beim Download zur Verfgung gestellten Dateien ein.

    Inhalt:

    1. Lizenzbedingungen
    2. Lizenztyp und Weiterverbreitung der Software
    3. Sicherheitskopien
    4. Copyright, Garantie und Haftungsbeschrnkung
    5. Schlussbestimmungen
    1. Zustimmung zu den Lizenzbedingungen

    Die Nutzung der Software ist nur gestattet, wenn Sie alle Lizenzbestimmungen dieser Lizenzvereinbarung zustimmen. Ihr Zustimmung vergoldet als erklrt, wenn Sie die Software installieren bzw. Nutzen. Ohne Ihre Zustimmung kommt kein Vertrag zwischen Ihnen als Nutzer und dem Urheber zustande.

    2. Lizenztyp und Weiterverbreitung der Software

    Das Programm PRIMA Little Image Viewer ist Freeware und darf frei, und kopiert und werden, wenn die Bedingungen erfllt werden:
    Sie erhalten eine Lizenz oder mehrere Lizenzen zur Programmnutzung. Sie drfen das Programm uneingeschrnkt auch fr private wie auch berufliche Zwecke ohne eine Gegenleistung. AUSNAHME: Der Einsatz der Software in Anwendungen oder Systemen, in denen Fehlfunktionen dieser Software nach menschlichem ermessen krperliche Schden oder Verletzungen mit Todesfolge nach sich ziehen knnen, ist ausnahmslos untersagt! Die Nutzung der Software in einer solchen Umgebung ist nicht durch die Rechte dieser Lizenzvereinbarung. Jede Haftung seitens des Urhebers fr Schden oder Verluste auf Grund einer derartigen unerlaubten Nutzung ist ausgeschlossen. Bei Kenntniswerden eines solchen Verstoes gegen diese Lizenzvereinbarung kann Sie der Nutzungslizenz auf Dauer entziehen.
    Sie drfen das Programm weder als Einzelprogramm noch mit anderer Software gebndelt zum Kauf anbieten.
    Sie drfen das Programm auf einer nicht kostenlosen Internetpflichtigenseite zum kostenlosen Download anbieten. Dazu muss die komplette Installationsdatei werden. nderungen am Programm, Namen, Autor usw. sind untersagt und stellenverletzungen dar.
    Fr alle andere Verffentlichungsformen ist eine schriftliche Erlaubnis des Autors notwendig; Diese Erlaubnis kann kostenpflichtig sein. Sie haben KEIN Recht auf Erteilung einer solchen Erlaubnis.
    Das Programm bleibt auch bei Weitergabe an Dritte immer Eigentum des Autors.
    Das Programm darf nicht verndert oder dekompiliert werden; der Programmname und der Name des Autors drfen nicht verndert werden.
    Der Autor bleibt immer Inhaber aller Rechte am Programm.

    3. Sicherheitskopien

    Jeder Lizenznehmer hat das Recht, von der Software eine oder mehrere Kopie(n) zum Zweck der Datensicherung anzufertigen.

    Es dringend wird empfohlen, auch von dem installierten Programm wie auch von den angezeigten und/oder bearbeiteten Bild-, Musik- und Video-Dateien VOR der Anzeige / Bearbeitung dieser Dateien eine regelmigesicherung Daten anzufertigen.

    4. Copyright, Garantie und Haftungsbeschrnkung

    Fr diese Software vergoldet das Copyright von Jens Wahl, Rosenheim. Alle Rechte.

    Das Programm wird geliefert wie es ist OHNE Garantie.
    Der Anwender akzeptiert, dass die Nutzung des Programmes und seiner Leistungen und Dokumentationen ausschlielich auf eigene Gefahr/eigenes Risiko.

    Der Urheber garantiert NICHT:
    Dass das Programm frei von Fehlern ist.
    Dass das Programm ohne Unterbrechung arbeitet und in allen mglichen Umgebungen arbeitet.
    Dass das Programm Ihr Ansprchen entspricht.
    Dass Softwarefehler werden behoben, dass das Programm an spezielle Bedingungen angepasst wird oder dass neue Versionen/Updates des Programmes zur Verfgung werden werden.

    Es wird keine Garantie fr die Funktionsweise gegeben.
    Fr Schden, die aus der Nutzung des Programmes entstehen (z.B. Datenverlust, Betriebsunterbrechungen, gewinnführendes Gewinn und alle anderen finanziellen Verluste) bernimmt der Autor mit Ausnahme des Nachweises von vorstzlichem Handeln bzw. grob fahrlssigemEM KEINE Handeln HAFTUNG, auch wenn die Schden htten sein mssen.

    Die Software wird virengeprft ausgeliefert. Dennoch liegt es in der Verantwortung des Nutzers, regelmige Tests auf Virenfreiheit durchzufhren, z. B. sofort nach der Erhalt der Installationsdatei (Download). Der Urheber haftet nicht fr solche daus en Schden.

    Der Einsatz der Software in Anwendungen oder Systemen, in denen Fehlfunktionen dieser Software nach menschlichem ermessen krperliche Schden oder Verletzungen mit Todesfolge nach sich ziehen knnen, istlos ausnahms untersagt! Die Nutzung der Software in einer solchen Umgebung ist nicht durch die Rechte dieser Lizenzvereinbarung abgedeckt. Jede Haftung seitens des Urhebers fr Schden oder Verluste auf Grund eines derartiger unerlaubten wird aus.

    Durch das Herunterladen und Installieren der Nutzer stimmt die Lizenzbedingungen zu. Diese wird daher whrend der Installation in gleichem Wortlaut vorab bekannt. Zustzlich kann diese Datei mit den Lizenzbedingungen von getrennt der Installationsroutine herunter und vor der Installation gelesen werden.

    5. Schlussbestimmungen

    nderungen diese Lizenzvereinbarung bedrfen der Schriftform und mssen von Nutzer und dem Urheber unterzeichnet sein.
    Sollten Teile dieser Lizenzvereinbarung unwirksam oder undurchsetzbar sein bzw. werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der brigen Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung hiervon nicht berhrt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Lizenzvereinbarung so nahe wie mglich kommt.

    Es vergoldet das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Rosenheim / Oberbayern

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    Englisch:

    Lizenzinformationen

    Bitte lesen Sie dieses Kapitel sorgfältig VOR der Installation dieser Software!

    Das Programm PRIMA Little Image Viewer (oder kurz auch PrimaLIV oder LIV) ist Eigentum des Autors Jens Wahl.

    Dieser Lizenzvertrag mit Haftungsbeschränkungen ist ein rechtsverbindlicher Vertrag (Lizenzvertrag) zwischen Ihnen als Nutzer als natürliche oder juristische Person (Nutzer) und dem betreffenden Softwareautor Jens Wahl (Autor) an das oben genannte Softwareprodukt PRIMA Little Image Viewer. Dies schließt alle zusätzlichen Dateien zu dieser Software ein.
    Inhalt:

    1. Lizenzbedingungen
    2. Lizenztyp und Weiterverbreitung der Software
    3. Sicherheitskopien
    4. Urheberrechts-, Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen
    5. Schlussklausel
    1. Lizenzbedingungen

    Die Nutzung dieser Software ist nur gestattet, wenn Sie mit allen Bedingungen dieses Lizenzvertrags einverstanden sind. Ihre Konformität manifestiert sich, wenn Sie die Software installiert haben oder verwenden.
    Ohne Ihre Einhaltung gibt es keinen Vertrag zwischen Ihnen als Nutzer und dem Autor.

    2. Lizenztyp und Weiterverbreitung der Software

    Das Programm PRIMA Little Image Viewe ist Freeware und kann frei genutzt, kopiert und weitergegeben werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
    Das vollständige Programm für private und geschäftliche Zwecke kann kostenlos verwendet werden. EXCEPTION: Die Verwendung dieser Software in Anwendungen oder Systemen, bei denen Fehlfunktionen dieser Software, soweit es menschlich möglich ist, zu Körperverletzungen oder Körperverletzungen mit fatalen Folgen führen können, ist nicht erlaubt! Die Verwendung dieser Software in solchen Umgebungen ist aus dieser Lizenzvereinbarung nicht. Jede Haftung des Autors ist für Schäden oders aus dieser Lizenzvereinbarung ausgeht. Für Schäden oder Defizite ist jede Haftung des Autors ausgeschlossen, da diese nicht gestattet ist. Wenn der Autor Kenntnis von Verstößen gegen diesen Lizenzvertrag erhält, kann er Ihnen die Lizenz zur Nutzung dieser Software für alle Zeiten entziehen.
    Sie können das Programm verwenden, aber nicht zum Verkauf als einzelnes Programm anbieten oder mit anderer Software gebündelt.
    Sie dürfen das Programm nicht auf einer kostenpflichtigen Website zum kostenlosen Download anbieten.
    Für alle anderen Arten der Veröffentlichung ist vom Autor eine schriftliche Genehmigung (persönlich unterschriebenes Schreiben) erforderlich, diese Genehmigung kann in Rechnung gestellt werden. Sie haben KEIN Recht, eine solche Erlaubnis zu erteilen.
    Das Programm wird auch an Dritte übertragen, die jemals im Besitz des Autors sind.
    Das Programm darf nicht verändert oder dekompiliert werden, insbesondere dürfen der Programmname und der Name des Autors nicht geändert werden.
    Der Autor bleibt Der Eigentümer aller Rechte an dem Programm.

    3. Sicherheitskopien

    Jeder Lizenzinhaber hat das Recht, aus Spargründen ein oder mehrere Exemplare zu erstellen.

    Es wird dringend empfohlen, eine Datensicherung der Software und auch für alle Bild-, Audio- oder Videodateien zu erstellen, die mit dieser Software VOR der Verwendung verwendet werden.

    4. Urheberrechts-, Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen

    Diese Software ist Copyright von Jens Wahl, Rosenheim. Alle Rechte vorbehalten.
    Das Programm wird geliefert, wie es ohne Garantie jeglicher Art ist
    Der Nutzer akzeptiert, dass die Nutzung des Programms und seiner Dienste und Dokumentation auf eigenes Risiko / eigenes Risiko erfolgt.

    DER AUTOR GARANTIERT NICHT:
    Dass das Programm fehlerfrei ist.
    Dass das Programm ohne Unterbrechung funktioniert.
    Dass das Programm Ihren Bedürfnissen entspricht.
    Dass Softwarefehler korrigiert werden, dass das Programm an bestimmte Bedingungen angepasst wird oder dass neue Versionen / Updates des Programms zur Verfügung gestellt werden.

    Es gibt keine Garantie für die Funktionalität.
    Für Schäden, die aus der Nutzung des Programms resultieren (z.B. Datenverlust, Betriebsunterbrechung, Entgangenseinbußen und sonstige finanzielle Verluste), akzeptiert der Autor KEINE RESPONSIBILITÄT, auch wenn der Schaden vorhersehbar war.

    Die Software wird virenerkannt. Aber es liegt in der Haftung des Benutzers, Virus-Erkennung auf seinem Computer(s) Zeitschrift laufen, vor allem nach dem Download. Der Autor haftet nicht für solche Schäden.

    Die Verwendung dieser Software in Anwendungen oder Systemen, bei denen Fehlfunktionen dieser Software, soweit es menschlich möglich ist, zu Körperverletzungen oder Körperverletzungen mit fatalen Folgen führen können, ist nicht gestattet! Die Verwendung dieser Software in solchen Umgebungen ist aus dieser Lizenzvereinbarung nicht. Für Schäden oder Defizite ist jede Haftung des Autors ausgeschlossen, da diese nicht gestattet ist.

    Wenn der Benutzer diese Software herunterlädt oder installiert, stimmt der Nutzer allen Bedingungen dieses Lizenzvertrags zu. Daher werden diese während der Installation im gleichen Text angekündigt. Darüber hinaus kann diese Datei mit den Lizenzbedingungen neben der Installationsroutine heruntergeladen und vor der Installation gelesen werden.

    5. Endgültige Regelungen

    Änderungen dieser Lizenzvereinbarung bedürfen der Schriftform und müssen vom Nutzer und dem Urheber unterzeichnet werden.
    Sollten Teile dieser Lizenzvereinbarung unwirksam oder unüberlegt sein oder daraus werden, wird daraus die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Regelungen dieser Lizenzvereinbarung nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, sich auf eine wirksame Verordnung anstelle der unwirksamen Verordnung zu einigen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Lizenzvereinbarung so nahe wie möglich kommt.

    Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland wert. Gerichtsstand ist Rosenheim/Oberbayern.

Programmdetails