PretonSaver Home - Free Toner Ink Saver 1.0.3.7

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PretonSaver Home™ Sparen Sie Hunderte pro Benutzer auf Tinte und Toner, ohne Kompromisse bei der Qualität einzugehen. PretonSaver Home™ spart bis zu 70% ihrer Druckkosten, ohne Kompromisse bei der Qualität einzugehen. Basierend auf einer einzigartigen, zum Patent angemeldeten Pixel Optimizer™-Technologie verwendet es fortschrittliche Algorithmen, um Pixel zu identifizieren und zu löschen, die nicht erforderlich sind, um den Druck auf hohem Qualitätsniveau aufrechtzuerhalten, wodurch der Toner- und Tintenverbrauch drastisch reduziert wird. Sofortige Einsparungen. PretonSaver Home™ ist einfach zu installieren und zu bedienen. Alles, was Sie tun müssen, ist die Software zu installieren und zu drucken. PretonSaver™ identifiziert automatisch den Druck und kann Drucker anweisen, wie Sie Tinte sparen können, ohne die gewünschte Qualität zu opfern. Es unterstützt sowohl Tintenstrahldrucker als auch Laserdrucker, die direkt mit dem Computer (lokal) oder über ein Netzwerk verbunden sind. Mehr Kontrolle für mehr Einsparungen Mit PretonSaver Homekönnen™ Sie können problemlos Speicherstufen für bestimmte Druckaufträge, Anwendungen oder Elemente (z. B. Text, Grafiken oder Bilder) definieren. Sie können Grafiken oder Bilder für bestimmte Dokumente automatisch weglassen, um Ihre Einsparungen zu erhöhen. Messbare Einsparungen Mit PretonSaver Home™ Ihr Sparniveau sind nicht theoretisch. Die Tintenpatronenwerden werden überwacht und die Seitenkosten werden ständig berechnet und gemeldet, was eine ständige Sichtbarkeit und Überwachung der Einsparniveaus ermöglicht. Reduziert die Verbrauchsausgaben um bis zu 70 %. Einfach zu installieren und zu verwalten – starten Sie mit nur wenigen Klicks zu sparen. Umfassende Berichterstattung über Kosten und Nutzung. Unterstützt Inkjet- und LaserJet-Drucker. Farb- und Mono-, Lokal- und Netzwerkdrucker. Unterstützt Windows, Win XP SP2 und höher, Win Vista und Win 7.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0.3.7 veröffentlicht auf 2010-11-02
    Franch, Chinesische Unterstützung Seine KOSTENLOSE

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Endbenutzer-Lizenzvertrag PretonSaverHome™ Durch das Herunterladen, Installieren oder Verwenden dieser Software oder eines Teils davon erklären Sie sich mit den Bedingungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags einverstanden. DIES IST EINE LIZENZVEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND PRETON LTD. ("PRETON"). BITTE LESEN SIE SORGFÄLTIG UND AKZEPTIEREN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGS, BEVOR SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN. DURCH KLICKEN SIE DIE "I ACCEPT" BUTTON (ODER JEDE SIMILAR BUTTON, DIE IHRE VEREINBARUNG ZU DIESER LIZENZVEREINBARUNG INDICATE, SIE SIND ZU VON DIESER LIZENZVEREINBARUNG ZU SEIN. SIE KÖNNEN DIE SOFTWARE ERST INSTALLIEREN, WENN SIE DIESEN LIZENZVERTRAG AKZEPTIERT HABEN. WENN SIE MIT DIESEM LIZENZVERTRAG NICHT EINVERSTANDEN SIND, BEENDEN SIE BITTE DEN INSTALLATIONSVORGANG, UND DER INSTALLATIONSVORGANG WIRD NICHT GESTARTET. DARÜBER HINAUS VERZICHTEN SIE HIERMIT AUF RECHTE ODER ANFORDERUNGEN AUS ALLEN GESETZEN ODER VORSCHRIFTEN IN EINER GERICHTSBARKEIT, DIE EINE ORIGINALE (NICHT-ELEKTRONISCHE) UNTERSCHRIFT ODER LIEFERUNG ODER AUFBEWAHRUNG NICHT ELEKTRONISCHER AUFZEICHNUNGEN ERFORDERN, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM ZWINGENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. DIESE LIZENZVEREINBARUNG IST DIE COMPLETE UND EXKLUSIVE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN ("LICENSEE") UND PRETON, WELCHE SUPERSEDES JEDE PROPOSAL ODER PRIOR AGREEMENT, ORAL ODER WRITTEN, AND ANY OTHER COMMUNICATION RELATING TO THE SUBJECT MATTER OF THIS LICENSE AGREEMENT. 1. DEFINITIONEn. "Wirkungsdatum" bezeichnet das Datum der Installation der Software, indem Sie unten auf die Schaltfläche "Ich akzeptiere" klicken. "Rechte an geistigem Eigentum" sind Patente, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte, Rechte an Marken, moralischen Rechten und allen anderen rechten Rechten an geistigem Eigentum und Eigentumsrechten im Zusammenhang mit der Software, unabhängig davon, ob sie sich aus den Gesetzen der Vereinigten Staaten oder einer anderen Gerichtsbarkeit ergeben, einschließlich aller Rechte oder Gründe für Klagen wegen Verletzung oder Veruntreuung eines der vorstehenden, in jedem Fall, in dem jetzt vorhanden ist oder später entsteht. "Sitz" bezeichnet einen einzelnen Computer nur für den Heim- oder kleinen Heimbüro. "Software" bedeutet PretonSaverHome™, ein maschinenlesbares Objektcode-Computerprogramm, das von Preton kommerziell lizenziert ist, das Preton dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung zur Verfügung stellt, das Know-how, Algorithmen, Verfahren, Techniken und/oder Lösungen, die in einem solchen Programm reflektiert oder eingebettet sind, die Handbücher und die Dokumentation ("Benutzerdokumentation"), die Preton dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung zur Verfügung stellt, sowie alle Aktualisierungen und Änderungen eines der vorstehenden Maßnahmen, die Preton dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt. 2. LIZENZ; EINSCHRÄNKUNGEN; SOFTWARE-SCHLÜSSEL; Vertraulichkeit. (a) Lizenz: Vorbehaltlich der Bedingungen in diesem Lizenzvertrag, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zahlung der anfallenden Gebühren, gewährt Preton dem Lizenznehmer dem Lizenznehmer hiermit eine weltweite, unbefristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz ("Lizenz") zum Herunterladen, Installieren und Verwenden einer Kopie der Software auf einem Sitzplatz oder bis zu 3 Sitzplätzen in einem Haushalt (entsprechend der Anzahl der erworbenen Lizenzen) nur für den internen Gebrauch des Lizenznehmers. b) Beschränkungen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, (i) die Software, den temporären Schlüssel (wie unten definiert) oder den Schlüssel (wie unten definiert) nicht an Dritte zu übertragen, zu unterlizenzieren oder zu verteilen; (ii) die Software zu modifizieren, zu verbessern oder abgeleitete Werke zu erstellen; (iii) die Software, den temporären Schlüssel oder den Schlüssel zu reproduzieren, (iv) die Software mehreren Benutzern gleichzeitig zur Verfügung zu stellen; (v) die Software an Dritte zu vermieten, zu verleasen oder auszuleihen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Anbieten der Funktionalität der Software auf Anwendungsdienstanbieter oder Time-Sharing-Basis); (v) einen Teil der Software, der in Objektcodeform bereitgestellt wird, in menschenverachtende Form zu zerlegen, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln; (vi) mit der Software verbundene Eigentumshinweise zu entfernen oder zu ändern oder die Software zur Verfügung zu stellen, ohne alle Eigentumshinweise zu reproduzieren; (vii) die Software für kommerzielle Zwecke (außer der internen Verwendung in kleinen Home-Office-Büros) zu nutzen, zu verkaufen, anzubieten oder zu exportieren oder zu importieren. Alle rechte, die nicht ausdrücklich in Ziffer 2(a) gewährt werden, bleiben hiermit vorbehalten. (c) Softwareschlüssel. Auf Antrag des Lizenznehmers kann diese Lizenz dem Lizenznehmer nur für einen begrenzten Zeitraum zu Evaluierungszwecken erteilt werden (der "Evaluierungszeitraum"). Beim Herunterladen und Installieren der Software zur Evaluierung stellt Preton dem Lizenznehmer einen temporären Softwareschlüssel ("Temporary Key") zur Verfügung, damit der Lizenznehmer die Software nur während des Evaluierungszeitraums nutzen kann. Nach Ablauf des Evaluierungszeitraums muss der Lizenznehmer entweder eine permanente Lizenz zur Nutzung der Software erwerben oder alle vom Lizenznehmer installierten Kopien der Software zurückgeben oder vernichten. Nach Zahlung der Lizenzgebühr für die Software ("Lizenzgebühr") durch den Lizenznehmer stellt Preton dem Lizenznehmer einen permanenten Softwareschlüssel ("Schlüssel") zur Verfügung, damit der Lizenznehmer die Software nach dem Evaluierungszeitraum nutzen kann. 3. BEGRENZTE GARANTIE. PRETON WARRANTS, DASS, FÜR EINEN ZEITRAUM VON SIXTY (60) TAGE NACH DEM EFFEKTIVEN DATUM, DIE SOFTWARE, WENN OPERATED AS DIRECTED, UND IN DER UMWELT DESCRIBED, IN DER USER DOCUMENTATION, WILL MATERIALLY COMPLY WITH ITS WRITTEN SPECIFICATIONS. PRETON'S SOLE AND EXCLUSIVE OBLIGATION AND LICENSEE'S SOLE AND EXCLUSIVE REMEDY, FOR ANY BREACH OF THIS SECTION 3, WILL BE FOR PRETON, AT ITS SOLE OPTION AND EXPENSE, TO REPAIR OR REPLACE THE SOFTWARE SO THAT IT COMPLIES WITH THE WARRANTY IN THIS SECTION 3. WENN PRETON BESTIMMT, DASS NEITHER OF THOSE ALTERNATIVES IST PRACTICAL ODER OTHERWISE REASONABLY AVAILABLE, LICENSEE WIRD ALLE COPIES DER SOFTWARE VON SEINEN COMPUTERN UND PRETON WERDEN DIE GEBÜHREN ZU PRETON FÜR DIE DELETED SOFTWARE ZU LIZENZIEREN. DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE UND JEDE ANDERE GARANTIE, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, IN DIESEM LIZENZVERTRAG GELTEN NUR FÜR LIZENZNEHMER, DIE DIE LIZENZGEBÜHR VOLLSTÄNDIG BEZAHLT HABEN. 4. GARANTIEHAFTUNGSAUSSCHLUSS. EXCEPT AS PROVIDED IN SECTION 3, PRETON PROVIDES THE SOFTWARE WITHOUT WARRANTIES OF ANY KIND, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO, IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE OR USE, QUIET ENJOYMENT OR NON-INFRINGEMENT. PRETON WARRANT NICHT, DASS DIE SOFTWARE WIRD FEHLER-FREE. DIE DISCLAIMERS IN DIESER SEKTION 4 WIRD EVEN IF ANY WARRANTY ODER REMEDY PROVIDED UNDER THIS AGREEMENT FAILS OF ITS ESSENTIAL PURPOSE. AUF DIE EXTENT, DASS PRETON NICHT DISCLAIM JEDE BESONDERE GARANTIE, DIE DURATION UND UMFANG DER SUCH GARANTIE SOLL DAS MINIMUM ZULÄSSIG UNTER ANWENDBAREN LAW. 5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. PRETON, ITS AFFILIATES, DISTRIBUTORS UND/ODER RESELLERS WERDEN NICHT FÜR EINEN DAMAGE ODER LOSS LIABLE, OB DIREKTE, INDIREKTE, BESONDERE, STRAF-, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG, DEM BESITZ, DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENEN GEWINN, VERLUST DES GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTS, ARBEITSUNTERBRECHUNG, DATENVERLUST ODER COMPUTERAUSFALL ODER FEHLFUNKTION, AUCH WENN SIE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WERDEN, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE FORDERUNG ODER HAFTUNG AUF EINEM VERTRAG, EINER UNERLAUBTKEIT, EINER VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNG ODER EINER ANDEREN RECHTSFORM BERUHT. IN NO EVENT WILL PRETON'S, ITS AFFILIATE'S, ITS DISTRIBUTOR''S UND/ODER ITS RESELLER'S LIABILITY IN ANY ACTION RELATING TO OR ARISING FROM THIS AGREEMENT EXCEED THE LICENSE FEES RECEIVED BY PRETON. AUF DIE ANWENDUNGSBEREICHE LAW PROHIBITS ANY OF THE FOREGOING LIMITATIONS, THE MAXIMUM LIABILITY OF PRETON, ITS AFFILIATES, ITS DISTRIBUTOR'S AND/OR ITS RESELLERS SHALL BE THE MINIMUM PERMISSIBLE UNDER APPLICABLE LAW. SOME STATES AND JURISDICTIONS DO NOT ALLOW THE LIMITATION OR EXCLUSION OF IMPLIED WARRANTIES OR LIABILITY FOR INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES, AND THIS SECTION WILL NOT APPLY ONLY TO THE EXTENT THAT APPLICABLE LAW REQUIRES LIABILITY NOTWITHSTANDING THE FOREGOING LIMITATION OR EXCLUSION. 6. EIGENTUM. Mit Ausnahme der Lizenzrechte, die dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Untertitel gewährt werden, behält Preton alle Rechte, Titel und Interessen an und an allen Kopien der Software, einschließlich und ohne Einschränkung aller rechte an geistigem Eigentum, die darin enthalten sind. 7. KÜNDIGUNG. Dieser Lizenzvertrag bleibt unbefristet in Kraft, es sei denn, er wird gemäß den hierin geltenden Bestimmungen vorzeitig gekündigt. Preton kann diesen Lizenzvertrag sofort kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung verstößt. Dieser Lizenzvertrag endet auch nach Erhalt der Lizenzgebühr durch den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer kann diesen Lizenzvertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung an Preton widerrufen. Nach Beendigung dieses Vertrags wird der Lizenznehmer (a) jede jegliche Nutzung der Software einstellen; (b) die Software von allen Computersystemen, Speichermedien und anderen Dateien zu löschen und an Preton die Software und den Schlüssel zurückzugeben und alle Kopien davon oder auf Verlangen von Preton die Software und den Schlüssel und alle Kopien davon zu zerstören; und (c) Preton die Zertifizierung zu übermitteln, dass der Lizenznehmer diesen Kündigungsverpflichtungen nachgekommen ist. Die Abschnitte 2(b), 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 werden über die Kündigung dieses Lizenzvertrags hinaus bestehen. Die Kündigung dieses Lizenzvertrags stellt keinen Verzicht oder eine Freigabe von Rechten, Rechtsmitteln oder Ansprüchen dar, die eine Partei im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung haben kann oder die aus oder im Zusammenhang mit einer solchen Kündigung entstehen können. 8. STREITBEILEGUNG. Diese Lizenzvereinbarung ist ausschließlich nach israelischem Recht auszulegen. Jede Kontroverse oder Forderung, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Lizenzvereinbarung, ihrer Verletzung oder Auslegung ergibt, wird ausschließlich durch ein Schiedsverfahren gelöst, das innerhalb von 15 Tagen nach dem schriftlichen Antrag einer der parteienden Parteien ("Schiedsverfahren") eingeleitet wird. Das Schiedsverfahren wird in Tel Aviv, Israel, ausschließlich in Übereinstimmung mit dem damals geltenden israelischen Schiedsrecht durchgeführt, es sei denn, die Bestimmungen dieser Regeln werden durch diese Vereinbarung geändert. Die Schlichtung wird von einem einzigen Schiedsrichter durchgeführt, der vom Vorsitzenden der israelischen Anwaltskammer ausgewählt wird, der mit der Verbreitung und Lizenzierung von Software vertraut ist. Der Schiedsrichter unterliegt dem materiellen Recht, unterliegt aber nicht dem Verfahrens- und Beweisrecht, und der Schiedsrichter muss seine Entscheidung, einschließlich Zwischenentscheidungen innerhalb von 45 Tagen mit der Option, diese Frist um weitere 45 Tage zu verlängern, begründen. Die Parteien des Schiedsverfahrens halten das Schiedsverfahren und die darin offengelegten Dokumente vertraulich. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist für die Parteien bindend und kann in jedem zuständigen Gericht eingetragen und vollstreckt werden. Der Lizenznehmer unterwirft sich hiermit der persönlichen ausschließlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand in Tel Aviv, Israel. Die Parteien einer Streitigkeit teilen sich alle Verwaltungskosten des Schiedsverfahrens, aber ansonsten trägt jede Partei ihre eigenen Kosten. Ungeachtet des Vorstehenden ist die im Wesentlichen vorherrschende Partei des Schiedsverfahrens berechtigt, angemessene Anwaltskosten zurückzufordern. Das Schiedsverfahren und alle Schriftsätze und schriftlichen Beweise sind in englischer Sprache. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen. 9. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. (a) Kein Wiederverkäufer, Händler oder Händler ist berechtigt, Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung vorzunehmen. Jede Änderung oder der Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung ist nicht wirksam, es sei denn, sie wird von einem bevollmächtigten Beamten von Preton und dem Lizenznehmer unterzeichnet. Kein Verzicht auf die Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung gilt als Verzicht auf eine vorangehende oder nachfolgende Verletzung derselben oder ähnlicher Art. (b) Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle im Rahmen dieser Vereinbarung zulässigen oder zulässigen Mitteilungen an Preton zu richten: Preton, Ltd.., 5 Cordova St., Tel Aviv, 62487 Israel, , Achtung: Legal SIE ERKENNEN AUSDRÜCKLICH AN, DASS SIE DIESEN LIZENZVERTRAG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AN SEINE BEDINGUNGEN GEBUNDEN ZU SEIN UND DIE HIERIN DARGELEGTEN RECHTE, PFLICHTEN, BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN ZU VERSTEHEN. DURCH KLICKEN AUF DIE "I AGREE" BUTTON UND/ODER CONTINUING TO INSTALL OR USE THE SOFTWARE, YOU EXPRESSLY CONSENT TO BE BOUND BY THIS LICENSE AGREEMENT.