PowerDIFF for Oracle 1.1

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 1.61 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

PowerDIFF für Oracle ist ein sorgfältig entwickeltes, leistungsstarkes und benutzerfreundliches Schemavergleichstool für Oracle-Datenbanken, das sowohl Vergleiche als auch Diff-and-Merge-Vorgänge ermöglicht. Die Ausgabe erfolgt visuell oder als SQL-Differenzskript. Das Differenzskript kann auf eine der Datenbanken angewendet werden, um es mit der anderen zu synchronisieren. Sowohl Struktur- als auch Datenvergleiche können durchgeführt werden - zwischen zwei Datenbankschemas oder zwischen einer Reihe von vorwählbaren einzelnen Datenbankobjekten. Somit sind viele sehr individuelle Vergleichsoperationen möglich. Die folgenden Objekte können miteinander verglichen werden: Struktur von Tabellen (Spalten, Einschränkungen, Standardwerte), Daten von Tabellen (mit WHEREs und fast allen Datentypen), Indizes (Spalten und Typen), Einschränkungen (PK, FK und Prüfeinschränkungen), Ansichten (Quellcode und Daten), Prozeduren und Funktionen (Quellcode und Status), Trigger (Spalten, Quellcode und Status), Benutzer, Rollen, Berechtigungen - und auch Datenbankinstanzparameter und Metadaten (Speicher/Größe). PowerDIFF für Oracle verfügt auch über eine leistungsstarke Befehlszeilenschnittstelle , die auf SQL*Plus basiert. Somit ist auch die Visualisierung von Datenbankobjekten und deren Skriptierung und Bearbeitung möglich. In diesem Tool gibt es viele Anpassungsoptionen, die es leistungsstark, effektiv und sehr nützlich für Oracle-Entwickler und -Administratoren machen. PowerDIFF für Oracle unterstützt Sie bei der Durchführung von Verifizierungs-, Differenzierungs-, Zusammenführungs-, Transport-, Migrations-, Qualitätssicherungs- und anderen Datenbankverwaltungsaufgaben – und spart Ihnen so viel Zeit bei der Wartung von Datenbanken und Datenbankanwendungen. Die Preise reichen von 290 EUR für den Standard bis zu 490 EUR für die Professional Edition. Eine kostenlose Demo Edition kann heruntergeladen werden, um die Software auszuwerten.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.1 veröffentlicht auf 2008-12-12
    Version 1.1. (Erste veröffentlichte Version)

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

LIZENZVEREINBARUNG FÜR OrbitDB-Produkte (EULA): Die Software ist pro Benutzer lizenziert. Wenn Sie und zwei Ihrer Kollegen die Software beispielsweise verwenden, benötigen Sie 3 Lizenzen. Wenn Sie jedoch die einzige Person sind, die die Software verwendet, sie jedoch auf zwei Computern verwenden muss, benötigen Sie nur eine Lizenz. Die folgenden Informationen sind die vollständige Lizenzvereinbarung in der Software gefunden. WICHTIGER HINWEIS: Bitte lesen Sie diesen Lizenzvertrag sorgfältig durch: VON DOWNLOADING, INSTALLING AND/OR USING THE SOFTWARE OR CLICKING "I ACCEPT" WHEN PROMPTED IN CONJUNCTION THEREWITH, YOU ("LICENSEE") ACCEPT ALL OF THE TERMS AND CONDITIONS OF THIS LICENSE. WENN SIE DIESE BEDINGUNGEN IM NAMEN EINER ANDEREN PERSON ODER JURISTISCHEN PERSON AKZEPTIEREN, VERSICHERN UND GARANTIEREN SIE, DASS SIE DIE VOLLE RECHTLICHE BEFUGNIS HABEN, DIESE PERSON ODER JURISTISCHE PERSON IM NAMEN DIESER BEDINGUNGEN ZU AKZEPTIEREN UND AN DIESE ZU BINDEN. LIZENZ FÜR SOFTWARE: 1. DEFINITIONEN: Computer: jedes elektronische Gerät, das Informationen in digitaler oder ähnlicher Form akzeptiert und für ein bestimmtes Ergebnis auf der Grundlage einer Folge von Anweisungen manipuliert; Rechte des geistigen Eigentums: alle rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum, einschließlich Patente, Know-how, moralische Rechte, eingetragene Marken, eingetragene Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Anmeldungen und Rechte zur Beantragung eines der vorgenannten, nicht eingetragenen Geschmacksmusterrechte, nicht eingetragene Marken, Rechte an unlauterem Wettbewerb und Urheberrecht, Datenbankrechte, Topographierechte und sonstige Rechte an Erfindungen, Entdeckungen oder Verfahren, jeweils im Vereinigten Königreich und in allen anderen Ländern der Welt und zusammen mit allen anderen Ländern der Welt und zusammen mit allen anderen Ländern der Erneuerung; Lizenz: die Rechte, die dem Lizenznehmer in Bezug auf die bestimmte definierte Version der Software gemäß dieser Vereinbarung gewährt werden. Die Software ist lizenziert, nicht verkauft, und es werden keine anderen als die ausdrücklich festgelegten Rechte gewährt. in dieser Lizenz; Lizenznehmer: (a) die Person, die die Software auf einem Computer für den persönlichen Gebrauch installiert; oder (b) wenn die Software im Auftrag eines Arbeitgebers, einer anderen Person oder einer Einrichtung, der Arbeitgeber, einer anderen Person oder Organisation, in deren Namen die Software installiert wurde; Lizenzgebühren): die vom Lizenznehmer an die Lizenzgeber ohne Mehrwertsteuer und gegebenenfalls alle anderen relevanten Steuern, wie vom Lizenzgeber von Zeit zu Zeit beschrieben. Lizenzgeber: OrbitDB Ltd., registriert im Vereinigten Königreich; Software: Eine oder mehrere der folgenden Softwarekomponenten nur in ausführbarer Form: PowerDIFF für ORACLE (einschließlich aller zugehörigen Handbücher, Hilfedateien und Dokumentationspakets), die an die Lizenznehmer durch den Lizenzgeber unter dieser Lizenz. 2. INTERPRETATION: 2.1 Installation: Alle Verweise auf "install", "installing" "installation" oder "installed" in Verbindung mit der Software umfassen das Herunterladen der Software vom Lizenzgeber oder einem Remote-Server Dritter. 2.2 Rubriken: Die Überschriften zu den Klauseln und Zeitplänen dieser Lizenz sind nur der Einfachheit halber und haben keinen Einfluss auf deren Konstruktion oder Interpretation. 3. EIGENTUM AN RECHTEN DES GEISTIGEN EIGENTUMS: 3.1 Der Lizenznehmer hat nur das Recht, die Software zu nutzen, aufgrund dieser Lizenz und der Lizenznehmer erkennt an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an oder in Bezug auf die Software und alle Teile der Software ausschließliches Eigentum des Lizenzgebers sind und bleiben. 3.2 Der Lizenznehmer erkennt ferner an, dass alle Rechte an geistigem Eigentum an oder im Zusammenhang mit einer Verbesserung, Änderung oder Anpassung der Software, die direkt oder indirekt vom Lizenznehmer, der die Software nutzt, ausschließliches Eigentum des Lizenzgebers. Dies gilt für alle Editionen der Software, einschließlich des Standards, des Professional und der Demo Edition. Als solche weist der Lizenznehmer dem Lizenzgeber mit vollständiger Titelgarantie alle derartigen Verbesserungen, Änderungen oder Anpassungen mit der Absicht zu, dass solche Verbesserungen, Änderungen oder Anpassungen unverzüglich bei der Erstellung dem Lizenzgeber vorbehalten sein sollten. Der Lizenzgeber erteilt dem Lizenznehmer hiermit eine Lizenz zur Nutzung solcher Verbesserungen, Änderungen oder Anpassungen zu den gleichen Bedingungen wie die Lizenz zur Nutzung der Software, die in diese Lizenz. 3.3 Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er keine Marken, Urheberrechtshinweise oder ähnliche geschützte Geräte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf elektronische Wasserzeichen oder andere Kennungen, entfernen oder ändern darf, die in die Software oder eine Kopie der Software aufgenommen werden können. 4. LIZENZ: 4.1 Sofern der Lizenznehmer die entsprechenden Lizenzgebühren und die Rechte des Lizenzgebers zur Kündigung der Lizenz gemäß dieser Vereinbarung bezahlt hat, gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer in dem Land, in dem die Software heruntergeladen wurde, für die Laufzeit dieser Lizenz eine beschränkte, persönliche, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz an: 4.1.1 die Software zur Verwendung gemäß Ziffer 4.3 auf einem einzigen Computer zu verwenden, der dem Lizenznehmer oder seinem Arbeitgeber oder seiner Organisation gehört, vermietet und kontrolliert wird, für den der Lizenznehmer die Software für den internen Gebrauch installiert hat; 4.1.2 eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form für normale Betriebssicherheit und Sicherungszwecke anfertigen, vorausgesetzt, dass diese Kopie zu keinem Zeitpunkt auf einem Computer installiert ist, wenn die Originalkopie der dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellten Software auf einem Computer installiert ist. Diese Lizenz gilt für diese Kopie, da sie für die originale Kopie der vom Lizenznehmer installierten Software gilt. Diese Kopie und die Medien, auf denen sie gespeichert ist, sind Eigentum des Lizenzgebers, und der Lizenznehmer stellt sicher, dass diese Kopie eigentum des Lizenzgebers ist. 4.2 Alle Rechte, die dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Lizenz nicht ausdrücklich gewährt werden, sind dem Lizenzgeber vorbehalten, und der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine Maßnahmen in Bezug auf die Software zu ergreifen oder zuzulassen, die nicht ausdrücklich unter dieser Lizenz autorisiert ist. Zur Vermeidung von Zweifeln hat der Lizenznehmer kein Recht zu in andere Produkte einzubinden, zu kopieren, zu veröffentlichen, anzuzeigen, zu modifizieren, die Software zu modifizieren, zu übersetzen oder die Software oder eine Kopie der Software oder eines Teils davon zu ändern, noch den Quellcode der Software ganz oder teilweise zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu zerlegen, außer wie ausdrücklich gemäß der Lizenz oder nach Art. 50(A) und (B) des UK Copyright, Designs and Patents Act 1988 oder anderen anwendbaren Gesetzen gestattet. Dies gilt für alle Editionen der Software einschließlich der Demo Edition. 4.3 Die Software ist nur dem Lizenznehmer lizenziert. Der Lizenznehmer darf die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers nicht vorübergehend oder dauerhaft vermieten, vermieten, unterlizenzieren, verkaufen, abtreten, verpfänden. 4.4 Der Lizenznehmer wird die lizenzierten Materialien, die Dokumentation oder die Software nicht zur Herstellung oder zum Vertrieb eines Produkts verwenden, das der Lizenzgebersoftware im Wesentlichen ähnlich oder mit ihnen konkurrenzfähig ist. 4.5 Verstößt der Lizenznehmer gegen Klausel 4, erendet die in Ziffer 4 gewährte Lizenz oder die in Klausel 4 gewährten Rechte automatisch. 5. KONFKIDENT: 5.1 Struktur, Organisation und Quellcode der Software sind die wertvollen Geschäftsgeheimnisse und proprietären vertraulichen Informationen des Lizenzgebers und seiner Lizenzgeber. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, solche vertraulichen Informationen in der Software nicht zur Verfügung zu stellen oder offenzulegen oder von ihr an Dritte weiterzuleiten, auch wenn solche vertraulichen Informationen nach geltendem Recht gemäß Ziffer 4.2 abgeleitet werden. 5.2 Die Bestimmungen von Ziffer 5.1 gelten nicht für Informationen, die: 5.2.1 rechtmäßig frei von jeder Geheimhaltungspflicht erlangt (außer direkt oder indirekt vom Lizenzgeber); Oder 5.2.2 bereits im Besitz der Lizenznehmer, sofern der Lizenznehmer diesen Besitz aus schriftlichen Aufzeichnungen nachweisen kann (außer als Folge eines Verstoßes o dass der Lizenznehmer diesen Besitz aus schriftlichen Aufzeichnungen nachweisen kann (außer aufgrund eines Verstoßes gegen diese Klausel 6); Oder 5.2.3, die der Lizenznehmer nachweisen kann, ist gemeinfrei (außer infolge eines Verstoßes gegen diese Klausel 5); Oder 5.3 Soweit Informationen notwendigerweise aufgrund einer gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtung oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden, stellt eine solche Offenlegung keinen Verstoß gegen diese Klausel 5 dar. 6. GARANTIE: 6.1 Die Software wird "as is" ohne Zusicherung, Garantie oder Garantie jeglicher Art in Bezug auf ihre Funktionalität zur Verfügung gestellt. Alle anderen Bedingungen und Gewährleistungen, die gesetzlich oder anderweitig ausdrücklich zum Ausdruck kommen oder impliziert werden, sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. 7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS: 7.1 Der Lizenzgeber schließt seine (falls vorhanden) Haftung gegenüber dem Lizenznehmer nicht aus: 7.1.1 wenn der Lizenznehmer nicht als Unternehmen handelt, wegen Verletzung der Verpflichtungen des Lizenzgebers aus dem Section 12 Sale of Goods Act 1979 oder Section 2 Supply of Goods and Services Act 1982; Oder 7.1.2 wegen Körperverletzung oder Tod aufgrund von Fahrlässigkeit des Lizenzgebers; Oder 7.1.3 gemäß Abschnitt 2(3) Verbraucherschutzgesetz 1987; Oder 7.1.4 für alle Fragen, für die es für den Lizenzgeber illegal wäre, seine Haftung auszuschließen oder auszuschließen; Oder 7.1.5 wegen Betrugs. 7.2 DER LICENSOR MAKES NO EXPRESS WARRANTIES WITH RESPECT TO THE SOFTWARE AND THE LICENSOR HEREBY EXCLUDES TO THE FULLEST EXTENT PERMISSIBLE IN LAW, ALL CONDITIONS, WARRANTIES (INCLUDING WITHOUT LIMITATION ANY WARRANTY THAT THE Software WILL MEET THE LICENSEES REQUIREMENTS OR THAT ITS OPERATION WILL BE UNINTERRUPTED OR ERROR FREE) , STATUTORY, USUAL ODER OTHERWISE WHICH, BUT FOR SUCH EXCLUSION, WOULD OR MIGHT SUBSIST IN FAVOUR OF THE LICENSEE. EXCEPT AS SET OUT IN THIS LICENSEE THE ERWIRD DAS ENTIRE RISK AS TO THE QUALITY AND PERFORMANCE OF THE Software AND SHOULD THE SOFTWARE PROVE DEFECTIVE, THE LICENSEE (AND NOT THE LICENSOR) ASSUMES THE ENTIRE COST OF ALL NECESSARY SERVICING, REPAIR OR CORRECTION. 7.3 SUBJECT TO CLAUSE 7.2, THE LICENSOR SHALL NOT BE LIABLE TO THE LICENSEE FOR ANY OF THE FOLLOWING TYPES OF LOSS OR DAMAGE ARISING UNDER OR IN RELATION TO THIS AGREEMENT (WHETHER IN CONTRACT, TORT (INCLUDING NEGLIGENCE), BREACH OF STATUTORY DUTY, RESTITUTION OR OTHERWISE):- 7.3.1 VERLUSTE AUS GEWINNEN, GESCHÄFTEN, VERTRÄGEN, ERWARTETEN EINSPARUNGEN, GESCHÄFTS- ODER GESCHÄFTS- ODER ERLÖSEN; Oder 7.3.2 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; Oder 7.3.3 INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN, AUCH WENN DER LIZENZGEBER IM VORAUS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN VERLUSTES ODER SCHADENS INFORMIERT WURDE. 7.4 SUBJECT TO CLAUSES 7.1 AND 7.3, THE LICENSORS AGGREGATE LIABILITY UNDER THIS LICENSE WHATSOEVER (WHETHER IN CONTRACT, TORT (INCLUDING NEGLIGENCE), BREACH OF STATUTORY DUTY, RESTITUTION OR OTHERWISE) FOR ANY INJURY, DEATH, DAMAGE OR DIRECT LOSS HOWSOEVER CAUSED (OTHER THAN FOR DEATH OR PERSONAL INJURY Software. 7.5 Der Lizenznehmer erkennt an, dass die oben genannten Bestimmungen dieser Klauseln 6 und 7 angemessen sind und sich in dem Preis widerspiegeln, der ohne diese Bestimmungen höher wäre, und der Lizenznehmer wird ein solches Risiko akzeptieren. Für den Fall, dass eine der Beschränkungen oder Ausnahmen in diesem Abkommen als nichtig gilt, werden die Klauseln 6 und 7 gemäß Ziffer 12 ausgelegt. 8. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG: 8.1 Diese Lizenz beginnt mit der früheren Annahme dieser Lizenz durch die Lizenznehmer und wird bis zur Beendigung gemäß Ziffer 8.2 oder auf andere Weise gemäß dieser Lizenz fortgesetzt. 8.2 Diese Lizenz erlischt automatisch, wenn der Lizenznehmer die Software deinstalliert, eine Bedingung oder Bedingung dieser Lizenz nicht einhält oder die Software deinstalliert und zerstört oder freiwillig an den Lizenzgeber zurücksendet. 8.3 Der Lizenzgeber kann diese Lizenz sofort und ohne Vorankündigung kündigen, wenn er vernünftigerweise vermutet, dass der Lizenznehmer die Software für zwecke nutzt, die gegen die Gesetze von England und Wales verstoßen. Der einzige Rechtsbehelf der Lizenznehmer in diesem Fall ist auf den Kaufpreis der Software beschränkt. 8.4 Bei Beendigung dieser Lizenz aus irgendeinem Grund muss der Lizenznehmer die Software deinstallieren und zerstören und auf Verlangen des Lizenzgebers die Zerstörung aller Kopien der Software einschließlich aller Komponenten davon im Besitz der Lizenznehmer bestätigen. 8.5 Die Kündigung dieser Lizenz, wie auch immer entstehen, berührt nicht die Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten einer der Parteien, die vor der Kündigung aufgelaufen sind. Bei Beendigung dieser Lizenz, wie auch immer entstehende Klausel 3 (Eigentum an Rechten des geistigen Eigentums), Klausel 5 (Vertraulichkeit), Klausel 8 (Laufzeit und Kündigung), Klausel 6 (Garantie), Ziffer 7 (Beschränkung und Haftungsausschluss), Klausel 10 (geltendes Recht und Gerichtsstand), Klausel 11 (Einhaltung des anwendbaren Rechts) und Klausel 16 (Änderung der Bestimmungen) bleiben in Kraft. 9. LIZENZE INDEMNITY FÜR MISSBRAUCH: 9.1 Behauptet ein Dritter, dass die Software, die dem Lizenznehmer aufgrund des Missbrauchs der Software durch die Lizenznehmer lizenziert ist, Verluste oder Schäden verursacht, sei es in Verträgen, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten, Rückgabe oder auf andere Weise, so stellt der Lizenznehmer den Lizenzgeber von solchen Verlusten oder Schäden frei. 10. RECHTS- UND RECHTSORDNUNG: 10.1 Die Entstehung, Existenz, Konstruktion, Leistung, Gültigkeit und alle Aspekte dieser Lizenz oder einer bestimmten Dauer dieser Lizenz unterliegen dem Recht von England und Wales. 10.2 Vorbehaltlich Ziffer 10.3 sind die Gerichte von England und Wales ausschließlich für die Beilegung von Streitigkeiten zuständig, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Lizenz entstehen können. Die Parteien erklären sich unwiderruflich damit einverstanden, sich dieser Gerichtsbarkeit zu unterwerfen. 10.3 Die in Ziffer 10.1 enthaltene Vereinbarung ist zugunsten des Lizenzgebers enthalten. Dementsprechend behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, vor einem anderen zuständigen Gericht zu klagen. Der Lizenznehmer verzichtet unwiderruflich auf jegliche Einwände gegen die Zuständigkeit dieser anderen Gerichte und erklärt sich damit einverstanden, sich der Zuständigkeit dieser anderen Gerichte zu unterwerfen. 10.4 Der Lizenznehmer stimmt unwiderruflich zu, dass ein Urteil oder eine Anordnung eines in dieser Klausel genannten Gerichts schlüssig und bindend für sie ist und gegen sie vor Gerichten anderer Gerichtsbarkeiten vollstreckt werden kann. 11. EINHALTUNG DES ANWENDBAREN RECHTS: Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass der Lizenznehmer ungeachtet der Tatsache, dass diese Lizenz den Gesetzen von England und Wales unterliegt, in Bezug auf die Nutzung der Software durch die Lizenznehmer zusätzlichen Gesetzen in anderen Rechtsordnungen unterliegen kann. Der Lizenznehmer wird die Gesetze aller Gerichtsbarkeiten einhalten, die für die Software gelten, einschließlich und ohne Einschränkung aller anwendbaren Exportgesetze oder -vorschriften. 12. SEVERABILITÄT: Wenn eine Klausel oder ein Teil dieser Lizenz von einem Gericht, einer Gericht, einer Verwaltungsbehörde oder einer zuständigen Behörde für illegal, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird diese Bestimmung, soweit erforderlich, von dieser Lizenz getrennt und wird unwirksam sein, ohne, soweit möglich, eine andere Klausel oder einen Teil dieser Lizenz zu ändern, und dies hat keine Auswirkungen auf andere Bestimmungen dieser Lizenz, die in vollem Umfang in Kraft bleiben. 13. KEIN VERZICHT: Kein Versäumnis oder jede Verzögerung durch eine Partei, ein Recht, eine Befugnis oder einen Rechtsbehelf auszuüben, wird als Verzicht darauf wirken, noch schließt eine teilweise Ausübung derselben oder eines anderen Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsbehelfs eine weitere Ausübung dieser oder eines anderen Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsbehelfs aus. 14. KEINE RECHTE DRITTER: Die Parteien dieser Lizenz beabsichtigen nicht, dass eine ihrer Bedingungen gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 durch eine Person, die nicht daran beteiligt ist, durchsetzbar ist und alle Rechte aufgrund des Vertragsgesetzes (Rechte Dritter) hiermit ausgeschlossen sind. 15. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG: Diese Lizenz enthält alle Bedingungen, die die Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Lizenz vereinbart haben, und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Zusicherungen (außer für betrügerische Falschdarstellungen) oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand. 16. REVISIONEn ZU TERMS: Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieser Lizenz zu überarbeiten, indem er die Lizenz auf seiner Website aktualisiert oder den Lizenznehmer per Post oder E-Mail benachrichtigt. Dem Lizenznehmer wird empfohlen, diese Lizenz regelmäßig auf Benachrichtigungen über Revisionen zu überprüfen. Die Lizenznehmer, die die Software weiterhin nutzen, gelten als Annahme von überarbeiteten Bedingungen. 17. KEINE ZUORDNUNG: Der Lizenznehmer darf den Vorteil (einschließlich gegenwärtiger, zukünftiger oder bedingter Zinsen oder des Rechts auf Beträge oder Schäden, die von einer parteiischen Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Lizenz zu zahlen sind) nicht abtreten oder die Last dieser Lizenz delegieren oder diese Lizenz für eine andere Person treuhänderischen Halten. 18. LIZENZANNAHME: Es wird davon ausgegangen, dass der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenz akzeptiert hat, indem er die Software auf einem beliebigen Computer installiert hat. SCHEDULE 1 "LICENSED MATERIALS": PowerDIFF-ORA.exe, PowerDIFF-ORA.pdf.