PowerBroker Desktops Free Version 5.1.1

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 16.73 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

BeyondTrust PowerBroker Desktops ermöglicht Administratoren das Zuweisen von Berechtigungen für Anwendungen und Aufgaben, sodass die Benutzer ihre Arbeit sicher und ohne Unterbrechung erledigen können. Mit PowerBroker Desktops steuern Organisationen die Ausführung von Anwendungen, Softwareinstallationen, ActiveX-Steuerelementen und Systemaufgaben, die erhöhte oder administrative Rechte erfordern, während der Benutzer sicher, produktiv und der Sicherheitskontext der Benutzer erhalten bleibt. PowerBroker Desktops ist in Active Directory integriert und wird über Gruppenrichtlinien angewendet. Die Richtlinie wird angewendet, indem Regeln im Gruppenrichtlinienobjekt-Editor erstellt werden. PowerBroker Desktops wird als echte Gruppenrichtlinienerweiterung implementiert. Anwendungen, Benutzer und Computer werden mithilfe von Standardrichtlinienkonventionen für Gruppenrichtlinien und PowerBroker-Desktops pro Einstellungsfilter ausgerichtet. Geben Sie einfach die Anwendung an und geben Sie an, welche Berechtigungen und Berechtigungen dem Prozesstoken hinzugefügt und/oder entfernt werden sollen, wenn die Anwendung gestartet wird. Durch Festlegen der PowerBroker Desktops-Richtlinie können Endbenutzer ohne Administratorrechte alle Anwendungen ausführen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 5.1.1 veröffentlicht auf 2011-12-02
    Robustere Benutzermeldungen, Reporting-Konsole, SSRS-Berichte
  • Version 4.8 veröffentlicht auf 2010-07-13

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIESES PRODUKT VERWENDEN. DURCH DAS HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN DIESES PRODUKTS GEBEN SIE IHRE ZUSTIMMUNG ZU DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG UND IHRE ZUSTIMMUNG ZU. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, LADEN SIE DIESES PRODUKT NICHT HERUNTER, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN. Dieser Software-Lizenzvertrag (die "Vereinbarung"), die ab [DATE] (dem "Wirkungsdatum") geschlossen wurde, erfolgt zwischen BeyondTrust Software, Inc., mit Sitz in der Salk Avenue 2173, 220, Carlsbad, Kalifornien 92008 ("BeyondTrust") ("BeyondTrust") und [_____,] ein [_____], [_], und [____], ein [___], mit Sitz in [ADDRESS] ("Lizenznehmer"). 1. DEFINITION VON BEYONDTRUST-PRODUKTEN. Für die Zwecke dieser Vereinbarung sind die "BeyondTrust-Produkte" die in Anhang A genannten BeyondTrust-Softwareprodukte (die "Software") zusammen mit den zugehörigen Benutzerhandbüchern und anderen zugehörigen Dokumentationen, die von BeyondTrust zur Verfügung gestellt werden ("Dokumentation"). Die Software wird auf magnetischen Datenträgern, CDs oder Internet-Downloads ("Media") geliefert, wie in Anhang A oder wie anders von BeyondTrust bestimmt. 2. LIZENZ. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung und der Zahlung aller anfallenden Gebühren durch den Lizenznehmer, BeyondTrust gewährt dem Lizenznehmer hiermit ein unbefristetes, widerrufliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht abtretbares (außer in Abschnitt 15.A) recht und eine Lizenz im Hoheitsgebiet, die Software (a) auf der physischen und virtuellen Maschine(n) zu installieren und zu verwenden, die sich an dem in Anlage A angegebenen physischen Standort befindet, oder (b) auf den in Anhang A angegebenen verwalteten Benutzerobjekten und/oder verwalteten Computerobjekten. Die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer ist auf die Anzahl der Innutzrekten beschränkt, die in Anhang A (die "zugelassenen Lizenzen") angegeben sind. Wenn der Lizenznehmer die BeyondTrust-Produkte über die zulässigen Lizenzen hinaus oder an einem anderen Ort nutzen möchte, muss der Lizenznehmer zunächst die schriftliche Zustimmung von BeyondTrust einholen und die aktuelle Software-Lizenzgebühr sowie Übertragungs- und/oder Upgrade-Gebühren bezahlen. "Territorium" bedeutet [Vereinigte Staaten von Amerika]. 3. EINSCHRÄNKUNGEN. Die BeyondTrust-Produkte, die dem Lizenznehmer gemäß dieser Vereinbarung lizenziert sind, dürfen nur für interne Geschäftszwecke des Lizenznehmers verwendet werden. Der Lizenznehmer darf die BeyondTrust-Produkte nicht an Dritte abtreten, verkaufen, vermieten, vermieten, unterlizenzieren, verleihen, übertragen, weiterverkaufen oder vertreiben oder die BeyondTrust-Produkte im Namen Dritter verwenden, es sei denn, die Parteien haben dies schriftlich anders vereinbart. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die BeyondTrust-Produkte nicht ganz oder teilweise zu kopieren, außer zu Sicherungszwecken, es sei denn, BeyondTrust stimmt schriftlich zu. Sie dürfen nicht mehr als eine Kopie der Software und Dokumentation für Ihre internen Geschäftszwecke erstellen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine Inschriften zu ändern, zu verschleiern oder zu löschen, die in der Software oder Dokumentation enthalten sind, und der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle diese Hinweise auf allen Kopien aufzunehmen. Der Lizenznehmer darf die BeyondTrust-Produkte nicht ändern, abgeleitete Werke erstellen oder die Software in andere Computerprogramme zusammenführen. Der Lizenznehmer darf die Software weder ganz noch teilweise zurückentwickeln, disassemblieren oder dekompilieren oder anderweitig versuchen, ihren Quellcode abzuleiten. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, Regeln und Vorschriften zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gesetze und Vorschriften des US-Handelsministeriums für Ausfuhren, Wiederausfuhren und Importkontrollen, wie z. B. die Export Administration Regulations des US-Handelsministeriums, die Handels- und Wirtschaftssanktionen des US-Finanzministeriums und die International Traffic in Arms Regulations des US-Außenministeriums. 4. TITEL. Der Lizenznehmer erkennt an, dass zwischen dem Lizenznehmer und BeyondTrust das Eigentum und das volle Eigentum an den BeyondTrust-Produkten und allen Geschäftsgeheimnissen, Urheberrechten und Patentrechten sowie allen anderen geistigen Eigentumsrechten und Eigentumsrechten an und an den BeyondTrust-Produkten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf darin enthaltene Software Dritter) bei BeyondTrust verbleiben, unabhängig davon, ob ein Teil davon urheberrechtlich geschützt oder patentiert ist oder sein kann. Dem Lizenznehmer werden die beschränkten Lizenzrechte zur Nutzung der BeyondTrust-Produkte gemäß dieser Vereinbarung gewährt. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die BeyondTrust-Produkte als proprietäre Informationen von BeyondTrust zu behandeln. Der Lizenznehmer wird alle angemessenen Schritte unternehmen, um die BeyondTrust-Produkte vor der Offenlegung oder Verwendung durch unbefugte Dritte zu schützen. Die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch oder im Namen der US-Bundesregierung unterliegt den Beschränkungen gemäß Buchstabe c)(1)(ii) der Rechte an technischen Daten und Computersoftware klausel von DFARS 227.7202-1 und in FAR-Klausel 52.227-19 oder irgendwelchen ablösenden Bestimmungen. 5. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG. A. Begriff. Diese Vereinbarung ist ab dem Datum des Inkrafttretens wirksam und wird bis zur Kündigung fortgesetzt, wie hierin angegeben. B. Kündigung durch BeyondTrust. BeyondTrust kann diese Vereinbarung sofort kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen wesentliche Bedingungen oder Bedingungen dieser Vereinbarung verstößt; vorausgesetzt jedoch, dass BeyondTrust, wenn eine solche Verletzung heilbar ist, diesen Vertrag kündigen kann, wenn der Lizenznehmer diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung an den Lizenznehmer bewerkbar macht, in der eine solche Verletzung beschrieben wird. C. Kündigung durch den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer kann diese Vereinbarung sofort kündigen, wenn BeyondTrust gegen wesentliche Bedingungen oder Bedingungen dieser Vereinbarung verstößt; vorausgesetzt jedoch, dass der Lizenznehmer, falls eine solche Verletzung heilbar ist, diesen Vertrag kündigen kann, wenn BeyondTrust diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung an BeyondTrust bewerkbar tumert, um eine solche Verletzung zu beschreiben. D. Wirkung der Kündigung. Nach Beendigung dieser Vereinbarung wird der Lizenznehmer die Software und Dokumentation zusammen mit allen Kopien in irgendeiner Form und allen anderen vertraulichen Informationen, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, unverzüglich zurücksenden oder BeyondTrust schriftlich bestätigen, dass diese zerstört wurde. Zahlungsverpflichtungen ab Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bleiben in Kraft. Die Bestimmungen dieses Abkommens, die nach ihren Bedingungen über eine Beendigung dieses Abkommens hinaus bestehen, gelten als überlebenserhaltend und bleiben in vollem Umfang in Kraft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abschnitte 1, 3, 4, 7-11 und 14-15. 6. SUPPORT UND UPDATES. BeyondTrust bietet für einen ersten Zeitraum, der am Datum des Inkrafttretens beginnt und ein Jahr danach endet (der "Initial ESS Period"), erweiterten Software-Support ("ESS") für die Software, sofern in Anlage A nichts anderes angegeben ist. ESS besteht aus (a) Telefon-Hotline-Support und Softwarefehlerkorrekturen und (b) allen Updates, die BeyondTrust bietet, wann und wenn verfügbar, als Teil von ESS (die , zur Vermeidung von Zweifeln, ausnahmen Verbesserungen aus, die von BeyondTrust separat angeboten werden). Nach dem ersten ESS-Zeitraum verlängert ESS automatisch die zu den damals aktuellen Sätzen und Bedingungen von BeyondTrust für nachfolgende Einjahresperioden (jeweils eine "Verlängerungs-ESS-Periode"),es sei denn, eine der Parteien informiert die andere Partei über ihre Absicht, mindestens 60 Tage vor Ablauf des jeweils aktuellen Jahreszeitraums nicht zu verlängern. Die Kündigung von ESS beendet nicht das Recht des Lizenznehmers, weiterhin BeyondTrust-Produkt zu verwenden. ESS-Gebühren werden im Voraus des geltenden Verlängerungs-ESS-Zeitraums in Rechnung gestellt und entrichtet und unterliegen den in dieser Vereinbarung festgelegten Zahlungsanforderungen. BeyondTrusts einzige Verpflichtung (und der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Lizenznehmers) im Falle eines Verstoßes von BeyondTrust in diesem Abschnitt besteht darin, die betroffenen BeyondTrust-Produkte entweder zu korrigieren oder zu ersetzen, den entsprechenden Dienst erneut auszuführen oder nach Wahl von BeyondTrust einen Teil der bezahlten ESS-Gebühren auf der Grundlage der verbleibenden Dauer des ursprünglichen ESS-Zeitraums oder der Verlängerungs-ESS-Periode zurückzuerstatten. , sofern zutreffend. 7. ZAHLUNG. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, BeyondTrust die Lizenzgebühren und ESS-Gebühren für den ersten ESS-Zeitraum gemäß Anhang A zu zahlen. Der Lizenznehmer hat alle an BeyondTrust geschuldeten Beträge innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum jeder Rechnung oder einer der in Anlage A angegebenen Zeit (falls vorhanden) vollständig zu zahlen. Alle unbestrittenen Beträge, die nach dem Fälligkeitsdatum der Zahlung nicht ausgezahlt werden, und alle strittigen Zahlungen, die nach der Beilegung dieser Streitigkeit gezahlt werden, werden mit Zinsen verzinst, die ab dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum bis zu dem Tag anfallen, an dem diese Beträge zu einem niedrigeren Zinssatz von (a) 1,0 % pro Monat und (b) dendass diese Beträge zu einem niedrigeren Zinssatz von a) 1,0 % pro Monat und b) dem gesetzlich zulässigen höchstmöglichen Zinssatz gezahlt werden. Zur Vermeidung von Zweifeln ist der Lizenznehmer allein verantwortlich für alle Steuern, Gebühren, Abgaben und staatlichen Veranlagungen (mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von BeyondTrust basieren), die im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Vereinbarung erhoben oder fällig werden. 8. GARANTIE UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS. A. Garantie. BeyondTrust versichert, garantiert und versichert dem Lizenznehmer, dass (i) die BeyondTrust-Produkte keinen Computercode oder andere Technologien enthalten oder übertragen, die speziell entwickelt wurden, um andere Software, Hardware, Computersystem oder Netzwerk (manchmal auch als "Malware", "Viren" oder "Würmer" bezeichnet) zu stören, zu deaktivieren, zu schädigen oder anderweitig zu behindern oder anderweitig zu behindern; (ii) die Medien bei normalem Gebrauch frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind und sein werden; und (iii) alle Dienstleistungen, die von BeyondTrust gemäß dieser Vereinbarung erbracht werden (die "Dienste"), werden in einer guten und fachmännischen Weise von entsprechend qualifiziertem und geschultem Personal erbracht. Wenn die Software, die Medien oder die Dienste (sofern zutreffend) eine oder mehrere der in diesem Abschnitt 8(A) dargelegten Garantien nicht erfüllen oder nicht erfüllen, wird der Lizenznehmer BeyondTrust schriftlich informieren und BeyondTrust solche Informationen und Materialien zur Verfügung stellen, die BeyondTrust vernünftigerweise verlangen kann, um diese Nichteinhaltung zu dokumentieren und zu reproduzieren. Diese Informationen können, sofern und soweit anwendbar, eine schriftliche Erklärung des Problems mit der Software, den Medien, den Diensten oder anderen Verstößen, gegebenenfalls eine schriftliche Beschreibung der Betriebsumgebung, enthalten. Als einziges und ausschließliches Rechtsmittel des Lizenznehmers wird BeyondTrust die Software ändern, die Software durch andere Software ersetzen, die vergleichbare Funktionen anbietet, die fehlerhaften Medien ersetzen oder die Dienste erneut ausführen, in jedem Fall, um die Software, die Medien oder die Dienste (falls zutreffend) zur Einhaltung der in diesem Abschnitt 8(A) dargelegten Garantien zu veranlassen. BeyondTrust übernimmt keine Verantwortung, wenn die Software in irgendeiner Weise verändert wurde, wenn das Medium durch Missbrauch, Unfall, Missbrauch, Änderung oder falsche Anwendung beschädigt wurde oder wenn der Fehler aus der Verwendung der Software entsteht, außer in einer von BeyondTrust empfohlenen Hardwarekonfiguration. Ein solcher Missbrauch, Unfall, Missbrauch, Änderung oder falsche Anwendung der Software und/oder Medien erlischt für die oben genannte Garantie. B. DISCLAIMER. EXCEPT AS EXPRESSLY PROVIDED IN THIS AGREEMENT, THE BEYONDTRUST PRODUCTS ARE OFFERED "AS IS," AND BEYONDTRUST GRANTS LICENSEE AND LICENSEE RECEIVES NO WARRANTY OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED OR OTHERWISE. BEYONDTRUST SPECIFICALLY DISCLAIMS ANY IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE AND NON-INFRINGEMENT. BEYONDTRUST GARANTIERT NICHT, DASS DER BETRIEB DER SOFTWAREPRODUKTE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST ODER DASS ES IN VERBINDUNG MIT ANDEREN PRODUKTEN, SOFTWARE ODER HARDWARE FUNKTIONIERT ODER FUNKTIONIERT ODER DASS ES KEINEN VERLUST ODER EINE BESCHÄDIGUNG VON DATEN VERURSACHT. 9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. A. KEINE KONSEQUENTIALEN DAMAGES. AUF DIE MAXIMALE DEHNUNG VON APPLICABLE LAW, BEYONDTRUST UND ITS LICENSORS WERDEN NICHT FÜR EINE INDIRECT, SPECIAL, INCIDENTAL, PUNITIVE OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING FOR THE INDIRECT LOSS OF PROFIT, REVENUE OR CONTENT) ARISING OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE AGREEMENT, HOWEVER CAUSED, AND UNDER WHATEVER CAUSE OF B. LIMITATION OF DAMAGES. AUF DIE MAXIMALE DEHNUNG VON DEM ANWENDBAREN LAW, BEYONDTRUST'S UND ITS LICENSORS' CUMULATIVE, AGGREGATE LIABILITY TO LICENSEE ODER JEDE ANDERE PARTY FÜR JEDEN DAMAGES WERDEN NICHT DIE VON LIZENZIEN ZU BEYONDTRUST DURING THE 12 MONTHS VOR DEM CLAIM GIVING RISE TO SUCH LIABILITY. C. AUSNAHMEN. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen in diesem Abschnitt 9 gelten nicht für (i) BeyondTrusts Verletzung von Abschnitt 10 (Entschädigung) oder für Beträge, die im Zusammenhang mit solchen Verpflichtungen gezahlt oder zu zahlen sind, und (ii) BeyondTrusts Verletzung von Abschnitt 11 (Vertraulichkeit). 10. INDEMNIFIKATION. A. Entschädigungen. BeyondTrust verpflichtet sich, den Lizenznehmer vor und gegen Ansprüche, Klagen oder Verfahren Dritter (ein "Anspruch") zu schützen und schadlos zu halten, dass die BeyondTrust-Produkte, wie sie dem Lizenznehmer von BeyondTrust zur Verfügung gestellt werden, jegliches Patent, Urheberrecht oder Markenzeichen der Vereinigten Staaten verletzen oder Geschäftsgeheimnisse missbrauchen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, BeyondTrust vor und gegen jegliche Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Verletzung dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer ergeben, schadlos zu halten. B. Verfahren. Die Partei, die hierunter eine Entschädigung beantragt (die "entschädigte Partei"), wird (i) der anderen Partei (der "Entschädigende Partei") unverzüglich einen solchen Anspruch mitteilen (vorausgesetzt jedoch, dass die Entschädigungspartei nicht von ihren Entschädigungsverpflichtungen im Rahmen dieser Tätigkeit entlastet, es sei denn, dass der Entschädigende Partei als unmittelbareFolge eines solchen Versäumnisses eine wesentliche Beeinträchtigung auferlegt); ii) der Entschädigenden Partei gestatten, die Verteidigung dieser Maßnahmen auf schriftliche Mitteilung der Entschädigenden Partei an die Entsendepartei zu übernehmen und zu kontrollieren; und iii) der Entschuldungspartei auf schriftlichen Antrag der Entschuldungspartei alle verfügbaren Informationen und Unterstützungen zur Verfügung stellen, die der Entschädigende Partei zur Verteidigung dieses Anspruchs angemessen erweise erforderlich ist. Die entschädigte Partei hat das Recht, auf ihre alleinigen Kosten und Kosten an der Verteidigung und Begleichung eines solchen Anspruchs mit einem Rechtsbeistand ihrer Wahl teilzunehmen. Ungeachtet des Vorstehenden ist BeyondTrust nicht verpflichtet, den Lizenznehmer insoweit zu entschädigen, als ein Anspruch auf die Nutzung der BeyondTrust-Produkte durch den (a) Lizenznehmer unter Verstoß gegen diese Vereinbarung oder die Dokumentation entsteht; (b) die Kombination oder Verwendung der BeyondTrust-Produkte mit anderen Diensten, Technologien, Inhalten oder Materialien, die weder (x) von BeyondTrust bereitgestellt wurden noch (y) von BeyondTrust für die Verwendung mit den BeyondTrust-Produkten gemäß dieser Vereinbarung angegeben wurden; c) Änderung der BeyondTrust-Produkte; oder (d) die Nutzung der BeyondTrust-Produkte durch den Lizenznehmer nach vernünftigem Ermessen des Lizenznehmers eine nicht rechtsverletzende Alternative gemäß Abschnitt 10(C)(ii) oder (iii) hätte implementieren können. C. Recht auf Schadensersatz. Für den Fall, dass ein zuständiges Gericht oder für den Fall, dass BeyondTrust nach eigenem Ermessen vernünftigerweise feststellt, dass die BeyondTrust-Produkte oder ein Teil davon ein Recht dritter an geistigem Eigentum verletzen oder veruntreut oder missbrauchen können, ist BeyondTrust als alleiniger und ausschließlicher Rechtsbehelf des Lizenznehmers (aber ohne Einschränkung der Entschädigungsverpflichtungen von BeyondTrust gemäß Abschnitt 10(A)) , und nach alleinigem Ermessen von BeyondTrust entweder: (i) eine Lizenz zu angemessenen Kosten für den Lizenznehmer erhalten, die BeyondTrust-Produkte oder einen Teil davon weiterhin zu verwenden; (ii) die BeyondTrust-Produkte zu modifizieren und dabei eine materiell gleichwertige Funktionalität beizubehalten; (iii) die betroffenen BeyondTrust-Produkte durch funktional gleichwertige Software oder Dienstleistungen zu ersetzen; oder (iv) diese Lizenz ganz oder teilweise zu beenden (in diesem Fall wird der Lizenznehmer die Nutzung dieser BeyondTrust-Produkte sofort beenden und die Bestimmungen von Abschnitt 6 gelten). 11. VERTRAULICHKEIT. Jede Partei (eine "Empfangende Partei") versteht, dass die andere Partei (die "Offenlegungspartei") Informationen vertraulicher Art offenlegen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die BeyondTrust-Produkte, Produktinformationen, Daten, Preisgestaltung, Finanzinformationen, Endbenutzerinformationen, Software, Spezifikationen, Forschung und Entwicklung und proprietäre Algorithmen oder andere Materialien, die (a) klar und auffällig als "vertraulich" gekennzeichnet sind oder eine ähnliche Bezeichnung aufweisen oder (b) in einer Weise offengelegt wird, in der die , oder die empfangende Partei hätte unter den gegebenen Umständen vernünftigerweise verstehen müssen, dass die Offenlegung vertraulich behandelt werden sollte, unabhängig davon, ob die spezifische Bezeichnung "vertraulich" oder eine ähnliche Bezeichnung verwendet wird ("Vertrauliche Informationen"). Die Bedingungen dieser Vereinbarung stellen auch vertrauliche Informationen jeder Partei dar. Die empfangende Partei erklärt sich für sich und ihre Vertreter und Mitarbeiter damit einverstanden, dass sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei in jedem Fall keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, die ihr von dieser offenlegenden Partei zur Verfügung gestellt werden, veröffentlichen, offenlegen oder anderweitig für ihre eigenen Zwecke (außer wie in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet) veröffentlichen, offenlegen oder verwenden. Jede Partei wird mindestens die gleiche Sorgfalt walten lässt, um die vertraulichen Informationen der anderen Partei aufrechtzuerhalten, die sie zur Wahrung der Vertraulichkeit ihrer eigenen nicht-öffentlichen Informationen verwendet, und in keinem Fall weniger als ein angemessenes Maß an Sorgfalt. Die vorstehenden Verpflichtungen erstrecken sich nicht auf Informationen, soweit die empfangende Partei nachweisen kann, dass diese Informationen (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung erfolgt sind oder, soweit diese Informationen danach ohne Verschulden der empfangenden Partei zu einem Teil der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung oder auf andere Weise werden; ii) sich zum Zeitpunkt des Empfangs von der aufnehmenden Partei bereits ordnungsgemäß und rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei befand, die von einer Geheimhaltungspflicht frei kam, (iii) rechtmäßig von der empfangenden Partei von einem Dritten empfangen wurde, der gegenüber der offenlegenden Partei nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet war,von einem Dritten, der gegenüber der offenlegenden Partei in Bezug auf diese Nichtpersonenbezogenen nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet war oder (iv) von der empfangenden Partei oder ihren unabhängigen Auftragnehmern unabhängig entwickelt wurde, die keinen Zugang zu den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei hatten. Für den Fall, dass die empfangende Partei verpflichtet ist, vertrauliche Informationen in Übereinstimmung mit einer gerichtlichen oder staatlichen Anordnung oder Anforderung offenzulegen, hat die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich zu benachrichtigen, damit diese Partei die Anordnung oder Anforderung anfechten oder eine vertrauliche Behandlung für diese Informationen anfordern kann. 12. MARKETING. BeyondTrust kann Ihren Firmennamen und/oder Ihr Logo ausschließlich verwenden, um auf das Bestehen einer Kundenbeziehung zwischen Ihnen und BeyondTrust hinzuweisen. Jede andere Verwendung Ihres Namens oder Logos erfordert Ihre vorherige schriftliche Zustimmung, die nicht unangemessen zurückgehalten werden darf. 13. NUTZUNGSÜBERPRÜFUNG. BeyondTrust kann jährlich einen zertifizierten Bericht anfordern, in dem Sie Ihre Installation und Nutzung der BeyondTrust-Produkte beschreiben, einschließlich der Frage, ob Sie die zulässigen Lizenzen überschritten haben oder nicht. Sie erklären sich damit einverstanden, einen solchen Bericht unverzüglich auf Anfrage von BeyondTrust zur Verfügung zu stellen. Ohne Einschränkung anderer Rechte und Rechtsmittel von BeyondTrust unterliegt jede Verwendung von BeyondTrust-Produkten, die die zulässigen Lizenzen übersteigen, gemäß Abschnitt 2 dieser Vereinbarung zusätzlichen Lizenz- und ESS-Gebühren. Sollten Sie BeyondTrust diesen Bericht nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach seiner Anfrage zur Verfügung stellen, stimmen Sie zu, BeyondTrust eine Bearbeitungsgebühr (definiert als zwei Prozent (2 %) zu zahlen. der zusätzlichen Lizenz und ESS-Gebühren) für jeden ausstehenden Monat. 14. GELTENDES RECHT; Schiedsverfahren. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne dass ihre Grundsätze des Kollisionsrechts in Kraft treten. Die Parteien stimmen ausdrücklich zu, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und das Uniform Computer Transactions Act nicht auf dieses Abkommen Anwendung finden. Alle Maßnahmen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren im County of Los Angeles, Kalifornien, in Übereinstimmung mit den Handelsstreitbeilegungsverfahren der American Arbitration Association und, falls eine der Parteien unterlassungsgemäß oder vorläufig ersucht, durch die Fakultativregeln für Notfallmaßnahmen des Schutzes gelöst. Das Schiedsverfahren wird von einem einzigen Schiedsrichter gehört und bestimmt, der in der Softwarebranche erfahren ist. Die Entscheidung des Schiedsrichters in einem solchen Schiedsverfahren ist endgültig und bindend für die Parteien und kann vor jedem zuständigen Gericht vollstreckt werden. Die vorherrschende Partei ist berechtigt, ihre Anwaltskosten und Schiedskosten von der anderen Partei zurückzufordern. Die Parteien vereinbaren, dass das Schiedsverfahren vertraulich behandelt wird und dass das Bestehen des Verfahrens und jedes Element davon (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, alle Schriftsätze, Briefe oder andere Dokumente eingereicht oder ausgetauscht und alle Zeugenaussagen oder andere mündliche Einreichungen und Auszeichnungen) nicht über das Schiedsgericht hinaus offengelegt werden, es sei denn, dies ist in Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren oder durch Offenlegungsregeln und -vorschriften von Wertpapierregulierungsbehörden oder anderen staatlichen Stellen gesetzlich vorgeschrieben. Ungeachtet des Vorstehenden erkennt der Lizenznehmer an und stimmt zu, dass BeyondTrust im Falle einer Verletzung der Abschnitte 2, 3, 4 oder 11 dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer berechtigt ist, ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte und Rechtsbehelfe unverzüglich einen Unterlassungsantrag vor einem zuständigen Gericht zu stellen. 15. MISCELLANEOUS. A. ASSIGNMENT. Diese Vereinbarung darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der nicht unterzeichnenden Partei nicht abgetreten, übertragen, delegiert, verkauft oder anderweitig veräußert werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anwendung des Rechts; sofern jede Partei diese Vereinbarung ohne Zustimmung im Zusammenhang mit dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller vermögenswerte abtreten kann. B. SEVERABILITÄT. Jede Bestimmung dieser Vereinbarung gilt als getrennt und getrennt, und für den Fall, dass eine Bestimmung von einem zuständigen Gericht als rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar angesehen wird, ändert oder reformiert das Gericht, das eine solche Rechtswidrigkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit feststellt, diese Vereinbarung, um diese Bestimmung so weit wie möglich wirksam zu machen. Alle Bestimmungen, die nicht geändert oder reformiert werden können, werden gestrichen, und die übrigen Bestimmungen dieses Abkommens bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. C. HINWEISE: Alle hierunter enthaltenen Mitteilungen sind schriftlich, persönlich zugestellt oder per Nachtkurier, registrierter oder beglaubigter Post an die in Anlage A an diese Vereinbarung angegebenen Adressen oder an eine andere Adresse, die schriftlich durch Mitteilung gemäß diesem Abschnitt angegeben werden kann. Alle diese Mitteilungens, wie sie schriftlich durch Mitteilung gemäß diesem Abschnitt angegeben werden können. Alle diese Mitteilungen gelten als erteilt: (i) bei Empfang bei persönlicher Zusendung oder (ii) bei Überprüfung des Empfangs per Nachtkurier, eingeschriebener oder zertifizierter Post. D. WAIVER. Auf die Erfüllung der verpflichtungen, die eine Partei im Rahmen dieser Vertragspartei verlangt, kann nur durch einen schriftlichen Verzicht verzichtet werden, der von einem bevollmächtigten Vertreter der anderen Partei unterzeichnet wurde, deren Verzicht nur in Bezug auf die hier beschriebene spezifische Verpflichtung wirksam ist. Jeglicher Verzicht oder die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung bei einer Gelegenheit gilt nicht als Verzicht auf eine andere Bestimmung oder solche Bestimmung bei einer anderen Gelegenheit. E. FORCE MAJEURE: Jede Partei wird von der Leistung für jeden Zeitraum entschuldigt, in dem sie aufgrund von Gründen, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, und ohne ihr Verschulden oder ihre Fahrlässigkeit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handlungen Gottes, Streiks, Aussperrungen, Unruhen, Kriegshandlungen, Epidemien, Kommunikationsleitungsausfälle und Stromausfall daran gehindert wird. Nichts im Vorstehenden gilt als Entlastung der Verpflichtung des Lizenznehmers, alle Gebühren zu zahlen, die BeyondTrust gemäß dieser Vereinbarung geschuldet werden. F. UNABHÄNGIGE CONTRACTORS. BeyondTrust und der Lizenznehmer beabsichtigen, dass BeyondTrust und Der Lizenznehmer unabhängige Auftragnehmer in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung sind und als unabhängige Auftragnehmer gelten, und nichts, was in dieser Vereinbarung enthalten ist, wird in irgendeiner Weise als die Schaffung einer Partnerschaft, eines Joint Ventures, einer Beschäftigung, einer Agentur, eines Treuhänders oder einer ähnlichen Beziehung zwischen BeyondTrust und dem Lizenznehmer angesehen oder ausgelegt. G. ENTIRE AGREEMENT. Diese Vereinbarung ist von den Parteien als endgültiger Ausdruck ihrer Vereinbarung in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beabsichtigt und darf nicht durch Beweise für eine vorherige oder gleichzeitige Vereinbarung widerlegt werden, es sei denn, diese Vereinbarung wird von beiden Parteien unterzeichnet. Diese Vereinbarung kann nur aufgrund einer von jeder Partei unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung oder Urkunde geändert oder geändert werden. H. HEADINGS; Kollegen. Überschriften sind nur der Einfachheit halber und gelten nicht als Teil dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung kann in gesonderten Gegenstücken geschlossen werden, von denen jede, wenn sie ausgeführt wird, als Original betrachtet wird und zusammen genommen eine vollständig ausgeführte Vereinbarung darstellt.