POS Pizza 6.70

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 11.34 MB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎23 ‎Stimmen

POS Pizza ist ein kostengünstiges Pizza POS (Point of Sale System), das für Pizza-Shops und Sandwich-Shops entwickelt wurde. Diese Software ist sehr einfach zu erlernen und Ihren Mitarbeitern beizubringen. Das Point-of-Sale-System ist für die Lieferung, Durchführung oder Dine-in-Typ-Restaurant-Unternehmen konzipiert. Volle Unterstützung für halb- und halb belästigeichte, Anrufer-ID, Touchscreen-Monitore, Online-Bestellung, Fahrerversand, Zeilen machen und vieles mehr. Eine voll funktionsfähige kostenlose Version von POS Pizza ist auch verfügbar, ohne dass die Software in irgendeiner Weise registriert werden muss. Laden Sie es einfach herunter und beginnen Sie es absolut kostenlos zu verwenden!

VERSIONSVERLAUF

  • Version 6.70 veröffentlicht auf 2014-05-01
    Hinzugefügte Berichte, Hinzugefügt eneue Datenbanktools, geändertes Mausüberverhalten auf Toppnigs-Schaltflächen
  • Version 6.10 veröffentlicht auf 2011-03-17
    Hinzugefügte Berichte, Hinzugefügte Aktualisierungsbenachrichtigung

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

POS Pizza v6 ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR POS PIZZA SOFTWARE WICHTIG-READ CAREFULLY: Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder eine Einzelperson oder eine einzelne Einheit) und Summit Computer Networks, Inc. (A Delaware Corporation). Durch die Installation, das Kopieren, Herunterladen, den Zugriff oder die anderweitige Nutzung dieses SOFTWAREPRODUKTS erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. Wenn Sie den Bedingungen dieser EULA nicht zustimmen, ist der Hersteller nicht bereit, Ihnen das SOFTWAREPRODUKT zu lizenzieren. In diesem Fall dürfen Sie das SOFTWAREPRODUKT nicht verwenden oder kopieren. SOFTWAREPRODUKTLIZENZ Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt. Das SOFTWAREPRODUKT ist lizenziert, nicht verkauft. Der Begriff "COMPUTER" wie hierin verwendet, bedeutet DIE HARDWARE, wenn die HARDWARE ein einzelnes Computersystem ist, oder das Computersystem, mit dem die HARDWARE arbeitet, wenn die HARDWARE eine Computersystemkomponente ist. 1. LIZENZERTEILUNG. Diese EULA gewährt Ihnen die folgenden Rechte: (a) Softwareinstallation und -nutzung. Sie dürfen nur eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTS auf dem COMPUTER installieren und verwenden. b) Speicher-/Netzwerknutzung. Das SOFTWAREPRODUKT kann auf einem Netzwerksystem installiert werden, sofern es in diesem Herrenhaus lizenziert wurde und die [CS]-Version der Software ist. Alle anderen Versionen sind auf einen einzigen NON-NETWORKED-Computer beschränkt. (c) Sicherungskopie. Sie können so viele Sicherungskopien erstellen, wie benötigt werden, vorausgesetzt, sie sind ausschließlich für Ihre Verwendung. Sicherungskopien dürfen nicht an andere Personen verteilt oder auf anderen COMPUTERs verwendet werden. d) Sonstige Kopien. Sie dürfen keine Kopien dieser Software für andere Zwecke anfertigen. 2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. (a) Einschränkungen bei Reverse Engineering, Dekompilierung und Demontage. Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn und nur in dem Umfang, in dem eine solche Tätigkeit ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich nach geltendem Recht zulässig ist. b) Trennung von Bauteilen. Das SOFTWAREPRODUKT ist als einzelnes Produkt lizenziert. Seine Komponenten dürfen nicht für die Verwendung auf mehr als einem Computer getrennt werden. (c) Vermietung. Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nicht vermieten, vermieten oder verleihen. (d) Software-Produktübertragung. Sie dürfen alle Ihre Rechte aus dieser EULA nur im Rahmen eines dauerhaften Verkaufs dauerhaft übertragen, sofern Sie keine Kopien behalten, Sie alle SoftwarePRODUKTE (einschließlich aller Komponenten, medien- und gedruckter Materialien, alle Upgrades, diese EULA und, Sie sind der ursprüngliche Käufer des SOFTWAREPRODUKTS, übertragen und der Empfänger stimmt den Bedingungen dieser EULA zu. Wenn es sich bei dem SOFTWAREPRODUKT um ein Upgrade handelt, muss jede Übertragung auch alle früheren Versionen des SOFTWAREPRODUKTS enthalten. Transfers von Licesne können nur eine Zeit und nur durch den ORIGINAL PURCHASER durchgeführt werden. e) Kündigung. Unbeschadet anderer Rechte kann Summit Computer Networks, Inc. diese EULA kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser EULA nicht einhalten. In einem solchen Fall müssen Sie alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und aller seiner Bestandteile vernichten. 3. UPGRADES. Wenn das SOFTWAREPRODUKT als Upgrade gekennzeichnet ist, müssen Sie ordnungsgemäß lizenziert sein, um ein Produkt zu verwenden, das vom Hersteller als für das Upgrade berechtigt identifiziert wurde, um das SOFTWAREPRODUKT ("Berechtigtes Produkt") verwenden zu können. 4. COPYRIGHT. Alle Rechte an Eigentum an und an der SOFTWARE PRODUKT, die dazugehörigen gedruckten Materialien und alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS sind Eigentum von Summit Computer Networks, Inc. 5. DUAL-MEDIA-SOFTWAREPRODUKT. Sie können das SOFTWAREPRODUKT in mehr als einem Medium erhalten. Unabhängig von der Art oder Größe des Mediums, das Sie erhalten, dürfen Sie nur ein Medium verwenden, das für den COMPUTER geeignet ist. Sie dürfen das andere Medium nicht auf einem anderen Computer verwenden oder installieren. Sie dürfen nicht verleihen, vermieten, vermieten, das andere Medium an einen anderen Benutzer verleihen oder anderweitig übertragen, es sei denn, es handelt sich um einen dauerhaften Transfer oder andere Kopien (wie oben angegeben) des SOFTWAREPRODUKTS. 6. PRODUKT-SUPPORT. Der Produktsupport für das SOFTWAREPRODUKT wird von Summit Computer Networks, Inc. gegen zusätzliche Gebühren bereitgestellt. 7. EXPORTBESCHRÄNKUNGEN. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie das SOFTWAREPRODUKT nicht in ein Land, eine Person oder eine Einrichtung exportieren oder erneut exportieren, die US-Exportbeschränkungen unterliegen. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, das SOFTWAREPRODUKT nicht zu exportieren oder wiederzuexportieren: (i) in ein Land, in das die USA die Ausfuhr von Waren oder Dienstleistungen embargos oder eingeschränkt haben, die ab März 1998 die Ausfuhr von Waren oder Dienstleistungen umfassen, aber nicht unbedingt auf Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan und Syrien beschränkt sind, oder in ein Land, in das die USA einRecht haben, wo auch immer sie sich befinden, die die Erzeugnisse in dieses Land zu übertragen oder zurückzutransportieren beabsichtigen; (ii) an personen- oder einrichtungen, die Sie kennen oder Grund zu wissen haben, das SOFTWAREPRODUKT oder einen Teil davon bei der Entwicklung, Entwicklung oder Herstellung nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen zu nutzen; oder (iii) an Personen oder Unternehmen, denen die Teilnahme an US-Exporttransaktionen durch eine Bundesbehörde der US-Regierung untersagt wurde. Wenn SOFTWARE PRODUKT (NUR Nordamerika) oben, auf der Produktidentifikationskarte oder auf der SOFTWARE PRODUKT-Verpackung oder anderen schriftlichen Materialien als "North America Only Version" gekennzeichnet ist, gilt Folgendes: Das SOFTWAREPRODUKT ist nur für den Vertrieb in den Vereinigten Staaten, seinen Territorien und Besitztümern (einschließlich Puerto Rico, Guam und amerikanischen Jungferninseln) und Kanada bestimmt. Der Export des SOFTWARE-PRODUKTS aus den Vereinigten Staaten ist unter "EI-Kontrollen" der Export Administration Regulations (EAR, 15 CFR 730-744) des U.S. Commerce Department, Bureau of Export Administration (BXA) geregelt. Eine Lizenz ist erforderlich, um das SOFTWAREPRODUKT außerhalb der Vereinigten Staaten oder Kanadas zu exportieren. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie das SOFTWAREPRODUKT (oder Teile davon) nicht direkt oder indirekt in ein anderes Land als Kanada oder in eine Person oder Organisation exportieren oder reexportieren, die US-Exportbeschränkungen unterliegen, ohne zuvor eine Exportlizenz des Handelsministeriums zu erhalten. Sie garantieren und versichern, dass weder die BXA noch eine andere US-Bundesbehörde Ihre Exportprivilegien ausgesetzt, widerrufen oder verweigert hat. APPENDIX (Garantien) GARANTIE UND SONDERBESTIMMUNGEN FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BEGRENZTE GARANTIE. Der Hersteller garantiert, dass (a) die SOFTWARE für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum des Eingangs im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den beigefügten schriftlichen Materialien abschneidet. Jegliche stillschweigende Gewährleistung der SOFTWARE ist auf neunzig (90) Tage begrenzt. Einige Staaten/Gerichtsbarkeiten erlauben keine Einschränkungen der Dauer einer stillschweigenden Garantie, so dass die obige Einschränkung möglicherweise nicht für Sie gilt. KUNDEN REMEDIES. Die gesamte Haftung des Herstellers und seiner Lieferanten und Ihr ausschließlicher Rechtsbehelf besteht nach Wahl des Herstellers entweder (a) der Rückgabe des gezahlten Preises oder (b) reparatur- oder ersatz der SOFTWARE, die diese beschränkte Garantie nicht erfüllt und die dem Hersteller mit einer Kopie Ihrer Quittung zurückgegeben wird. Diese eingeschränkte Garantie erlischt, wenn das Scheitern der SOFTWARE auf Einen Unfall, Missbrauch oder eine falsche Anwendung zurückzuführen ist. Jede Ersatz-SOFTWARE wird für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit oder dreißig (30) Tage, je nach längerer Zeit, garantiert. KEINE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang lehnen herstellerund seine Lieferanten alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck, in Bezug auf die SOFTWARE, die begleitenden schriftlichen Materialien und jegliche begleitende Hardware. Diese eingeschränkte Garantie gibt Ihnen bestimmte gesetzliche Rechte. Möglicherweise gibt es weitere, die von Staat/Gerichtsbarkeit zu Staat/Gerichtsbarkeit variieren. KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN. Soweit gesetzlich zulässig, haften hersteller oder seine Lieferanten in keinem Fall für Schäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf besondere, zufällige, Folge- oder indirekte Schäden für Personenschäden, entgangenen Geschäftsgewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen oder sonstiger finanzieller Verlust), die sich aus der Verwendung oder Unfähigkeit zur Nutzung dieses Produkts ergeben, auch wenn der Hersteller über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. In jedem Fall ist die gesamte Haftung des Herstellers und seiner Lieferanten gemäß einer Bestimmung dieser Vereinbarung auf den Betrag beschränkt, den Sie tatsächlich für die SOFTWARE bezahlt haben. Da einige Staaten/Gerichtsbarkeiten den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung für Folge- oder Nebenschäden nicht zulassen, gilt die obige Beschränkung möglicherweise nicht für Sie. SPEZIELLE Bestimmungen