Portrait Professional 11.3.4

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 62.48 MB
‎Benutzerbewertung: 3.7/5 - ‎10 ‎Stimmen

Portrait Professional ist ein ausgeklügeltes Computerprogramm, das in männlicher und weiblicher Schönheit geschult wurde. Die Software hat Hunderte von Beispielen von schönen Fotografien von menschlichen Gesichtern gezeigt, und mit ausgeklügelten statistischen Techniken, hat es gelernt, wie man subtil Fotos zu verbessern, um sie schöner zu machen. Was bedeutet das für Sie? Es bedeutet, dass Sie Ihren Fotos eine automatische "Promi Verjüngungskur" Korrektur der Beleuchtung und Make-up geben können, Flecken zu entfernen und in der Regel Ihr Thema so gut wie möglich aussehen lassen. Portrait Professional erfordert keine künstlerische Kompetenz. Alles, was Sie tun müssen, ist einige Punkte auf dem Foto zu identifizieren - wie die Ecken der Augen, und die Ränder der Lippen - und die Software berechnet dann, wie Ihr Thema ihr absolutes Bestes aussehen lässt. Die Software wurde in allen Aspekten der Schönheit trainiert. Es ermöglicht Ihnen zu wählen, wie viel die Beleuchtung zu verbessern, die Hauttextur und sogar wie viele Falten zu entfernen. Es ermöglicht Ihnen sogar, das Gesicht subtil neu zu formen, um Ihr Motiv so gut wie möglich aussehen zu lassen. Portrait Professional verbessert Menschen auf die gleiche Weise, wie gute Beleuchtung und perfektes Make-up verwendet wird, um jemanden attraktiver aussehen zu lassen. Die Software lässt jeden so gut aussehen wie ein Promi in einem Magazin.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 11.3.4 veröffentlicht auf 2013-06-26
    Wesentliche Verbesserungen
  • Version 4.2 veröffentlicht auf 2007-05-04

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

CLICK-WRAP-LIZENZVERTRAG Das Urheberrecht und andere Rechte an geistigem Eigentum an dieser Software sind Eigentum von Anthropics Technology Limited (dem "Lizenzgeber") (oder in dem Umfang, in dem rechte Rechte an geistigem Eigentum an der Software nicht im Besitz des Lizenzgebers sind, dann ist es dem Lizenzgeber gestattet, anderen die Nutzung der Software zu lizenzieren). Der Lizenzgeber ist bereit, Ihnen die Nutzung der Software zu den nachstehenden Bedingungen zu gestatten. Mit der Annahme dieser Vereinbarung vor der Installation erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SIE STIMMEN DEM LIZENZGEBER WIE FOLGT ZU: 1. DEFINITIONEN "Vereinbarung" Diese Geschäftsbedingungen; "Dokumentation" Die Dokumentation (falls vorhanden), die Ihnen vom Lizenzgeber für die Software zur Verfügung gestellt wird, entweder in gedruckter Textform oder maschinenlesbar; "Software" Die Software, die Ihnen vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt wird. 2. LIZENZERTEILUNG 2.1 Unter Berücksichtigung der in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen gegenseitigen Zusagen und Verpflichtungen gewährt ihnen der Lizenzgeber eine beschränkte, persönliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz (die "Lizenz") zur Nutzung der Software und Dokumentationsmaterialien in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung. 3. ZULÄSSIGE NUTZUNG 3.1 Sie können: 3.1.1 die Software für Ihren eigenen privaten/persönlichen Gebrauch oder geschäftliche Zwecke zu nutzen; 3.1.2 eine Kopie der Software zu Back-up-Zwecken anfertigen. 3.1.3 Kopieren Sie die Software an andere, aber sie müssen die Software selbst aktivieren, indem sie diese Geschäftsbedingungen akzeptieren. 3.2 Sie dürfen die Nutzung, den Zugriff, das Kopieren, verteilen, das Verleihen, das Leasing, die Unterlizenz, die Übertragung, die Anpassung, die Änderung, das Übersetzen, das Reanordnen, den Reverse Engineering, die Rückmontage, die Zerlegen, die Umwandlung oder den anderweitigen Umgang mit der Software oder der Dokumentation nicht zulassen, es sei denn, dies ist durch diese Vereinbarung ausdrücklich gestattet oder soweit solche Vorgänge gesetzlich nicht verhindert oder eingeschränkt werden können. 4. WARTUNGSSERVICE 4.1 Der Lizenzgeber ist aufgrund dieser Vereinbarung nicht verpflichtet, irgendeine Form von Wartungs- oder Support-Service zu erbringen. Die Verpflichtung des Lizenzgebers, den damit verbundenen Wartungs- oder Support-Service zu erbringen, hängt davon ab, dass Sie eine separate Vereinbarung schließen. 5. GARANTIEN 5.1 Der Lizenzgeber garantiert Ihnen, dass er über die erforderliche Befugnis zur Erteilung der Lizenz verfügt. 5.2 Mit der Annahme dieser Vereinbarung erkennen Sie an und akzeptieren, dass die Software aus komplexen Softwareprodukten besteht und Mängel aufweisen kann. 5.3 DER LIZENZGEBER LEHNT AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GARANTIE AB, DASS DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN ODER DIE ERGEBNISSE DER NUTZUNG IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST ODER DASS MÄNGEL BEHOBEN WERDEN KÖNNEN. EXCEPT AS EXPRESSLY SET FORTH HEREIN, THE LICENSOR PROVIDES YOU WITH THE SOFTWARE ON AN "AS IS" BASIS WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EITHER EXPRESS OR IMPLIED, STATUTORY OR OTHERWISE, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. SIE ÜBERNEHMEN DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER EIGNUNG, QUALITÄT UND LEISTUNG DER SOFTWARE. 6. EIGENTUMSRECHTE 6.1 Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt, erwerben Sie keine geistigen Eigentumsrechte an der Software oder der Dokumentation, die Eigentum des Lizenzgebers und/oder seiner Lizenzgeber bleiben. 6.2 Sie erklären sich damit einverstanden, keine proprietären Kennzeichnungen, die in der Software oder der Dokumentation enthalten sind, zu entfernen, zu unterdrücken oder zu modifizieren und diese proprietären Kennzeichnungen in alle Sicherungskopien aufzunehmen. 6.3 Sie müssen den Lizenzgeber unverzüglich benachrichtigen, wenn Sie Kenntnis von einem unbefugten Zugriff auf, der Nutzung oder dem Kopieren eines Teils der Software oder der Dokumentation durch eine Person erhalten. 7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 7.1 Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass sie die Haftung einer der Parteien gegenüber der anderen Partei ausschließt oder beschränkt für: 7.1.1 Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit; 7.1.2 Verletzung jeglicher Eigentums- oder Stillnutzungsbedingungen, die durch den Sale of Goods Act 1979 oder den Supply of Goods and Services Act 1982 impliziert werden; und/oder 7.1.3 Betrug (einschließlich betrügerischer Falschdarstellung). 7.2 Die Haftung des Lizenzgebers ihnen gegenüber im Rahmen oder in Bezug auf diese Vereinbarung (ob fahrlässig, vertragswidert oder auf andere Weise) ist insgesamt auf einen Betrag von 100 beschränkt. 7.3 Unabhängig davon, ob dies über die Möglichkeit mitgeteilt wurde oder nicht, haftet der Lizenzgeber Ihnen gegenüber nicht im Rahmen oder in Bezug auf diese Vereinbarung (ob fahrlässig, vertragswidert oder auf andere Weise) für: 7.3.1 Umsatzeinbußen, Entgangener Gewinn, Kapitalverlust, Umsatzeinbußen, Schnäppchenverlust, Chancenverlust, Verlust der Nutzung von Computerausrüstung, Datenverlust oder Zeitverlust; und/oder 7.3.2 indirekter oder Folgeverlust. 7.4 Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen, schließen die Parteien alle ausdrücklichen oder stillschweigenden (gesetzlich oder anderweitig) zuteilen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 8. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG 8.1 Diese Vereinbarung ist ab dem Zeitpunkt wirksam, ab dem Sie ihre Bedingungen akzeptieren, und bleibt bis zur Kündigung gemäß den ausdrücklichen Bestimmungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft. 8.2 Diese Vereinbarung endet sofort und automatisch, wenn Sie eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung materiell nicht einhalten oder die Einhaltung einer der Bestimmungen dieser Vereinbarung verweigern oder zu verweigern drohen. 8.3 Die Kündigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung, die jedoch verursacht wird, berührt nicht alle Bestimmungen, die danach funktionieren sollen, sowie alle Rechte, die zum Zeitpunkt der Kündigung anfallen oder anfallen. 8.4 Nach Beendigung dieses Vertrags, jedoch dadurch verursacht, dass die Lizenz automatisch beendet wird und Sie die Nutzung der Software und Dokumentation sofort einstellen und so bald wie möglich entweder nach Wahl des Lizenzgebers die Software und die Materialien, die sich in Ihrer Kontrolle oder im Besitz befinden, zurückgeben oder zerstören (so dass die Software und Dokumentation dauerhaft unbrauchbar und unlesbar sein müssen). 9. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG 9.1 Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung und Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die in ihr behandelten Angelegenheiten dar und ersetzt jede frühere Vereinbarung, die Vereinbarung oder Die Verhandlungen zwischen den Parteien in Bezug auf solche Angelegenheiten. 9.2 Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass sie sich beim Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf eine Erklärung, Zusicherung, Gewährleistung oder Verständigung (ob fahrlässig oder unschuldig) einer Person (unabhängig davon, ob sie Vertragspartei dieser Vereinbarung ist oder nicht) verlässt und keine Abhilfe in Bezug auf diese hat, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt ist. 10. WAIVER UND REMEDIES 10.1 Jede Nichtausübung oder Verzögerung bei der Ausübung eines in dieser Vereinbarung oder im Gesetz oder in Form von Eigenkapital vorgesehenen Rechts oder Rechtsbehelfs stellt keinen Verzicht auf das Recht oder den Rechtsbehelf oder einen Verzicht auf andere Rechte oder Rechtsmittel dar. Ein Verzicht auf einen Verstoß gegen eine der Bedingungen dieser Vereinbarung oder einen Ausfall dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf eine andere Verletzung oder einen anderen Zahlungsausfall dar und berührt nicht die anderen Bedingungen dieser Vereinbarung. 11. ÜBERTRAGUNG 11.1 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers dürfen Sie Ihre Rechte, Verbindlichkeiten und/oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht vorübergehend oder dauerhaft an Dritte unterlizenzieren, abtreten oder übertragen. 12. SPRACHE 12.1 Dieses Abkommen ist in englischer Sprache abgefasst. Wird diese Vereinbarung in eine andere Sprache übersetzt, so hat der englischsprachige Text in jedem Fall Vorrang. 13. SEVERABILITÄT DER PROVISIONS 13.1 Wird ein Teil dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, so wird dieser Teil vom Rest dieser Vereinbarung getrennt, der im gesetzlich zulässigen Umfang gültig und durchsetzbar bleibt. 14. GELTENDES RECHT 14.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem englischen Recht und wird entsprechend ausgelegt. 14.2 Die englischen Gerichte sind ausschließlich für alle Fragen zuständig, die sich im Rahmen oder im Zusammenhang mitDie englischen Gerichte sind ausschließlich für alle Angelegenheiten zuständig, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben (mit Ausnahme von Angelegenheiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum und/oder Vertraulichkeit, bei denen die Zuständigkeit der englischen Gerichte nicht ausschließlich ist).