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VERSIONSVERLAUF
- Version 1.2 veröffentlicht auf 2007-06-15
BIOS-Start mittels RTC nun auch OHNE Konfiguration möglich, DEMO-Version nun 30x nutzbar nicht 30 Tage mehr
Programmdetails
Eula
EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag
Ponff 1.2 von Steffen Stuhr
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Lizenzbedingungen für Shareware-Test-Version
Wenn Sie das Software Produkt "Ponff" als Shareware-Test-Version installiert,
vervielfältigen oder auf andere Weise nutzen, erkennen Sie die nachfolgende
Lizenzvereinbarung als rechtliche bindend zwischen Ihnen und dem Autor des
Programme, Steffen Stuhr an.
1.1
Das SoftwareProdukt "Ponff" in der Testversion kann ohne notwendige
Registrierung beim Autor unentgeltlich und für die max. Dauer von 30 Tagen auf
ein oder mehrere Computer installiert und getestet werden. Dem Anwender (=
Lizenznehmer) wird daher ein unentgeltliches aber zeitliches
Nutzungslizenz.
Die Shareware-Test-Version wird
und Besonderheiten. Das Produkt wird in diesem Modus als "Testversion"
Das ist nicht der Fall.
1.2
Eine Haftung für Schäden durch Einsatz dieser Software jedweder Art durch den
Autor wird ausgeschlossen. Das Risiko der Benutzung des Programms obder
Lizenznehmer. Die "Alle Erstattungen im Rechtsfall" sind ausgeschlossen.
1.3
Ein Recht auf Produktaktualisierung und Anpassung besteht von Seiten des
Lizenznehmers nicht. Die Lizenz ist zeitlich begrenzt für max. 30 Tage.
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Programm über seine
Nutzungszeitraum hinweg - > 30 Tage - ohne eine Registrierung beim Autor
Das ist nicht der Vordermann. Es bleibt noch die Lizenznehmer, nach Ablauf der
Nutzungsdauer eine Registrierung der Software und eine Freischaltung zur
Vollversion.
1.4
Der Lizenznehmer hat nicht das Recht, die Software zu dekompilieren, zu
disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf eine andere Kunst und Weise in einem
von Menschen lesbare Form zu bringen.
Den in dieser Software implementierten Mechanismen wohnen bestimmte
Beschränkungen inne. Der Lizenznehmer hat sich vor Erwerb der Vollversion bzw.
die Lizenz, die Software auch in der Testversion
Seine Anforderungen erfüllt.
Die Inhaberschaft und alle geistigen oder gewerblichen Schutzrechte an der
Software verbleiben beim Autor. Die Nichtanerkennung bzw. Das Nicht-Folgen der
Hier sind Bedingungen und Beschränkungen zieht die automatische
Beendigung des unentgeltlichen Nutzungsvertrages nach sich. Nach einer solchen
Beendigung muss alle Kopien der Software vernichtet werden.
1.5
Der Autor nicht, dass die Software oder. die darin enthaltenen
Funktionen den Anforderungen des Lizenznehmers entsprechen oder in den von ihm
Kombinationen funktionieren, dass der Betrieb der Software
ununterbrochen und fehlerfrei abläuft oder der Fehler in der Software in jedem
Fall korrigiert werden. Eine Fehlerkorrektur liegt aber grundsätzlich auch im
Interesse des Autors - zum Zwecke der Programmverbesserung.
1.6
Es wird weiterhin keine Garantie gegen Beeinträchtigung der Nutzung der Software
durch Einflüsse, Urheber- und Patentrechte und Eigentumsrechte oder
Ansprüchen Dritter gegeben.
Jegliche Haftung für direkte wie indirekte Schäden wird
soweit dies gesetzlich zulässig ist. In jedem Fall ist die
Haftung beschränkt auf die Höhe der Registriergebühr.
Bei Fragen zu dieser Lizenzvereinbarung, wenden Sie sich bitte per E-Mail an
[email protected].
Der Autor
Steffen Stuhr
http://www.bigfoost.de
Stand: 10.05.2007