Ponff 1.2

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 839.68 KB
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N/A

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.2 veröffentlicht auf 2007-06-15
    BIOS-Start mittels RTC nun auch OHNE Konfiguration möglich, DEMO-Version nun 30x nutzbar nicht 30 Tage mehr

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Ponff 1.2 von Steffen Stuhr ---------------------------------- Lizenzbedingungen für Shareware-Test-Version Wenn Sie das Software Produkt "Ponff" als Shareware-Test-Version installiert, vervielfältigen oder auf andere Weise nutzen, erkennen Sie die nachfolgende Lizenzvereinbarung als rechtliche bindend zwischen Ihnen und dem Autor des Programme, Steffen Stuhr an. 1.1 Das SoftwareProdukt "Ponff" in der Testversion kann ohne notwendige Registrierung beim Autor unentgeltlich und für die max. Dauer von 30 Tagen auf ein oder mehrere Computer installiert und getestet werden. Dem Anwender (= Lizenznehmer) wird daher ein unentgeltliches aber zeitliches Nutzungslizenz. Die Shareware-Test-Version wird und Besonderheiten. Das Produkt wird in diesem Modus als "Testversion" Das ist nicht der Fall. 1.2 Eine Haftung für Schäden durch Einsatz dieser Software jedweder Art durch den Autor wird ausgeschlossen. Das Risiko der Benutzung des Programms obder Lizenznehmer. Die "Alle Erstattungen im Rechtsfall" sind ausgeschlossen. 1.3 Ein Recht auf Produktaktualisierung und Anpassung besteht von Seiten des Lizenznehmers nicht. Die Lizenz ist zeitlich begrenzt für max. 30 Tage. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Programm über seine Nutzungszeitraum hinweg - > 30 Tage - ohne eine Registrierung beim Autor Das ist nicht der Vordermann. Es bleibt noch die Lizenznehmer, nach Ablauf der Nutzungsdauer eine Registrierung der Software und eine Freischaltung zur Vollversion. 1.4 Der Lizenznehmer hat nicht das Recht, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf eine andere Kunst und Weise in einem von Menschen lesbare Form zu bringen. Den in dieser Software implementierten Mechanismen wohnen bestimmte Beschränkungen inne. Der Lizenznehmer hat sich vor Erwerb der Vollversion bzw. die Lizenz, die Software auch in der Testversion Seine Anforderungen erfüllt. Die Inhaberschaft und alle geistigen oder gewerblichen Schutzrechte an der Software verbleiben beim Autor. Die Nichtanerkennung bzw. Das Nicht-Folgen der Hier sind Bedingungen und Beschränkungen zieht die automatische Beendigung des unentgeltlichen Nutzungsvertrages nach sich. Nach einer solchen Beendigung muss alle Kopien der Software vernichtet werden. 1.5 Der Autor nicht, dass die Software oder. die darin enthaltenen Funktionen den Anforderungen des Lizenznehmers entsprechen oder in den von ihm Kombinationen funktionieren, dass der Betrieb der Software ununterbrochen und fehlerfrei abläuft oder der Fehler in der Software in jedem Fall korrigiert werden. Eine Fehlerkorrektur liegt aber grundsätzlich auch im Interesse des Autors - zum Zwecke der Programmverbesserung. 1.6 Es wird weiterhin keine Garantie gegen Beeinträchtigung der Nutzung der Software durch Einflüsse, Urheber- und Patentrechte und Eigentumsrechte oder Ansprüchen Dritter gegeben. Jegliche Haftung für direkte wie indirekte Schäden wird soweit dies gesetzlich zulässig ist. In jedem Fall ist die Haftung beschränkt auf die Höhe der Registriergebühr. Bei Fragen zu dieser Lizenzvereinbarung, wenden Sie sich bitte per E-Mail an [email protected]. Der Autor Steffen Stuhr http://www.bigfoost.de Stand: 10.05.2007