Pixeluvo 1.5.2

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 29.66 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Pixeluvo ist eine Bildbearbeitungs- und Fotomanipulationsanwendung, die sowohl leistungsstark als auch einfach zu bedienen ist. Es unterstützt viele erweiterte Funktionen wie zerstörungsfreie Bearbeitung über Anpassungsschichten, leistungsstarke Farbkorrekturwerkzeuge, realistische druckempfindliche Zeichenwerkzeuge und viele Bildverbesserungsfilter. Es kann alle Arten von Bildbearbeitungsanforderungen bewältigen, von einfachen Zuschneide- und Farbanpassungen bis hin zu komplexer Fotomontage und digitaler Malerei. Mit nur wenigen Klicks können Sie perspektivische Verzerrungen beheben, fehlerbefleckt mit dem Spot-Heal-Tool schnell malen, Eine Vignette zu Ihren Fotos hinzufügen und vieles mehr. Bilder schnell und einfach zuschneiden und in der Größe ändern Erstellen von Projekten mit einer beliebigen Anzahl von Layern Große Auswahl an hochwertigen Filtern Kompletter Satz hochwertiger Farbanpassungen Volle Unterstützung für unformatierte Kameradateien Fix Farbe Umwandlungen und Kontrast mit ein paar einfachen Klicks Voller Satz von Malwerkzeugen Bearbeitbare Anpassungsebenen und Textebenen Saubere und moderne Benutzeroberfläche

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.1 veröffentlicht auf 2013-09-10
    Viele verbesserte Filter, optimiertes Spot-Heilwerkzeug, schnellere und genauere Farbkorrekturen.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Eula Bitte lesen Sie diese EULA sorgfältig durch, da sie die Bedingungen festlegt, zu denen wir unsere Software für die Nutzung lizenzieren. Wenn Sie bei der ersten Installation der Software auf "Zustimmung akzeptieren" klicken, erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. Wenn Sie dieser EULA nicht zustimmen, dürfen Sie die Software in keiner Weise für irgendeinen Zweck verwenden. 1. Definitionen und Auslegung 1.1 In dieser EULA: "Computer" einen Desktop, ein Notebook, ein Netzbuch oder einen ähnlichen Computer, der dem Lizenznehmer gehört und sich unter der Kontrolle befindet; "Wirkungsdatum" bezeichnet das Datum, an dem der Lizenznehmer den Bedingungen dieser EULA, wie in der Präambel dieser EULA beschrieben, zustimmt; "EULA" bezeichnet diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag (einschließlich der Präambel) und alle Änderungen von Zeit zu Zeit; "Ereignis höherer Gewalt" ein Ereignis oder eine Reihe damit zusammenhängender Ereignisse, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei liegen (einschließlich Ausfälle oder Probleme mit dem Internet oder einem Teil des Internets, Stromausfälle, Arbeitskämpfe, die Dritte betreffen, Gesetzesänderungen, Katastrophen, Explosionen, Brände, Überschwemmungen, Unruhen, Terroranschläge und Kriege); "Rechte an geistigem Eigentum" alle Rechte an geistigem Eigentum, unabhängig davon, ob sie registriert oder nicht registriert sind, einschließlich jeder Anwendung oder eines Rechts auf Anwendung dieser Rechte (und die oben genannten "geistigen Eigentumsrechte" umfassen Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Datenbankrechte, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Firmennamen, Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken, Rechte, Rechte des Rechts auf unlauteren Wettbewerb, Patente, Kleinpatente, Gebrauchsmuster, Semi-Leiter-Topographierechte und -Rechte in Geschmacksmustern); "Lizenznehmer" bezeichnet den Lizenznehmer der Software gemäß dieser EULA; "Lizenzgeber" ist Pictopotamus Ltd, eine Aktiengesellschaft mit Sitz in England und Wales (Registrierungsnummer 08529784) mit Sitz in 20 Church Lane, Rickmansworth, Hertfordshire, WD3 8HD; "Software" bezeichnet die Pixeluvo-Bildbearbeitungsanwendung, einschließlich nach der Anwendung eines Upgrades; Und "Upgrade" eines Upgrades, Updates, Verbesserns, Verbesserns oder Patches für die vom Lizenzgeber bereitgestellte Software. 1.2 In dieser EULA enthält ein Verweis auf ein Statut oder eine gesetzliche Bestimmung einen Verweis auf: a) diese Satzung oder gesetzliche Bestimmung in der geänderten, konsolidierten und/oder von Zeit zu Zeit neu erlassenen Satzung oder gesetzlichen Bestimmung; Und b) alle nach diesem Gesetz oder nach diesem Gesetz erlassenen nachrangigen Rechtsvorschriften. 1.3 Die Überschriften der Klausel haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser EULA. 1.4 Die ejusdem generis-Regel ist nicht für die Auslegung dieser EULA bestimmt. 2. Laufzeit der EULA Diese EULA tritt am Datum des Inkrafttretens in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit in Kraft bleiben, es sei denn, sie wird gemäß Klausel [9] beendet. 3. Lizenz 3.1 Der Lizenznehmer darf die Software nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Klausel [3] nutzen. 3.2 Vorbehaltlich der Einhaltung der Klausel [3.4] des Lizenznehmers und der anderen Bestimmungen dieser EULA erteilt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche nicht übertragbare Lizenz an: (a) die Software herunterladen; (b) die Software installieren; (c) die Software zu verwenden, auf nicht mehr als 2 Computern auf der ganzen Welt. 3.3 Vorbehaltlich der Einhaltung der Klausel [3.4] des Lizenznehmers und der übrigen Bestimmungen dieser EULA räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer ferner die Rechte an: (a) nicht mehr als 1 Kopie der Software erstellen, überall auf der Welt. 3.4 Der Lizenznehmer darf nicht: (a) die Software oder einen Teil der Software zu kopieren oder zu reproduzieren, außer in Übereinstimmung mit der in dieser Klausel [3] erteilten Lizenz; (b) die Software oder einen Teil der Software zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu vermieten, zu verleihen, zu liefern, zu verteilen, weiterzuverbreiten, zu veröffentlichen oder erneut zu veröffentlichen; (c) die Software oder einen Teil der Software zu modifizieren, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen oder zu bearbeiten oder abgeleitete Werke der Software oder eines Teils der Software zu erstellen; (d) Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung der Software oder eines Teils der Software; (e) die auf die Software angewandten technologischen Maßnahmen zur Verhinderung einer unbefugten Nutzung zu umgehen oder zu entfernen oder zu versuchen, diese zu umgehen oder zu entfernen, unter der Bedingung, dass nichts in dieser Klausel [3.4] den Lizenznehmer oder eine andere Person daran hindert oder daran hindert, eine Handlung zu tun, die ausdrücklich nach geltendem Recht zulässig ist (einschließlich aller Gesetze, die ausdrücklich durch Section 296A des Copyright, Designs and Patents Act 1988 zulässig sind). 3.5 Alle Rechte an geistigem Eigentum an der Software sind und bleiben, wie zwischen den Parteien, Eigentum des Lizenzgebers. 4. Andere Benutzer 4.1 Der Lizenznehmer kann jeder Person, die dauerhaft in dem Grundstück wohnt, in dem sich der Computer gewöhnlich befindet, gestatten, die Rechte auszuüben, die der Lizenzgeber dem Lizenznehmer gemäß Klausel [3.2(c)] gewährt, wobei stets die in Ziffer [3] festgelegten Einschränkungen gelten. 4.2 Der Lizenznehmer muss sicherstellen, dass jede Person, die die Software gemäß Ziffer [4.1] verwendet, über die Bedingungen dieser EULA informiert wird und damit einverstanden ist. 5. Upgrades 5.1 Der Lizenznehmer kann jedes vom Lizenzgeber veröffentlichte und vom Lizenzgeber vom Lizenznehmer von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellte Software anwenden. 7. Begrenzte Garantien 7.1 Der Lizenznehmer garantiert dem Lizenzgeber, dass er das Recht und die Befugnis hat, seine Verpflichtungen aus dieser EULA einzugehen und zu erfüllen. 7.2 Der Lizenzgeber garantiert dem Lizenznehmer: a) dass sie das Recht und die Befugnis hat, ihre Verpflichtungen aus dieser EULA zu erfüllen und zu erfüllen; (b) dass die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser EULA nicht die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt; (c) dass der Lizenzgeber die Software von Zeit zu Zeit auf Computerviren und andere bösartige Softwareinfektionen von Drittanbietern in Übereinstimmung mit der branchenüblichen Praxis getestet hat. 7.3 Der Lizenznehmer erkennt an, dass: (a) die Software darf nicht fehlerfrei sein; (b) die Software nicht entwickelt wurde, um die spezifischen Anforderungen des Lizenznehmers zu erfüllen, und dementsprechend ist der Lizenznehmer dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Software geeignet ist, die Anforderungen des Lizenznehmers zu erfüllen. 7.4 Alle Verbindlichkeiten und Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser EULA sind hierin ausdrücklich dargelegt. Soweit nach geltendem Recht maximal zulässig, werden keine anderen Bedingungen, die den Gegenstand dieser EULA betreffen, in diese EULA oder einen damit verbundenen Vertrag aufgenommen. 8. Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse 8.1 Nichts in der EULA wird: a) die Haftung einer Partei für Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit zu begrenzen oder auszuschließen; b) die Haftung einer Partei für Betrug oder betrügerische Falschdarstellung durch diese Partei zu begrenzen oder auszuschließen; c) jede Haftung einer Partei in einer Weise zu begrenzen, die nach geltendem Recht nicht zulässig ist; Oder d) jede Haftung einer Partei ausschließen, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden kann, und, wenn Sie ein Verbraucher sind, werden alle gesetzlichen Rechte, die Sie haben, die nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können, von der EULA nicht berührt. 8.2 Die in dieser Klausel [8] und an anderer Stelle in der EULA festgelegten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse: a) der Klausel [8.1] unterliegen; Und (b) alle Verbindlichkeiten, die sich aus der EULA ergeben, oder in Bezug auf den Gegenstand der EULA, einschließlich verbindlichkeiten aus Verträgen, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) und wegen Verletzung gesetzlicher Pflichten. 8.3 Der Lizenzgeber haftet gegenüber dem Lizenznehmer nicht für Verluste, die sich aus einem Ereignis höherer Gewalt ergeben. 8.4 Der Lizenzgeber haftet gegenüber dem Lizenznehmer nicht für Geschäftsverluste, wie entgangenen oder Schäden an Gewinnen, Erträgen, Einnahmen, Nutzung, Produktion, erwarteten Einsparungen, Geschäften, Verträgen, Geschäftsmöglichkeiten oder Geschäfts- oder Firmenwert. 8.5 Der Lizenzgeber haftet gegenüber dem Lizenznehmer nicht für Denk- oder Korruptionsverlust von Daten, Datenbanken oder Software. 8.6 Der Lizenzgeber haftet gegenüber dem Lizenznehmer nicht in Bezug auf besondere, indirekten oder Folgeschäden. 8.7 Die Gesamthaftung des Lizenzgebers gegenüber dem Lizenznehmer übersteigt nicht den Betrag, den der Lizenznehmer an den Lizenzgeber für die Software zahlt. 9. Kündigung Diese EULA wird sofort und automatisch beendet, wenn: (a) der Lizenznehmer oder ein Mitarbeiter des Lizenznehmers oder eine vom Lizenznehmer zur Nutzung der Software ermächtigte Person gegen eine Bestimmung dieser EULA verstößt; (b) der Lizenznehmer: (i) aufgelöst wird; ii) aufhört, seine gesamte Geschäftstätigkeit (oder im Wesentlichen alle) Geschäfte zu tätigen; iii) nicht in der Lage ist oder wird, seine Schulden zu begleichen, wenn sie fällig werden; iv) insolvent ist oder wird oder für zahlungsunfähig erklärt wird; oder v) eine Sitzung einberuft oder eine Vereinbarung oder Zusammensetzung mit ihren Gläubigern trifft oder vorschlägt; c) ein Verwalter, Verwaltungsempfänger, Insolvenzverwalter, Empfänger, Treuhänder, Verwalter oder ähnliches über eines der Vermögenswerte des Lizenznehmers bestellt wird; (d) die Liquidation des Lizenznehmers bestellt wird oder der Lizenznehmer eine Abwicklung für seine Liquidation ergibt; Oder (e) (wenn der Lizenznehmer eine Einzelperson ist) der Lizenznehmer stirbt, oder aufgrund von Krankheit oder Unfähigkeit nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu verwalten, oder gegenstand eines Konkursantrags oder einer Anordnung ist. 10. Auswirkungen der Kündigung 10.1 Nach Beendigung treten alle Bestimmungen dieser EULA außer Kraft, außer dass die folgenden Bestimmungen bestehen bleiben und weiterhin wirksam werden (in Übereinstimmung mit ihren Bedingungen oder auf unbestimmte Zeit): Klauseln [1, 8 und 11]. 10.2 Die Kündigung dieser EULA hat keinen Einfluss auf die aufgelaufenen Rechte und Verbindlichkeiten einer der Parteien. 11. Allgemeines 11.1 Auf keinen Verstoß gegen eine Bestimmung dieser EULA wird verzichtet, es sei denn, die stritt nicht ausdrücklich mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Partei, die nicht verletzt wird. 11.2 Wenn eine Klausel dieser EULA von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde als rechtswidrig und/oder nicht durchsetzbar festgelegt wird, bleiben die anderen Klauseln dieser EULA in Kraft. Wenn eine rechtswidrige und/oder nicht durchsetzbare Klausel rechtmäßig oder durchsetzbar wäre, wenn ein Teil davon gestrichen würde, gilt dieser Teil als gelöscht, und der Rest der Klausel wird weiterhin wirksam bleiben (es sei denn, dies widerspricht der klaren Absicht der Parteien, in diesem Fall gilt die Gesamtheit der betreffenden Klausel als gelöscht). 11.3 Der Lizenzgeber kann diese EULA und/oder ihre Rechte und/oder Pflichten aus dieser EULA ohne Zustimmung des Lizenznehmers frei abtreten. Sofern nicht ausdrücklich in dieser EULA vorgesehen, darf der Lizenznehmer diese EULA und/oder ihre Rechte und/oder Pflichten aus dieser EULA nicht abtreten, übertragen, belasten, lizenzieren oder anderweitig veräußern oder handeln. 11.4 Diese EULA wird zum Nutzen der Parteien hergestellt und ist nicht dazu bestimmt, Dritten zu nützen oder von Dritten durchsetzbar zu sein. Die Rechte der Parteien, Änderungen, Verzichte, Änderungen oder Abrechnungen im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser EULA zu beenden, zu widerrufen oder zu vereinbaren, unterliegen nicht der Zustimmung Dritter. 11.5 Diese EULA stellt die gesamte Vereinbarung und das Verständnis der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser EULA dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Vereinbarungen und Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser EULA. Vorbehaltlich der Klausel [8.1] erkennt jede Partei an, dass keine Zusicherungen oder Zusagen, die nicht ausdrücklich in dieser EULA enthalten sind, von oder im Namen der anderen Partei gemacht wurden. 11.6 Diese EULA unterliegt den Gesetzen von England und Wales und wird entsprechend ausgelegt; und die Gerichte von England sind ausschließlich für die Entscheidung über alle Streitigkeiten zuständig, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser EULA ergeben.